Gericht: Prostitution im eigenen Heim statt Sado-Maso-Studio?
Mönchengladbach. Die Klage eines Nachbarn gegen ein Sado-Maso-Studio an der Kohrstraße in Geistenbeck nimmt eine unerwartete Wende.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Anwalt des Klägers vor allem die Geräusche aus dem Etablissement und die Begegnungen mit Kunden auf einem Weg, der zu beiden Häusern führt, als belästigend für die Nachbarn dargestellt.
Nun sieht es so aus, dass der Kläger ein Angebot der Beklagten womöglich annehmen wird und die Verwaltungsrichter in Düsseldorf kein Urteil fällen müssen. Beklagt ist die Stadt, die dem Vermieter des Sado-Maso-Studios eine Baugenehmigung für dieses Gewerbe erteilt hatte.
Bereits beim Gerichts-Termin am 30. Oktober hatte Kay-Uwe Rhein vom Gladbacher Rechtsamt eine veränderte Baugenehmigung vorgeschlagen und zwar für Wohnungsprostitution.
Denn, wie Richter Gerd-Ulrich Kapteina in der Verhandlung hatte durchblicken lassen, gehört nach seiner Ansicht ein bordellartiger Betrieb nicht in ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe. Bei Wohnungsprostitution sähe die Rechtslage allerdings anders aus.
Mit der der nun eingereichten prozessbeendenden Erklärung des Klägers signalisiert dieser, dass er sich mit dem Gedanken einer Baugenehmigung für Wohnungsprostitution anfreunden kann.
Inwiefern ihm diese Variante entgegenkommt, wollte sein Anwalt am Montag nicht kommentieren. Die Stadtverwaltung ist nun am Zug. Die Urteilsverkündung war ursprünglich für kommenden Donnerstag vorgesehen.
Gericht: Prostitution im eigenen Heim statt Sado-Maso-Studio
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