Rechtliche Hürden beseitigen

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KonTom
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Rechtliche Hürden beseitigen

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Internationaler Hurentag: Rechtliche Hürden beseitigen
SPÖ-Frauensprecherin Heinisch-Hosek erneuert Forderung, SexarbeiterInnen arbeits- und sozialrechtlich abzusichern
Wien - Den Internationalen Hurentag nahm sich SPÖ-Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin Gabriele Heinisch-Hosek zum Anlass, um die Situation freiwilliger Sexarbeiterinnen zu thematisieren. "Die rechtlichen Hürden der freiwilligen und selbstbestimmten Sexarbeit müssen rasch beseitigt werden. Bessere arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Absicherung sowie die Aufhebung der Sittenwidrigkeit zählen zu den wichtigsten Punkten", meinte Heinisch-Hosek am Freitag in einer Aussendung.

"Rechte und Unterstützung"

"Die politische Auseinandersetzung mit dem Thema Sexarbeit bedarf äußerster Sensibilität", betonte die SPÖ-Frauensprecherin. Alle Formen der sexuellen Ausbeutung, wie Frauenhandel, sexueller Missbrauch von Minderjährigen, sexuelle Ausbeutung von Drogenabhängigen und einiges mehr sind Gewalthandlungen. "Hier müssen alle gesetzlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um den Opfern zu helfen und die Täter mit aller Härte zu bestrafen", so Heinisch-Hosek. "In diesem Bereich kann nur nach dem Leitsatz vorgegangen werden: Freiwilligen Sexarbeiterinnen ihre Rechte, sexuell ausgebeuteten Frauen jede Unterstützung."

In Österreich kann Sexarbeit seit 1975 legal ausgeübt werden, allerdings gibt es viele Einschränkungen. Auch regeln neun unterschiedliche Landesgesetze, wann, wo und von wem Sexarbeit ausgeübt werden kann. "Prinzipiell gehen Sexarbeiterinnen, die legal arbeiten, vielerlei Verpflichtungen ein, haben allerdings wenige bis gar keine Rechte", erläuterte Heinisch-Hosek. Sexarbeiterinnen sind seit 1984 einkommenssteuerpflichtig und können - seit 1998 - auch sozialversicherungsrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Sexarbeit ist allerdings nach wie vor nicht als Gewerbe anerkannt.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sittenwidrigkeit: laut einem Urteil des OGH aus dem Jahr 1989 sind Verträge, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt zum Inhalt haben, sittenwidrig. Sexarbeiterinnen können daher weder ein Dienstverhältnis als Sexarbeiterin eingehen noch als selbstständig Tätige ihr Honorar einklagen.

Hoher Migrantinnen-Anteil

Zwischen 70 und 80 Prozent aller Sexarbeiterinnen in Österreich sind Migrantinnen. Für sie hängt die Möglichkeit, Sexarbeit legal auszuüben vom Recht auf Aufenthalt und selbstständige Tätigkeit ab.

Heinisch-Hosek forderte daher erneut die Aufhebung der Sittenwidrigkeit, die rechtliche Absicherung der freiwilligen Sexarbeiterinnen, die Schaffung einer gesetzlichen Absicherung für Migrantinnen, die Vereinheitlichung der Ländergesetzgebung, die Erstellung relevanten Datenmaterials, sowie den Ausbau der Beratungs- und Informationszentren (wie SOPHIE, Lefö, maiz...) "mit dem Ziel, den Ausstieg und die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung zu forcieren" und die Durchführung sensibilisierungs- und bewusstseinsbildende Kampagnen mit dem Ziel der Entstigmatisierung.

Verantwortlichkeit der Freier

"Auch die Kunden sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Sie müssen sich vergewissern, dass die Sexarbeiterin ihrer Tätigkeit freiwillig und nicht illegal nachgeht und/oder minderjährig ist", betonte Heinisch-Hosek abschließend. (red)

Quelle: die Standard

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Re: Rechtliche Hürden beseitigen

Beitrag von www.fahrrad.cn »

Kondommobil hat geschrieben: Verantwortlichkeit der Freier

"Auch die Kunden sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Sie müssen sich vergewissern, dass die Sexarbeiterin ihrer Tätigkeit freiwillig und nicht illegal nachgeht und/oder minderjährig ist", betonte Heinisch-Hosek abschließend. (red)

Quelle: die Standard

Dort flippt die scorpio rising gerade (wieder) völlig aus, weil sie "Rote Bewertungen" en masse bekommt. Kein Wunder, melden sie und ihre Pseudonyme Postings die inhaltlich völlig korrekt sind, ihr und dem Medium aber nicht passen weil sie so deutlich widerlegt wird. Dürfte Verwandtschaft vom Chef sein, anders ist der große Anteil des vorgebrachten Unsinns nicht zu erklären. :001