Bezahlung und rechtliche Fragen (Hausbesuche Österreich)

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Seidenweich
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Bezahlung und rechtliche Fragen (Hausbesuche Österreich)

Beitrag von Seidenweich »

Hallo, ich bin noch am Aufbau meiner Idee und ohne Erfahrung.

Mein Thema sind Hausbesuche (in Österreich)
Dazu hätte ich einige Fragen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

- In welcher Form und wann lasst ihr euch von euren Kunden bezahlen?
Wenn ihr eine Einzelperson seid und noch keinen Namen habt wird wohl niemand einen Barbetrag an ein Konto im Vorhinein überweisen.
Also Bar vorort vor Beginn der Dienstleistung? Oder gibt es eine für Kunden und DienstleisterInnen gleichermaßen sichere Variante?

- Und was, wenn ihr auf den ersten Blick eurem Kunden optisch nicht entsprecht? Habt ihr dann Zeit und Geld für den Weg aufgewendet ohne etwas dafür (zurück)zu bekommen?

- Da ich keine Steuern hinterziehen möchte muss ich dem Kunden gerne eine Rechnung ausstellen und weiß nicht wie das funktionieren soll. Würde meine Identität dabei geschützt bleiben?

- Was ich anbieten möchte wäre ein Service in erotischer Kleidung oder unbekleidet ohne Berührungen und ohne sexueller Handlungen. Ich weiß nicht ob das in Österreich unter den Begriff "Prostitution" fällt. Ich denke, dass es ähnlich einem Striptese zu bewerten ist...oder einfach nur als Haushaltsservice in spezieller Arbeitskleidung (bzw ohne). Abhängig davon was es ist möchte ich mich an die betreffende Stelle wenden um es legal anbieten zu können. Ich weiß jedoch nicht wie ich da vorankommen soll, da ich nicht weiß wer zuständig ist.

- Ich möchte das ganze natürlich auch mit entsprechenden Fotos bewerben. Hier weiß ich aber auch nicht was ich beachten müsste, damit es nicht unter Pornografie und das Service somit doch unter Prostitution fällt oder wo ich das nachlesen kann.

- Versichern möchte ich mich auch u auch eine Rechtsschutzversicherung, sodass ich klagen könnte wenn es zu Übergriffen kommen würde und ich im Fall eines Unfalls auch versuchert wäre. Auch hier weiß ich nicht wer zuständig ist. Gibt es da spezielle Versicherungen oder soll ich meinem momentanen Vertreter beschreiben was ich anbieten möchte?
Alle Fragen beziehen sich auf Österreich.

- Ich möchte dies nicht hauptberuflich machen und so stellt sich mir die Frage, wie ich all jene Dinge, welche erforderlich wären um kein Service legal u sicher anbieten zu können (Steuern, Versicherungen) bezahlen könne oder ob manches davon nur ab einer gewissen Einkommensgrenze erforderlich sind.

Vielen Dank euch allen!!

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Beitrag von Zwerg »

@seidenweich

Ich denke, dass Dir in AT (speziell in einem öffentlichen Bereich eines Forums) Niemand antworten wird, da es sich um einen Graubereich handelt - springender Punkt: Sexarbeit ja oder nein. Auch die Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung ist strafbar (und wenn wir sie öffentlichen stehen lassen, wir auch)

Wie bereits in der PN gesagt: Ich bitte Dich höflich mit mir telefonisch Kontakt aufzunehmen..... Keine Angst, ich bin kein Betreiber - nur Jemand, der seit mehr als 10 Jahren die Notrufnummer von sexworker.at betreut.

Ich möchte vermeiden, dass hier im öffentlichen Raum des Forums (wo Jeder schreiben kann) Gerüchte entstehen, welche nicht wirklich fundiert sind. Hier in Wien ist Einiges speziell bzw. zu beachten. Ich selbst werde mich auch hüten etwaige "Anweisungen" zu erteilen...

Es gibt auch noch mehrere andere Möglichkeiten, falls Du mir gegenüber das Vertrauen nicht haben kannst (was ich auch verstehe)

LEFÖ http://www.lefoe.at/

oder

SOPHIE http://sophie.or.at/

Aber auch hier gilt die Grundsatzfrage: Sexarbeit oder nicht - und wer bestimmt was die kontrollierende Behörde sieht bzw. in den Bericht schreibt...

Bzgl. Rechnung würde ich das Finanzamt anrufen - wobei auch hier kannst Du mich konsultieren (bin zwar kein Rechtsanwalt oder Steuerberater, aber von unseren Erfahrungen kann ich erzählen)

Liebe Grüße und Bitte um Verständnis

christian

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Re: Bezahlung und rechtliche Fragen (Hausbesuche Österreich)

Beitrag von Zwerg »

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Seidenweich hat geschrieben:Mein Thema sind Hausbesuche (in Österreich)
In AT gibt es 9 Bundesländer und auf Grund dessen auch 9 Prostitutionsgesetze (ist Landessache...) in Manchen ist Hausbesuch erlaubt und Anderen nicht - wobei auch hier die Behörde recht willkürlich umgeht....

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Seidenweich hat geschrieben: In welcher Form und wann lasst ihr euch von euren Kunden bezahlen?

Wenn ihr eine Einzelperson seid und noch keinen Namen habt wird wohl niemand einen Barbetrag an ein Konto im Vorhinein überweisen.
Barzahlung.... Die wenigsten Kunden werden Dir im Vorhinein Geld überweisen und mit Kontobekanntgabe ist Deine Anonymität beim Teufel.

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Seidenweich hat geschrieben: Und was, wenn ihr auf den ersten Blick eurem Kunden optisch nicht entsprecht? Habt ihr dann Zeit und Geld für den Weg aufgewendet ohne etwas dafür (zurück)zu bekommen?
So ist es.... da Du anonym bleiben möchtest wird es schwer sein einen bindenden Vertrag zu schließen. Davon abgesehen könnte ein Vertrag über "Nackt putzen" als sittenwidrig angesehen werden und somit ungültig sein...

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Seidenweich hat geschrieben:Da ich keine Steuern hinterziehen möchte muss ich dem Kunden gerne eine Rechnung ausstellen und weiß nicht wie das funktionieren soll. Würde meine Identität dabei geschützt bleiben?
NEIN! Auch wenn manche Beratungsstellen hier anders argumentieren. Alle unsere Anrufe beim Finanzamt haben bestätigt, dass bei einer Rechnung der richtige Name und die richtige Adresse vermerkt sein muss.... Auch der Steuerberater welcher uns immer wieder helfend beisteht bestätigt dies mit seiner Fachmeinung: So lange es im Gesetz keine Ausnahme gibt, sind keine Sonderbestimmungen vorhanden (es gibt auch bisher keinen Bescheid, dass es nicht so wäre) - somit gelten die Bestimmungen auch für SexarbeiterInnen (und auch für alle Berufsgruppen welche nicht explizit ausgenommen sind. Also Realname und Realadresse

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Seidenweich hat geschrieben: Versichern möchte ich mich auch u auch eine Rechtsschutzversicherung, sodass ich klagen könnte wenn es zu Übergriffen kommen würde und ich im Fall eines Unfalls auch versuchert wäre. Auch hier weiß ich nicht wer zuständig ist. Gibt es da spezielle Versicherungen oder soll ich meinem momentanen Vertreter beschreiben was ich anbieten möchte?
Bei einem Übergriff hilft Dir die Rechtsschutzversicherung wenig - da brauchst Du die Behörde bzw. Polizei - die ist für strafrechtlich relevante Vorfälle zuständig! Jedoch bedenke, dass SexarbeiterInnen sich bei einer Anzeige oft auch selbst belasten.... und in dem Augenblick wo im Protokoll steht "nackt in der Wohnung" wird es schwer sein zu argumentieren das keine Sexarbeit vorliegen würde.

Du musst natürlich versichert sein - also eine Krankenversicherung abschließen (wenn Du die auf Grund einer anderen Beschäftigung nicht schon hast (Du schreibst Nebenbeschäftigung, also nehme ich an, dass Du eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast

Den Rest per Telefon oder bei einer Beratungsstelle hinterfragen....

Vielleicht geben Dir meine Antworten einen Überblick über die Komplexität der Frage

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von Zwerg »

@seidenweich

Ich danke für das Telefonat und das in uns gesetzte Vertrauen! Solltest Du noch Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

christian