Hallo, ich habe ein paar kurze Fragen zu Gewerbe und Steuern und wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Die Situation:
Ich betreibe einen Clipstore ähnlich wie bei MyDirtyHobby. Ich lade regelmäßig Clips hoch, Kunden können mittels Kreditkarte weltweit daraus einkaufen und ich erhalte monatlich einen Scheck. Ich verdiene damit mittlerweile 600-800 Euro im Monat. Im sonstigen Leben bin ich Student.
Bis jetzt habe ich mir keine Gedanken drüber gemacht ob dabei steuerrechtlich etwas zu beachten ist. Jetzt da die Schecks größer werden hat sich das geändert. Mir ist bewusst, dass diese Einkünfte meldepflichtig sind und ich mich zu Beginn besser hätte informieren müssen.
- Müsste ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?
- Umsatzsteuer / Gewerbesteuer?
- Angefangen habe ich vor ca. 1,5 Jahren. Könnte diese Zeit ohne irgendwelche Angaben Probleme verursachen?
- Welche Konsequenzen würden drohen wenn ich theoretisch einfach weitermache wie bisher?
- Und wenn ich die Tätigkeit einfach einstelle? Das wird im Verlauf des nächsten halben Jahres sowieso geschehen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße,
Stan
Online Clipstore und Steuern
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Der Weg zur Steuerehrlichkeit
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- Steuerberater bzw. Fachanwalt Steuerrecht aufsuchen
- Buchhalter engagieren
- Steuererklärung erstellen
- Steuern nachzahlen
Dann kannst du geschäftlich durchstarten...
Viel Erfolg.
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- hat was zu sagen
- Beiträge: 71
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Jetzt hast Du wohl, wie angekündigt, den Laden dichtgemacht und stehst vor der Entscheidung: Gut leben oder gut schlafen?
Wenn Du jetzt einen Beruf hast, wo Kriminalität ungern gesehen wird - Kassierer oder Pastor oder so -, solltest Du blitzschnell einen Steuerberater aufsuchen (Fachanwälte für Steuerrecht haben manchmal noch nie im Leben eine Buchung gemacht - die sind mehr fürs große Ganze und den Gang vor das Verfassungsgericht zuständig. Andererseits hat ein StB normalerweise wenig Ahnung von Strafrecht (von Erfahrung mal zu schweigen) und darf auch nur zusammen mit einem Rechtsanwalt vor Strafgerichten auftreten).
Aber das Ganze ist ja gar nicht so pfui-pfui. Zwei Jahre ohne "Hier!" zu rufen - na, das gibt doch glatt einen Verspätungszuschlag von 10 % auf den Steuerbetrag. Und wenn Du einen künstlerischen Beruf hast, ist jeder sowieso milde gestimmt.
Umsatzsteuerlich liegst Du sowieso unter den magischen 17.000 und noch ein bißchen p.a. für Kleinunternehmer, die sagen dürfen: Umsatzsteuer? Find ich nicht gut.
Wobei überhaupt die Frage ist, ob das deutsche Umsatzsteuergesetz für Dich gilt. Lies mal § 3a Umsatzsteuergesetz (Ort der sonstigen Leistung) - nein, lies es lieber nicht, man muß es von hinten nach vorne lesen und ist dann hinterher ohne Kommentar genauso verunsichert wie vorher. Gerade bei Internet. WO hat das denn stattgefunden. Vielleicht hast Du gegen das Umsatzsteuergesetz von Timbuktu verstoßen. Mich würde das nicht beunruhigen; dahin komme ich nicht in diesem Leben.
Und dann kommst Du bei 10.000 Einnahmen p.a., je nach zeitlicher Verteilung, locker unter die magische Grenze von 8.000 und ein bißchen, wozu noch absetzbare Versicherungsbeiträge und so ein Kümmelkram kommen.
Es wäre steuerlich geraten, rückwirkend zu heiraten. Nein, kannst Du nicht.
Du bist steuerlich noch in einer Grauzone; vielleicht ist das ein Horneberger-Schießen-Fall.
Und dann ist das auch eine Frage des Glücks: Alle Finanzbeamte gucken abends Porno (hoffentlich erst abends), und viele haben ein Sherlock-Holmes-Syndrom.
Und dann ist es eine Frage der Grundeinstellung und der Tagesform, ob er abends beim Abendbrot zu seiner Frau sagt: "Du, heute hatte ich einen frechen Gangster, den mache ich zur Minna!" oder "Heute lief mir wieder ein verirrtes schwarzes Schaf zu, das ich wieder auf den Pfad der Tugend bringen werde, Halleluja!"
Einkommensteuerlich: Du hattest - je nach den genauen Kalenderdaten - Einnahmen von ca. 10.000. Die werden aber nicht besteuert, sondern Einnahmen minus Ausgaben. Also häusliches Arbeitszimmer (einschließlich anteiliges Wassergeld - frag mich nicht, warum. Ich habe immer nur Bier zum Arbeiten gebraucht.), Abschreibung Computer, Fachliteratur (Quittungen sollten schon da sein - ha, ha!), Gewerbeanmeldungsgebühren, Handelskammerbeitrag, eventuell Berufsgenossenschaftsbeitrag (ja, es ist schon wunderbar, wofür man sein Geld zum Fenster rausschmeißen kann).
Entschuldigung, mir sind die Absätze durcheinandergekullert. Das war der kreuzschnäblige Bitbeißer.
Wenn Du jetzt einen Beruf hast, wo Kriminalität ungern gesehen wird - Kassierer oder Pastor oder so -, solltest Du blitzschnell einen Steuerberater aufsuchen (Fachanwälte für Steuerrecht haben manchmal noch nie im Leben eine Buchung gemacht - die sind mehr fürs große Ganze und den Gang vor das Verfassungsgericht zuständig. Andererseits hat ein StB normalerweise wenig Ahnung von Strafrecht (von Erfahrung mal zu schweigen) und darf auch nur zusammen mit einem Rechtsanwalt vor Strafgerichten auftreten).
Aber das Ganze ist ja gar nicht so pfui-pfui. Zwei Jahre ohne "Hier!" zu rufen - na, das gibt doch glatt einen Verspätungszuschlag von 10 % auf den Steuerbetrag. Und wenn Du einen künstlerischen Beruf hast, ist jeder sowieso milde gestimmt.
Umsatzsteuerlich liegst Du sowieso unter den magischen 17.000 und noch ein bißchen p.a. für Kleinunternehmer, die sagen dürfen: Umsatzsteuer? Find ich nicht gut.
Wobei überhaupt die Frage ist, ob das deutsche Umsatzsteuergesetz für Dich gilt. Lies mal § 3a Umsatzsteuergesetz (Ort der sonstigen Leistung) - nein, lies es lieber nicht, man muß es von hinten nach vorne lesen und ist dann hinterher ohne Kommentar genauso verunsichert wie vorher. Gerade bei Internet. WO hat das denn stattgefunden. Vielleicht hast Du gegen das Umsatzsteuergesetz von Timbuktu verstoßen. Mich würde das nicht beunruhigen; dahin komme ich nicht in diesem Leben.
Und dann kommst Du bei 10.000 Einnahmen p.a., je nach zeitlicher Verteilung, locker unter die magische Grenze von 8.000 und ein bißchen, wozu noch absetzbare Versicherungsbeiträge und so ein Kümmelkram kommen.
Es wäre steuerlich geraten, rückwirkend zu heiraten. Nein, kannst Du nicht.
Du bist steuerlich noch in einer Grauzone; vielleicht ist das ein Horneberger-Schießen-Fall.
Und dann ist das auch eine Frage des Glücks: Alle Finanzbeamte gucken abends Porno (hoffentlich erst abends), und viele haben ein Sherlock-Holmes-Syndrom.
Und dann ist es eine Frage der Grundeinstellung und der Tagesform, ob er abends beim Abendbrot zu seiner Frau sagt: "Du, heute hatte ich einen frechen Gangster, den mache ich zur Minna!" oder "Heute lief mir wieder ein verirrtes schwarzes Schaf zu, das ich wieder auf den Pfad der Tugend bringen werde, Halleluja!"
Einkommensteuerlich: Du hattest - je nach den genauen Kalenderdaten - Einnahmen von ca. 10.000. Die werden aber nicht besteuert, sondern Einnahmen minus Ausgaben. Also häusliches Arbeitszimmer (einschließlich anteiliges Wassergeld - frag mich nicht, warum. Ich habe immer nur Bier zum Arbeiten gebraucht.), Abschreibung Computer, Fachliteratur (Quittungen sollten schon da sein - ha, ha!), Gewerbeanmeldungsgebühren, Handelskammerbeitrag, eventuell Berufsgenossenschaftsbeitrag (ja, es ist schon wunderbar, wofür man sein Geld zum Fenster rausschmeißen kann).
Entschuldigung, mir sind die Absätze durcheinandergekullert. Das war der kreuzschnäblige Bitbeißer.
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- Registriert: 26.05.2011, 04:20
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