Neue umsatzsteuerliche Erklärungspflichten ab 2011

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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wald
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Neue umsatzsteuerliche Erklärungspflichten ab 2011

Beitrag von wald »

Achtung gilt nur für Österreich !

Bisher mussten Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 7500,- die keine Umsatzsteuer zu entrichten hatten keine Umsatzsteuererklräung abgeben. Ab der Veranlagung 2011 wird diese Grenze auf 30000,- angehoben. Diese Grenze fällt mit der für Kleinunternehmer zusammen. Das heißt im Klartext: Wer Kleinunternehmer ist und nicht mehr als 30000,- Umsatz hat braucht ab 1.1.2011 keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abzugeben.
Ich will noch einmal erinnern die 30000,- verstehen sich als Nettoumsatz,- d.h. man darf (wenn alles 20% sein würde) 36000,- Euro Umsatz in Jahr haben und ist somit noch immer Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer abführen, einmal in 5 Jahren darf diese Grenze überschritten werden.