Auch das unternehmerische Risiko war nicht vorhanden – sie mussten lediglich den Eintritt und die Übernachtung zahlen.
Wenn eine Sexarbeiterin folgende sexarbeit-typische Leistungen erbringen muß:
- Eintrittkosten im Voraus entrichten
- Übernachtungskosten
- Anwesenheits-Zeit investieren (= Opportunitätskosten)
- auf die eigene Gesundheit acht geben (Kondome bereit halten, regelm. eigenen STI Test organisieren...)
- eigenes Outfit (Puff-Klamotten) und Make-Up
- den ganzen Tag in High-Heels im Show-Performance-Modus agieren (teilweise nackt und unbezahlt)
- den Wettbewerb mit vielen intl. Kolleginnen aushalten bzw. bestehen
- gekonntes Sexworker-Lächeln auflegen
- zunächst manigfaltige unbezahlte Konversationen betreiben (indirektes oder direktes Kobern)
- beste Kenntnisse in "Body Language" haben und anwenden
- Fremdsprachenkenntnisse und internationale Erotik transportieren können
- sich d.h. den eigenen Körper in bestem Zustand und knackig präsentieren (Fitness, körperlich-seelische Gesundheit, SWBO Prävention...)
- Organisation des Reiseplanes, der Visas und gültigen Pässe, Unterbringung der eigenen Kinder...
- Arbeit als Sexworker aufnehmen und es sich zuzutrauen in einer stigmatisierten Branche öffentlich vor die Kundschaft zu treten
- die eigenen Bilder als Sexworker im Internt präsentieren oder dafür freigeben...
- ...
dann soll all das keine unternehmerische Sexarbeittätigkeit sein?
Wenn Sexworkern dann (wg. angeblich nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, wg. fehlender weil vom Gewerbeamt nicht persönlich verlangter Unterschrift, wg. fehlendem selbst angemieteten Raum und wg. fehlender für die eigene Person geschalteter Werbeanzeigen) "unternehmerisches Handeln" abgesprochen wird, dann ist das hochgradig paternalistisch, frauenfeindlich und rassistisch den internationalen Sexworkern gegenüber, ihnen ihre Kompetenzen und Rechte absprechend. So zu urteilen und zu berichten ist eine Abwertung und Mißachtung von Sexarbeit durch Schreibtischtäter.
Wenn alles in dieser To-Do-Liste nichts zählt und angeblich nichts Wert sein soll, kann es sich nur um offene Prostitutionsfeindlichkeit handeln (Misoharlotry, Whorephobia).
Mit solchen Urteilen werden neue Hürden aufgebaut, die die Sexworker schwächen und verletzlich machen, statt sie zu stärken.
Gestärkt werden Sexworker, wenn das Urteil festgestellt hätte, dass ein Sexworker-Betriebsrat fehlt... dass es keine Mitarbeiterfortbildungen wie etwa Deutschkurse und Versicherungsberatung gab...
Es sind erst solche Urteile, die Sexworker zur Ware und zum Objekt machen und ihnen ihre freie unternehmersiche Entscheidung und unveräußerlichen Rechte absprechen. Das was die Prostitutionsgegner nicht müde werden der Prostitution vorzuwerfen (Körper verkaufen = zur Ware degradiert sein), das wird erst durch solche Vorurteile über den Weg von Rechtsurteilen, Gesetze und Medienberichterstattung in die Prostitutionsrealität eingebaut was diese dann strukturell so prekär macht, dass einem der Ruf nach Verboten als einzige Lösung erscheint...
Ein Teufelskreis, der entsteht weil man nicht mit Sexworkern spricht und sie nicht verstehen will.
Und auch dafür gibts schon eine Ausrede: „Die Klarheit der Zeugenaussagen geht bei Übersetzungen oft verloren“.
No bad whores - just bad laws !!!