Arbeit in der Wohnung

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
princesca
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Arbeit in der Wohnung

Beitrag von princesca »

Hallo Ihr Lieben,

kennt sich eine von Euch da rechtlich aus? Ein Freund hat mir angeboten, seine Wohnung zum Arbeiten zu nutzen. Muss er diese, wenn nur ich darin arbeiten würde, auch anmelden?

Soweit ich weiß schon oder? Arbeite im Mom. in einem normalen Wohnungsbordell, wo auch mehrere Mädchen arbeiten und offiziell angemeldet ist. Bei dem Prostschutzgesetz blickt man, von allem als Neuling, nicht mehr durch...

Danke vorab für Eure Rückmeldung
LG Tabea

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Lucille
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Beitrag von Lucille »

Erlaubnispflicht als Prostitutionsstätte bzw. Prostitutionstättenbetreiber. Gerade wenn die Wohnung nur als Arbeitsstätte dient und die SDL eben nicht meldetechnisch darin wohnt( dazu müßte auch die Zimmerzahl größer 1 sein ;-) )

princesca
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Beitrag von princesca »

Dachte ich mir! Danke Dir Lucille!

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@princesca

dann viel Erfolg und bei Fragen....fragen!

Kasharius grüßt herzlich