Ich würde hier gerne diskutieren, wie man bestimmte Bestimmungen in diesen Bereich aushebeln kann und trotzdem noch in der gesetzlichen Grauzone bleibt.
Beispielsweise ist hier schon oft erwähnt worden, wie schnell man in den Bereich Mißbrauch von Schutzbefohlenen rutscht.
So ist es für Pflegebedürftige und Menschen mit körperlichen u.o. geistigen Behinderungen die einen Betreuer haben oder in einer Pflegeeinrichtung leben, quasi unmöglich sexuellen Kontakt herzustellen, da der zuständige Betreuer die Aufsichtspflicht hat und dies unterbinden muss.
Ein Vorteil den ich genieße und den ich anderen ans Herz legen möchte, ist als Therapeut in einen Wochenendkurs in England die Sexualtherapie nach Masters und Johnson zu erlernen. Für Heilpraktiker auch in Deutschland seit 2008 im Rahmen Frauen- bzw. Männerheilkunde durchführbar. Hintergrund ist, dass ein Sexualtherapeut in Deutschland zwar reden darf, aber keine Hand an seinen Kunden legen darf. Was heißt man muss entscheiden ob man eine therapeutische Behandlung einschlägt oder eine Wellnessbehandlung. Mit o.g. Fortbildung hebt sich dieses Gesetz auf und man darf therapeutische Körperarbeit im sexualtherapeutischen Bereich durchführen. Was heißt man umgeht o.g. „Mißbrauch von Schutzbefohlenen“ durch Ersatz einer therapeutischen Körperarbeit.
Eine weitere Möglichkeit um o.g. Mißbrauch zu umgehen, ist wenn ein Arzt den sexuellen Kontakt als unbedenklich attestiert bzw. sogar dazu rät. Dazu gibt es Facharbeiten, dass Körperdrüsen die nicht mehr benutzt werden, dass Krebsrisiko in diesen Bereich steigern und regelmäßiger Geschlechtsverkehr somit als krebsvorbeugende Maßnahme angesehen wird. Es gibt Ärzte die in diesen Bereich trotz Gegenwind weiterarbeiten und forschen.
Jetzt seit Ihr dran ...
