LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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annainga
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von annainga »

Gesetz über die Sexarbeit geht in Vernehmlassung

Luzern (ots) - Der Kanton Luzern will mit einem neuen Gesetz über die Sexarbeit die Rahmenbedingungen im Sexgewerbe verbessern und Ausbeutungssituationen weitestmöglich verhindern. Dabei sollen Betreiber von Indoor-Betrieben konkrete Auflagen erfüllen. Zugleich wird die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eingeführt, verbunden mit verstärkter Information und Beratung.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Prostitutionsgewerbe in der Zentralschweiz, unter anderem auch im Kanton Luzern, zunehmend ausgebreitet. Verschiedene Schweizer Kantone haben seither mit dem Erlass von Prostitutionsgesetzen reagiert. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit soll auch im Kanton Luzern der Bereich der Prostitution beziehungsweise Sexarbeit geregelt werden. Erstmals führt ein Gesetz in seinem Titel den Begriff "Sexarbeit" anstelle von "Prostitution". Damit soll die Sexarbeit als Erwerbstätigkeit behandelt und entsprechend geregelt werden.

Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Das geplante Luzerner Gesetz über die Sexarbeit weist drei wesentliche Elemente auf. Ein erster Themenkreis, der neu geregelt werden soll, ist die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Registrierungspflicht dient mehreren Zwecken. Einerseits erlangen die Behörden dadurch eine bessere Kenntnis über die in der Sexarbeit tätigen Personen. Andererseits kann durch eine Registrierungspflicht darauf hingewirkt werden, dass keine unmündigen Personen in der Sexarbeit tätig sind. Weiter soll die Registrierungspflicht sicherstellen, dass die Ausländerinnen und Ausländer über eine Aufenthaltsberechtigung mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit verfügen. Wer sich registriert, soll zudem nachweisen können, genügend gegen Krankheit versichert und nicht kürzlich wegen Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der Sexarbeit bestraft worden zu sein. Die Registrierungspflicht ermöglicht den Behörden überdies, bei einem Gespräch sämtliche Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter über ihre Rechte und Pflichten sowie über das vorhandene Beratungsangebot zu informieren.

Bewilligungspflicht für Sexbetriebe

Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in sogenannten Indoor-Betrieben wie Studios, Salons, Kontaktbars oder Clubs angeboten. Die Bewilligungspflicht für diese Betriebe ist ein weiteres Kernelement des Gesetzes. Bereits vor Aufnahme einer Geschäftstätigkeit soll sichergestellt werden, dass Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber gewisse Regeln einhalten. Zudem werden verschiedene Pflichten auferlegt, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert und Verstösse gegen Ausländer- oder Zivilrecht eingedämmt werden sollen. Die wichtigsten Pflichten, die die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber zu erfüllen haben, sind die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Einhaltung von betrieblichen Mindeststandards und das Zur-Verfügung-Stellen von Präventionsmaterial zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Weiter dürfen für Zimmer und Nebenleistungen nur Preise verlangt werden, die nicht in einem offensichtlichen Missverh ältnis zur erbrachten Leistung stehen: Zudem haben die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sicherzustellen, dass nur registrierte Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter im Betrieb arbeiten. Dadurch soll unter anderem darauf hingewirkt werden, dass keine minderjährigen Jugendlichen in der Indoorsexarbeit tätig sind und dass die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Aufenthalts- und erwerbsberechtigt sind. Schliesslich hat die Bewilligungsinhaberin oder der -inhaber dafür zu sorgen, dass Kunden, die gegen den Willen der Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter ungeschützte sexuelle Handlungen mit erhöhten Gesundheitsrisiken verlangen, aus dem Betrieb weggewiesen werden.

Gesetz will Prävention und Beratung ausbauen

Sexarbeitende erbringen ihre Dienstleistungen häufig unter ungünstigen Bedingungen, erleben soziale Ausgrenzung und sind erhöhten gesundheitlichen Risiken sowie nicht unbedeutender Gewalt ausgesetzt. Neben den Instrumenten der Registrierung und den neuen Verpflichtungen der Betreiberinnen und Betreiber kommt deshalb der verstärkten Information und Beratung eine grundlegende Bedeutung zu. Diese richtet sich gezielt an alle Beteiligten in der Sexarbeit, auch an die Freier. Beratung, Information und Prävention sollen durch eine Fachkommission koordiniert und begleitet werden. Weiter wird eine Anlaufstelle mit einem niederschwelligen, spezifischen Beratungsangebot für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bezeichnet. Wichtige Themen der Information und Beratung sind beispielsweise Gesundheit, Sicherheit und Gewalt, Sozialversicherungen, Recht und Wohnen.

Parteien und Akteure sind zur Vernehmlassung eingeladen

Für die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs wurden sämtliche Luzerner Gemeinden sowie alle im Kantonsrat vertretenen Parteien, sämtliche kantonalen Departemente, die Gerichte und der Verband der Luzerner Gemeinden eingeladen. Weiter gehören nichtstaatliche Organisationen wie die Aids-Hilfe oder die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration zum Adressatenkreis. Stellvertretend für das Sexgewerbe werden ausserdem repräsentative Betriebe um ihre Stellungnahme gebeten.

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie der Gesetzesentwurf stehen im Internet unter www.lu.ch/index/justiz_sicherheit/jsd_v ... sungen.htm zum Download bereit.

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Anhang:

Vernehmlassungsbotschaft:
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10636_20 ... assung.pdf

Fragebogen:
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10636_20 ... bogen.docx


Kontakt:

Madeleine Meier
Projektleiterin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'94

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Marc of Frankfurt
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Re: Einvernehmung Sexarbeitsgesetz Luzern

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Einvernehmung / öffentliche Anhörung ist ein gutes Fallbeispiel, wo es einer starken Sexworkerinteressen-Selbstvertretung bedarf, so wie sie derzeit in Deutschland in Gründung ist www.sexwork-deutschland.de und in der Schweiz bereits vor 2009 gegründet wurde www.ProKoRe.ch .


Wer sollte auch sonst uns Sexworker vertreten? Ist aber der Vertretungsprozess transparent? Vertreten uns ansonsten nur die wenigen engagierten Mitarbeiter der Sozialberatungsstellen für Prostituierte? Diese stehen in einem Interessenskonflikt, da sie aus staatlichen Finanztöpfen wenn auch nur spärlichst, so jedoch abhängig finanziert werden. Haben die selbstorganisierten Sexworker und ihr(e) Verein(e) aber überhaupt die erforderlichen materiellen Ressourcen aufbauen können, um sich in Schweizer-Tradition relevant beteiligen zu können (langjährig politisch-juristische Fachkenntnisse, Finanzmittel, Organisationsgrad/Büroinfrastruktur, öffentliche Akzeptanz, Repräsentativität...)?


Evt. ist es hilfreich zur Aktivierung zusätzlich eine öffentliche Antwort auf den Fragebogen und die Einvernehmung zu entwickeln. Dann können auch interessierte und bisher isolierte Sexworker sich einklinken... Evt. gelangen so mehr Sexworker-Stimmen in den öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess.



Da ist z.B. die Frage der Transparenz. Gemeint ist das vmtl. eher im Sinne von Governance (Regierungshandeln, Behördenverwaltungsinteresse) und nicht im Sinne von Deliberation (Bürgerbeteiligung, open Access, transparente Behördenverwaltung, frei zugängliche Wirtschaftsinformationen für Bürger). Das aber wäre es was Sexworker so dringend bräuchten in einer teilweise diskreten Branche, um sich für den Beruf und Arbeitsplatz überhaupt frei und rational entscheiden zu können (Informed Consent erfordert zuvor ein Empowerment zur Verringerung möglicher Ausbeutungsgefahren durch etwaige Abhängigkeits- und Zwangsverhältnisse). Es braucht Transprenz bezüglich Gesetze, Verordnungen, Anwendungspraxis und Rechtsprechung auf allen regionalen Organisationseinheiten. Ferner über Betriebsstätten, Arbeitsplätze, Verdienstmöglichkeiten, Gesundheitsdienstleistungen (STI-Stelle), Sozialversicherung, Sicherheitswissen, Karriereplanung, Sexworker-Outplacement ( www.sexworker.at/exit ) ...


Zentrales Element in der Planung der neuen Prostitutionsgesetze für das Kanton Luzern ist die Registrierung der Sexworker (Prostituierten-Datenbank bei der Polizei-Behörde). Das werden viele Sexworker-Teilgruppen nicht wollen bzw. sie werden vmtl. bei der Existenz eines solchen Legalisieren-wollenden Gesetzes in die Geheimprostitution getrieben/gezwungen. Legalisierung erzeugt demnach automatisch einen illegalen Untergrund, wie der Runde Tisch NRW in Deutschland und Kommissionen/Fachgutachten in NSW in Australien festgestellt haben.

Das Gegenmodell heißt daher Entkriminalisierung und wird praktiziert seit 1995 in Australien-NSW und seit 2003 in Neuseeland ( www.sexworker.at/international ).


Wir sollten darauf hinweisen, dass es keine uns bekannte wissenschaftlich haltbare Studie darüber gibt, dass eine spezielle polizeilich/behördliche Erfassung von Sexworkern die Sexarbeit sicherer, unbelastender, gesünder oder nachhaltiger macht.


Selbstverständich ist die bisherige Praxis einer Registrierung durch Betreiber auch oder erstrecht keine Lösung. Dergleichen ist bekanntlich in Deutschland bei der Besteuerung nach dem ungesetzlichen Düsseldorfer-Steuer-Vorkasse-Verfahren realisiert, was Betreiber in den Status des staatlich bestellten Steuereintreiber versetzt... massive datenschutzrechtliche Probleme aufwirft und allen öffentlich vollmundig erklärten Zielen die Sexworrker von Abhängigkeiten und wirtschaftlicher Ausbeutung freizustellen zu wollen zuwiderläuft.


Bewilligungspflicht für Betreiber ist für uns Sexworker immer dann ein Problem, als damit die lokalen Polizei-Behörden ein Mittel in die Hand gelegt bekommen, um bestehende Betriebe/Betreiber aus dem Verkehr zu ziehen und damit Arbeitsplätze zu vernichten, wo Sexworker ansonsten gut verdienen oder keine Klagen vorzubringen haben. Prostitutions-Sonderregulierungen führen oftmals über kurz oder lang zu unheiligen Allianzen zwischen Prostitutionsorganisatoren und korrupten Behördenvertretern, die ein Hauptgrund für Ausbeutbarkeit von Sexworkern darstellen.


Inwiefern die geplanten neuen Kontrollmöglichkeiten durch die Gesundheitsbehörden (nichtuniformierte Polizei) und die eigentliche Polizei (Justiz- und Sicherheitsdepartment) wirklich anders sind und mehr Schutz im Bereich Prostitution ermöglichen können als bestehende Eingriffsmöglichkeiten gilt es genau und für Sexworker als Hauptbetroffenengruppe verständlich herauszuarbeiten. Bei relevanten Delikten wie verbotene Zwangsprostitution, Zuhälterei oder Menschenhandel, bei Gefahr im Verzug, bei deliktischer Handlung wie Betrug, Nötigung, Ausbeutung und Gewalt können die Behörden stets d.h. auch schon heute machtvoll eingreifen... und Betroffene verfügen bereits über kaum noch tatsächlich zu verstärkende Schutzmechanismen und -rechte.


Möglicherweise sollen nur neue Eingriffs- und Kontrolltatbestände geschaffen werden, um das "Milieu", die Geschlechterwirtschaft oder Sexindustrie wirkungsvoller kontrollieren und sanktionieren (d.h. eindämmen) zu können (vgl. vorgeschobenes Argument Jugendschutz im Zusammenhang mit unterstelltem allgemeinen moralischen Sittenverfall und möglicher Gefährdung gesellschaftlicher Ordnung d.h. Machtverhältnisse, wo eigentlich für real bestehende politische Zukunftsängste ganz andere internationale Problemursachen auszumachen sind wie Globalisierung/Migration/Ungleichverteilung, Wirtschaftsrezession/Finanz-und Politikkrise oder gar Klimawandel/Zivilisationskrise). Wie die tatsächliche Faktenlage im Bereich der Prostitution in Luzern ist (Indoor und Straßenstrich) bedarf umfangreicher juristischer, wirtschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Untersuchungen. Liegen die bereits vor und sind niederschwellig zugänglich?


Wie sind Sexworker und Sexworkerinteressen-Selbstvertretung in der geplanten neuzugründenden Kommission vertreten und eingebunden? (§19) Hier wäre an ein Modell vergleichbar zu Betriebsräten und Betriebsverfassungsgesetz zu denken, wo Interessenvertretung rechtlich, organisatorisch und finanziell geregelt ist.


Es ist letztlich eine staatlich-öffentliche Aufgabe die Interessenselbstvertretung anzuschieben d.h. prinzipiell erst zu ermöglichen für eine auch heute in weiten Bereichen gesellschaftlich sehr tabuisierte, marginalisierte, prekarisierte, stigmatisierte und teilweise kriminalisierte sozio-sexuelle Gruppe der weiblichen, transsexuellen und männlichen Sexworker und Migrant_innen in der Zentralschweiz.



Deadline / Einsendeschluß 30. April 2013

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bettyboop
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von bettyboop »

Offener Brief an die Presse und alle Stadträte der Stadt Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag soll ja die Abstimmung zum neuen Bordellkonzept erfolgen. Wir möchten daher auf einige Details hinweisen.

Durch die Tatsache, dass die Stadt gegen Terminwohnungen vorgeht und nur 8 Bordelle genehmigen will, unterstuetzt jeder der Stadtraete ungewollt, da bislang nicht ausreichend
oeffentlich diskutiert, die Ausbeutung und den Zwang von Prostituierten (in Großbordellen) auch wenn das gerne von interessierter Seite anders dargestellt wird.

Wenn es nur noch wenige Adressen gibt, die von den Prostituierten angefahren werden koennen, ist es eine logische Konsequenz, dass es mehr Bewerberinnen als Arbeitsstaetten geben wird. Die Betreiber werden daher bevorzugt (oder sogar ausschließlich) diejenigen
Prostituierten beruecksichtigen und beschaeftigen, die Ihnen "am meisten bieten".

Frauen, die nur mit Kondom arbeiten wollen, um Ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Kunden zu schuetzen, bekommen dann keine Standorte /Arbeitsmoeglichkeiten mehr, weil sie den Betreibern von Bordellen, nicht so viel Gewinn bringen, es sei denn, sie bieten ungeschuetzten Praktiken an! Gerade Prostituierte, die in Freiburg wohnen und nicht die Moeglichkeit haben, in andere Staedte zu reisen (zum Beispiel durch Kind oder Familie), werden somit dazu gezwungen, Sexpraktiken anzubieten, welche sie sonst nie anbieten wuerden, jedoch aufgrund des Standortmangels anbieten muessen, um nicht brotlos zu werden.

Bislang war es den Prostituierten immer moeglich, dann wenn ein Arbeitgeber zu viel an Service verlangt hat oder wenn dort ein zu schlechtes Betriebsklima herrschte,
beispielsweise mit Arbeitszeiten bis 5:00 Uhr morgens, den Arbeitgeber bzw. den Standort einfach zu wechseln und freiberuflich auf eigene Rechnung in Terminwohnungen zu
arbeiten. Es gab genügend Ausweichmoeglichkeiten. Aufgrund der Anzahl von Betreibern waren Absprachen auch nicht moeglich. Sollte die im Stadtrat von der Stadtverwaltung so vorgeschlagene Abstimmung
durchkommen, dann wird es im Stadtgebiet von Freiburg nur noch 8 Adressen geben, wovon 4 Adressen einer Investoren-Gruppe / Betreiber-Gruppe gehoeren. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Frau, die keine Spermaaufnahme anbieten will, dann bei allen 4
Adressen keinen Termin mehr bekommen wird.

Sollten sich die Betreiber zusammenschließen, dann waeren Stadtverbote, die vor der Aenderung des Prostitutionsgesetzes gang und gaebe waren, wieder moeglich. Das Modell: "Machst du nicht was ich sage, dann arbeitest du hier in der Stadt nicht mehr" war zu frueheren Zeiten ein beliebtes Druckmittel.

In Villingen-Schwenningen beispielsweise wurden die "United Tribuns" zerschlagen, welche genau diese Mittel eingesetzt haben, weil dem Chef der Gruppe fast alle wichtigen Bordelleinrichtungen in Villingen-Schwenningen gehört haben. Aber selbst wenn es solche Strukturen nicht geben wird (was wohl eher Wunschdenken einiger Polizei- und Verwaltungsbeamten bleiben wird), werden sich die Prostituierten aufgrund der neuen Lage in Freiburg selbst unter Druck setzen, denn wer "nicht viel anbietet, bekommt auch keinen Termin in Freiburg ...", denn die Plätze in den 8 Einrichtungen sind zahlenmaeßig begrenzt.

Ein aktuelles Beispiel ist der so genannte "Blow Job Contest" vom 13.10.12 im FKK-Palast Freiburg. Acht Damen bedienten dort am 13.20.2012 mehrere hundert Gaeste mit dem Mund, wobei hier ohne Kondom gearbeitet wurde. Im Freistaat Bayern besteht – im Unterschied zu
Baden-Württemberg – beispielsweise Kondomzwang!

Die ersten drei Prostituierten erhielten ein Preisgeld für die "beste Leistung", die anderen Prostituierten haben 300 CHF erhalten. Das ist ein Durchschnittspreis von nur rund 5 CHF
pro Gast für einen ungeschützten Austausch von Koerperflüssigkeiten. Schaut man woher die Prostituierten kommen sind diese alle aus den anderen Läden des
Betreibers. Keine Prostituierte in Freiburg würde diese Leistung freiwillig für 4 € durchführen! Sie können sich selbst ein Bild von dieser Aktion unter:

http://www.fkk-palast.com/news-blowjobcontest.php
(mit Video) machen.

Was uns auch verwundert ist, dass die von der Stadt Freiburg stammenden Pressemeldungen stets von 80 Adressen im Stadtgebiet sprechen. Das ist nicht richtig. Die
Terminwohnungen in Freiburg bestehen oftmals schon seit Jahren! Und nur sehr wenige entstehen neu, aber es kann auch nicht Aufgabe der Stadt sein, hier eine künstliche
Verknappung zu schaffen, damit sich im Ergebnis ein paar wenige Personen sich eine „goldene Nase“ mit dem Geschäft der Prostitution verdienen. Genau damit solche nicht
passieren kann, wurde die Prostitution im Januar 2002 durch den Bundesgesetzgeber legalisiert.

Tatsaechlich sind es die ganzen 1-2 Personen Adressen die immer wieder eröffnet und geschlossen werden. Entgegen der Aussage bestehen hier ausreichende Moeglichkeiten im
Baurecht hier einzuschreiten. Wir haben die letzten zwei Zypresse Ausgaben ausgewertet und konnten nicht einmal 40 unterschiedliche Adressen für das Stadtgebiet von Freiburg feststellen! Es gibt zwar über 100 Kleinanzeigen, jedoch schalten viele Erotikadressen mehrere verschiedene Anzeigen, um unterschiedliche Kunden anzusprechen. Dadurch duerfen Sie sich nicht irritieren lassen.
Das Ihnen von der Verwaltung vorgelegte Bordellkonzept basiert somit auf voellig falschem Zahlenmaterial. Eine Nachfrage der Stadtverwaltung bei der Steuerfahndung des
Finanzamts in Freiburg, welche die Pauschalsteuer bei Prostituierten einzieht, haette hier Klarheit schaffen koennen. Durch diese Anfrage erhalten Sie Personenzahlen und Standorte im Stadtgebiet Freiburg, welche viel genauer sind, als alle Angaben, welche Sie von der Polizei ueberhaupt bekommen koennen.

Das Baurecht bietet genügend Moeglichkeiten, um die Prostitution dort einzuschraenken, wo man sie nicht haben will. Wobei die geplante Sexsteuer noch zusaetzlich fuer einen Rueckgang der Studios sorgen wird. Die meisten Betreiber, mit denen wir gesprochen haben, sind auf die Sexsteuer verstaendlicherweise nicht gut zu sprechen, sehen darin aber eine Moeglichkeit, dass dadurch schlecht gefuehrte Wohnungsadressen unrentabel werden und befuerworten daher im Ergebnis diese Absichten. Die Stadt Freiburg erwähnt in einem Interview auch, dass die Wohnwagenprostitution komplett vertrieben worden sei und jetzt alle Prostituierten, in legalen Bordellen arbeiten
würden. Auch diese Aussage ist nicht richtig.

Sechs der betroffenen Frauen arbeiten jetzt in einer illegalen Adresse in der Krozingerstraße in Freiburg. Der Betreiber Nedo Gierlich wurde insgesamt 4 Mal mit seinen Wohnwägen vertrieben und arbeitet jetzt in einer normalen Wohnung. Ein weiterer Wohnwagen-Betreiber hat das Studio Noblesse zusammen mit Herrn Böesen übernommen, welcher weitere Adressen (zum Beispiel das Fantasy auf der Haid 1) betreibt. Zu dieser Gruppe gehören auch die Einrichtung Mattenstraße 6 und das so genannte
Hexenhaus, welche durch das Bordellkonzept jetzt legalisiert werden sollen. Diese Adressen wurden auch über Berichte in der Badischen Zeitung bekannt, weil der Betreiber dort illegale Drogen an die Prostituierten in großem Stil verkauft hat. Sie finden Informationen
dazu unter:

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 89416.html

In letzter Zeit versuchen auch immer mehr Gruppen von auswärts auf illegalem Wege Fuß im Erotikbereich in Freiburg zu fassen. Bis dato war dieses Vorhaben unrentabel und zu unsicher, weil man nie wissen konnte, ob eine Adresse geduldet wird und ob der erwartete oder erzielte Gewinn sich wirklich mit dem Risiko vereinbaren lasse. Denn kaum jemand riskiert hohe Strafen, wenn ein Objekt geschlossen werden kann oder keine hohen Gewinne
verspricht! Wenn es jedoch nur noch 8 Adressen in Freiburg geben wird und damit eine staatlich abgesicherte und geschützte Monopolsituation geschaffen worden ist, dann wird es für ein einfaches sein, die Betreiber unter Druck zu setzen und Einrichtungen gezielt zu übernehmen. Versuche dazu soll es zuletzt im November 2010 von Seiten der – Ihnen aus Medienberichten gewiss nicht unbekannten – Hells Angels gegeben haben. Wenn Sie dazu Informationen benötigen, finden Sie diese unter:

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... ngeklagte-
aus-dem-rockermilieu--60533800.html

Wir halten es daher für mehr als bedenklich, durch ein auf Monopolisierung ausgerichtetes kommunales Bordellkonzept (nunmehr wissentlich) die Gefahren zu steigern, das Gruppen von aussen hier Macht ergreifen und ausueben koennen, wenn sie sich den Einfluss auf mehrere Objekte verschafft habe werden. In anderen Städten gibt es da genügend negative Beweise. Hierzu ein Zitat aus der Badischen Zeitung:

"Der jüngere Angeklagte, einst Vizepräsident der Lahrer Hells Angels, soll im November 2010 den Betreiber von sogenannten Terminwohnungen zum Überlassen mehrerer solcher Etablissements gedrängt haben. Es ging um das "Hexenhäusle" am Schildackerweg in Haslach und das "Massagehaus" an der Mattenstraße nahe der Kronenbruecke. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, kreuzte laut Anklage eine Gruppe von acht Hells Angels auf, was Freier und Prostituierte einschüchterte. Das ging natürlich auf den Umsatz. Weitere "Stubenrundgänge" waren angedroht."

Ein weiteres Zitat aus dem Artikel in der Badischen Zeitung:

"Es ist auch zu hoeren, das damals tuerkische Banden in den offensichtlich lukrativen Freiburger Markt drängten. Heute sollen nach unbestätigten Gerüchten diese betreffenden Wohnungen unter Kontrolle von einer mit den Hells Angels konkurrierenden Rockergruppierung stehen. (Outlaws)"

Gerade mit einer durch das neue Bordellkonzept eingeleiteten Monopolisierung, werden solchen Gruppen – ausgerechnet durch eine kommunale Konzeption – Tür und Tor geöffnet. Wir können nicht verstehen, dass Argumente gegen dieses Konzentrationskonzept heruntergespielt werden, vor allem, weil sich seit diesem Jahr eine weitere, einschlägige "Gruppe" in Freiburg niedergelassen hat.

Die "Outlaws MC" haben ein Vereinsheim in Freiburg gegründet. Der Gremium MC, der zum Beispiel die Rotlichtszene in Karlsruhe gemeinsam mit den Hells Angels regiert, will nächstes Jahr nach Freiburg kommen und auch die "Bandidos" haben eine Clubheimgründung für das Jahr 2013 angekündigt. Parallel dazu haben die Hells Angels bereits eine Bar eroeffnet (Standort Elsässerstraße), mit
dem Namen Boom, wobei ein o einen Unterstrich aufweist, was die Zahl 81 ergibt. Zur Ihrer Information: die Anfangsbuchstaben 8=H und 1=A stehen für Hells Angels,
Dies "Gruppen" wollen sich also in den nächsten 24 Monaten hier festigen und in Freiburg dauerhaft niederlassen.

Seltsam erscheint auch die Tatsache, dass mehrere Adressen, die städtebaulich wesentlich günstiger liegen, als das so genannte Studio 79, keine Genehmigungsfähigkeit erhalten sollen. Bedenkt man dann noch, dass genau dieses Studio 79 von einem Rechtsanwalt vertreten wird, welcher damit wirbt, gute Kontakte zur Baubehoerde zu haben, da er selbst jahrelang dort tätig war, dann entsteht das, was wir in Baden-Württemberg ein "Geschmäckle" nennen.
Bei dieser Adresse „Studio 79“ wird im Uebrigen auch seit einem Jahr Alkohol ausgeschenkt und Bereiche, in welchen sich Gäste und Frauen entkleidet bewegen, werden dort
videoueberwacht. Obwohl der Stadtverwaltung dies gemeldet wurde, hat es dort bis heute keine Aenderungen gegeben. Im Gegenzug weigert sich die Bauverwaltung betreffend die Boecklerstraße 9, die zwei dort betriebenen Terminwohnungen legalisieren, obwohl diese seit 6 Jahre ohne Wissen von Nachbarn und somit städtebaulich und sozial ohne Spannungen betrieben werden. Herr Buergermeister Neideck hat diesbezüglich in einem Schreiben vom 17.4.2012 an die Frau Breckwoldt und Herrn Bock klargestellt , dass es bis zu diesem Zeitpunkt keine
ordnungsstoerende Vorfälle im Umfeld gegeben habe. Damit ist Herr Bürgermeister Neideck ein guter "Zeuge" dafuer, dass die beiden Terminwohnung in dem Gewerbegebiet
Boecklerstraße nicht stoerend sind. Erst durch das Mitwirken der Patenstadträtin Frau Dr. Ellen Breckwoldt wurde die Adresse erst richtig bekannt. Und auch die benachbarte Tanzschule hat durch ein Schreiben der Stadt Freiburg von der unauffälligen Wohnung Kenntnis erlangt. Die Tanzschule befindet sich am Ende der Sackgasse und hat sich 6 Jahre nicht daran gestoert und es gab 6 Jahre keine
Vorkommnisse! Trotzdem wird versucht das anders darzustellen was wohl am Einfluss einiger Tanzschulmitglieder liegt. Auch das bereitet es gewisses "Geschmäckle"! Zuvor hat sich keiner an der Adresse gestoert. In einem Schreiben eines Nachbarn heißt es
sogar:
"mit dem bisherigem Umfang hatten bzw. haben wir keine Probleme, aber eine Vergroesserung sehen wir mit Sorge!"

Diese Adresse befindet sich in einer Sackgasse, es gibt keine Wohnungen im Umfeld, gegenüber befindet sich Waldfläche und die Einrichtung kann auch nicht eingesehen
werden. Die Verkehrsanbindung ist perfekt (Bahn, S-Bahn, Bus, Parkplätze) Das "Penthouse" und das "Malibu" werden in einer Bewertungsliste im Internet unter den ersten
drei besten Adressen in Freiburg gefuehrt und die Frauen schaffen schon jahrelang in der Wohnung, was fuer ein gutes und faires Betriebsklima spricht. Frauen können hier noch selbst entscheiden, was sie anbieten moechte.

Trotzdem wird von Seiten der Stadt weiterhin das Ziel verfolgt, die weder städtebaulich noch in sozialer Hinsicht irgendwelche Spannungen hervorrufende Terminwohnung zu
schliessen. Eine Monopolisierung der Einrichtungen, welcher das Bordellkonzept der Stadt Freiburg "blauäugig" Tuer und Tor oeffnet, ist daher nicht nur sicherheitsrechtlich gefährlich und bedenklich, sondern auch aus anderen Gruenden nicht sinnvoll, soweit es um ein drogen und zwangfreies Umfeld geht. Gerade Terminwohnung mit bis zu maximal drei Prostituierten sollten in Freiburg weiterhin – aber legal – moeglich sein. Ein Verbot, wozu das derzeitige Bordellkonzept fuehren ist, ist nicht nur schädlich für die Prostituierten und deren Arbeitsbedingungen sondern auch
sicherheitsrechtlich in vielerlei Hinsicht gefährlich. Es kann nicht Aufgabe der Stadt Freiburg sein (ungewollt sicher, aber dennoch faktisch), für einen guten Verdienst einzelner weniger Personen / Investorengruppen zu sorgen, welche
einige wenige legale prostitutive Einrichtungen – unter Ausschluss aller anderen – in Freiburg betreiben duerfen.
In einem Schriftstück, welches der Baubehoerde und der Kriminalpolizei vorliegt, wurde ein Vergleich von Einwohnerzahl zu den Prostituierten aufgestellt.

• Freiburg auf 2802 Einwohner kommt eine Prostituierte
• Offenburg auf 811 Einwohner kommt eine Prostituierte
• Baden–Baden auf 604 Einwohner kommt eine Prostituierte
• Karlsruhe auf 1179 Einwohner kommt eine Prostituierte
• Stuttgart auf 151 Einwohner kommt eine Prostituierte

Dabei hat Freiburg also die geringste Zahl an Prostituierten pro Einwohner unter allen vergleichbaren Städten – auch wenn man die falschen Zahlen des Bordellkonzepts zugrunde
legt. Alle anderen Städte, welche allesamt über den Freiburger Schnitt liegen, haben keine Begrenzung der Standorte für noetig empfunden, obwohl zum Beispiel in Stuttgart bereits eine Sexsteuer erhoben wird.

Deshalb rate ich Ihnen, das Bordellkonzept, welches Ihnen derzeit zur Abstimmung vorliegt, am kommenden Dienstag nicht zu verabschieden, sondern von der Tagesordnung
abzusetzen, um im Stadtrat und unter Beteiligung von Fachleuten (nicht nur aus dem Bereich der Polizei) nochmals eine fundierte Diskussion zu führen und das Bordellkonzept
nochmals zu ueberarbeiten. Ich meine sicher sein zu dürfen, dass Sie persönlich keine Monopolisierung der
Bordelleinrichtungen in Freiburg anstreben und dass Sie dem Bordellkonzept bislang nur aufgrund mangelnder Informationen über Daten und Zusammenhänge zugestimmt hätten. Nachdem es mir jedoch hoffentlich gelungen sein wird, bei Ihnen Zweifel über die Richtigkeit
der Datengrundlage zu wecken und Sie auf die konkreten Gefahren hingewiesen zu haben, welcher aus einer Monopolisierung des Prostitutionsbereichs in Freiburg entstehen können, bitte ich Sie, dem Bordellkonzept in der heutigen Fassung nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grueßen
Thomas Flamm
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Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

He Freiburgs-Aktive, dass ist ja eine Superarbeit! :wav Nicht nur die Problembereiche angerissen, sondern mit sehr viel örtlichen Details untermauert.
Ich habe zwar aus dem Freiburger-Raum nur oberflächliche Kenntnisse, aber meine Infos finde ich hier genau beschrieben.

Gruß Jupiter :icon_flower
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Rumänische Ermittlerin besucht Schweizer Bordelle

Hilfe bei der Suche nach Menschenhändlern: Eine Ermittlerin und eine NGO-Vertreterin aus Rumänien haben die Polizisten in Bern, Zürich, Waadt und Genf bei Milieu-Kontrollen begleitet.


Über das tatsächliche Ausmass des Menschenhandels in der Schweiz existieren nur Mutmassungen: Eingang zu einem Bordell in Wetzikon ZH.

Der Bund will bis zu 200'000 Franken im Jahr für die Prävention gegen Menschenhandel auslegen. Das Geld soll an Organisationen gehen, die sich gegen Frauenhandel zwecks Prostitution engagieren. Den Organisationen genügt der Betrag aber nicht, der in der Verordnung genannt wird.

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich begrüsst das Engagement des Bundes. Doch: «Die vorgesehenen Beiträge sind viel zu tief, ein Tropfen auf den heissen Stein», kritisiert Geschäftsführerin Susanne Seytter. «Menschenhandel ist komplex. Prävention ist auf unterschiedlichen Ebenen nötig.» Mit einem eigenen, spezifischen Opferschutzprogramm arbeitet die FIZ seit Jahren dafür, dass Opfer von Frauenhandel geschützt und nicht erneut zur Prostitution gezwungen werden. Die FIZ unterstützt pro Jahr rund 200 Frauen darin, Perspektiven für einen Wiederanfang zu entwickeln. (sda)


Entdeckt die Polizei Fälle von Menschenhandel, führt die Spur oft nach Rumänien, Ungarn oder Bulgarien. Ein Grossteil aller tatverdächtigen Menschenhändler stammte 2011 wie auch 2012 aus diesen drei Ländern – ihre Opfer, häufig Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden, kommen ebenfalls oft aus dieser Region.

2012 registrierten die zuständigen Kantonspolizeien insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (2011: 45). Über das tatsächliche Ausmass des Menschenhandels in der Schweiz existieren nur Mutmassungen. «Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt», sagt Boris Mesaric, Leiter der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) beim Bundesamt für Polizei (Fedpol).

Je häufiger die Polizei Kontrollen im Milieu durchführe, desto mehr potenzielle Opfer von Menschenhandel, Hinweise und Ermittlungsansätze finde sie. Personalengpässe und das komplexe Umfeld erschwerten die Arbeit.

Mangelndes Vertrauen

Für die Polizeibehörden sei es nicht nur schwierig, die potenziellen Opfer ausfindig zu machen oder zu erkennen, sondern auch, die Frauen zu einer Aussage zu bewegen, sagt Jürg Schäublin, Leiter des Kommissariats Menschenhandel und Menschenschmuggel bei der Bundeskriminalpolizei. Die Frauen fürchteten sich vor der Rache ihrer Peiniger. Zudem trauten viele den Behörden nicht über den Weg.

Um das Vertrauen der Frauen zu gewinnen, haben die Polizisten in Bern, Zürich, Waadt und Genf vor rund zwei Wochen Verstärkung aus Rumänien erhalten: Eine Ermittlerin und eine NGO-Vertreterin haben während einer Woche die Milieu-Kontrollen begleitet. Die beiden Frauen seien sofort mit den rumänischen Prostituierten ins Gespräch gekommen, sagt Schäublin.

Die Ergebnisse dieses Pilotversuches werden in der schweizerisch-rumänischen Arbeitsgruppe (AG) Menschenhandel ausgewertet. Seit rund einem Jahr treffen sich etwa 30 Experten aus beiden Ländern zum Austausch. Die Schweiz wird von Fachleuten der Bundesämter für Polizei und Migration sowie der Kantone, Städte und externer Fachstellen vertreten.

Opferschutz in Heimatländern

Neben der verbesserten Zusammenarbeit in der Strafverfolgung ist auch der Opferschutz Thema der Arbeitsgruppe. Für die Schweiz sei es wichtig, dass Opfer von Menschenhandel, die in ihre Heimat zurückkehren, dort auch genügend vor Repressionen ihrer ehemaligen Ausbeuter geschützt seien, sagt Boris Mesaric, der als Chef der KSMM auch die Schweizer Delegation leitet.

Arbeitet ein Opfer von Menschenhandel mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, darf die Person für die Dauer des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens in der Schweiz bleiben. Droht ihr in der Heimat Gefahr, kann sie aufgrund eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles eine Aufenthaltsbewilligung beantragen – unabhängig davon, ob sie mit den Behörden kooperiert.

Die Schweiz arbeite auch regelmässig mit den Behörden in Bulgarien und Ungarn zusammen, sagt Mesaric. Eine institutionalisierte Arbeitsgruppe wie mit Rumänien dränge sich aber mit den beiden Ländern zurzeit nicht auf.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ru ... y/20874842
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Der umstrittene Businessplan der Prostituierten


Kantone sollen von selbstständigen Sexarbeiterinnen detaillierte Angaben über Dienstleistungen und Preise verlangen. Das will das BFM. Ein Beispiel aus Bern zeigt, wie das geht.

Selbstständigerwerbende aus der EU dürfen gemäss der Personenfreizügigkeit pro Kalenderjahr 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Das gilt eigentlich auch für Prostituierte. Das Bundesamt für Migration (BFM) möchte aber die Sexarbeiterinnen stärker kontrollieren, um Scheinselbstständige zu entlarven, wie es in seinem Bericht zur Rotlichtproblematik von 2012 schreibt. Auch Opfer von Menschenhandel könnten so besser ausfindig gemacht werden. Das BFM empfiehlt den Kantonen deshalb seit rund einem Jahr, von den Frauen unter anderem einen Businessplan über ihr Geschäft zu verlangen. Wie das geht, zeigt das Beispiel der Stadt Bern: Selbstständige Prostituierte aus der EU müssen in Bern seit September 2009 zu einem persönlichen Gespräch mit den Behörden erscheinen, Angaben zu ihrer Wohnsituation und Krankenversicherung machen und einen Businessplan vorlegen. «Ich werde Oralsex, Vaginalsex und erotische Massagen anbieten. Die Preise bewegen sich zwischen 50 und 300 Franken, je nach Dienstleistung», heisst es im Businessplan von D. P. aus Spanien, der dem «Bund» vorliegt. Die Frau muss auch angeben, auf welchen Portalen sie ihre Dienste bewirbt, und ihr Einkommen beziffern. D. P. rechnet mit einem Umsatz von 5500 Franken pro Monat.

Moralische Bedenken

Gegen die BFM-Empfehlung regt sich nun Widerstand. Parlamentarier aus dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager setzen sich für die Frauen ein. Zum Beispiel FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR), der moralische Bedenken wittert: «Bloss weil es um Prostituierte geht, legt man einfach einen Zacken zu und empfiehlt repressive Massnahmen», sagt er. Rechtsanwalt Caroni findet es unzulässig, von den Prostituierten einen detaillierten Businessplan zu verlangen. Dies schränke das in der Personenfreizügigkeit verankerte Recht auf selbstständige Erwerbstätigkeit ein.

Auch der grüne Nationalrat Balthasar Glättli (ZH) kritisiert die Empfehlungen des BFM. Er hatte das Thema im März mit zwei Anfragen ins Parlament gebracht. Das Personenfreizügigkeitsabkommen dürfe für die Sexbranche nicht härter ausgelegt werden als für andere Branchen. Solche Massnahmen schwächten die Frauen, statt sie zu stärken. Der Bundesrat teilt die rechtlichen Bedenken nicht. Ein Businessplan stelle für die Betroffenen keinen unverhältnismässigen Aufwand dar, schrieb er auf Glättlis Frage. Caroni und Glättli fordern nun im Parlament einen Bericht über die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden.Die Empfehlung des BFM, Businesspläne von selbstständigen Prostituierten aus der EU zu verlangen, zielt vor allem auf Prostituierte aus Bulgarien und Rumänien. Denn wegen einer Übergangsregelung der Personenfreizügigkeit ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen aus diesen beiden Ländern zurzeit noch erschwert. Als Selbstständigerwerbende können die Prostituierten diese Hürde einfach umgehen. Wie viele Frauen davon Gebrauch machen, ist nicht bekannt. Die Kantone erwarten aber eine Zunahme des Phänomens. Beispielsweise in der Stadt Zürich gibt es laut dem Polizeidepartement immer mehr Sexarbeiterinnen aus Rumänien, vor allem auf dem Strassenstrich. Das BFM schreibt auf Anfrage, die Empfehlungen des Rundschreibens seien in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden – darunter Kantone – entstanden und basierten auf der Personenfreizügigkeit. Eine Kontrolle, ob die Empfehlungen umgesetzt würden, gebe es nicht. Die Kantone hätten keinen Grund, die Empfehlung nicht zu befolgen.

Aus Sicht der Berner Fremdenpolizei ist die Businessplan-Regel für Prostituierte ein Erfolgsmodell. Die Behörden wollten die Frauen einerseits besser vor Zuhältern und Menschenhändlern schützen, sagt Alexander Ott, Chef der Fremdenpolizei. Vor der Einführung der Regeln habe er angeblich selbstständige Prostituierte angetroffen, die nicht einmal gewusst hätten, für welche Dienstleistungen sie in Inseraten angepriesen werden. Andererseits hätten viele Sexarbeiterinnen das alte Online-Meldeverfahren dazu missbraucht, unwahre Angaben zu machen, oder sie seien dazu genötigt worden. Weil sie zum Beispiel eine falsche Wohnadresse in ihrem Herkunftsland angaben oder die Arbeitsadresse in der Schweiz verschwiegen, konnte der Staat keine Steuern und Sozialabgaben erheben. Seit der Einführung des Businessplans im Herbst 2009 ist die offizielle Anzahl der Prostituierten in Bern allerdings nicht gesunken, sondern gestiegen, wie Ott sagt. Dies, obwohl die Berner Behörden ein Viertel aller Businesspläne zur Überarbeitung zurückweisen. Grund für die Zunahme sei ein Zustrom von Frauen aus Spanien, Portugal und Italien, sagt Ott. Weil die Frauen während der 90 Tage oft mehrfach ein- und ausreisen, gibt es dazu keine aussagekräftigen Zahlen.

Die Berner Organisation Xenia, die Prostituierte berät, lehnt das Businessplan-Modell ab. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die strengen Regeln Prostituierte vermehrt in die Illegalität treibe, sagt Martha Wigger von der Beratungsstelle Xenia in Bern. Frauen, die nicht imstande seien, einen solchen Businessplan zu erstellen, arbeiteten einfach schwarz. Die Businessplan-Regel bringe den Sexarbeiterinnen nicht mehr, sondern weniger Schutz.

http://bazonline.ch/schweiz/Der-Busines ... y/25925450
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Dunkelheit im hellen Städtchen

Für die "Dreigroschenoper" recherchierten Schülerinnen der Theater AG des Städtischen Gymnasiums im Freiburger Rotlichtmilieu.

Drei leichte Mädchen. Um authentisch zu spielen, forschte das Schauspielerinnen-Trio im Freiburger Milieu.

Drei leichte Mädchen. Um authentisch zu spielen, forschte das Schauspielerinnen-Trio im Freiburger Milieu. Foto: Erika Sieberts

ETTENHEIM. "Denn die einen sind im Dunkeln, und die andern sind im Licht. Und man siehet die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht." Dieses Finale aus Bertolt Brechts Dreigroschenoper wird nicht selten zitiert. Das 1928 uraufgeführte Stück bleibt brandaktuell. Warum, das zeigen 14 Schülerinnen und Schüler des Städtischen Gymnasiums, die das Theaterstück mit Musik an vier Tagen der kommenden Woche aufführen, und in das sie viel Arbeit und Recherche gesteckt haben.
Als Jugendliche in einer Kleinstadt, wo sie nach Brecht im Lichte sind, wollten die Schüler auch einmal das Dunkel sehen. Ein beeindruckendes Erlebnis war für drei Schülerinnen der Truppe der Kontakt mit einer Sozialarbeiterin des Projekts Pink (Prostitution, Integration, Neustart, Know-how) und einer Prostituierten in Freiburg. Sie formulierten ihre Gedanken nach dem Interview, das sie mit den beiden geführt haben und schreiben: "Was zuerst auffiel war, dass unser Bild der Prostituierten ein Klischee ist, das mit der Wirklichkeit, wie wir sie gerade erlebt haben, wenig zu tun hat."

Denn es gebe nicht nur Edelhuren und Zwangsprostituierte. Manche verdienten sich durch Prostitution ihr Studium, sagte die Sozialarbeiterin. Maria, die Prostituierte sei "freundlich und schüchtern" gewesen. Die Schüler hatten sich das anders vorgestellt.

Der Inhalt der Dreigroschenoper dreht sich um genau diese Denkmuster, um die vermeintlich Guten und Bösen. Der Regisseur Erik Judenau, Lehrer für Deutsch, Geschichte, Literatur und Theater am Gymnasium, hat seine Schüler ihre Gedanken zum Stück schreiben lassen und erstaunliche Antworten erhalten (siehe Kasten). "Wir haben neun Monate intensiv zum Thema gearbeitet und viele Wochenenden geprobt", sagt Judenau am Freitag bei einer der letzten Proben mit Darstellern, gleichzeitig Sängern und dem elfköpfigen Orchester. "Den Wunsch, einmal die Dreigroschenoper aufzuführen, tragen wir lange in uns, und nun haben wir begabte und engagierte Mitwirkende, die das schaffen", freut sich der Lehrer.

Alle Darsteller können auch singen. Sein Kollege Eberhard Gleichauf beginnt jede Probe mit einer Stimmbildung. "Auch darstellerisch wird bis aufs äußerste gefeilt", sagt Judenau. "Wir haben sehr hohe Ansprüche. Die Schüler sollen nicht nur Text aufsagen und Liedchen trällern." Als Lehrer und als Regisseur ist er stolz auf die Jugendlichen: "Sie haben sich wahnsinnig entwickelt, regelrechte Sprünge gemacht." Tilmann Heib ist Chef des Orchesters, das aus Schülerinnen und Schülern des Städtischen Gymnasiums, der Heimschule und Eltern besteht. "Wir brauchten erstklassige Musiker, die wir so zusammenstellen konnten, dass es passt", sagte er.

Die Atmosphäre im Foyer der Schule bei der Generalprobe ist konzentriert, jeder ist an seinem Platz, "A-e-i-o-u" schallt es aus der Runde um Eberhard Gleichauf. Die Schauspieler sind geschminkt und bereit für die Bühne. Die Musiker wärmen sich auf. Das Foyer ist abgedunkelt, so wie es auch bei den Aufführungen sein wird. Das Publikum darf gespannt sein auf vier Theaterabende, der etwas Dunkelheit ins helle Barockstädtchen Ettenheim bringen wird.


Bertolt Brechts Dreigroschenoper mit Musik von Kurt Weill spielt im Londoner Stadtteil Soho des 18. Jahrhunderts. Aufführungen der Theater-AG am Städtischen Gymnasium finden statt am Montag (Premiere) , Dienstag, Donnerstag und Freitag (13., 14., 16. und 17. Mai), jeweils um 19 Uhr im Foyer des Gymnasiums. Eintritt 8 Euro, ermäßigt 5 Euro.

http://www.badische-zeitung.de/ettenhei ... 99440.html
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Bordellkonzept Freiburg: Verbot eines bordellartigen Betriebs in Wohnungen rechtmäßig

Nutzung als Terminwohnungen zur Ausübung der Prostitution widerspricht Änderung des Bebauungsplans
Das von der Stadt Freiburg gegenüber einem Wohnungseigentümer verfügte Verbot, Wohnungen im Stadtteil Landwasser als bordellartigen Betrieb zu nutzen, bleibt bestehen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 630#131630
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Verrichtungsboxen in Zürich eröffnet

Beitrag von Snickerman »

Was in Dortmund vor einiger Zeit mit dem Bagger abgeräumt wurde, ist nun von Schweizern für den Zürcher Straßenstrich eingeführt worden:
http://www.spiegel.de/panorama/gese.... ... 17486.html

Zitat:

"Drive-in-Rundkurs, Verrichtungsboxen und Regenschirmchen als Wegweiser: In Bahnhofsnähe hat die Stadt Zürich den ersten Prostitutionspark der Schweiz eingerichtet. Mit der offiziellen Anlage soll die Situation auf dem Straßenstrich entschärft werden.

Zürich - Kein Auto, kein Sex: Das macht die Piktogrammtafel am ersten amtlichen Strichplatz der Schweiz in leicht verständlicher Symbolik klar. Wer auf Fahrrad oder Motorrad kommen will, wird enttäuscht. Alles durchgestrichen. Ein dickes Kreuz auch über einem Auto, in dem neben dem Fahrer eine weitere Person sitzt. "Nur ein Freier pro Wagen", sagt ein Wachmann. "Keine Gaffer, und nix zu dritt oder so." -Zitat Ende.

Ich wünsche dieser Anlage eine gute und längere Zukunft als der in Dortmund!
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von RitaD »

Wenn die erste Anlaufphase vorbei ist, denke ich schon das es gut laufen wird.
Und somit auch bleibt.
Bin begeistert von diesen Boxen. So hätte ich früher auch gerne gearbeitet.

Ich frage mich nur, sind 9 Boxen nicht zu wenig ?
Es gibt auch im Auto, Freier die eine Stunde oder noch länger buchen.

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Prostituierten-Lohn soll gerichtlich einklagbar werden

Da Prostitution heute als sittenwidrig gilt, können Prostituierte den Lohn für ihre Dienstleistung nicht gerichtlich einfordern. Das soll sich ändern. Die Rechtskommissionen beider Kammern haben eine entsprechende Standesinitiative gutgeheissen.

Die Rechtskommission des Nationalrats stimmte der Standesinitiative des Kantons Bern mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Da die ständerätliche Kommission den Vorstoss bereits im Januar befürwortet hat, kann nun ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.
Konkret soll nach der Forderung des Vorstosses eine Bestimmung ins Gesetz, die den Vertrag zur «Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt» für rechtsgültig erklärt. Heute ist es Prostituierten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht möglich, gültige Verträge abzuschliessen. Entsprechend ist auch der Gang an ein Gericht nicht möglich.
Im Prostitutionsgesetz des Kantons Bern, das vor einem Jahr erlassen wurde, ist die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt forderte das Berner Kantonsparlament den gleichen Schritt mit einer Standesinitiative auf Bundesebene.
Damit soll die Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe beseitigt werden. Prostituierte müssen zwar Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlen, können ihren Lohn aber nicht einfordern und haben zum Beispiel Mühe, eine Unfallversicherung abzuschliessen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/prosti ... 31827.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Prostituierten-Lohn soll gerichtlich einklagbar werden

Da Prostitution heute als sittenwidrig gilt, können Prostituierte den Lohn für ihre Dienstleistung nicht gerichtlich einfordern. Das soll sich ändern. Die Rechtskommissionen beider Kammern haben eine entsprechende Standesinitiative gutgeheissen.

Die Rechtskommission des Nationalrats stimmte der Standesinitiative des Kantons Bern mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Da die ständerätliche Kommission den Vorstoss bereits im Januar befürwortet hat, kann nun ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.
Konkret soll nach der Forderung des Vorstosses eine Bestimmung ins Gesetz, die den Vertrag zur «Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt» für rechtsgültig erklärt. Heute ist es Prostituierten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht möglich, gültige Verträge abzuschliessen. Entsprechend ist auch der Gang an ein Gericht nicht möglich.
Im Prostitutionsgesetz des Kantons Bern, das vor einem Jahr erlassen wurde, ist die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt forderte das Berner Kantonsparlament den gleichen Schritt mit einer Standesinitiative auf Bundesebene.
Damit soll die Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe beseitigt werden. Prostituierte müssen zwar Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlen, können ihren Lohn aber nicht einfordern und haben zum Beispiel Mühe, eine Unfallversicherung abzuschliessen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/prosti ... 31827.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Verstärkung des Kinderschutzes
Strafe für bezahlten Sex mit Minderjährigen


Wer sexuelle Dienste von Minderjährigen in Anspruch nimmt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer sexuelle Dienste von Minderjährigen in Anspruch nimmt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Nationalrat stellt Sex mit minderjährigen Prostituierten unter Strafe. Freier sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Wie zuvor bereits der Ständerat hat er am Montag entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch gutgeheissen.

Heute macht sich ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist. Mit der Änderung des Strafgesetzbuches will der Bundesrat die Lanzarote-Konvention umsetzen.

Die Schweiz hatte die Konvention im Juni 2010 unterzeichnet. Sie erfüllt die meisten Anforderungen, muss für den Beitritt zum Abkommen aber unter anderem dafür sorgen, dass Freier von minderjährigen Prostituierten bestraft werden können.

Mit der Änderung des Strafgesetzes ist neu auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar. Zuhälter, Betreiber von Bordellen oder Escort-Services müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Neu ist auch der blosse Konsum - und nicht wie heute nur der Besitz - von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt.

SVP-Anträge scheitern

Der Nationalrat stimmt der Vorlage ohne eine Gegenstimme zu. Mit einer kleinen Differenz geht diese aber noch einmal zurück in den Ständerat.

Die SVP scheiterte mit einer Reihe von Anträgen, die höhere Freiheitsstrafen zum Ziel hatten. So wollte die Partei das maximale Strafmass für sexuelle Handlungen mit minderjährigen Prostituierten bei fünf statt bei drei Jahren festlegen. «Die Massnahmen sind sinnvoll, aber nur wenn die Strafen hart ausfallen», sagte Natalie Rickli (Zürich).

Unterstützung erhielt die SVP einzig vonseiten der BDP-Fraktion. Auch die weiteren vorgeschlagenen Verschärfungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats - etwa beim Vertrieb von Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben - blieben chancenlos.
Sommaruga: Verhältnismässigkeit wahren

Die Sprecher der anderen Fraktionen warnten davor, einzelne Straftatbestände herauszupicken. Diesen Bedenken schloss sich auch Justizministerin Simonetta Sommaruga an. Die Forderung nach härteren Strafen laufe der vom Bundesrat angestrebten Harmonisierung des Strafrahmens im Strafgesetzbuch zuwider.

Ausserdem wäre die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben, so Sommaruga. Der maximale Strafrahmen bei einer Kindstötung durch die Mutter unmittelbar nach der Geburt liege bei drei Jahren, sagte die Justizministerin. Es könne deshalb nicht sein, dass Sex mit minderjährigen Prostituierten mit bis zu fünf Jahren bestraft werde.

Grooming separat regeln

Die Lanzarote-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten ausserdem, das Ansprechen von Unmündigen zu sexuellen Zwecken über das Internet - das sogenannte Grooming - unter Strafe zu stellen. Der Bundesrat will aber keinen neuen Artikel im Strafgesetzbuch. Laut dem Bundesgericht ist Grooming schon nach geltendem Recht strafbar.

Die Rechtskommission des Nationalrats will aber trotzdem abklären, ob im geltenden Recht Lücken geschlossen werden müssen. Sie hat zu diesem Zweck eine Parlamentarische Initiative eingereicht. «So kann die Lanzarote-Konvention in Kraft treten und die Kommission erhält gleichzeitig Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen», sagte Viola Amherd

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/bezah ... 1.18147759#
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Asfaloth
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Asfaloth »

10.9.2013
Zitat:

"Prostituierten-Terror in Trimbach SO – Anwohner ohnmächtig«Die lachen uns aus!»

Die Bewohner der Brüelmattstrasse haben seit zwei Jahren ein Puff vor der Haustür. Wenn die Prostituierten nachts nach Hause kommen werden sie von ihren Zuhältern angeschrien und geschlagen."

http://www.blick.ch/news/schweiz/die-la ... 34672.html

4.10.3013
Zitat:

"Beim Puff nebenan arbeiten sie jetzt leiser. Die Senioren von Trimbach können wieder schlafen

Jetzt können die Senioren im Holdermatten in Trimbach SO aufatmen. Der Prostituierten-Terror im Nachbarshaus ist endlich vorbei."

http://www.blick.ch/news/schweiz/die-se ... 66642.html

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke für die Links.


Das ohne Bezug beigefügte Video dokumentiert erstmals migrantische selbstbewußte Sexworker im Interview auf dem jetzt verbotenen ehemaligen Straßenstrich am Sihlquai in Zürich, die derzeit die neuen Sexboxen noch ablehnen, weil sie um ihr Geschäft und Einnahmen fürchten.

Möglicherweise ist das nur die Umstellungsangst vor dem unbekannten Neuen.

Allerdings wird sich auch ihre Lebens- und Arbeitsweise ändern, weil ihre männlichen Landsleute dort ausgesperrt sind (Zuhälter-Verbot).





Eine Seniorenresidenz neben einem Sexworker-Migranten-Wohnheim ist krass (Olten zwischen Basel und Luzern http://goo.gl/maps/00JFP ). Da ist Konflikt zwischen den unterschiedlichen Lebensweisen von jung und alt fast unausweichlich. Da braucht man gar nicht auf angeblich gewalttätgie Zuhälter zurückgreifen.

Allein die unterschiedlichen Tageszeitpläne oder Lautstärkenpräferenzen sorgen für Konflikt.

Aber die Berichte zeigen auch, dass sich die Sexworker-Migranten anpassen können und es Lösungen gegen Lärmbelastung etc. gibt. Ist schließlich im Interesse ihres Geschäfts? Dann kann so doch noch ein gelungenes Integrationsbeispiel entstehen.

Leider hat die Boulevard-Zeitung nicht herausgefunden wie der Wandel organisiert wurde: War es Zwang per Strafandrohung und Vertreibung (Deportation) oder Vermittlungsgespräche einer engagierten unvoreingenommenen Mitarbeiter_in der lokalen Behörde?

Verständlich, dass bei so einer aufgeheizten Presseberichterstattung weder Sexworker noch Vermieter kommentieren wollen.




blick.ch hat geschrieben:Prostituierten-Terror in Trimbach SO – Anwohner ohnmächtig «Die lachen uns aus!»

Die Bewohner der Brüelmattstrasse http://goo.gl/maps/00JFP haben seit zwei Jahren ein Puff [richtiger: Sexworker-Wohnheim] vor der Haustür. Wenn die Prostituierten nachts nach Hause kommen werden sie von ihren Zuhältern angeschrien und geschlagen.

Publiziert: 10.09.2013 , Aktualisiert: 11.09.2013
Von Beat Michel und Nina Stadelmann

25 Kommentare
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Die Prostituierten wohnen zusammen mit ihren Zuhältern in diesem umgebauten Bürogebäude. Sie stören die benachbarten Rentner.
Die Prostituierten würden nachts geschlagen, erzählen die Nachbarn.
«Wenn ich um Ruhe bitte, sagen sie ‹Arschloch!› zu mir. Das darf nicht sein.» Lina Ulrich (89)

In Trimbach SO an der Brüelmattstrasse herrscht dicke Luft. «Unsere Nachbarn terrorisieren uns», sagt Peter Huns­perger (65), der in der Seniorenresidenz Holdermatten lebt. «Seit Prostituierte hier wohnen, kann ich nicht mehr schlafen. Sie machen nachts so viel Lärm, dass ein normales Leben nicht mehr möglich ist.»

Die Störenfriede wohnen in einem tristen Betonblock auf dem Nachbargrundstück. In winzigen Zimmern hausen zwischen 25 und 40 Prostituierte und ihre Zuhälter [besser: Lebensgefährten, Landsmänner].

Ab 19 Uhr bis am frühen Morgen holen Taxis und andere Autos die Frauen ab und bringen sie später wieder zurück. Arbeitsort sind die verschiedenen Strassenstriche in den Kantonen Solothurn und Aargau.
«Die ganze Nacht ist Rambazamba»

Im Block selber findet angeblich keine Prostitution statt. Trotzdem gibt es rund ums Haus ein Riesen-Puff. «Die ganze Nacht ist Rambazamba», sagt Walter Hug (54), der auch in der Wohngenossenschaft für Senioren und Invalide wohnt. Seit die Prostituierten vor rund zwei Jahren einzogen, schreiben die Pensionäre Briefe an ­Behörden und Polizei. «Bis jetzt hat es nichts gebracht», sagt Hug. Auch wenn ständig die ­Polizei anrückt.

«Wir haben nichts gegen Prostituierte, aber der Lärm in der Nacht bringt uns um.» Motorengeheul, knallende Türen, laute Musik. Und wenn die Frauen zurückkommen, gibt es oft Streit. «Wenn die Frauen zu wenig Geld nach Hause bringen, werden sie angeschrien und manchmal sogar verprügelt», sagt Peter Huns­perger. Wenn sich Anwohner einmischen, werden sie selbst zur Zielscheibe: «Die Zuhälter bedrohen und beschimpfen uns. Wir haben Angst.»

Für die Pensionärin Lina Ulrich (89) ist das Quartier nicht mehr lebenswert. «Ich wohne seit 13 Jahren in dem Haus. Es war früher so schön hier. Jetzt ist alles anders. Die lachen uns aus. Sie sagen: ‹Nix verstehen.› Aber ein Wort kennen sie: ‹Arschloch!›, sagen sie zu mir, wenn ich um Ruhe bitte.» Andere Anwohner, die aus Angst anonym bleiben wollen, fürchten den Wertverlust ihrer Häuser und Wohnungen. «Hier will ja niemand mehr wohnen», sagt ein Vater.
150 000 Franken Dank den Prostituierten?

Die Behörden sind informiert. «Wir sind uns des Problems bewusst», sagt der Gemeindepräsident von Trimbach, Karl Tanner (61). «Wir werden es in den Griff kriegen.»

Der Besitzer der Liegenschaft, der das ehemalige Bürogebäude für die Frauen umgebaut hat, will anonym bleiben. Behauptet sogar, der Gemeinde damit einen Gefallen zu tun: Dank der Prostituierten würden mindestens 150 000 Franken pro Jahr in die Gemeindekasse fliessen. «Davon weiss ich nichts», sagt Karl Tanner. «Der Mann verdient sicher gut an der Miete der Frauen. Aber er wohnt ja nicht in unserer Gemeinde. Und die Prostituierten zahlen selten Steuern. Sie erhalten zwar die Steuerrechnung, aber bevor sie bezahlen, sind sie meistens wieder weg.»





Beim Puff nebenan arbeiten sie jetzt leiserDie Senioren von Trimbach können wieder schlafen

Jetzt können die Senioren im «Holdermatten» in Trimbach SO aufatmen. Der Prostituierten-Terror im Nachbarshaus ist endlich vorbei.


Von Beat Michel

Bild1 / 8
Walter Hug (54, l.) und Peter Hunsperger (65): «Die Zuhälter bedrohen und beschimpfen uns. Wir haben Angst.» Beat Michel, BLICK
Die Prostituierten wohnen zusammen mit ihren Zuhältern in diesem umgebauten Bürogebäude. Sie stören die benachbarten Rentner.
Die Prostituierten würden nachts geschlagen, erzählen die Nachbarn.

Die beiden Rentner Peter Hunsperger (65) und Walter Hug (54) sehen entspannt und glücklich aus, als BLICK sie in der Seniorenresidenz Holdermatten in Trimbach SO zum zweiten Mal besucht. «Wir feiern unsere wiedergewonnene Nachtruhe. Das Riesenpuff rund um die Unterkunft für Prostituierte des Oltener Strassenstrichs ist endlich zu Ende», sagt der pensionierte Maler Peter Hunsperger.

«Dank BLICK können wir nach fast zwei Jahren Prostituierten-Terror endlich wieder ungestört schlafen. Der Ar­tikel hat eingeschlagen wie eine Bombe. Der Lärm in der Nacht hörte sofort auf. Seither ist Ruhe.»

Auch der frühpensionierte Walter Hug ist begeistert: «Ich fühle mich gleich viel gesünder, seit ich wieder durchschlafen kann. Ich bin wie neugeboren. Und so geht es fast allen Bewohnern der Residenz.»
Besitzer der Liegenschaft kommentiert Entwicklung nicht

Vor wenigen Wochen sah die Situation noch ganz anders aus. Jahrelang mussten die Anwohner den Lärm der Prostituierten und ihrer Zuhälter vor der Haustür ertragen. Die ganze Nacht lang bis in die frühen Morgenstunden!

«Sie schrien betrunken durch die Gegend, knallten die Autotüren, hörten laute Musik», so Hunsperger. Deshalb kontaktierten die Bewohner der Seniorenresidenz Holdermatten Ende September den BLICK.

Jetzt ist das Gebäude, in dem mehrere Dutzend Prostituierte wohnen, wie verwandelt. «Die Türen und Fenster sind nachts immer geschlossen, die Storen he­runtergelassen», sagt Hug. Die Nachbarn aus dem horizontalen Gewerbe äussern sich nicht zu dem Wandel.

Auch der Besitzer der Liegenschaft kommentiert die Entwicklung nicht. Süleyman K. sagt nur: «Meine Mieterinnen haben nie Lärm gemacht. Darum musste ich auch nichts ändern.»

Allerdings war auch der Trimbacher Gemeindeprä­sident Karl Tanner (61) der Meinung, dass sich etwas ändern musste. «Ich bin sehr froh, dass sich die Situation vor Ort gebessert hat. Wir werden die Lage aber weiterhin genau beobachten.»

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

POLITIKER FORDERN
«Werbung für Sex ohne Kondom gehört verboten»

von T. Bircher -

«Tabulos und alles ohne Schutz» - so werben zahlreiche Bordelle und Prostituierte für Sex ohne Kondom. In der Schweiz ist das legal. Politiker wollen dies ändern.


Prostituierte und Bordelle werben vermehrt mit der Sex ohne Kondom - bei Freiern sehr gefragt. Politiker schlagen Alarm: Ein Gesetz muss her.

Prostituierte und Bordelle werben vermehrt mit der Sex ohne Kondom - bei Freiern sehr gefragt. Politiker schlagen Alarm: Ein Gesetz muss her.Übers Internet ist es sehr einfach für Männer Prostituierte zu finden, die ungeschützten Verkehr anbieten. Wer die Geheimsprache kennt, ist nach einem Klick auf der richtigen Seite. Freier finden auf diesen Seiten aber nicht nur, was sie suchen, sondern tauschen sich auch über ihre Erfahrungen aus und empfehlen einander gegenseitig die besten Sexarbeiterinnen.Viele private Prostituierte, aber auch Studentinnen oder andere Mädchen, die Geld brauchen, schalten hier ihre Inserate.

Viele Freier wollen beim Sex mit Prostituierten keinen Gummi tragen müssen. Wer die Freier-Geheimsprache kennt, erreicht dieses Ziel übers Internet schnell. Dort wimmelt es von Werbungen mit Codes wie «AO und tabulos». «AO» bedeute «alles ohne», sagt ein Bordellbetreiber. Gibt man diese Abkürzung und beispielsweise «Zürich» bei Google ein, hat man nach einem Klick eine grenzenlose Auswahl an Angeboten für Sex ohne Kondom.

«Der Konkurrenzkampf im Sexgewerbe ist derzeit gross», sagt der Sexclub-Betreiber aus St. Gallen weiter. Vor allem online sehe er zunehmend Werbungen von privaten Prostituierten, aber auch von Studios, die Freier mit den Worten «AO» oder «tabulos» anlocken wollten.

Schlechtes Geschäft und Angst um Gesundheit

Doch für Bordellbesitzer wie er, die diese Dienstleistung nicht offerieren, ist die Situation ärgerlich. «Viele Freier laufen wieder raus, wenn ich ihnen sage, dass es bei mir keinen Sex ohne Kondom gibt», sagt er. Ausserdem mache er sich Sorgen um die Gesundheit seiner Angestellten. Zusammen mit zwei weiteren genervten Clubbetreibern hat er deshalb die kantonale Fachstelle Maria Magdalena kontaktiert, die Prostituierte berät, wie das St. Galler Tagblatt schreibt. «Wir wollen, dass sich die Ämter einschalten und etwas dagegen unternehmen», sagt er.

Marja Jozic von Maria Magdalena sagt: «Leider gibt es keine gesetzliche Grundlage, um irgendjemandem zu verbieten, ungeschützten Geschlechtsverkehr anzubieten. Das Einzige, was wir tun können und in diesem Fall auch getan haben, ist die Frauen auf die Risiken hinzuweisen.»

Prostituierte wollen keinen ungeschützten Verkehr

Braucht es denn ein solches Gesetz? «Ich persönlich würde ein Werbeverbot für Sex ohne Kondom gutheissen», sagt Jozic. Die beste Lösung wäre ihrer Meinung nach, wenn man solche Werbungen verbieten würde. «Ich habe immer wieder Prostituierte bei mir, die sich darüber beschweren, wie aggressiv die Konkurrenz mit ungeschütztem Verkehr wirbt.» Viele Freier setzten diese Frauen dann unter Druck, dasselbe anzubieten. «Es ist immer der Mann, der Sex ohne Kondom will, ich kenne keine Frau, die einen Freier freiwillig dazu auffordern würde.»

Politiker verlangen ein Werbeverbot

Nationalrätin Margret Nellen Kiener (SP) unterstützt Jozic: «Ein rechtlich abgestütztes Werbeverbot wäre in diesem Fall sehr sinnvoll.» Es gehe um den Schutz vor verheerenden tödlichen Krankheiten.

Nellen Kieners Parteikollege, Nationalrat Carlo Sommaruga, sagt: «Diese Art von Werbung schockiert mich, ein Verbot dafür muss im Gesetz verankert werden.» Die Frage sei lediglich, ob dies auf kantonaler oder Bundesebene getan werden müsse. «Ich unterstütze aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und dem Schutz der Sexarbeiterinnen ein Werbeverbot.»

Auch SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal zeigt sich entrüstet: «Für mich ist das ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft.» Dass man Frauen auf diesem tiefsten Niveau missbrauche, sei unglaublich und enttäusche ihn bitter. «Die Politik muss sich dieser Misere stellen und ein Gesetz für ein Werbeverbot prüfen.»

Ein Gesetz gegen Sex ohne Kondom würde nicht greifen

Grundsätzlich würden alle befragten Politiker einem Gesetz zustimmen, das Sex mit Prostituierten ohne Kondom verbietet. Es sei jedoch aus Gründen der Kontrollbarkeit kaum umzusetzen.

Die Aids-Hilfe Schweiz rät von einem solchen Gesetz ab: «Es könnte einen Druck auf die Prostituierten generieren und sie somit in die Illegalität driften lassen», sagt Sprecher Harry Witzthum. Sie setzten sich aber schon lange für einen Minimalstandard ein. Das bedeute, dass die Sexarbeiterinnen Zugang zu Kondomen und Präventionsmaterial haben und, dass die Beraterinnen von Aids-Hilfe Schweiz sie in den Bordellen besuchen und aufklären dürfen. «Das ist derzeit noch nicht überall möglich», so Witzthum.

www.20min.ch/schweiz/news/story/-Werbun ... --25924055
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Beitrag von ehemaliger_User »

Werbeverbot finde ich in Ordnung - aber nur, wenn dann auch Werbung für Alkohol, Tabakwaren, Waffen, Militär, Fast Food und Schmerzmittel ebenfalls verboten wird.
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Wallis
Staatsrat entwirft Gesetz über die Prostitution



Der Entwurf beinhaltet zwei Schwerpunkte: Reglementierung und soziale sowie gesundheitliche Unterstützung.

An seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch, hat sich der Staatsrat mit dem Entwurf des Gesetzes über die Prostitution befasst, mit zwei Schwerpunkten: die Reglementierung dieser Tätigkeit sowie die soziale und gesundheitliche Unterstützung der Personen, die dieser Tätigkeit nachgehen.

Die Reglementierung bestimmt den allgemeingültigen Rahmen für alle Anwendungsbereiche der Prostitution. Sie geht insbesondere auf Massagesalons und Escort-Services ein.
Die soziale und gesundheitliche Betreuung richtet sich vor allem an Sexarbeitende und ihre Kunden. Sie bezweckt die Prävention der sexuell übertragbaren Krankheiten.

Zwei weitere Schwerpunkte sind beachtenswert: einerseits verbietet der Entwurf die Prostitution von 16- und 17-jährigen Teenagern und sieht eine besondere Betreuung Minderjähriger vor, die in Prostitutionslokalen verkehren; andererseits werden Belästigungen sozialer, psychologischer und wirtschaftlicher Art berücksichtigt, die von Massagesalons erzeugt werden, und damit deren Standort geregelt.

www.1815.ch/wallis/aktuell/staatsrat-en ... 19442.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

PROSTITUTION VERBIETEN
EVP will schwedisches Modell ins Parteiprogramm aufnehmen


Die Forderung nach dem «Schwedischen Modell» wird voraussichtlich Eingang ins neue Parteiprogramm der EVP Schweiz finden. Positiv sieht sie die Bestrebungen zur Eindämmung der Internetpornografie in Grossbritannien.

Weiter will die EVP in einer Arbeitsgruppe gegen den Menschenhandel die interessierten Kreise weit über die Parteigrenzen hinaus an einen Tisch bringen, um die verschiedenen Initiativen zu koordinieren. Dies schreibt die Partei in einer Medienmitteilung. Ebenso will sie mit öffentlichen Anlässen Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit betreiben.

Auch international tut sich etwas im Kampf gegen den Menschenhandel. Grossbritannien macht vorwärts mit einem weitreichenden Pornofilter: Die Internetprovider müssen die Inhalte von sich aus filtern, es sei denn, ein Erwachsener beantrage ausdrücklich die Freigabe der Inhalte auf seinem Anschluss. Bei Mobilfunkverträgen soll künftig für den Pornozugriff der Nachweis nötig sein, dass man über 18 Jahre alt ist. Premierminister David Cameron argumentiert, dass Online-Pornographie die Kindheit zersetze und dem Nachwuchs eine falsche Vorstellung von Liebe und Intimität vermittle.

Nationalrätin Marianne Streiff prüft einen sinngemässen Vorstoss in der Schweiz, weil ein Zusammenhang zwischen Menschenhandel und Pornoindustrie bestehe und mit der Eindämmung des Pornokonsums auch der Frauenhandel bekämpft werden könne.

www.jesus.ch/magazin/gesellschaft/chris ... ehmen.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

43 Nationalräte wollen Prostitutionsverbot

Nach Deutschland und Frankreich soll nun auch in der Schweiz das Verbot der Prostitution auf die politische Agenda. Politiker aus allen Parteien unterstützen das Anliegen.

Der Skandal im Zürcher Milieu mit drei verhafteten Polizisten, die Sex gegen Informationen austauschten, bringt die Diskussion um ein Prostitutionsverbot auf die politische Agenda. Ein kaum beachtetes Postulat von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller, das vom Bundesrat die Prüfung fordert «inwiefern ein Verbot der Prostitution und des Kaufs von sexuellen Dienstleistungen in der Schweiz machbar wäre», liegt zur Beantwortung beim Bundesamt für Justiz. Bis 2015 soll der Bericht vorliegen, berichtet die «Schweiz am Sonntag».

Mit dem Postulat, das von 43 Nationalräten aller politischer Parteien mitunterzeichnet wurde, soll in der Schweiz eine Diskussion lanciert werden, die auch in anderen europäischen Ländern geführt wird. In Deutschland hat die Feministin Alice Schwarzer kürzlich einen viel beachteten «Appell gegen die Prostitution» lanciert. Es sei die erfolgreichste Kampagne, die sie je initiiert habe, sagt Schwarzer gegenüber der «Schweiz am Sonntag.» Sie findet es grossartig, dass die Schweiz nun auch ein Verbot des käuflichen Sex prüfen will.

Strafen für Freier

Beide Länder sehen das Modell Schweden als Vorbild. Dort werden die Freier mit Geld- oder Haftstrafen bis zu sechs Monaten bestraft. Neben Deutschland und der Schweiz sind ähnliche Bestrebungen auch in Frankreich im Gange. Dort sind die Pläne schon weit gediehen. Frankreichs regierende Sozialisten wollen Freier mit einer Geldstrafe von 1500 Euro belegen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll Ende des Monats in der Nationalversammlung beraten werden.

Erst gestern sprachen sich 60 Prominente in einer Petition gegen die Gesetzesänderung aus, darunter die Schauspielerin Catherine Deneuve, der Sänger Charles Aznavour, die Sängerin und Schauspielerin Line Renaud, der Regisseur Claude Lanzmann und der sozialistische Ex-Kulturminister Jack Lang. «Ohne Prostitution gutzuheissen oder zu unterstützen», lehnten sie eine Bestrafung von Prostituierten und deren Kunden ab.

In Österreich sind zu Beginn dieses Monats bereits strengere Bestimmungen gegen die Prostitution eingeführt worden. Die Verbotsbefürworter von käuflichem Sex wollen damit vor allem den Menschenhandel bekämpfen. «Prostitution ist keine Dienstleistung. Menschen sind keine Ware», sagt Schwarzer dazu.

www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/4 ... y/29078286
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