Rechtliche Tipps bzgl Vermietung von Terminwohnungen

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Redzora
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Rechtliche Tipps bzgl Vermietung von Terminwohnungen

Beitrag von Redzora »

Hallo,

ich hätte da mal ein paar wichtige Fragen zum Thema Terminwohnung und Vermietung an Modelle.

Ich habe 2 private Terminwohnungen in Bayern seit einiger Zeit an Modelle wochen-bzw Monatsweise vermietet.

1.) Wie sieht denn die rechtliche Lage aus?
Ist sowas schon gewerbepflichtig?

2.)Wenn ich eine Homepage eröffnen möchte, auf welcher ich Werbung für meine Appartments und Mädls mache, worauf muß ich Acht geben ?
Ist ein Jugendschutzbeauftragter unbedingt nötig??
Muss dann ein Gewerbe angemeldet sein ?

Über Infos und nützliche Tipps wäre ich echt dankbar :001

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certik
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Einstiegsberatung Terminwohnungvermietung

Beitrag von certik »

Hallo Redzora,

die Rechtslage ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Rechtssichere Auskunft wirst Du wahrscheinlich nur bei einem Anwalt und/oder Steuerberater, bzw. bei den zuständigen Behörden erhalten. Ich an Deiner Stelle würde anonym bei den Behörden anrufen und sagen, dass Du derartiges planst und wissen möchtest, was Du beachten musst.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Stadt gross genug ist und die Wohnungen nicht im Sperrbezirk liegen. Meines Wissens nach müssen die Wohnungen als "Modellwohnungen" vom zuständigen Gewerbeamt abgenommen werden.

Wenn Du für die Wohnungen und die dort arbeitenden Wohnungen Werbung mit einer Homepage machen möchtest, solltest Du einen Jugendschutzbeauftragten haben. Dies kann, ausser dem Betreiber der Homepage, jede volljährige Person sein, die sich zutraut, die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien zu überprüfen.
Du solltest auf ein korrektes Impressum achten (mindestens ausgeschriebener Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse, Steuernummer).
Auf detaillierte Preis- und Serviceangaben würde ich verzichten.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Redzora
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RE: Rechtliche Tipps bzgl Vermietung von Terminwohnungen

Beitrag von Redzora »

Danke für den Tipp, Certik.

Noch ne Frage:
Muss man denn immer prinzipiell ein Gewerbe anmelden,
auch wenn ich die Appartments privat nur an Modelle vermiete?

Ich bin ja eigentlich nur Vermieter und muss
natürlich bei meiner Steuererklärung meine Mieteinnahmen versteuern, klar,
aber ich betreibe ja kein Gewerbe ,sondern vermiete ja nur an "Gewerbeausübende"--- ???
das ist irgendwie kompliziert :017

Und ich bin ja nicht an deren Umsatz beteiligt,sondern bekomme ja nur eine wöchentliche oder monatliche Miete und das ja auch nicht immer regelmäßig, wenn mal Flaute ist.

Es gibt ja sehr viele solcher Terminwohnungen ,die offiziell werben, demnach haben alle ein Gewerbe angemeldet?

Bin leider Anfängerin, drum freue ich mich über jeden nützlichen Tipp von Euch

(Ich möchte auch keinen Ärger kriegen mit irgenwelchen Behörden etc.)

Viele Grüsse, Redzora

Roy69
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Beitrag von Roy69 »

Wie findet man denn einen guten Anwalt/Steuerberater der sich damit auskennt?

MfG
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brasi2000
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RE: Rechtliche Tipps bzgl Vermietung von Terminwohnungen

Beitrag von brasi2000 »

Hallo melde Dich doch mal bei mir. Vielleicht könen wir geschäftlich zusammen kommen.

Grüße aus Frankfurtvermietung von hostessenwohnung

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

soweit ich weiß - ist aber halbwissen bei mir - mußt du ein gewerbe als "zimmervermietung" anmelden. aber es ist auf alle fälle besser, wenn du einen RA oder steuerberater fragst, die wissen es genau und du bist auf der sicheren seite.

lg lucy