Kreditwirtschaft BaFin macht Druck bei Geldwäsche-Prävention
Die Finanzaufsicht BaFin nimmt die Aktivitäten der Banken zur Vermeidung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung aufs Korn. In Deutschland wird der E-Geld-Umlauf aktuell auf eine Milliarde Euro geschätzt.
Berlin. Sie wird künftig besonders darauf achten, ob die Banken die erhöhten Sorgfaltspflichten für die sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) einhalten. Hierzu werde die BaFin den Wirtschaftsprüfern der Banken entsprechende Schwerpunkte vorgeben, erklärte der Exekutivdirektor der BaFin, Michael Sell, in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. Vor allem große Finanzinstitute nutzen in diesem Zusammenhang kommerzielle PEP-Datenbanken, in denen mehr als 500.000 Namen enthalten sind.
Hierzu gehören beispielsweise Staatschefs, Minister, hochrangige Militärs, ihre jeweilige Verwandtschaft und Vertraute. „Wenn eine Bank beispielsweise das Konto eines Neffen eines afrikanischen Potentaten führt, dann muss sie sich das genau angucken. Passt das Vermögen zu den Lebensumständen des Kontoinhabers? Ist das schlüssig?“, so Sell. In letzter Konsequenz müsse von Transaktionen oder einer Geschäftsbeziehung Abstand genommen und eine Verdachtsanzeige erstattet werden.
Wachsende Bedeutung misst Sell insbesondere neuen Zahlungsmethoden zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei. Stichworte sind hier E-Geld, zum Beispiels mit einer bestimmten Geldsumme aufgeladene Prepaid-Karten, sowie Bezahlsysteme mittels Mobiltelefon. „Es besteht hier die Möglichkeit, Mittel zu transferieren, ohne dass eine Papierspur existiert“, bemerkt Sell.
Nach Einschätzung von Experten sollen sich die weltweiten Zahlungsvolumina via Mobiltelefon in den nächsten zwei Jahren mehr als verdoppeln. In Deutschland wird der E-Geld-Umlauf von betroffenen Verbänden aktuell auf eine Milliarde Euro geschätzt, von denen lediglich 127 Millionen Euro auf die von den Banken herausgegebene Geldkarte entfallen. „Zukünftig wird die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über elektronische Kanäle stattfinden", ist sich Sell sicher.
Für den Finanzaufseher sind Verurteilungen wegen Geldwäsche allein kein Indikator für eine effiziente Bekämpfung dieses Delikts. Die seien in der Tat nicht besonders hoch. "Das erklärt sich aber aus der Tatsache, dass der Geldwäsche immer andere kriminelle Aktivitäten, sogenannte Vortaten, vorausgehen - sei es Erpressung, Drogenhandel oder Menschenhandel", meinte Sell. Die Basis für entsprechende Ermittlungen liefern insbesondere Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der Banken. Diese zeichneten 2010 für mehr als 90 Prozent der erstatteten Verdachtsanzeigen verantwortlich.
http://www.handelsblatt.com/politik/kon ... 14206.html
europaticker: Regierungspräsidium Darmstadt: Schutz vor Geldwäsche geht Alle an!
Schätzungen zufolge erwirtschaftet Deutschland jährlich rund 60 Milliarden Euro aus Straftaten
Seit langem haben Sie gespart und möchten sich nun ein neues Auto oder eine hochwertige HiFi-Anlage kaufen? Der Händler freut sich zwar über die 20.000 Euro, die Sie ihm bar auf den Tisch legen, aber dann verlangt er Ihren Ausweis – er möchte ihn sogar kopieren. Bestens, sagt der Vizepräsident des Regierungspräsidiums Darmstadt Dr. Wilhelm Kanther: „So sollte es sein – offensichtlich weiß dieser Händler, dass er per Gesetz verpflichtet ist, sich davor zu schützen, dass über sein Unternehmen auf sehr einfache Weise Geld gewaschen werden kann – darum muss er in bestimmten Fällen seinen Kunden identifizieren und darf auch eine Kopie des Ausweises fertigen und aufbewahren. Tut er es nicht, drohen ihm z. B. empfindliche Bußgelder - er kann sich sogar der leichtfertigen Geldwäsche schuldig machen.“
Das Regierungspräsidium Darmstadt macht darauf aufmerksam, dass Schätzungen zufolge in Deutschland jährlich 40 bis 60 Milliarden Euro aus schweren Straftaten erwirtschaftet werden. Dieses „schmutzige“ Geld wird irgendwann wieder investiert – schließlich wollen die Täter die Gelder aus den kriminellen Taten los werden und kaufen dafür z. B. hochpreisige Güter, wie Autos, Schmuck, Immobilien. Manche kaufen auch Vorratsgesellschaften und gründen Unternehmen, bzw. steigen in bestehende Firmen ein. Andere wieder legen das Geld z. B. in Lebensversicherungen an. Unbedarfte seriöse Unternehmen werden dabei für kriminelle Zwecke missbraucht.
Da sich Banken bereits seit vielen Jahren gut vor entsprechenden Handlungen abschirmen, können sich Geldwäscher gezielt die Nischen im Gewerbe in Deutschland zunutze machen und z. B. Geld aus Drogen- und Menschenhandel dort investieren. Das soll in Zukunft deutlich erschwert werden.
In Hessen sind die Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörden über die Einhaltung der präventiven Vorschriften des Geldwäschegesetzes für eine Vielzahl von „Verpflichteten“ bestimmt worden. Unter diese Aufsicht fallen gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (in bestimmten Fällen, wenn sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln), Rechtsdienstleister (registrierte Personen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz mit näher definierten Dienstleistungen), Finanzunternehmen (soweit sie nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin unterliegen) sowie bestimmte Dienstleister für Gesellschaften oder Treuhandvermögen und Treuhänder.
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt sind Informationen und Links eingestellt, die den betroffenen Unternehmen helfen können, ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz besser nachzukommen. Insbesondere findet sich auch ein Vordruck, mit dem die Verpflichteten gegenüber der Aufsichtsbehörde dokumentieren können, dass sie ihre Kunden identifiziert haben – dies ist eine der Kernpflichten aus dem Gesetz. Regierungsvizepräsident Kanther: „In Zukunft müssen Unternehmen, denen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz obliegen, sowohl bei konkreten Anlässen aber auch stichprobenartig mit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde rechnen.“
Betroffene Unternehmen sollten sich daher - z. B. unter www.rp-darmstadt.hessen.de - über ihre Pflichten informieren und die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Mit diesen Vorkehrungen können sie nicht nur ihr Unternehmen vor Geldwäschern und damit auch ihren Ruf schützen, sie schützen sich ggf. auch vor weitergehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, die nach dem Willen des Gesetzgebers in Zukunft bis zur Untersagung der Ausübung des Geschäfts oder Berufs reichen sollen.
http://www.umweltruf.de/news/111/news0. ... mmer=55305
Kreditwirtschaft BaFin macht Druck Geldwäsche Prävention
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Kreditwirtschaft BaFin macht Druck Geldwäsche Prävention
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Re: Kreditwirtschaft BaFin macht Druck Geldwäsche Prävention
14.08.202113:59
KAMPF GEGEN GELDWÄSCHE
Neue Regeln bei Bareinzahlungen: Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen
Von: Frank Matthias Drost
Seit dem 9. August sind Banken verpflichtet, bei Bareinzahlungen genauer hinzuschauen. Welche Nachweise die Geldhäuser von ihren Kunden verlangen können.
Bei Gelegenheitskunden müssen Banken künftig bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.
dpa
Koffer mit Bargeld
Berlin Die Liebe der Deutschen zum Bargeld ist ausgeprägt. Trotz Corona-Pandemie tätigen die Bundesbürger 60 Prozent ihrer finanziellen Transaktionen mit Scheinen und Münzen, zeigte eine Umfrage. Umso überraschter werden viele Kunden gewesen sein, als sie Anfang August Nachricht von ihrer Hausbank bekamen.
Alle Bankkunden in Deutschland wurden darauf hingewiesen, dass „neue regulatorische Vorgaben“ gelten. Die Banken sind durch die Finanzaufsicht Bafin verpflichtet, bei allen Bareinzahlungen, die 10.000 Euro übersteigen, einen Nachweis über die Herkunft der Mittel zu verlangen. Das gilt auch für Fälle, in denen Geldbeträge aufgeteilt werden, aber in der Summe diese Grenze überschreiten.
Die Bafin schreibt den Banken zudem vor, dabei zwischen Bestands- und Gelegenheitskunden zu unterscheiden. Bei Gelegenheitskunden muss die Bank bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.
In einem Merkblatt hat die Bafin bereits ein paar Fälle durchdekliniert, an denen sich Privatkunden und Banken orientieren können. So könnte ein Kontoauszug einer anderen Bank darüber Auskunft geben, woher der Geldzufluss kommt. Als weitere Belege gelten Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Einträge in Sparbücher.
THEMEN DES ARTIKELS
Banken in Deutschland Kampf ums Bargeld Geldwäsche BaFin N26
Sollte der Kunde über einen Auto- oder Goldverkauf zu einer größeren Bargeldsumme gekommen sein, muss er entsprechende Belege vorweisen. Bei potenziellen Geldgeschenken muss der Kunde Schenkungsverträge, Schenkungsanzeigen vorweisen oder bei möglichen Erbschaften letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.
Natürlich seien die Banken keine Ermittlungsbehörden, heißt es bei der Bafin. Es gehe um eine Plausibilitätsprüfung: „Macht es Sinn, was der Kunde sagt und wie er den Geldzufluss begründet?“ Die Nachweise müssen nicht sofort erbracht, sondern können auch innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden.
Banken müssen Verdachtsfälle den Behörden melden
Sollte der Kunde keine plausiblen Belege vorweisen, darf die Bank das Geld nicht annehmen. In letzter Konsequenz muss die Bank eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit schicken. Die prüft unter Umständen, ob ein Fall von Geldwäsche vorliegt.
Gesetzliche Grundlage für die Verfügung der Bafin ist das Geldwäschegesetz, in dem zwar Sorgfaltspflichten der Kreditinstitute thematisiert werden, diese aber nicht bis ins Detail geregelt werden. Diese Details liefert die Bafin mit ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen nach – unter anderem auch durch die Festlegung der Prüfgrenze von 10.000 Euro.
Zuvor ist eine nationale Risikoanalyse unter der Regie des Bundesfinanzministeriums zu dem Ergebnis gekommen, dass von Geschäften mit Bargeld ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht.
Experten schätzen, dass in der Bundesrepublik jährlich rund 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Es wird also versucht, Geld aus kriminellen Aktivitäten wie beispielsweise Drogengeschäfte oder Prostitution in den normalen Wirtschaftskreislauf wieder einzuschleusen. Ob die jetzt vorgesehenen Maßnahmen dazu beitragen, die Geldwäsche einzudämmen, bleibt abzuwarten.
Mehr: Betrug und Geldwäscheverdacht: Konten bei N26 geraten zunehmend ins Visier von Ermittlern
https://www.handelsblatt.com/finanzen/b ... 16658.html
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dpa
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