Nur damit sich alle Escort betreiber mal drauf einstellen können - das blüht allen in den nächsten Monaten bzw bis Ende 2008.....
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?be ... -W%2F06%22
Umfang der Leistungserbringung bei Begleitagentur
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liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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meine Frage hat auch Recht, insbesondere Arbeitsrecht zu tun.
http://www.erotikforum.at/forum/livia-v ... post927702
- Ist eine solche offizielle Steuererklärung als Postituierte möglich in Österreich?
Wenn ja, dann nur mit dem "Deckel" als dessen Besitzerin rechtmässige anerkannte SW ist und registriert bei den Ämtern.
Wenn es Postings zu diesem Thema schon gibt, die ich nicht gelesen habe, Entschuldigung, und bitte um Hinweise!
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- Ist eine solche offizielle Steuererklärung als Postituierte möglich in Österreich?
Wenn ja, dann nur mit dem "Deckel" als dessen Besitzerin rechtmässige anerkannte SW ist und registriert bei den Ämtern.
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"Liebe: ein Handel, wo beide Parteien gewinnen." G. C. Lichtenberg
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Entschuldige ETMC,
kannst Du bitte kutz zusammenfanssen, was der Streitpunkt ist?
Dies ist ein Dschungel aus Sprachen der Finanzämter durch die ich nicht vorwärts komme.
Hat dich jemand angeklagt oder hast du jemanden angeklagt-den Finanzamt?
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Deine Steuernummer hat meines Erachtens nichts mit einer Gewerbeberechtigung zu tun - also ist völlig unabhängig voneinander zu bewerten. Soll heißen: Die Finanz will ihr Geld, egal aus welchem Gewerbe Du Dein Einkommen beziehst.
Ob es nun tatsächlich Steuererklärungen unter dem Titel "Einkünfte aus Prostitution" gibt, kann ich natürlich nicht sagen.
Christian
Ob es nun tatsächlich Steuererklärungen unter dem Titel "Einkünfte aus Prostitution" gibt, kann ich natürlich nicht sagen.
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es geht hier nicht um mich, ich recherchiere wegen der Ausländerbeschäftigung und dem Zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten .... mit Steuer und Rotlicht hab ich im Moment noch RUHE....
liebe Grüsse
ETMC
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Was all diese Fälle zeigen ist meiner Meinung nach folgendes:
wenn es zu einem neuen ProsG kommen sollte in Österreich, so sind andere Gesetzte auch anzupassen, siehe die Dinge die in Deutschland passieren.....
Also wäre wichtig:
1. ProsG soweit zu verändern, dass Sittenwidrigkeit und diverse Straftatbestände, sowie die registrierung und kontrolle vereinfacht und verändert gehören
2. Müssen das AuslBG (ausländerbeschäftigungsgesetz) und die Finanzgesetze aber auch mitgezogen werden
3. Müssen das STGB und die Landesgesetze zur Regelung der Prostitution sowie das Gemeinderecht verändert werden um eine wirkliche veränderung zu bewirken
Conclusio:
Nur die Änderung des ProsG bringt leider rein gar nichts wenn nicht durch Novellen alle Bereiche die bisher bekannt waren strutuell umgewandelt werden.
denn was haben wir alle davon wenn Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist aber die Herren Beamten dann nach dem AslBG, dem Finanzstrafrecht oder per Gemeindeveordnung oder per Bürgermeisterverordung wieder in die alte zusperren, wegsperren - verdecken mentalität zurückfallen (können)
ps: @ Zwerg - ich freue mich auf unser (seeeehr langes) Gespräch
wenn es zu einem neuen ProsG kommen sollte in Österreich, so sind andere Gesetzte auch anzupassen, siehe die Dinge die in Deutschland passieren.....
Also wäre wichtig:
1. ProsG soweit zu verändern, dass Sittenwidrigkeit und diverse Straftatbestände, sowie die registrierung und kontrolle vereinfacht und verändert gehören
2. Müssen das AuslBG (ausländerbeschäftigungsgesetz) und die Finanzgesetze aber auch mitgezogen werden
3. Müssen das STGB und die Landesgesetze zur Regelung der Prostitution sowie das Gemeinderecht verändert werden um eine wirkliche veränderung zu bewirken
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Nur die Änderung des ProsG bringt leider rein gar nichts wenn nicht durch Novellen alle Bereiche die bisher bekannt waren strutuell umgewandelt werden.
denn was haben wir alle davon wenn Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist aber die Herren Beamten dann nach dem AslBG, dem Finanzstrafrecht oder per Gemeindeveordnung oder per Bürgermeisterverordung wieder in die alte zusperren, wegsperren - verdecken mentalität zurückfallen (können)
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Deklarierung von Prostitutionseinkünften in Erklärung

Hallo Christian,Zwerg hat geschrieben:
Ob es nun tatsächlich Steuererklärungen unter dem Titel "Einkünfte aus Prostitution" gibt, kann ich natürlich nicht sagen.
Christian
das sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Du hast in der Einkommensteuererklärung heute gar kein Feld, in das Du reinschreiben könntest, dass diese gewerblichen Einkünfte aus der Ausübung der Prostitution stammen.
Nur im Formular E1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung) ist über die sogenannten Branchenkennzahlen eine Zuordnung zu gewissen Berufsgruppen vorgesehen. Unter diesen vorgegebenen Branchenkennzahlen befindet sich aber keine für Prostituierte. Für diese kommen dann nur Sammelfelder wie zBsp "Sonstige Dienstleistungen, anderwertig nicht genannt" in Frage, unter denen eine Fülle von Berufen zusammengefasst sind und die daher überhaupt keinen Rückschluss auf eine Tätigkeit als SW erlauben.
Anders ist es allerdings in jenem Formular Verf 24, mit dem man dem Finanzamt die Aufnahme seiner Tätigkeit anzeigen muss. In diesem gibt es tatsächlich ein Feld, in das man - theoretisch - eine möglichst genaue Berufsbezeichnung reinschreiben sollte.
Scherzbold