Aufzechnungspflicht Fahrtenbuch für FA/ARGE via Sperrgebiets
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- Admina
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Aufzechnungspflicht Fahrtenbuch für FA/ARGE via Sperrgebiets
Das Finanzamt, sowie die ARGE verlangen einen Aufzeichnungspflicht in Form eines Fahrtenbuches.
Dies abzugeben, wenn man in einem Bundesland, wie gerade in Bayern und Badenwürttemberg würde wegen der Vielzahl der Gebiete, die als Sperrgebiet ausgewiesen sind, enorme strafrechtliche Probleme mit sich bringen.
Transparent, wie andere Selbständige zu sein, ist wegen §120 Ordnungswidrigkeit und §184e fast unmöglich.
Auch aus Diskretionsgründe dem Kunden gegen über (ab 2013 verlangt das FA noch zusätzlich die Hausnummer) sehe ich hinein für unsere Branche ein fast unlösbares Problem.
Liebe Grüsse, Fraences
Dies abzugeben, wenn man in einem Bundesland, wie gerade in Bayern und Badenwürttemberg würde wegen der Vielzahl der Gebiete, die als Sperrgebiet ausgewiesen sind, enorme strafrechtliche Probleme mit sich bringen.
Transparent, wie andere Selbständige zu sein, ist wegen §120 Ordnungswidrigkeit und §184e fast unmöglich.
Auch aus Diskretionsgründe dem Kunden gegen über (ab 2013 verlangt das FA noch zusätzlich die Hausnummer) sehe ich hinein für unsere Branche ein fast unlösbares Problem.
Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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vielleicht helfen ja modifizerte Regelungen analog zu jenen für Taxifahrer oder Handelsvertreter weiter. Bin leider kein Steuerrechtler...
http://www.fahrtenbuch.in/0340eb98c10a8 ... af501.html
Kasharius
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- Admina
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Danke, Kasharius.
Aber irgendwie passt es nicht so recht.
Wahrscheinlich muss hier was Neues her.
Werde mich dieses Thema zwangweise mit intensiv beschäftigen. Allerdings fehlt mir da die juristische Kenntnisse und Background, wie man es machen soll.
Dies eventuell gerichtlich durch zu führen, brauche ich ein gutes juristisches und steuerrechtliches fachkundigesTeam im Rücken.
Ich glaube bei den Gerichtsklagen gegen die Sperrgebietsverordnungen müsste man viel begründete dran gehen um da ein positives Gerichtsurteil zu bewirken.
Liebe Grüsse, Fraences
Aber irgendwie passt es nicht so recht.
Wahrscheinlich muss hier was Neues her.
Werde mich dieses Thema zwangweise mit intensiv beschäftigen. Allerdings fehlt mir da die juristische Kenntnisse und Background, wie man es machen soll.
Dies eventuell gerichtlich durch zu führen, brauche ich ein gutes juristisches und steuerrechtliches fachkundigesTeam im Rücken.
Ich glaube bei den Gerichtsklagen gegen die Sperrgebietsverordnungen müsste man viel begründete dran gehen um da ein positives Gerichtsurteil zu bewirken.
Liebe Grüsse, Fraences
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Klar, aber kollodieren sehr mit dem Transparent sein gegen über FA und Arge.
Dilemma hoch 10
Und mit der Begründung, den Schutz im GG Recht auf Privatsphäre. Beispiel Hausbesuche.
Wie kann man es juristisch mit Aufsicht auf Erfolg begründen?
Liebe Grüsse, Fraences
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Und mit der Begründung, den Schutz im GG Recht auf Privatsphäre. Beispiel Hausbesuche.
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P.S.
Man erwartet von uns Sexworker, das wir unseren Einnahmen ricHtig besteuern, ortsgenaue Angaben über unsere Einnamen machen,aber gehindert werden wir , wenn wir dies ehrliche angeben durch OWG und Strafrecht.
Liebe Grüsse,Fraences
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Danke. Sollte es eine Möglichkeit geben, hab ich kein Problem als Klägerin dagegen aufzutreten, um hier eine grundlegende Entscheidung durch die Gerichte anzuschreben.
Liebe Grüsse, Fraences
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Im übrigen hab ich anfangs diesen Jahres das Problem aufmic zukommen. Da hab ich ganz vorsichtig bei meinem Sachbearbeiterin angedeutet, da hat sie mir geraten, Hausbesuche im Sperrgebiet als "Freierberatung im Rahmen Gesundheitspräventation" anzugeben.
He He He
Liebe Grüsse, Fraences
He He He
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Ja, ist eine Möglichkeit mit dem ich mich nicht so recht mit indentifizieren kann.
Denn ich strebe die Anerkennung meines Berufes an, und nicht deren Verschleierung.
Dann sind wir wieder bei "falsche Bezeichnungen des tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Liebe Grüsse, Fraences
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