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Bis 2010 genügte es wenn Unternehmer/Selbstständige mit einem Umsatz bis 100.000,- die Umsatzsteuer dem Finanzamt fristgerecht überwiesen haben. Ab 2011 muss, wenn der Vorjahresumsatz 30.000,- überstigen hat auch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht werden, die Überweisung der Umsatzsteuerschuld ist also nicht mehr ausreichend. Durch diese Neuerung besteht für die Betroffenen ein geringfügiger Mehraufwand, da die Berechnung der Umsatzsteuer auch dem Finanzamt zu übermitteln ist.
Dafür gibt es ab 1.1.2011 auch eine Erleichterung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis zu 100.000,- Euro,- diese müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung nur mehr Quartalsmäßig abgeben.
Umsatzsteuervoranmeldung ab 1.1.2011
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