Prostschg Frage

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LichtbrichtSchatten79
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Prostschg Frage

Beitrag von LichtbrichtSchatten79 »

Hallo !
Kann mir jemand den Unterschied erklären zwischen Wohnungsprostitution und ähnliche Bordellgewerbe?
Bedeutet Wohnungsprostitution man arbeitet alleine in der eigenen Wohnung?
Lg und danke fürs antworten
Lena

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friederike
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RE: Prostschg Frage

Beitrag von friederike »

Nach den Begriffsbestimmungen in § 2 (3) ProstSchG betreibt man ein Prostitutionsgewerbe, wenn mindestens eine andere Person in den Räumlichkeiten arbeitet. Wenn man also nicht allein arbeitet, gilt der ganze Kladderadatsch von §§ 12 ff. ProstSchG

Insbesondere gilt § 18 ProstSchG, wo in Abs. (2) die Ausstattung der Räume vorgeschrieben wird. Hier taucht in Abs. (3) die Wohnung auf. Die Behörde kann dafür Ausnahmen von den vorgeschriebenen Mindestanforderungen zulassen, z. B. dass kein eigener Aufenthaltsraum benötigt wird.