Aufzechnungspflicht Fahrtenbuch für FA/ARGE via Sperrgebiets

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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fraences
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Aufzechnungspflicht Fahrtenbuch für FA/ARGE via Sperrgebiets

Beitrag von fraences »

Das Finanzamt, sowie die ARGE verlangen einen Aufzeichnungspflicht in Form eines Fahrtenbuches.

Dies abzugeben, wenn man in einem Bundesland, wie gerade in Bayern und Badenwürttemberg würde wegen der Vielzahl der Gebiete, die als Sperrgebiet ausgewiesen sind, enorme strafrechtliche Probleme mit sich bringen.

Transparent, wie andere Selbständige zu sein, ist wegen §120 Ordnungswidrigkeit und §184e fast unmöglich.

Auch aus Diskretionsgründe dem Kunden gegen über (ab 2013 verlangt das FA noch zusätzlich die Hausnummer) sehe ich hinein für unsere Branche ein fast unlösbares Problem.


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Beitrag von Kasharius »

vielleicht helfen ja modifizerte Regelungen analog zu jenen für Taxifahrer oder Handelsvertreter weiter. Bin leider kein Steuerrechtler...

http://www.fahrtenbuch.in/0340eb98c10a8 ... af501.html

Kasharius

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Beitrag von fraences »

Danke, Kasharius.

Aber irgendwie passt es nicht so recht.

Wahrscheinlich muss hier was Neues her.

Werde mich dieses Thema zwangweise mit intensiv beschäftigen. Allerdings fehlt mir da die juristische Kenntnisse und Background, wie man es machen soll.
Dies eventuell gerichtlich durch zu führen, brauche ich ein gutes juristisches und steuerrechtliches fachkundigesTeam im Rücken.

Ich glaube bei den Gerichtsklagen gegen die Sperrgebietsverordnungen müsste man viel begründete dran gehen um da ein positives Gerichtsurteil zu bewirken.

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Beitrag von Kasharius »

@fraences,

ich würde bei den Sperrgebietsverordnungen auch keinen steuerrechtlichen Ansatz wählen um diese zu kippen (siehe meinen Beitrag im trheat sexworker als therapeut).

Kasharius

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Beitrag von fraences »

Klar, aber kollodieren sehr mit dem Transparent sein gegen über FA und Arge.

Dilemma hoch 10

Und mit der Begründung, den Schutz im GG Recht auf Privatsphäre. Beispiel Hausbesuche.

Wie kann man es juristisch mit Aufsicht auf Erfolg begründen?


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Beitrag von fraences »

P.S.

Man erwartet von uns Sexworker, das wir unseren Einnahmen ricHtig besteuern, ortsgenaue Angaben über unsere Einnamen machen,aber gehindert werden wir , wenn wir dies ehrliche angeben durch OWG und Strafrecht.

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Beitrag von Kasharius »

...ja die Welt ist kein Ponyhof ! Ich denke mal intensiver nach.


Kasharius grüßt

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Beitrag von fraences »

Danke. Sollte es eine Möglichkeit geben, hab ich kein Problem als Klägerin dagegen aufzutreten, um hier eine grundlegende Entscheidung durch die Gerichte anzuschreben.

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Beitrag von fraences »

Im übrigen hab ich anfangs diesen Jahres das Problem aufmic zukommen. Da hab ich ganz vorsichtig bei meinem Sachbearbeiterin angedeutet, da hat sie mir geraten, Hausbesuche im Sperrgebiet als "Freierberatung im Rahmen Gesundheitspräventation" anzugeben.
He He He

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Beitrag von Kasharius »

Super Tip...

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Beitrag von malin »

fraences, deine sachbearbeiterin ist der hammer...hahahaa...so etwas muss einem erst mal einfallen, kompliment!

mach es doch so :003
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Beitrag von fraences »

Ja, ist eine Möglichkeit mit dem ich mich nicht so recht mit indentifizieren kann.

Denn ich strebe die Anerkennung meines Berufes an, und nicht deren Verschleierung.
Dann sind wir wieder bei "falsche Bezeichnungen des tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

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