Historische Abhandlung der Prostitution

Historische Betrachtungsweisen der Prostitution - Ein Spiegel der jeweiligen Zeit und Moral.
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fraences
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Historische Abhandlung der Prostitution

Beitrag von fraences »

Die Prostitution eine notwendige soziale
Institution der bürgerlichen Welt


1. Prostitution und Gesellschaft

Die Ehe stellt die eine Seite des Geschlechtslebens der bürgerlichen Welt dar, die Prostitution die andere. Die Ehe ist der Avers, die Prostitution der Revers der Medaille. Findet die Männerwelt in der Ehe keine Befriedigung, so sucht sie dieselbe in der Regel bei der Prostitution. Und wer von der Männerwelt aus irgendeinem Grunde auf die Ehe verzichtet, sucht ebenfalls in der Regel Befriedigung bei der Prostitution. Für die freiwillig oder gezwungen in Ehelosigkeit lebenden Männer, wie für jene, denen die Ehe das Erwartete nicht bietet, liegen also die Verhältnisse für Befriedigung des Geschlechtstriebs ungleich günstiger als für die Frauen.

Die Männerwelt hat stets die Benutzung der Prostitution als ein ihr von »Rechts wegen« zukommendes Privilegium betrachtet. Um so härter und strenger wacht und urteilt sie, wenn eine Frau, die keine Prostituierte ist, einen »Fehltritt« begeht. Daß die Frau die gleichen Triebe hat wie der Mann, ja, daß diese in gewissen Zeiten ihres Lebens sich heftiger als sonst geltend machen, beirrt sie nicht. Kraft seiner Herrschaftsstellung zwingt sie der Mann, ihre heftigsten Triebe gewaltsam zu unterdrücken und macht von ihrer Keuschheit ihr gesellschaftliches Ansehen und die Eheschließung abhängig. Durch nichts kann drastischer, aber auch in empörenderer Weise die Abhängigkeit der Frau von dem Manne dargetan werden, als durch diese grundverschiedene Auffassung und Beurteilung der Befriedigung desselben Naturtriebs.

Die Verhältnisse liegen für den Mann besonders günstig. Die Natur hat die Folgen des Zeugungsaktes der Frau zugewiesen, der Mann hat außer dem Genuß weder Mühe noch Verantwortung. Diese vorteilhafte Stellung gegenüber der Frau hat jene Zügellosigkeit in den geschlechtlichen Anforderungen befördert, durch die sich ein großer Teil der Männerwelt auszeichnet. Da aber viele Ursachen vorhanden sind, welche die legitime Befriedigung des Geschlechtstriebs verhindern oder ungenügend erreichen lassen, ist die Folge Befriedigung desselben in der Wildnis.

Die Prostitution wird also zu einer notwendigen sozialen Institution für die bürgerliche Gesellschaft, ebenso wie Polizei, stehendes Heer, Kirche, Unternehmerschaft.

Das ist nicht übertrieben, es soll bewiesen werden.

Es wurde dargelegt, wie die alte Welt die Prostitution ansah und für notwendig hielt, ja sie staatlich organisierte, und zwar sowohl in Griechenland als in Rom. Welche Ansichten darüber im christlichen Mittelalter bestanden, ist ebenfalls vorgeführt worden. Sogar der heilige Augustin, der nach Paulus als die bedeutendste Stütze des Christentums gelten muß und die Askese eifrig predigte, konnte sich nicht enthalten, auszurufen: »Unterdrückt die öffentlichen Dirnen, und die Gewalt der Leidenschaften wird alles über den Haufen werfen.« Und der heilige Thomas Aquin, der bis jetzt als die größte Autorität auf dem Gebiet der Theologie gilt, hat es noch drastischer ausgesprochen: »Die Prostitution in den Städten gleicht der Kloake im Palast; schafft die Kloake ab, und der Palast wird ein unreiner und stinkender Ort werden.« Das Provinzialkonzil zu Mailand im Jahre 1665 sprach sich im gleichen Sinne aus.

Hören wir, was die Modernen sagen.

Dr. F. S. Hügel sagt: »Die fortschreitende Zivilisation wird die Prostitution allmählich in gefälligere Formen hüllen, aber nur mit dem Untergang der Welt wird sie vom Erdball vertilgt werden können« [Fußnote]. Das ist eine kühne Behauptung, aber wer nicht über die bürgerliche Form der Gesellschaft hinausdenken kann, nicht anerkennt, daß sich die Gesellschaft umwandeln wird, um zu gesunden und natürlichen Zuständen zu kommen, muß Dr. Hügel zustimmen.

Ähnlich äußert sich der berühmte Hygieniker M. Rubner, Professor an der Berliner Universität und Direktor des Hygienischen Instituts: »Die Prostitution beim Weibe hat zu allen Zeiten und bei allen Völkern der Erde bestanden, sie ist etwas Unzerstörbares, weil sie dem Geschlechtsverkehr dient, aus der Natur des Menschen sich ableitet und weil der Trieb zur Prostitution in vielen Fällen sozusagen auf angeborene Fehler mancher Frauen zurückzuführen ist. Gerade wie in einer Bevölkerung das Genie und der Blödsinn, das Riesen- und Zwergwachstum und andere Abweichungen von dem allgemeinen Mittel, dem gewöhnlichen, vertreten zu sein pflegen, ebenso treten durch das Spiel der Geburt auch jene Abnormitäten zutage, welche zur Prostitution führen müssen« [Fußnote].

Keinem der Genannten kommt der Gedanke, daß durch eine andere gesellschaftliche Ordnung die Ursachen für die Prostitution verschwinden könnten, keiner versucht, die Ursachen derselben zu untersuchen. Wohl dämmert diesem und jenem, der sich mit dieser Frage beschäftigt, daß die traurigen sozialen Zustände, unter denen zahlreiche Frauen leiden, die Hauptursache sein möchten, warum so viele ihren Leib verkaufen, aber dieser Gedanke ringt sich nicht zu der Konsequenz durch, daß alsdann notwendig sei, andere soziale Zustände zu schaffen. Zu den wenigen, die erkennen, daß die Hauptursache der Prostitution die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, gehört Th. Bade [Fußnote]: »Die Ursachen der bodenlosen moralischen Versunkenheit, aus der das prostituierte Mädchen hervorgeht, liegen in den dermaligen sozialen Zuständen.... Es ist namentlich die bürgerliche Auflösung der Mittelklassen und ihrer Existenz, insbesondere des Handwerkerstandes, der heute nur noch zu einem kleinen Bruchteil eine selbständige, gewerbsmäßige Arbeit betreibt.« Bade schließt seine Betrachtungen damit, daß er sagt: »Die Not der materiellen Existenz, welche die Familien der Mittelklasse teils schon aufgerieben hat, teils noch aufreiben wird, führt auch zur moralischen Zerrüttung der Familie und im besonderen zu der des weiblichen Geschlechts« [Fußnote].

Aber die Prostitution ist nicht nur eine von der Natur geschaffene Institution, die, wie sich R. Schmölder ausdrückt, »nach menschlichem Ermessen ein steter Begleiter der Menschheit bleiben wird« [Fußnote] Sie ist auch eine soziale Institution, ohne welche die bürgerliche Gesellschaft undenkbar wäre.

Der Leipziger Polizeiarzt Dr. J. Kühn sagt: »Die Prostitution ist nicht bloß ein zu duldendes, sondern ein notwendiges Übel, denn sie schützt die Weiber vor Untreue (die nur die Männer zu begehen ein Recht haben. D. Verf.) und die Tugend (natürlich die weibliche, die Männer bedürfen derselben nicht. D. Verf.) vor Angriffen (sic!) und somit vor dem Falle« [Fußnote]. Diese Worte charakterisieren in der unverhülltesten Form den krassen Egoismus der Männerwelt. Kühn nimmt den korrekten Standpunkt eines Polizeiarztes ein, der die Aufgabe hat, durch Überwachung der Prostitution die Männerwelt vor unangenehmen Krankheiten zu retten. Man denkt nur an den Mann, dem das zölibatäre Leben ein Greuel und eine Marter ist; aber die Millionen zölibatärer Frauen haben sich zu bescheiden. Was bei den Männern Recht ist, ist bei den Frauen Unrecht, Unmoralität und Verbrechen.

Ein anderer interessanter Herr ist Dr. Fock, der die Prostitution als »ein notwendiges Korrelat unserer zivilisierten Einrichtungen« betrachtet [Fußnote]. Er fürchtet Überproduktion an Menschen, wenn nach Erlangung der Zeugungsfähigkeit alle heirateten, und darum hält er für wichtig, die Prostitution staatlich zu »regulieren«. Er findet es gerechtfertigt, daß der Staat die Prostitution regelt und überwacht und die Sorge für Lieferung syphilisfreier Dirnen an die Männer übernimmt. Er erklärt sich für schärfste Überwachung aller Frauenzimmer, denen ein liederlicher Lebenswandel nachgewiesen wird. Auch dann, wenn die Damen mit »liederlichem Lebenswandel« den vornehmen Klassen angehören? Es ist das alte Lied. Dr. Fock verlangt auch die Besteuerung der Prostituierten und die Konzentration der Prostituierten in bestimmten Straßen. Mit anderen Worten, der christliche Staat soll sich aus der Prostitution eine Geldeinnahme schaffen, indem er zum Besten der Männerwelt die Prostitution staatlich organisiert und schützt. Wie sagte Kaiser Vespasian in einem ähnlichen Falle? Non olet! (Es riecht nicht.) Einen eigenartigen Standpunkt nimmt ein Dr. Heinrich Severus [Fußnote] ein, der sich ebenfalls für die gesetzliche Anerkennung der Prostitution erklärt. Er sieht eben in dieser eine sehr nützliche Einrichtung, weil sie eine notwendige Begleiterscheinung der Ehe sei, ohne welche die Freiheit der Entschließung zur Ehe verkümmert würde. Die Prostitution ist ihm zufolge eine Art Sicherheitsventil für die bürgerliche Gesellschaft. Er behauptet: »Ein großer Teil der Not, deren Vorhandensein heute so mißliche soziale Zustände schafft, ist darauf zurückzuführen, daß Ehen unüberlegt, ohne Prüfung der Frage, woher der nötige Lebensunterhalt beschafft werden soll, geschlossen worden sind. Der Staat hat ein Interesse daran, daß derartige Ehen nicht zustande kommen, denn die daraus hervorgehenden Kinder, für deren Unterhalt von den Eltern nicht genügend gesorgt werden kann, die aber als eheliche auch nicht ins Findelhaus gehören, bedrohen die Sicherheit der Gesellschaft.« Die Prostitution verhüte aber, daß »unter dem Zwange des Naturgesetzes Ehen geschlossen werden, die zu einer Vermehrung des Volkes um Elemente führen, deren aus Not unterbliebene Erziehung und aus einer freudlosen Jugend entspringende staatsfeindliche Gesinnung sie zu Gegnern der Gesellschaft macht«. Damit wäre also in der staatlich regulierten Prostitution sogar ein Heil- und Schutzmittel gegen die Sozialdemokratie gefunden, eine Ansicht, die wenigstens Originalität beanspruchen kann.

Also! es bleibt dabei: Die Prostitution ist eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt, ebenso wie Polizei, stehendes Heer, Kirche und Unternehmerschaft!


2. Die Prostitution und der Staat

Im Deutschen Reiche ist die Prostitution nicht wie in Frankreich staatlich organisiert und überwacht, sondern nur geduldet. Die offiziellen öffentlichen Häuser sind von Gesetzes wegen verboten und die Kuppelei wird mit schwerer Strafe bedroht. Das verhinderte aber bisher nicht, daß in einer großen Anzahl deutscher Städte, unter anderem in Mainz, Magdeburg, Altona, Kiel, Nürnberg, Worms, Freiburg i. Br., Leipzig, Regensburg, Hamburg, Augsburg, Würzburg usw., nach wie vor öffentliche Häuser bestehen, welche die Polizei duldet [Fußnote]. Ein kaum faßbarer Zustand, dessen Widerspruch mit dem Gesetz unseren Staatenlenkern wohl bekannt ist. Das deutsche Strafgesetz bedroht auch die Gewährung von Wohnung an eine Prostituierte mit Strafe. Andererseits aber sieht sich die Polizei gezwungen, Tausende von Frauen als Prostituierte zu dulden und sie in ihrem Gewerbe zu schützen, sobald sich dieselben in die Polizeiregister als Prostituierte eintragen lassen und sich den für die Prostituierten vorgeschriebenen Regeln – zum Beispiel der periodisch wiederkehrenden Untersuchung durch einen Arzt usw. – unterwerfen. Konzessioniert aber der Staat Prostituierte und unterstützt er damit die Ausübung ihres Gewerbes, so müssen sie auch eine Wohnung haben; ja, es liegt sogar im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Ordnung, daß sie eine solche besitzen, in der sie ihr Gewerbe ausüben können. Welche Widersprüche! Auf der einen Seite erkennt der Staat offiziell an: die Prostitution ist notwendig, auf der anderen verfolgt und bestraft er die Prostituierten und die Kuppelei. Außerdem bestätigt diese Haltung des Staates, daß die Prostitution für die moderne Gesellschaft eine Sphinx ist, deren Rätsel sie nicht lösen kann. Die herrschende Religion und Moral verurteilen die Prostitution, die Gesetze bestrafen ihre Begünstigung, und doch duldet und schützt sie der Staat. Mit anderen Worten, unsere mit ihrer Sittlichkeit, ihrer Religiosität, ihrer Zivilisation und Kultur sich brüstende Gesellschaft muß dulden, daß Sittenlosigkeit und Korruption wie schleichendes Gift ihren Körper durchwühlen. Aber noch eins geht aus diesem Zustand hervor. Der christliche Staat gibt zu, daß die Ehe ungenügend ist und der Mann ein Recht hat, die illegitim Befriedigung des Geschlechtstriebs zu beanspruchen. Bei demselben Staat zählt die Frau nur insofern, als sie sich den illegitimen männlichen Begierden hingeben will, das heißt Prostituierte wird. Auch trifft die von den staatlichen Organen ausgeübte Überwachung und Kontrolle der eingeschriebenen Prostituierten nicht auch den Mann, der die Prostituierte sucht, was, wenn die polizeiärztliche Kontrolle einen Sinn und halbwegs Erfolg haben sollte, selbstverständlich wäre – davon abgesehen, daß die Gerechtigkeit die gleiche Anwendung des Gesetzes auf beide Geschlechter erfordert.

Dieser Schutz des Mannes vor der Frau durch den Staat stellt die Natur der Verhältnisse auf den Kopf. Es sieht aus, als seien die Männer das schwächere und die Frauen das stärkere Geschlecht, als sei die Frau die Verführerin und der arme, schwache Mann der Verführte. Die Verführungsmythe zwischen Adam und Eva im Paradies wirkt in unseren Anschauungen und Gesetzen fort und gibt dem Christentum recht: »Die Frau ist die große Verführerin, das Gefäß der Sünde.« Die Männerwelt sollte sich dieser traurigen und unwürdigen Rolle schämen. Aber sie gefällt sich in dieser Rolle des »Schwachen« und »Verführten«, denn je mehr sie geschützt wird, um so mehr kann sie sündigen.

Wo Männer in Masse zusammenkommen, scheinen sie ohne Prostituierte sich nicht vergnügen zu können. Das zeigten unter anderem die Vorgänge auf dem deutschen Schützenfest in Berlin im Sommer 1890, Vorgänge, die 2.300 Frauen veranlaßten, sich also in einer Petition an den Oberbürgermeister der deutschen Reichshauptstadt auszulassen: »Gestatten Ew. Hochwohlgeboren allergütigst, daß wir über das diesjährige, bei Pankow vom 6. bis 13. Juli abgehaltene deutsche Bundesschießen dasjenige erwähnen, was durch die Presse und andere Mitteilungen über jenes Fest in die Provinzen gedrungen ist. Die Berichte, welche wir darüber mit tiefster Entrüstung und mit Abscheu vernommen haben, führten unter anderem die Schaustellungen jenes Festes also auf: ›Erster deutscher Herold, größtes Chantant der Welt.‹ ›Hundert Damen und vierzig Herren.‹ Daneben kleinere Tingeltangel und Schießbuden, aus denen überaus zudringliche Frauenzimmer der Männerwelt sich anwarfen. Ferner ›Freikonzert‹, dessen luftigst gekleidete Kellnerinnen frech und ungehindert den Gymnasiasten wie den Familienvater, den Jüngling wie den Mann verführerisch lächelnd zur ›Schützenruh‹ einluden.... Allein die kaum bekleidete ›Dame‹, welche zum Besuch der Bude ›Die Geheimnisse Hamburgs oder eine Nacht in St. Pauli‹ einlud, hätte doch wohl füglich von Polizei wegen beseitigt werden können. Und dann das Entsetzliche, was einfache Bürger und Bürgerinnen der Provinz von der so viel gerühmten Reichshauptstadt kaum zu fassen vermögen, die verlautende Kunde: Daß die Festleitung es zugelassen haben soll, anstatt der sich anbietenden Kellner ›junge Frauenzimmer‹ in großer Zahl als Schenkmädchen ohne Bezahlung anzustellen.... Wir deutschen Frauen haben als Gattinnen, Mütter und als Schwestern unsere Ehemänner, Kinder, Töchter und Brüder in tausendfacher Veranlassung zum Dienst des Vaterlandes nach Berlin zu schicken, und so bitten wir Ew. Hochwohlgeboren in aller Untertänigkeit und in zuversichtlichem Vertrauen, bei dem großen, schwerwiegenden Einfluß, welchen Sie als oberster Beamter der Reichshauptstadt in Händen haben, über jene unwürdigen Vorgänge derartige Untersuchungen anordnen zu wollen und sonstige Ew. Hochwohlgeboren zweckdienlich erscheinende Verordnungen zu treffen, welche eine Wiederkehr jener Orgien, namentlich auch auf dem bevorstehenden Sedanfeste, keinesfalls befürchten lassen. ...« (!!!)

Bei allen großen, auch sogenannten nationalen Festen, bei denen Männer in größerer Zahl zusammenkommen, wiederholt sich ähnliches [Fußnote].

Die deutschen Regierungen machten wiederholt den Versuch, aus dem Widerspruch herauszukommen, in dem sich in bezug auf die Prostitution die Praxis der Staatsgewalt mit der Strafgesetzgebung befindet. Sie brachten Gesetzentwürfe ein, die unter anderem die Polizei bevollmächtigten, den Prostituierten bestimmte Wohnplätze anzuweisen. Man gab zu, daß die Prostitution nicht unterdrückt werden könne und es deshalb am praktischsten sei, sie an bestimmten Orten zu dulden und zu kontrollieren. Ein solches Gesetz würde – darüber war alle Welt einig – die Bordelle wieder ins Leben gerufen haben, die in den vierziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts offiziell in Preußen aufgehoben wurden. Diese Gesetzesversuche verursachten große Erregung und eine Menge Proteste, in welchen Verwahrung dagegen eingelegt wurde, daß der Staat sich zum Beschützer der Prostitution aufwerfe und damit den Glauben hervorrufe, die Benutzung der Prostitution sei nicht wider die Moral und sie sei ein staatlich gebilligtes Gewerbe. Diese Gesetzentwürfe, die im Plenum und in der Kommission des Reichstags den heftigsten Widerspruch fanden, blieben bisher unerledigt. Aber daß solche vorgelegt werden konnten, zeigt die Verlegenheit, in der man sich befindet.

Die staatliche Regulierung und Kontrolle der Prostitution erzeugt nicht nur den Glauben bei der Männerwelt, der Staat begünstige die Prostitution, sondern die staatliche Kontrolle schütze sie auch vor Erkrankung, und dieser Glaube befördert die Benutzung der Prostitution und den Leichtsinn der Männer. Die Bordelle vermindern nicht die Geschlechtskrankheiten, sie fördern sie, die Männer werden leichtsinniger und unachtsamer. Welche Auffassung der staatliche Schutz der Bordelle hervorruft, dafür spricht, daß sich die auf Grund der Prostitutionsakte in England eingeschriebenen Prostituierten scherzhaft die Frauen der Königin nannten, weil sie durch ein von der Königin verkündetes Gesetz privilegiert worden waren.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß weder die Errichtung polizeilich kontrollierter Prostitutionsanstalten (Toleranzhäuser, Bordelle), noch auch die polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchung Sicherheit vor Ansteckung gibt.

So schrieb der Geheime Medizinalrat Dr. Albert Eulenburg im Jahre 1898 auf eine Anfrage an das Wiener Frauenkomitee zur Bekämpfung der Kasernierung der Prostitution: »In der Frage der polizeilichen Überwachung der Prostituierten stehe ich – ohne natürlich die praktischen Schwierigkeiten sofortiger Durchführung zu verkennen – prinzipiell voll und ganz auf dem Standpunkt Ihrer Petition und betrachte die in den meisten Ländern seither übliche Praxis als ungerecht, unwürdig und überdies ganz ungeeignet, den angeführten Zweck mit einiger Sicherheit zu erreichen.«

Am 20. Juli 1892 sprach sich die Berliner Medizinische Gesellschaft dahin aus, daß die Wiedereinführung von Bordellen weder vom hygienischen noch vom moralischen Standpunkt zu empfehlen sei.

Die Natur dieser Krankheiten ist vielfach derart, daß sie nicht leicht und nicht sofort sich erkennen läßt, und sollte einige Sicherheit vorhanden sein, so müßte eine mehrmalige tägliche Untersuchung eintreten. Diese ist aber bei der Zahl der in Frage kommenden Frauen und in Rücksicht auf die Kosten unmöglich. Wo dreißig bis vierzig Prostituierte in einer Stunde »abgefertigt« werden müssen, ist die Untersuchung kaum mehr als eine bloße Farce, und ebenso ist die Zahl von ein oder zwei Untersuchungen in der Woche gänzlich unzulänglich. So sagt Dr. Blaschko [Fußnote]: »Die Annahme, daß die Kontrolle der Prostituierten einen Schutz gegen Ansteckung gewährt, ist ein leider sehr verbreiteter und verhängnisvoller Irrtum. Man kann vielmehr sagen, daß jeder, der mit einer Prostituierten oder mit einem leichtsinnigen Mädchen verkehrt, sich jedesmal in eine große Gefahr begibt.«

Der Erfolg dieser Maßregeln scheitert aber auch daran, daß die Männer, die den Krankheitsstoff von einer Frau auf die andere übertragen, von jeder Belästigung befreit bleiben. Eine Prostituierte, die eben untersucht und gesund befunden wurde, wird in derselben Stunde von einem geschlechtskranken Mann angesteckt und überträgt den Ansteckungsstoff bis zum nächsten Kontrolltag, oder bis sie selbst die Krankheit gewahr wird, auf eine Reihe anderer Besucher. Die Kontrolle ist nicht bloß illusorisch, es kommt hinzu, daß diese auf Kommando erfolgenden Untersuchungen durch männliche Ärzte, statt durch weibliche, das Schamgefühl aufs tiefste verletzen und zu seiner gänzlichen Vernichtung beitragen. Das wird von einer großen Zahl Ärzte, die mit dieser Kontrolle zu tun haben, bestätigt [Fußnote]. Das gesteht sogar der offizielle Verwaltungsbericht des Berliner Polizeipräsidiums ein, in dem es heißt: »Es mag auch zugegeben werden, daß die Einschreibung die von ihr Betroffenen moralisch noch tiefer sinken läßt« [Fußnote]. Die Prostituierten bieten auch alles auf, sich dieser Kontrolle zu entziehen. Eine weitere Folge dieser polizeilichen Maßregeln ist, daß den Prostituierten außerordentlich erschwert, ja unmöglich gemacht wird, wieder zu einem anständigen Erwerb zurückzukehren. Eine der polizeilichen Kontrolle verfallene Frau ist für die Gesellschaft verloren; sie geht meist in wenig Jahren elend zugrunde. Zutreffend und erschöpfend sprach sich der fünfte Kongreß zur Bekämpfung der Unsittlichkeit wider die polizeiliche Regelung der Prostitution zu Genf aus, indem er erklärte: »Die obligatorische ärztliche Untersuchung der Prostituierten ist eine um so grausamere Strafe für die Frau, als sie die ihr gewaltsam unterworfenen Unglücklichen vollends in das Verderben reißt, indem sie den Rest von Schamgefühl zerstört, der noch bei den Verworfensten vorhanden sein kann. Der Staat, der die Prostitution polizeilich regeln will, vergißt, daß er beiden Geschlechtern gleichen Schutz schuldet, er verdirbt moralisch und entwürdigt die Frau. Jedes System offizieller Regelung der Prostitution hat Polizeiwillkür zur Folge, sowie Verletzung gerichtlicher Garantien, die jedem Individuum, selbst dem größten Verbrecher, gegen willkürliche Verhaftung und Einsperrung zugesichert sind. Da diese Rechtsverletzung nur zum Nachteil der Frau geschieht, so folgt daraus eine widernatürliche Ungleichheit zwischen ihr und dem Manne. Die Frau wird zum bloßen Mittel herabgewürdigt und nicht mehr als Person behandelt. Sie steht außerhalb des Gesetzes.«

Wie wenig die polizeiärztliche Kontrolle nützt, dafür liefert England ein schlagendes Beispiel. Vor Beginn der gesetzlichen Reglementierung im Jahre 1867 betrugen die Fälle von geschlechtlichen Infektionskrankheiten beim Militär laut Armeebericht 91 pro 1.000. Im Jahre 1886, also nach neunzehnjährigem Bestand der Reglementierung, 110 pro 1.000, aber im Jahre 1892, sechs Jahre nach Aufhebung der Reglementierung, nur 79 pro 1.000. In der Zivilbevölkerung betrugen in den Jahren 1879 bis 1882 – also während der Reglementierung – die Fälle von Syphilis 10 pro 1.000, in den Jahren 1885 bis 1889, also nach Aufhebung derselben, 8,1 pro 1.000.

Auf die der Untersuchung unterworfenen Prostituierten wirkte aber das Gesetz ganz anders als auf die Truppen: 1866 kamen auf je 1.000 Prostituierte 121 Erkrankungen, 1868, als das Gesetz zwei Jahre bestanden hatte, 202, sie sanken dann allmählich, sie überschritten aber 1874 immer noch um 16 Fälle die Zahl von 1866. Auch die Todesfälle bei den Prostituierten vermehrten sich unter der Herrschaft des Gesetzes erschreckend. 1865 betrugen diese auf 1.000 Prostituierte 9,8 dagegen im Jahre 1874 23. Als gegen Ende der sechziger Jahre die englische Regierung den Versuch machte, die Untersuchungsakte auf alle englischen Städte auszudehnen, erhob sich ein Sturm der Entrüstung in der englischen Frauenwelt. Sie betrachteten das Gesetz als eine Beleidigung für das ganze Geschlecht. Die Habeaskorpusakte, jenes Grundgesetz, hieß es, das den englischen Bürger vor den Übergriffen der Polizei schütze, solle für die Frauen aufgehoben sein; es solle jedem rohen, rachsüchtigen oder von anderen niederen Motiven getriebenen Polizeibeamten gestattet sein, die ehrbarste Frau anzugreifen, wenn er gegen sie den Verdacht habe, eine Prostituierte zu sein, wohingegen die Zügellosigkeit der Männer unbehelligt bleibe, ja durch das Gesetz geschützt und genährt würde.

Obgleich dieses Eintreten der englischen Frauen, unter der Führung der Josephine Butler, für den Auswurf ihres Geschlechts sie Mißdeutungen und herabwürdigenden Bemerkungen beschränkter Männer aussetzte, lehnten sie sich mit großer Energie gegen die Einführung desselben auf. In Zeitungsartikeln und Broschüren wurde das »Für« und »Wider« erörtert und seine Ausdehnung verhindert, dem 1886 die Aufhebung folgte [Fußnote].

Die deutsche Polizei besitzt eine ähnliche Gewalt, und häufige in die Öffentlichkeit gedrungene Fälle aus Berlin, Leipzig, Köln, Hannover und vielen anderen Orten beweisen, daß Mißbrauch oder »Mißverständnisse« leicht sind bei Ausübung dieser Gewalt, aber man vernimmt bei uns wenig von einer energischen Opposition gegen solche Befugnisse [Fußnote]. Sogar im kleinbürgerlichen Norwegen wurden 1884 die Bordelle verboten und 1888 in der Hauptstadt Christiania die zwangsweise Eintragung der Prostituierten und die damit verbundene Untersuchung aufgehoben. Im Januar 1893 wurde die gleiche Verordnung für das ganze Land erlassen. Sehr richtig sagt Frau Guillaume-Schack mit Bezug auf die »Schutzmaßregeln« des Staates für die Männer: »Wozu lehren wir unsere Söhne Tugend und Sitte achten, wenn der Staat die Unsittlichkeit als ein notwendiges Übel erklärt? Wenn er dem jungen Manne, ehe er überhaupt noch zu geistiger Reife gelangt ist, die Frau von der Obrigkeit zur Ware gestempelt als ein Spielzeug seiner Leidenschaft zuführt?«

Mag ein geschlechtlich kranker Mann in seiner Zügellosigkeit noch so viele dieser armen Wesen anstecken, die meist aus bitterer Not oder durch Verführung dieses schmachvolle Handwerk treiben, der räudige Mann bleibt unbehelligt, aber wehe der kranken Prostituierten, die sich nicht sofort ärztlicher Behandlung unterworfen hat. Die Garnisons- und Universitätsstädte, Seestädte usw. mit ihrer Anhäufung kräftiger, gesunder Männer sind die Hauptherde der Prostitution und ihrer gefährlichen Krankheiten, die von hier in die entferntesten Winkel des Landes getragen werden und überall Verderben verbreiten. Wie moralisch qualifiziert ein großer Teil unserer Studierenden ist, darüber äußert sich das »Korrespondenzblatt zur Bekämpfung der öffentlichen Sittenlosigkeit« [Fußnote] also: »Im weitaus größten Teile der Studentenschaft sind heute die Anschauungen über sittliche Dinge erschreckend niedrig, ja geradezu verlumpt.« Und aus diesen Kreisen, die sich mit ihrem Deutschtum und »deutscher Sitte« brüsten, rekrutieren sich unsere Verwaltungsbeamten, unsere Staatsanwälte und Richter.

Wie schlimm die Zustände speziell unter der Studentenschaft geworden sein müssen, geht daraus hervor, daß im Herbst 1901 eine größere Anzahl Professoren und Ärzte, darunter die ersten Namen des Faches, sich in einem Aufruf an die deutsche Studentenschaft wandten, indem sie nachdrücklich auf die traurigen Folgen geschlechtlicher Ausschweifungen aufmerksam machten und auch vor dem Übermaß des Alkoholgenusses warnten, der in so vielen Fällen stimulierend auf geschlechtliche Ausschweifungen wirkt. Man begreift endlich, daß es mit dem Vertuschen nicht mehr geht, sondern daß man die Dinge beim rechten Namen nennen muß, um einigermaßen unabsehbarem Unheil zu steuern. Auch in anderen Klassen darf man sich diese Mahnungen zu Herzen nehmen.

»Du sollst für die Sünde heimgesucht werden an deinen Nachkommen bis ins dritte und vierte Glied.« Dieser Ausspruch der Bibel trifft den ausschweifenden geschlechtskranken Menschen in vollstem Sinne des Wortes, leider auch die unschuldige Ehefrau. »Die Schlaganfälle jugendlicher Männer und auch Frauen, Formen von Rückenmarksschwindsucht und Gehirnerweichung, Nervenleiden verschiedener Art, Sehstörungen, Knochenfraß und Darmentzündung, Sterilität und Siechtum beruhen vielfach auf nichts anderem, als veralteter, verkannter, aus naheliegenden Gründen mit Stillschweigen übergangener Syphilis.... Wie die Sache jetzt liegt, so führen Ignoranz und Leichtsinn dazu, aus blühenden Töchtern des Landes sieche, lebenswelke Geschöpfe zu machen, die unter der Last ihrer chronischen Beckenentzündungen für die vor- und außerehelichen Extravaganzen ihrer Gatten büßen müssen« [Fußnote]. Und Dr. A. Blaschko sagt u. a.: »Epidemien wie Cholera und Pocken, Diphtheritis und Typhus, deren vorhandene Wirkung in ihrer Plötzlichkeit sich einem jeden unmittelbar aufdrängt, sind, obwohl sie an Bösartigkeit der Syphilis kaum gleich, an Verbreitung sich mit ihr entfernt nicht vergleichen lassen, der Schrecken der Bevölkerung.... Der Syphilis hingegen steht die Gesellschaft mit, man möchte sagen erschreckender Gleichgültigkeit gegenüber« [Fußnote]. Die Schuld liegt daran, daß es für »unanständig« gehalten wird, über solche Dinge öffentlich zu sprechen. Hat doch nicht einmal der deutsche Reichstag sich entschließen können, im Gesetz dafür zu sorgen, daß Geschlechtskranke gleich anderen Kranken durch die Krankenkassen behandelt werden müssen [Fußnote].

Das syphilitische Gift ist in seiner Wirkung das zäheste und am schwersten ausrottbare aller Gifte. Viele Jahre, nachdem eine Krankheit überstanden ist und der Genesene jede Spur vernichtet wähnt, zeigen sich häufig die Folgen bei der Frau in der Ehe oder bei den Neugeborenen, und ein Heer von Krankheiten bei Ehefrauen und Kindern verdankt ehemännlichen, beziehungsweise elterlichen Geschlechtskrankheiten seinen Ursprung. In einer Petition, die der Verein Jugendschutz im Herbst 1899 an den Reichstag richtete, wird angegeben, daß in Deutschland zirka 30.000 Kinder infolge von Ansteckung durch Gonorrhöe (Tripper) von Geburt erblindet seien und daß bei 50 Prozent der kinderlosen Ehefrauen dieselbe Ursache ihre Unfruchtbarkeit verschuldete [Fußnote]. Tatsächlich ist es erschreckend, wie groß die Zahl der kinderlosen Ehen ist, und dieselben nehmen zu. Auch schwachsinnige oder blödsinnige Kinder haben häufig ihr Gebrechen derselben Ursache zuzuschreiben, und was für Unheil durch ein winziges Tröpfchen syphilitischen Blutes bei der Pockenimpfung angerichtet werden kann, dafür gibt es krasse Beispiele.

Die große Zahl der an Geschlechtskrankheiten Leidenden hat wiederholt Anregungen veranlaßt, ein Reichsgesetz zu erlassen, das speziell die Behandlung Geschlechtskranker vorschreibt. Bis jetzt hat man sich zu einem solchen Schritte noch nicht entschließen können, wahrscheinlich aus Furcht vor der Größe der dann zutage tretenden Übel. In den fachmännischen Kreisen ist man allgemein zu der Überzeugung gekommen, daß der früher als harmlos angesehene Tripper mit die gefährlichste Krankheitserscheinung ist. Scheinbar geheilt wirkt derselbe im menschlichen Körper fort, so daß, wie Dr. Blaschko in einem Vortrag in Berlin am 20. Februar 1898 mitteilte, bei den sittenpolizeilichen Untersuchungen in Berlin nur ein Viertel bis höchstens ein Drittel der tripperkranken Prostituierten als solche erkannt werden. Tatsächlich ist aber der weitaus überwiegende Teil der Prostituierten tripperkrank, was also bei der Kontrolle nur bei einem kleinen Bruchteil festgestellt wird. Und da von diesem letzteren wiederum nur ein kleiner Teil geheilt wird, so befindet sich die Gesellschaft hier einem Übel gegenüber, für das sie vorläufig kein Heilmittel hat, das aber namentlich den weiblichen Teil der Bevölkerung mit schweren Gefahren bedroht.


3. Der Mädchenhandel

In dem Maße, wie die Männerwelt, freiwillig oder gezwungen, auf die Ehe verzichtet und die Befriedigung des Geschlechtstriebs in der Wildnis sucht, in dem Maße steigen auch die verführerischen Gelegenheiten dazu. Der große Gewinn, den alle auf die Unsittlichkeit berechneten Unternehmungen abwerfen, lockt zahlreiche, nicht skrupulöse Geschäftsleute an, mit Aufbietung allen Raffinements die Kunden anzulocken. Da wird jedem Bedürfnis der Kundschaft nach Rang und Stellung, jeder materiellen Leistungs- und Opferfähigkeit Rechnung getragen. Könnten die »öffentlichen Häuser« ihre Geheimnisse ausplaudern, es zeigte sich, daß ihre Bewohnerinnen, die oft ohne Herkunft und ohne höhere Bildung und Erziehung sind, aber um so größere körperliche Reize besitzen, in den intimsten Beziehungen mit Spitzen der Gesellschaft, mit Männern von hoher Intelligenz und Bildung stehen. Da gehen Minister, hohe Militärs, Geheimräte, Volksvertreter, Richter usw. neben den Repräsentanten der Geburts-, Finanz-, Handels- und Industriearistokratie aus und ein, Männer, die am Tage und in der Gesellschaft als »Vertreter und Wächter von Moral, Ordnung, Ehe und Familie« gar würdevoll und ernst einherschreiten und an der Spitze christlicher Wohltätigkeitsanstalten und Vereinen zur »Unterdrückung der Prostitution« stehen. Der Inhaber eines dieser der Gelegenheitsmacherei dienenden Lokale in der ...straße in Berlin gibt sogar ein eigens illustriertes Blatt heraus, in dem das Treiben der dort verkehrenden Gesellschaft geschildert wird. Das Lokal verfügt über 400 Sitzplätze, in dem allabendlich ein elegantes Publikum, das als Stammpublikum – wie es in dem Blatte heißt – der höchsten Geburts- und Finanzaristokratie angehört, verkehrt. Der Trubel und Jubel nehme geradezu beängstigende Dimensionen an, wenn, wie fast täglich, zahlreiche Damen der Theaterwelt und bekannte Beautés der Lebewelt anwesend sind und wenn die findige Direktion, um der Heiterkeit die Krone aufzusetzen, in vorgerückter Morgenstunde ein Aalgreifen veranstaltet.... Rings um das Bassin herum kauern mit hochgeschürzten Kleidern die schönen Besucherinnen der Bar und haschen nach dem Aal. Und so weiter. Die Polizei kennt dieses Treiben genau, aber sie hütet sich, die vornehme Gesellschaft in ihren Vergnügungen zu stören. Nichts als Kuppelei gemeinster Art ist es auch, wenn ein Berliner Balletablissement folgende Einladung an die vornehme Männerwelt versendet: »Die unterzeichnete Jagdsaalverwaltung, deren Direktion Sie, hochgeehrter Herr, als passionierter Jäger empfohlen worden, gibt sich die hohe Ehre, Ew. Hochwohlgeboren auf ein neuerschlossenes, herrliches Jagdterrain mit reichem, vorzüglichem Wildstand aufmerksam zu machen und zur ersten Edelwildjagd am 26. August a. c. in den Jagdsälen höflichst einzuladen. Ein besonderer Umstand läßt unser neues Forstrevier in hervorragender Weise angenehm und bequem erscheinen: die Jagdgründe befinden sich im Mittelpunkt der Residenz, das Wild ist keinerlei Schonung unterworfen.« Unsere bürgerliche Gesellschaft gleicht einer großen Karnevalsgesellschaft, in der einer den anderen zu täuschen und zum Narren zu halten sucht. Jeder trägt seine offizielle Verkleidung mit Würde, um nachher inoffiziell um so ungezügelter seinen Neigungen und Leidenschaften zu frönen. Und äußerlich trieft alles von Moral, Religion und Sittlichkeit. In keinem Zeitalter war die Heuchelei größer als in dem unseren. Die Zahl der Auguren wächst täglich.

Das Angebot von Frauen zu Lustzwecken steigt rascher als die Nachfrage. Die immer mißlicher werdenden sozialen Verhältnisse, Not, Verführung, Gefallen an einem äußerlich glänzenden, scheinbar freien Leben liefern aus allen Gesellschaftsschichten die Kandidatinnen. Charakteristisch schildert die Zustände in der deutschen Reichshauptstadt ein Roman von Hans Wachenhusen [Fußnote]. Der Verfasser läßt sich über den Zweck seines Romans also aus: »Mein Buch spricht namentlich von den Opfern des weiblichen Geschlechtes und der zunehmenden Entwertung desselben durch die Unnatur unserer gesellschaftlichen und bürgerlichen Verhältnisse, durch eigene Schuld, durch Vernachlässigung der Erziehung, durch das Bedürfnis nach Luxus und das steigende, leichtfertige Angebot auf dem Markte des Lebens. Es spricht von der wachsenden Überzähligkeit dieses Geschlechtes, die täglich hoffnungsloser macht, was geboren wird, aussichtsloser, was heranwächst.... Ich schrieb, wie etwa der Staatsanwalt den Lebenslauf eines Verbrechers zusammenstellt, um daraus die Schuld desselben zu resumieren. Versteht man also unter dem Roman etwas Erfundenes, das straffreie Gegenteil der Wahrheit, so ist in diesem Sinne das Nachfolgende kein Roman, sondern ein wahres Lebensbild ohne Retusche.« In Berlin sind die Verhältnisse nicht besser und nicht schlechter als in anderen Großstädten. Ob mehr das griechisch-orthodoxe Petersburg oder das katholische Rom, das christlich-germanische Berlin oder das heidnische Paris, das puritanische London oder das lebenslustige Wien dem alten Babylon gleicht, ist schwer zu entscheiden. Die gleichen sozialen Zustände erzeugen die gleichen Erscheinungen. »Die Prostitution besitzt ihre geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze, ihre Hilfsquellen, ihre Rekrutierungsorte (various resorts) von der ärmsten Hütte bis zum glänzendsten Palast; ihre zahllosen Grade, und zwar vom niedrigsten bis zum verfeinertsten und kultiviertesten; sie hat ihre speziellen Vergnügungen und öffentlichen Zusammenkunftsorte; ihre Polizei, ihre Hospitäler, ihre Gefängnisse und ihre Literatur« [Fußnote]. »Wir feiern nicht mehr die Feste des Osiris, die Bacchanalien und die indischen Orgien im Frühlingsmonat, aber in Paris und anderen großen Städten überläßt man sich im Dunkel der Nacht, hinter den Mauern der öffentlichen und der Privathäuser Orgien und Bacchanalien, welche die kühnste Feder nicht zu beschreiben wagt« [Fußnote].

Unter solchen Verhältnissen hat der Handel mit Frauenfleisch großartige Dimensionen angenommen. Er wird in der bestorganisiertesten Weise auf größter Stufenleiter, und selten von den Augen der Polizei bemerkt, mitten in den Stätten der Zivilisation und Kultur betrieben. Ein Heer von Maklern, Agenten und Transporteuren männlichen und weiblichen Geschlechts betreibt das Geschäft mit derselben Kaltblütigkeit, als handle es sich um den Vertrieb irgendeiner Ware. Legitimationen werden gefälscht und Zertifikate ausgestellt, die eine genaue Beschreibung der Qualifikation der einzelnen »Stücke« enthalten, und werden an die Transporteure behändigt zur Anweisung für die Käufer. Der Preis richtet sich, wie bei jeder Ware, nach der Qualität, und die Ware wird nach dem Geschmack und den Anforderungen der Kundschaft in den verschiedenen Orten und Ländern assortiert und expediert. Durch die raffiniertesten Manipulationen sucht man der Aufmerksamkeit und den Nachstellungen der Polizei zu entgehen, nicht selten werden aber auch große Summen angewandt, um das Auge der Wächter des Gesetzes zu schließen. Eine Anzahl solcher Fälle sind namentlich in Paris konstatiert worden [Fußnote].

Deutschland genießt mit den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein. Der dem Deutschen innewohnende Drang zum Wandern scheint auch einen Teil der deutschen Frauen zu beseelen, so daß sie mehr als die Frauen anderer Völker, das österreich-ungarische ausgenommen, für die Versorgung der internationalen Prostitution ihr Kontingent stellen. Deutsche Frauen bevölkern die Harems der Türken wie die öffentlichen Häuser im Innern Sibiriens bis nach Bombay, Singapore, San Franzisko und Chicago. In seinem Reisewerk »Aus Japan nach Deutschland durch Sibirien« spricht sich der Verfasser W. Joest über den deutschen Mädchenhandel also aus: »Man ereifert sich in unserem moralischen Deutschland oft über den Sklavenhandel, den irgendein westafrikanischer Negerfürst treibt, oder über die Zustände in Kuba und Brasilien, und sollte sich lieber doch des Balkens im eigenen Auge erinnern, denn in keinem Lande wird mit weißen Sklavinnen in solcher Weise gehandelt, aus keinem Lande wird so viel dieser lebenden Ware expediert, wie gerade aus Deutschland und Österreich. Der Weg, den diese Mädchen nehmen, läßt sich ganz genau verfolgen. Von Hamburg werden dieselben nach Südamerika verschafft, Bahia, Rio de Janeiro erhält seine Quote, der größte Teil aber ist für Montevideo und Buenos Aires bestimmt, während ein kleiner Rest durch die Magelhaensstraße bis Valparaiso geht. Ein anderer Strom wird über England oder direkt nach Nordamerika dirigiert, kann aber hier nur schwer mit dem einheimischen Produkt konkurrieren, er verteilt sich daher den Mississippi hinab bis nach New Orleans und Texas oder gen Westen nach Kalifornien. Von dort aus wird die Küste bis Panama hinunter versorgt, während Kuba, Westindien und Mexiko ihren Bedarf von New Orleans beziehen. Unter dem Titel »Böhminnen« werden weitere Scharen deutscher Mädchen über die Alpen nach Italien exportiert und dann weiter südlich nach Alexandrien, Suez, Bombay, Kalkutta bis Singapore, ja, nach Hongkong bis Schanghai hin. Holländisch-Indien und Ostasien, zumal Japan, sind schlechte Märkte, da Holland in seinen Kolonien keine weißen Mädchen dieser Sorte duldet und in Japan die Töchter des Landes selbst zu hübsch und billig sind; auch verdirbt die amerikanische Konkurrenz von San Franzisko aus die günstige Konjunktur. Rußland wird von Ostpreußen, Pommern und Polen aus versorgt. Die erste Station ist meistens Riga. Hier assortieren sich die Petersburger und Moskauer Händler und schicken ihre Ware in großen Quantitäten nach Nishnij Nowgorod bis über den Ural nach Irbit und Krestowsky, ja bis in das innerste Sibirien hinein; so traf ich zum Beispiel ein deutsches, auf diese Weise verhandeltes Mädchen in Tschita. Dieser großartige Handel ist vollkommen organisiert, er wird durch Agenten und Handlungsreisende vermittelt, und wenn das Auswärtige Amt des Deutschen Reiches einmal hierüber Berichte seiner Konsuln verlangen würde, so ließen sich recht interessante statistische Tabellen feststellen.«

Dieser Handel blüht in vollem Maße, wie wiederholt durch sozialdemokratische Abgeordnete im deutschen Reichstage konstatiert wurde.

Besonders stark wird der Frauenfleischhandel von Galizien und Ungarn aus nach Konstantinopel und den übrigen Städten der Türkei betrieben. Namentlich sind es viele Jüdinnen, die man sonst selten in öffentlichen Häusern trifft, die dorthin verschachert werden. Das Geld für die Reise und die Auslagen wird dem Agenten meistens schon im voraus eingesandt. Um die Behörden zu täuschen und irrezuleiten, werden unauffällige Telegramme an den Besteller aufgegeben.

Einige solcher Depeschen lauten: »5 Faß Ungarwein langen dann und dann in Varna an«, womit fünf sehr schöne Mädchen gemeint sind; oder »3 Sack Kartoffeln abgeschickt per Dampfer Lloyd Minerva«. Hier handelt es sich um drei minder schöne Mädchen oder um »gewöhnliche Ware«. Eine andere Depesche lautet: »Treffe am Freitag mit der Kobra ein. Habe zwei Ballen feine Seide an Bord.«

4. Das Wachstum der Prostitution. Uneheliche Mütter

Die Zahl der Prostituierten läßt sich schwer schätzen, genau gar nicht angeben. Die Polizei kann annähernd die Zahl derjenigen feststellen, deren hauptsächlichster Erwerb die Prostitution ist, sie vermag dies aber nicht von der viel größeren Zahl jener, die sie als teilweisen Erwerb benutzen. Immerhin sind die annähernd bekannten Zahlen erschreckend hoch. Nach von Öttingen wurde schon Ende der sechziger Jahre die Zahl der Prostituierten in London auf 80.000 geschätzt. In Paris belief sich die Zahl der eingeschriebenen Prostituierten am 1. Januar 1906 auf 6.196, aber von diesen entzieht sich mehr als ein Drittel der polizeiärztlichen Kontrolle.

In ganz Paris gab es 1892 zirka 60 Bordelle mit 600 bis 700 Prostituierten, im Jahre 1900 42. Diese Zahl ist beständig in der Abnahme begriffen (im Jahre 1852 gab es 217 Bordelle). Dagegen ist die Zahl der heimlichen Prostituierten viel größer geworden. Auf Grund einer Untersuchung, die im Jahre 1889 der Munizipalrat von Paris veranstaltete, ist die Zahl der Frauen, die sich prostituieren, auf die enorme Ziffer von 120.000 angegeben. Der Polizeipräfekt von Paris, Léfrine, schätzt die Zahl der eingeschriebenen auf 6.000 durchschnittlich und bis 70.000 heimliche Prostituierte. Im Laufe der Jahre 1871 bis 1903 hat die Polizei 725.000 Dirnen sistiert und 150.000 wurden ins Gefängnis gesteckt. Im Jahre 1906 betrug die Zahl der Sistierten nicht weniger als 56.196 [Fußnote].

In Berlin betrug die Zahl der bei der Polizei eingeschriebenen Prostituierten: 1886 3.006, 1890 4.039, 1893 4.663, 1897 5.098, 1899 4.544, 1905 3.287.

Im Jahre 1890 waren sechs Ärzte angestellt, die täglich jeder zwei Stunden Untersuchungen vorzunehmen hatten. Seitdem wurde die Zahl der Ärzte auf zwölf vermehrt, auch ist seit einigen Jahren gegen den Widerspruch vieler männlicher Ärzte für diese Untersuchungen ein weiblicher Arzt angestellt worden. Die polizeilich eingeschriebenen Prostituierten bilden auch in Berlin nur einen sehr kleinen Bruchteil der Prostituierten, die von sachkundiger Seite auf mindestens 50.000 geschätzt werden. (Andere, wie Lesser, rechnen 24.000 bis 25.000 und Raumer 30.000.) Es gab im Jahre 1890 allein in Berliner Schanklokalen 2.022 Kellnerinnen, die fast sämtlich sich der Prostitution ergaben. Auch zeigt die von Jahr zu Jahr gestiegene Zahl der wegen Übertretung der sittenpolizeilichen Vorschriften sistierten Dirnen, daß die Prostitution in Berlin stetig im Wachsen ist. Die Zahl dieser Sistierten betrug im Jahre 1881 10.878, 1890 16.605, 1896 26.703, 1897 22.915. Von den im Jahre 1897 sistierten Dirnen wurden 17.018 dem Amtsrichter zur Aburteilung vorgeführt – es kamen demnach auf jeden Gerichtstag zirka 57.

Wie groß ist die Zahl der Prostituierten in ganz Deutschland? Manche behaupten, daß diese Zahl auf ungefähr 200.000 sich belaufen dürfte. Ströhmberg schätzt die Zahl der öffentlichen und geheimen Prostituierten Deutschlands auf 92.200 oder zwischen 75.000 und 100.000. Kamillo K. Schneider machte im Jahre 1908 den Versuch, die Zahl der eingeschriebenen Prostituierten genau zu ermitteln. Seine Tabelle umfaßt für das Jahr 1905 79 Städte. »Da große Orte, in denen eine bedeutendere Zahl Mädchen noch zu erwarten wäre, nicht fehlen, so glaube er, würde mit 15.000 die Gesamtzahl ziemlich genau angegeben sein. Das ergibt im Durchschnitt bei einer Einwohnerzahl von rund 60.600.000 eine Eingeschriebene auf 4.040 Einwohner.« In Berlin kommt eine Prostituierte auf 608, in Breslau 514, Hannover 529, Kiel 527, Danzig 487, Köln 369, Braunschweig 363 Einwohner. Die Zahl der kontrollierten Prostituierten geht konstant zurück [Fußnote]. Nach verschiedenen Rechnungen verhält sich die Zahl der offiziellen Prostituierten zur Zahl der heimlichen wie 1 zu 5 bis 10. Man hat es also mit einer großen Armee zu tun, welche die Prostitution als Lebensunterhalt betrachtet, und dementsprechend ist die Zahl der Opfer, die Krankheit und Tod erfordert [Fußnote]

Gonorrhöe Weicher Schanker Syphilis
männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl.
1892 – 1895 34,6 9,8 8,8 1,5 10,2 7,7
1896 – 1900 42,4 8,4 11,9 1,6 12,1 4,5
1901 – 1902 45,8 9,7 13,0 2,0 15,9 7,0
.

Daß die Überzahl der Prostituierten ihre Lebensweise herzlich satt hat, ja dieselbe sie anekelt, ist eine Erfahrung, die alle Sachverständigen zugeben. Doch einmal der Prostitution verfallen, bietet sich für die wenigsten Gelegenheit, sich aus derselben zu retten. Der Hamburger Zweigverein der britischen, kontinentalen und allgemeinen Förderation veranstaltete 1899 eine Enquete unter den Prostituierten. Obgleich nur wenige die gestellten Fragen beantworteten, sind diese doch sehr charakteristisch. Auf die Frage: Würden Sie dieses Gewerbe beibehalten, wenn Sie sich anders ernähren könnten? antwortete eine: Was soll man anfangen, wenn einen die Menschen alle verachten? Eine andere antwortete: Ich habe vom Krankenhaus aus um Hilfe gebeten. Eine dritte: Mein Freund hat mich dadurch ausgelöst, daß er meine Schulden bezahlte. Unter der Schuldsklaverei der Bordellwirte leiden alle. Eine teilt mit, daß sie ihrer Wirtin 700 Mark schulde. Kleider, Wäsche, Putzgegenstände, alles liefere der Wirt zu horrenden Preisen, ebenso wird ihnen Essen und Trinken zu den höchsten Preisen angerechnet. Außerdem haben sie noch einen bestimmten Satz pro Tag für Wohnung an den Wirt abzugeben. Diese Miete beläuft sich auf 6, 8, 10 Mark und mehr für den Tag; eine schreibt, sie haben ihrem Louis täglich 20 bis 25 Mark zu bezahlen. Ohne daß die Schulden bezahlt werden, entläßt sie kein Wirt; auch werden in den Aussagen allerlei Streiflichter auf das Verhalten der Polizei geworfen, die mehr auf Seite der Wirte als der hilflosen Mädchen steht. Kurz, wir haben hier mitten in der christlichen Zivilisation eine Sklaverei schlimmster Art. Und um ihre Standesinteressen besser wahren zu können, gründeten sogar die Bordellwirte ein Fachorgan, das einen internationalen Charakter trägt.

Die Zahl der Prostituierten wächst in dem Maße, wie die Zahl der Frauen wächst, die in den verschiedensten Industrie- und Gewerbezweigen als Arbeiterinnen beschäftigt und oft mit Löhnen abgefunden werden, die zum Sterben zu hoch, zum Leben zu niedrig sind. Die Prostitution wird gefördert durch die in der bürgerlichen Welt zur Notwendigkeit gewordenen industriellen Krisen, die Not und Elend in Hunderttausende von Familien tragen. Nach einem Briefe des Oberkonstablers Bolton an einen Fabrikinspektor vom 31. Oktober 1865 hatte sich während der englischen Baumwollkrise, hervorgerufen durch den nordamerikanischen Sklavenbefreiungskrieg, die Zahl der jungen Prostituierten mehr als in den letzten 25 Jahren vermehrt [Fußnote]. Aber nicht nur fallen die Arbeiterinnen der Prostitution zum Opfer, diese findet auch in den »höheren Berufen« ihr Rekrutierungsgebiet. Lombroso und Ferrero zitieren Macé [Fußnote], der von Paris sagt, »daß das Gouvernantenzeugnis höheren oder niederen Grades weniger eine Anweisung auf Brot, als auf Selbstmord, Diebstahl und Prostitution ist«.

Parent-Duchatelet hat seinerzeit eine Statistik aufgestellt, nach der unter 5.183 Prostituierten sich 1.441 befanden, die aus Mangel und Elend sich prostituierten, 1.255 waren eltern- und mittellos, 86 prostituierten sich, um arme Eltern, Geschwister oder Kinder zu ernähren, 1.425 waren von ihren Liebhabern verlassene Konkubinen, 404 waren von Offizieren und Soldaten verführte und nach Paris verschleppte Mädchen, 289 waren durch den Hausherrn verführte und entlassene Dienstmädchen, 280 übersiedelten nach Paris, um dort einen Broterwerb zu finden.

Mrs. Butler, die so eifrige Vorkämpferin für die Ärmsten und Elendesten ihres Geschlechts, sagt: »Zufällige Umstände, der Tod eines Vaters, einer Mutter, Arbeitslosigkeit, unzulänglicher Lohn, Elend, trügerische Versprechungen, Verführung, gestellte Netze haben sie ins Verderben geführt.« Sehr lehrreich sind die Mitteilungen, die Karl Schneidt in einer Broschüre »Das Kellnerinnenelend in Berlin« [Fußnote] über die Ursachen macht, die jene der Prostitution so häufig in die Arme führen. Auffallend sei die große Zahl der Dienstmädchen, die Kellnerinnen und das heiße fast immer Prostituierte würden. In den Antworten, die Schneidt auf seine Fragebogen an die Kellnerinnen empfing, heißt es zum Beispiel: »Weil ich von meinem Herrn ein Kind bekam und verdienen mußte.« Andere geben an: »Weil mir mein Buch verdorben wurde«, wieder andere: »Weil mit Hemdennähen und dergleichen zu wenig verdient wird«, oder: »Weil ich als Arbeiterin, aus der Fabrik entlassen, keine Arbeit mehr bekam«, oder: »Weil der Vater gestorben und noch vier kleine Geschwister da waren.« Daß besonders Dienstmädchen, nachdem sie der Verführung ihrer Dienstherren zum Opfer fielen, ein großes Kontingent zu den Prostituierten stellen, ist bekannt. Über die auffällig große Zahl der Verführungen von Dienstmädchen durch ihre Dienstherren oder deren Söhne äußert sich sehr anklagend Dr. Max Taube in einer Schrift [Fußnote]. Aber auch die höheren Klassen liefern ihr Kontingent zur Prostitution, nur ist es nicht die Not, sondern Verführung und Neigung zu einem leichtfertigen Leben, zu Putz und Vergnügungen. Darüber heißt es in einer Schrift »Die gefallenen Mädchen und die Sittenpolizei« [Fußnote]:

Starr vor Schreck, vor Entsetzen, hört so mancher brave Bürger, so mancher Pastor, Lehrer, hochgestellte Beamte und hochgestellte Militär unter anderem, daß seine Tochter heimlich sich der Prostitution ergeben hat, und wäre es statthaft, alle diese Töchter namhaft zu machen, es müßte dann entweder eine soziale Revolution vor sich gehen, oder die Begriffe von Ehre und Tugend im Volke würden schweren Schaden leiden.«

Es sind namentlich die feineren Prostituierten, die Hautevolee unter ihnen, die sich aus diesen Kreisen rekrutieren. Auch ein großer Teil der Schauspielerinnen, deren Garderobekosten zu ihrem Gehalt im krassesten Mißverhältnis stehen [Fußnote], ist auf eine solche schmutzige Erwerbsquelle angewiesen. Das gleiche gilt von zahlreichen Mädchen, die sich als Verkäuferinnen und dergleichen vermieten. Es gibt auch Unternehmer in Menge, die ehrlos genug sind, mit dem Hinweis auf die Unterstützung durch »Freunde« die Niedrigkeit des Lohnes zu rechtfertigen.

Näherinnen, Schneiderinnen, Modistinnen, Fabrikarbeiterinnen, in der Kopfzahl von Hunderttausenden, befinden sich in ähnlicher Lage. Arbeitgeber und ihre Beamte, Kaufleute, Gutsbesitzer usw. betrachten es häufig als eine Art Privilegium, weibliche Arbeiter und Bedienstete ihren Lüsten dienstbar zu sehen. Unsere frommen Konservativen lieben es, die Verhältnisse auf dem Lande in sittlicher Beziehung als eine Art Idylle gegenüber den Großstädten und Industriebezirken auszuspielen. Wer die Verhältnisse kennt, weiß, daß sie das nicht sind. Das bestätigt auch ein Vortrag, den ein Rittergutsbesitzer im Herbst 1889 hielt, über den sächsische Blätter also berichteten:

»Grimma. Der Rittergutsbesitzer Dr. v. Wächter auf Röcknitz hat kürzlich in einer Diözesanversammlung, welche hierselbst stattfand, einen Vortrag gehalten über die geschlechtliche Unsittlichkeit in unseren Landgemeinden und dabei die hiesigen Verhältnisse nicht gerade rosig geschildert. Mit großer Offenheit erkannte der Vortragende bei dieser Gelegenheit an, daß vielfach auch die Arbeitgeber, selbst die verheirateten, mit ihrem weiblichen Gesinde in sehr intimen Beziehungen stehen, deren Folgen dann entweder durch Zahlung an Geld beglichen oder durch ein Verbrechen dem Auge der Welt entzogen würden. Leider dürfe man es sich nicht verhehlen, daß die Unsittlichkeit in den Landgemeinden nicht allein durch Mädchen, die als Ammen in der Stadt das Gift in sich aufgenommen haben, und durch Burschen, die es beim Militärdienst kennengelernt, großgezogen wurde, sondern daß leider auch durch die gebildeten Kreise, durch Verwalter auf den Rittergütern und durch Offiziere bei Gelegenheit der Truppenübungen die Sittenlosigkeit auch auf das Land hinausgetragen werde. Wie Herr Dr. v. Wächter mitteilte, soll es tatsächlich hier auf dem Lande nur wenig Mädchen geben, die 17 Jahre alt werden, ohne gefallen zu sein.« Der offenherzige Vortragende hat seine Wahrheitsliebe mit einem gesellschaftlichen Boykott beantwortet bekommen, den die sich beleidigt fühlende Offizierswelt über ihn verhängte. Ähnlich erging es dem Pastor Wagner in Pritzerbe in der Mark, der in seiner Schrift »Die Sittlichkeit auf dem Lande« den Herren Großgrundbesitzern unangenehme Wahrheiten sagte

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Die Mehrzahl der Prostituierten wird diesem Gewerbe in einem Alter in die Arme getrieben, in dem sie kaum als urteilsfähig angesehen werden kann. »Von den in den Jahren 1878 bis 1887 in Paris arretierten heimlichen Prostituierten waren 12.615 = 46,7 Prozent minorenn, in den Jahren 1888 bis 1898 waren minorenn 14.072 = 48,8 Prozent. Eine ebenso lakonische wie traurige Zusammenfassung Le Pilleurs stellt für die Mehrzahl der Pariser Dirnen das Schema auf: defloriert mit 16 Jahren, prostituiert mit 17 Jahren, syphilitisch mit 18 Jahren [Fußnote]. In Berlin fanden sich 1898 unter den 846 neu eingeschriebenen Prostituierten 229 Minderjährige, und zwar:

7 im Alter von 15 Jahren
21 im Alter von 16 Jahren
33 im Alter von 17 Jahren
59 im Alter von 18 Jahren
49 im Alter von 19 Jahren
66 im Alter von 20 Jahren [Fußnote]

Im September 1894 spielte sich in Budapest eine Skandalaffäre ersten Ranges ab, bei der sich herausstellte, daß an 400 zwölf bis fünfzehn Jahre alte Mädchen einer Schar reicher Wüstlinge zum Opfer fielen. Auch die Söhne unserer »besitzenden und gebildeten Klassen« sehen es vielfach als ein ihnen zustehendes Recht an, die Töchter des Volkes zu verführen, und lassen sie dann im Stiche. Nur zu leicht fallen die leicht vertrauenden, lebens- und erfahrungsunkundigen, meist freud- und freundlosen Töchter des Volkes der Verführung zum Opfer, die sich ihnen in glänzender, einschmeichelnder Gestalt naht. Enttäuschungen und Jammer und schließlich Verbrechen sind die Folge. Unter 2.060.973 im Jahre 1907 in Deutschland geborenen Kindern waren 179.178 unehelich geboren. Man stelle sich das Maß von Sorge und Herzeleid vor, das einem großen Teil dieser Mütter die Geburt ihres unehelichen Kindes bereitet, auch wenn man annimmt, daß später ein Teil dieser Kinder durch ihre Väter legitimiert wird. Die Frauenselbstmorde und Kindermorde sind vielfach in der Not und dem Elend verlassener Frauen zu suchen. Die Gerichtsverhandlungen wegen Kindsmorden geben darüber ein düsteres, lehrreiches Bild. So wurde im Herbst 1894 vom Schwurgericht in Krems (Niederösterreich) ein junges Mädchen, das acht Tage nach seiner Entbindung aus der Entbindungsanstalt in Wien mit seinem Kinde mittellos auf die Straße gestellt worden war und dieses in seiner Verzweiflung tötete, zum Tode mit dem Strange verurteilt. Von dem Schuft von Vater vernahm man nichts. Und im Frühjahr 1899 wurde aus Posen gemeldet: »Unter der Anklage des Mordes stand am Montag die 22jährige Arbeiterin Katharina Gorbacki aus Alexanderruh bei Neustadt a. W. vor dem Schwurgericht zu Posen. Die Angeklagte war in den Jahren 1897 und 1898 bei dem Probst Merkel in Neustadt bedienstet. Aus dem intimen Umgang mit jenem genas sie im Juni vorigen Jahres eines Mädchens, das bei Verwandten in Pflege gegeben wurde. Der Probst zahlte die beiden ersten Monate je 7½ Mark Kostgeld für das Kind, wollte aber anscheinend weitere Aufwendungen nicht machen, wenigstens stellte es die Gorbacki so dar. Da diese für das Kind die Wäsche waschen mußte, auch Ausgaben hatte, beschloß sie, das Kind zu beseitigen. Eines Sonntags im September vorigen Jahres erstickte sie das Kind in einem Kissen. Die Geschworenen erklärten sie der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung für schuldig und billigten mildernde Umstände zu. Der Staatsanwalt beantragte die höchste Strafe von fünf Jahren Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte wegen Totschlags auf drei Jahre Gefängnis.« So greift das verführte, schmählich verlassene, in Verzweiflung und Schande hilflos gestoßene Weib zum Äußersten, es tötet seine Leibesfrucht, wird prozessiert und erhält Zuchthaus oder wird mit dem Tode bestraft. Der gewissenlose eigentliche Mörder – geht straflos aus, er heiratet vielleicht kurz darauf die Tochter einer »honetten, rechtschaffenen« Familie und wird ein sehr geehrter und frommer Mann. Es läuft mancher in Ehren und Würden umher, der in solcher Weise seine Ehre und sein Gewissen besudelte. Hätten die Frauen ein Wort in der Gesetzgebung mitzusprechen, in dieser Richtung würde manches anders. Offenbar werden viele Kindesmorde gar nicht entdeckt. Ende Juli 1899 wurde in Frankenthal a. Rh. ein Dienstmädchen unter Anklage gestellt, ihr neugeborenes uneheliches Kind im Rhein ertränkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte sämtliche Polizeibehörden von Ludwigshafen rheinabwärts bis an die holländische Grenze auf, zu berichten, ob innerhalb einer bestimmten Zeit eine Kindesleiche gelandet sei. Das überraschende Resultat dieser Aufforderung war, daß die Behörden in der betreffenden Zeit nicht weniger als 38 Kindesleichen, die aus dem Rhein gezogen worden waren, meldeten, deren Mütter aber bis dahin nicht ermittelt werden konnten.

Am grausamsten verfährt, wie schon erwähnt, die französische Gesetzgebung, welche die Frage nach der Vaterschaft verbietet, dafür aber die Findelhäuser gründete. Der bezügliche Beschluß des Konventes vom 28. Juni 1793 lautet: »La nation se charge de l'éducation physique et morale des enfants abandonnés. Désormais, ils seronts designés sous le seul nom d'orphelins. Aucune autre qualification ne sera permis.« (Die physische und moralische Erziehung der verlassenen Kinder ist Sache der Nation. Sie werden von Stund an unter dem einzigen Namen Waisen bezeichnet werden. Keine andere Bezeichnung ist erlaubt.) Das war für die Männerwelt sehr bequem, die damit die Verpflichtung des einzelnen auf die Gesamtheit abwälzte, um ihn öffentlich und vor seiner Frau nicht bloßzustellen. Man errichtete Landeswaisen- und Findelhäuser. Die Zahl der Waisen und Findlinge belief sich im Jahre 1833 auf 130.945; jedes zehnte Kind wurde als ein eheliches geschätzt, das die Eltern los sein wollten. Aber diese Kinder empfingen keine besondere Pflege, und so war ihre Sterblichkeit sehr groß. Es starben zu jener Zeit im ersten Lebensjahr volle 59 Prozent, also über die Hälfte; bis zum zwölften Lebensjahr starben 78 Prozent, so daß von je 100 nur 22 ein Alter von zwölf Jahren erreichten. Anfangs der sechziger Jahre existierten noch 175 Findelhäuser, 1861 wurden daselbst 42.194 enfants trouvés (Findlinge) eingeliefert, dazu kam 26.156 enfants abandonnés (verlassene Kinder) und 9.716 Waisen, zusammen 78.066 Kinder, die auf öffentliche Kosten verpflegt wurden. Im Jahre 1905 waren 3.348 Findlinge verzeichnet. Die Zahl der verlassenen Kinder betrug 84.271. Im ganzen ist die Zahl der verlassenen Kinder in den letzten Dezennien kaum vermindert.

In Österreich und Italien wurden ebenfalls Findelhäuser gegründet, deren Unterhalt der Staat übernimmt. »Ici on fait mourir les enfants« (hier tötet man die Kinder) soll ein Monarch als passende Inschrift für die Findelhäuser empfohlen haben. Aber in Österreich verschwinden diese allmählich; es gibt gegenwärtig deren nur noch 8, in welchen selbst anfangs der neunziger Jahre über 9.000 Kinder verpflegt wurden, während über 30.000 außerhalb der Anstalt untergebracht waren. Der Aufwand für dieselben belief sich auf gegen zwei Millionen Gulden. In den letzten Jahren hat die Zahl der Findelkinder eine bedeutende Abnahme erfahren, denn noch im Jahre 1888 wurden in Österreich einschließlich Galiziens 40.865 Kinder verpflegt, von denen 10.466 in Anstalten, 30.399 in Privatpflege untergebracht waren und einen Aufwand von 1.817.372 Gulden erforderten. Die Sterblichkeit war in den Anstalten geringer als bei den in Privatpflege untergebrachten Kindern, namentlich in Galizien. Hier starben im Jahre 1888 in den Anstalten 31,25 Prozent der Kinder, mithin mehr als in den Anstalten der anderen Länder; aber in der Privatpflege starben 84,21 Prozent, ein wahrhafter Massenmord. Es scheint, als sehe es die polnische Schlachzizenwirtschaft darauf ab, diese armen Würmer möglichst rasch ums Leben zu bringen.

In ganz Italien wurden während der Jahre 1894 bis 1896 aufgenommen 118.531 Kinder. Jährlicher Durchschnitt 29.633: Knaben 58.901, Mädchen 59.630; unehelich 113.141, ehelich 5.390 (nur 5 Prozent). Wie groß die Sterblichkeit war, ist aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich [Fußnote]:

1890 – 1892 1893 – 1896 1897
Zahl der Kinder, welche aufgenommen werden 91.549 109.899 26.661
Davon starben im ersten Lebensjahr 34.186 41.386 9.711
Dies gibt pro Hundert 37,3 37,6 36,4
Sterblichkeit der unehelichen Kinder in Italien 25,0 27,2 23,4
Sterblichkeit der ehelichen Kinder 18,0 17,5 15,9

Den Rekord schoß das Findelhaus Santa Cosa dell'Annunziata in Neapel, in dem im Jahre 1896 von 853 Säuglingen 850 starben. Noch im Jahre 1907 nahmen die Findelhäuser 18.896 Kinder auf. Für die Jahre 1902 bis 1906 betrug die Sterblichkeit dieser unglücklichen Würmer 37,5 Prozent, das heißt mehr als ein Drittel der unterstützten Kinder stirbt innerhalb des ersten Lebensjahres [Fußnote].

Es ist überhaupt eine allgemein anerkannte Tatsache, daß die unehelich geborenen Kinder in weit höherem Prozentsatz sterben als die ehelich geborenen. Nach der preußischen Statistik starben von je 10.000 Lebendgeborenen:

1881 – 1885 1886 – 1890 1891 – 1895 1896 – 1900 1904
Eheliche Stadt 211 210 203 195 179
Land 186 187 187 185 172
Uneheliche Stadt 398 395 385 374 333
Land 319 332 336 336 306

»Es ist charakteristisch und für den engen Zusammenhang zwischen Prostitution und der traurigen Lage der Dienstboten und des ländlichen Gesindes ein entscheidender Beweis, daß von 94.779 unehelich Geborenen im Jahre 1906 nach dem Erwerbszweig ihrer Mütter beruflich zugehörig waren: zu den häuslichen Dienstboten 21.164, zu dem ländlichen Gesinde 18.869, also zusammen 40.033 oder 42 Prozent. Faßt man ländliches Gesinde und ländliche Taglöhnerinnen und Arbeiterinnen zusammen, so stellt sich deren Beteiligung auf 30 Prozent, während die Abhängigen in Industrie und Handwerk mit 14 Prozent (13.460) beteiligt sind« [Fußnote].

Die Differenz in den Todesfällen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern macht sich namentlich im ersten Lebensmonat bemerkbar; in diesem ist durchschnittlich die Sterblichkeit der unehelich Geborenen dreimal so groß als die der ehelich Geborenen. Mangelnde Pflege während der Schwangerschaft, schwächliche Geburt und schlechte Pflege nac
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Fakten und Infos über Prostitution