Hallo, aus aktuellem Anlaß ist es für meinen hauptberuflichen Arbeitgeber wichtig, ob eine Tätigkeit als Domina formal als Prostitution gilt oder nicht. Und zwar rein rechtlich, nicht in der subjektiven Selbsteinschätzung, wo es mir vollkommen egal wäre. Fakt ist: ich habe eine Steuernummer, und damals hat mir der Steuerberater erklärt, dass eine Domina-Tätigkeit auch freiberuflich angemeldet werden könne, was für eine Huren-Tätigkeit hingegen nicht möglich sei - insofern scheint es einen Unterschied zu geben. Andererseits habe ich auch schon bei Umzügen die Erfahrung gemacht, dass wiederum jedes Finanzamt das anders sieht - manche verstehen es als Gewerbe und andere nicht, manche als freiberufliche Arbeit und andere als selbständige Arbeit - ob es aber nun als Prostitution anzusehen ist oder nicht, war bei den Steuerbelangen nicht wichtig. Meiner Meinung nach ist Prostitution Sex gegen Geld, und falls man SM als Sex versteht, ist die Domina-Tätigkeit Prostitution, und anderenfalls ist es keine. (Die Frage, was "Sex" ist, hab ich mir auch in allen möglichen anderen Zusammenhängen schon gestellt....) Die Prostitutionsberatungen beraten auch Dominas, und im Sexworker-Forum sind wir auch willkommen: Heißt das automatisch, dass der Begriff Prostitution zutreffend ist?
Laut Wikipedia zählen sich Dominas nicht zum "herkömmlichen Prostitutionsgewerbe", bieten aber auch eine "Prostitutionsform" an. Ich wäre ganz froh, wenn hier jetzt keine subjektive Grundsatzdiskussion entbrennen würde, sondern wenn hier wirklich die aktuelle Rechtslage klargestellt werden könnte (sinnvollerweise mit Belegen und nicht nur als Spekulation) : Wie ist "Prostitution" in Deutschland definiert, welche Urteile oder auch behördliche Stellungnahmen/Aussagen gibt es dazu, was "Prostitution" ist, und gemäß welcher offiziellen Dokumente wird eine "Domina-Tätigkeit" klar als Teilbereich der "Prostitution" oder klar als nicht dazuzählend gewertet?
Danke und viele Grüße, Sara
Rechtliche Definition von "Prostitution" ?
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RE: Rechtliche Definition von "Prostitution" ?
In dieser Urteilsammlung steht aber auch keine rechtliche Definition. Wenn Prostitution "Sex gegen Geld" ist, ist wohl die Frage, ob SM ist. Und das eben nicht nach individuell-persönlichem Verständnis oder dem Verständnis der jeweiligen Subkulturen, sondern nach irgendeiner rechtsformalen Definition.
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@Sara
Das ist genau die Problemstellung - durch die fehlende rechtliche Definition entsteht der Graubereich, der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung willkürliche Interpretationen zulässt.
In Österreich heißt es
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"Begriffsbestimmungen"
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
(2) Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen.
(3) Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Anbahnung, Duldung oder Handlung in der Absicht erfolgt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 500000.htm
-------------------------------
(und ich denke (auch wenn Du das nicht magst) in D ist es nicht viel Anders). Was eine sexuelle Handlung ist, bleibt Auslegungssache des Ver- bzw. Beurteilenden
christian
Das ist genau die Problemstellung - durch die fehlende rechtliche Definition entsteht der Graubereich, der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung willkürliche Interpretationen zulässt.
In Österreich heißt es
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"Begriffsbestimmungen"
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
(2) Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen.
(3) Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Anbahnung, Duldung oder Handlung in der Absicht erfolgt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 500000.htm
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christian
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RE: Rechtliche Definition von "Prostitution" ?
zu den freiberuflichen tätigkeiten zählt die ausübung von sm keinesfalls. ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass dein steueranwalt keine ahnung hat, wenn er dies behauptet. baurechtlich zählt die ausübung als domina als prostitution, steuerrechtlich ebenso. am einfachsten ist es, die entsprechende behörde anzurufen. für welches rechtsgebiet benötigst du die definition?
lieben gruß, annainga
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Die von mir angesprochene Willkür kann man in folgendem Link nachlesen:
viewtopic.php?t=2103&highlight=uvs
Dort ist es einem österreichischem Höchstgericht gelungen in seinem Urteil zum Ausdruck zu bringen, dass Oralverkehr mit Kondom kein Sex wäre.....
christian
Ich denke, dass der Ansatz von annainga der Richtige ist - Die jeweilige Sichtweise sollte bei der zuständigen Behörde hinterfragt werden.
viewtopic.php?t=2103&highlight=uvs
Dort ist es einem österreichischem Höchstgericht gelungen in seinem Urteil zum Ausdruck zu bringen, dass Oralverkehr mit Kondom kein Sex wäre.....
christian
Ich denke, dass der Ansatz von annainga der Richtige ist - Die jeweilige Sichtweise sollte bei der zuständigen Behörde hinterfragt werden.
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- hat was zu sagen
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Ich benötige die Definition nicht für eine Behörde, sondern für die Auseinandersetzung mit dem hauptberuflichen Arbeitgeber: ich wurde im Zusammenhang mit dem Nebentätigkeitsantrag explizit nach der diesbzgl. offiziell rechtlichen Definition gefragt. Ich habe ebenfalls erwidert, dass es meines Wissens nach nicht klar definiert ist und ich ihm nur die mir bekannten kontroversen Ansichten (ohne rechtliche Belege!) sowie meine eigene dazu darlegen kann. Sollte es zumindest für einzelne Rechtsgebiete wie Bau- oder Steuerrecht wirklich festgeschriebene Definitionen nach deutschem Recht geben, lasst es mich doch bitte wissen.
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Es gibt keine 'naturwissenschaftlich-exakte' Definition (kann keine geben).
Daher erscheint es mir sinnvoller statt nach einer Definition nach einem Anwalt (Verteidigungstratege) zu suchen.
Es gibt nur Rechtssprechungstraditionen. Hier dokumentiert:
Steuerrecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=808
Prostitutionsrecht:
www.sexworker.at/prostg
Baurecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226
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Daher erscheint es mir sinnvoller statt nach einer Definition nach einem Anwalt (Verteidigungstratege) zu suchen.
Es gibt nur Rechtssprechungstraditionen. Hier dokumentiert:
Steuerrecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=808
Prostitutionsrecht:
www.sexworker.at/prostg
Baurecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226
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