NEU - OÖ- Sexualdienstleistungsgesetz

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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IsabellaH
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NEU - OÖ- Sexualdienstleistungsgesetz

Beitrag von IsabellaH »


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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Vielen lieben Dank!

Natürlich müssen wir auch da "aktuell" sein

Liebe Grüße

christian

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Beim ersten lesen erscheinen hier einige Formulierungen klarer und es wirkt (beim ersten Draufschauen) etwas - na ja - "ansprechender". Aber der ganze sinn und Zweck ähnelt doch dem Wiener Gesetz. § 3 Abs. 1 Nr. 1 verstößt so pauschal gegen das Benachteiligungsverbot behinderter und die UN-Behindertenrechtskonvention. § 13 und § 1 stellen auch Sexualassistenten vor Probleme; und was bedeutet § 13 für Besuche in Alten- und Behindertenheimen (soll ja vorkommen!). Andererseits wird in § 6 Nutzbarkeit der Räumlichkeiten für behinderte Kunden gar nicht verlangt; ich weis nicht, was hier die Oö-Bauordnung verlangt


Alles sehr fragwürdig

Kasharius