Escort - Bezahlung bei Auslandseinsatz

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Windchen2
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Escort - Bezahlung bei Auslandseinsatz

Beitrag von Windchen2 »

Guten Morgen allerseits,

nicht wundern ich habe einen neuen Account. Ich komme irgendwie in meinen alten nicht mehr rein.

Ich habe bereits meine zweite Anfrage zu einen längeren Aufenthalt diesmal aus Österreich.

Ich habe bereits mit einer Escort-Agentur gesprochen. Diese würden einen Aufschlag für ihren Bezahlservice von 20-30% nehmen, den ich sozusagen oben draufschlagen müsste.

Ich bin mehr das kleine Call-Girl von nebenan und biete nicht den exquisiten Service wie viele Escort-Damen an oder spreche verschiedene Sprachen.

Ich bewege mich in einem Bereich, der über dem Hobbyhuren-Preissegment liegt, aber etwas unter dem typischen Hotelbesuch kostet.

Ich würde gerne wissen, da ich natürlich nicht meine richtigen Daten geben will, diese sind ja auf dem Konto ersichtlich. Inwiefern ich Bezahldienste nutzen kann für meinen Besuch. Es handelt sich um einen Aufenthalt von 1-2 Wochen, daher kann man nicht mal eben Amazongutschein nehmen (schließlich müsste ich die Steuer daraus auch bezahlen, ich mache nichts schwarz!). Ich habe schon überlegt eine Freundin als Treuhandservice zu nutzen, als Privatperson.

Die Frage ist natürlich, inwiefern ich das steuerlich geltend machen kann. Also nix illegales oder so. Ich könnte natürlich eine schriftliche Dokumentation für meinen Steuerberater anfertigen. Mir ist das etwas unangenehm ihn zu fragen. Sie soll jetzt nur als Zwischenoption dienen. Ist selbst über das Netz nicht zu finden, daher ist sie sicher!

Paypal und Co ist natürlich tabu! Ich bin schließlich nicht blöd.

Wie handhaben hier die Frauen, die Escort Europaweit/Weltweit anbieten, aber nicht mit einer Agentur zusammenarbeiten?

Ich würde natürlich nur ein Teilzahlung erst nehmen und den rest bar, aber auch das muss ja erst mal bezahlt werden.

Muss ich auf sonst etwas länderspezifisches achten? Muss ich dies irgendwo in dem Land melden? (Österreich).

Wäre echt dankbar für eine für mich hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße

Windchen

xtabay
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Re: Escort - Bezahlung bei Auslandseinsatz

Beitrag von xtabay »

Windchen2 hat geschrieben:
Paypal und Co ist natürlich tabu! Ich bin schließlich nicht blöd.
Inwiefern wärst du blöd, wenn du paypal verwendest?

Soweit ich weiß kann man über paypal auch an eine anonyme email Adresse zahlen und der Kunde erfährt deinen Namen nicht.

Um was geht es dir denn genau?

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Tanja_Regensburg
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Paypal ist ein us Paymentservice und friert Konto und Gelder ein, wenn sie den Verdacht haben dass es sich um Prostitution handelt, die bezahlt werden soll.

Windchen... frag mal bei deiner Bank nach einem Unterkonto für dein normales Konto wo du z.B. deinen Arbeitsnamen einsetzen lässt...... oder eröffne ein Geschäftskonto unter einem neutralen Firmennamen...

LG Tanja

Windchen2
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Beitrag von Windchen2 »

Hi Tanja,

das mit Paypal ist mir ja sowieso bekannt.

Unterkonto kann ich nicht anlegen. Dazu muss ich eine größere Firma haben. Als Einzelunternehmer bekomme ich sowas nicht. Habe bei meiner Bank angefragt eine zusatzbezeichnung anzulegen, wenn jemand überweist, das nur ein Firmenname erscheint. Ja kann man. Aber unter umständen würde doch mein Name zu sehen sein. Da spielen Faktoren mit rein, die sie selber nicht kennt. Wäre also nich 100% sicher.

Oder kennst du eine Bank wo man das als Einzelunternehmer machen kann, ohne gleich die Unternehmensform ändern zu müssen?

Windchen2
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Beitrag von Windchen2 »

Bezüglich der Unternehmensbezeichung habe ich mehrere Banken angefragt. Teilweise bekam ich die Antwort. Ich müsste eine GmbH oder AG sein, für einen Unternehmensnahmen im Konto.

xtabay
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Beitrag von xtabay »

Tanja_Regensburg hat geschrieben:Paypal ist ein us Paymentservice und friert Konto und Gelder ein, wenn sie den Verdacht haben dass es sich um Prostitution handelt, die bezahlt werden soll.
Aha, danke für die Erklärung!
(Ich schreib da immer "Anzahlung für EDV Dienstleistungen" oder so was...*ggg* jetzt weiß ich warum)

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Beitrag von tamara45223 »

Lasst euch die Anzahlung per Einschreiben zusenden und somit ist es auch eine sichere Art das Geld zubekommen

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

xtabya: Hinzu kommt, daß eine par PayPal erfolgte Zahlung storniert werden kann.
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