Steuern und Steuerpolitik
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Pressemeldungen
Bundeseinheitssteuer für Prostituierte geplant
25 Euro am Tag sollen Prostituierte der "Bild"-Zeitung zufolge künftig an den Staat zahlen.
...
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant nach Darstellung seines Ministeriums keine eigene „Huren-Steuer“.
...
Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Besteuerung von sexuellen Diensten. Einige Länder und Kommunen haben eigene Regeln eingeführt.
Kleine Artikelsammlung:
http://www.sueddeutsche.de/,ra3m2/finan ... 35/115120/
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 92,00.html
http://www.welt.de/finanzen/article8878 ... itten.html
http://www.welt.de/finanzen/article8883 ... teuer.html
http://www.welt.de/finanzen/article8878 ... sucht.html
http://www.welt.de/vermischtes/article7 ... rdell.html
http://debatte.welt.de/kommentare/22759 ... rizontalen
mz-web-.de
http://www.morgenpost.de/desk/894067.html
Wenn das stimmt, und man das ganze Jahr arbeitet, ist das eine Steuervorauszahlulung von 9.125 € im Jahr. Ganz schön
happig. Oder?
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25 Euro am Tag sollen Prostituierte der "Bild"-Zeitung zufolge künftig an den Staat zahlen.
...
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant nach Darstellung seines Ministeriums keine eigene „Huren-Steuer“.
...
Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Besteuerung von sexuellen Diensten. Einige Länder und Kommunen haben eigene Regeln eingeführt.
Kleine Artikelsammlung:
http://www.sueddeutsche.de/,ra3m2/finan ... 35/115120/
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 92,00.html
http://www.welt.de/finanzen/article8878 ... itten.html
http://www.welt.de/finanzen/article8883 ... teuer.html
http://www.welt.de/finanzen/article8878 ... sucht.html
http://www.welt.de/vermischtes/article7 ... rdell.html
http://debatte.welt.de/kommentare/22759 ... rizontalen
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Wenn das stimmt, und man das ganze Jahr arbeitet, ist das eine Steuervorauszahlulung von 9.125 € im Jahr. Ganz schön
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.05.2007, 21:44, insgesamt 5-mal geändert.
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Deutschland plant Prostituierten-Steuer
Als Ergänzung zu Marcs Beitrag:
Deutschland plant Prostituierten-Steuer
Finanzminister will pro Arbeitstag eine Pauschale von 25 Euro
Hamburg - Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant nach einem Zeitungsbericht eine bundeseinheitliche Steuer für Prostituierte. Diese sollte künftig in Bordellen pro Arbeitstag eine Steuerpauschale in Höhe von 25 Euro abführen, berichtete die "Bild"-Zeitung in ihrer Dienstagausgabe.
Vorabzahlungen seien "allein schon unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Steueraufkommens zu befürworten", heißt es laut "Bild" in einer E-Mail des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder.
Wie andere ArbeitnehmerInnen könnten auch Prostituierte am Jahresende eine Steuererklärung machen. Sie bekämen dann je nach Verdienst Geld vom Finanzamt zurück oder müssten Steuern nachzahlen.
http://diestandard.at/?url=/?id=2890106
Deutschland plant Prostituierten-Steuer
Finanzminister will pro Arbeitstag eine Pauschale von 25 Euro
Hamburg - Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant nach einem Zeitungsbericht eine bundeseinheitliche Steuer für Prostituierte. Diese sollte künftig in Bordellen pro Arbeitstag eine Steuerpauschale in Höhe von 25 Euro abführen, berichtete die "Bild"-Zeitung in ihrer Dienstagausgabe.
Vorabzahlungen seien "allein schon unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Steueraufkommens zu befürworten", heißt es laut "Bild" in einer E-Mail des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder.
Wie andere ArbeitnehmerInnen könnten auch Prostituierte am Jahresende eine Steuererklärung machen. Sie bekämen dann je nach Verdienst Geld vom Finanzamt zurück oder müssten Steuern nachzahlen.
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pro Arbeitstag - wobei ich annehme, dass auch hier die Auslegung sehr schwierig ist.
Den nächsten Absatz schreibe ich speziell an unsere Wiener UserInnen: Es existiert ein Gerücht, welches ein ähnliches Modell als "Allheillösung" vorpredigt. Bitte denkt daran, dass es lediglich eine Vorauszahlung (!) ist. Also keine wie auch immer geartete Steuer, mit welcher alles abgegolten wäre! Es ist schlichtweg falsch, dass man sich nach Bezahlung dieser Abgabe um nichts mehr kümmern (bzw. bei entsprechendem Einkommen nichts mehr zahlen) braucht! Erst mit Jahresabschluss wird die tatsächliche Steuerlast errechnet und dann ist zu ersehen, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung dasteht!
Liebe Grüße
Christian
Den nächsten Absatz schreibe ich speziell an unsere Wiener UserInnen: Es existiert ein Gerücht, welches ein ähnliches Modell als "Allheillösung" vorpredigt. Bitte denkt daran, dass es lediglich eine Vorauszahlung (!) ist. Also keine wie auch immer geartete Steuer, mit welcher alles abgegolten wäre! Es ist schlichtweg falsch, dass man sich nach Bezahlung dieser Abgabe um nichts mehr kümmern (bzw. bei entsprechendem Einkommen nichts mehr zahlen) braucht! Erst mit Jahresabschluss wird die tatsächliche Steuerlast errechnet und dann ist zu ersehen, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung dasteht!
Liebe Grüße
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Viele spannende Details kann man aus den sehr langen Postings weiter oben im Thema entnehmen. Da haben die Behörden schon vor längerer Zeit alle Behandlungsanweisungen offen gelegt.
(Deswegen habe ich mir auch die Mühe gemacht es für unser Forum aufzubereiten - was ich wichtig fand habe ich damals als unterstrichen programmiert).
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(Deswegen habe ich mir auch die Mühe gemacht es für unser Forum aufzubereiten - was ich wichtig fand habe ich damals als unterstrichen programmiert).
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Ist vollkommen richtig (und auch absolut lesenswert)! Ich möchte nur mit meiner Wiederholung gezielt auf eine zur Zeit in Wien stattfindende Diskussion (eher ist es ein Monolog) einer Betreiberkette hinweisen, die genau das Argument (wir hätten "als Einzige" die Lösung) fälschlich verwendet. Es wird mehr oder weniger "schwach" aufgeklärt und der Eindruck erweckt, wie wenn die Vorauszahlung eine Bezahlung wäre und damit das Thema Steuer kein Thema mehr ist.
Christian
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Hi Marc!Marc of Frankfurt hat geschrieben:Deswegen habe ich mir auch die Mühe gemacht es für unser Forum aufzubereiten - was ich wichtig fand habe ich damals als unterstrichen programmiert.
Ist vollkommen richtig (und auch absolut lesenswert)! Ich möchte nur mit meiner Wiederholung gezielt auf eine zur Zeit in Wien stattfindende Diskussion (eher ist es ein Monolog) einer Betreiberkette hinweisen, die genau das Argument (wir hätten "als Einzige" die Lösung) fälschlich verwendet. Es wird mehr oder weniger "schwach" aufgeklärt und der Eindruck erweckt, wie wenn die Vorauszahlung eine Bezahlung wäre und damit das Thema Steuer kein Thema mehr ist.
Christian
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Re: Pressemeldungen
Wenn jemand tatsächlich das ganze Jahr arbeitet und z. B. täglich 200 Umsatz macht, käme er auf einen Jahresumsatz von 73.000.Marc of Frankfurt hat geschrieben: Wenn das stimmt, und man das ganze Jahr arbeitet, ist das eine Steuervorauszahlulung von 9.125 im Jahr. Ganz schön
happig. Oder?
Ich rechne mal ganz pauschal 2.000 monatlich an betriebsbedingten Ausgaben und 1.000 monatlich an abzugsfähigen Ausgaben, wie Sozialversicherungen.
Das wären dann im Jahr 7.823,53 an Umsatzsteuer und bei einem Single 8.150 an Einkommenssteuer, gesamt also 15.573,53.
Nach Abzug der Vorauszahlung von 9.125 wären also noch 6.848,53 nachzuzahlen.
Diese Summen sind es, die zahlreiche SW davon abschrecken angemeldet zu arbeiten. Denn um auf den gleichen Nettoverdienst zu kommen, müssen sie nicht nur zusätzlich das Geld für die Steuern verdienen, sondern wegen der Progression in der Einkommenssteuer nochmals mehr arbeiten. Ganz grob gerechnet 50% mehr

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Steuerzwang
D.h. die Gesellschaft, die nicht will dass es Prostitution gibt (weil sie die als Zwangsprostitution und Entwürdigung der Frau versteht), verlangt andererseits, daß diejenigen Frauen, die entgegen diesen Moralregeln dennoch Geld aus der Sexualität erwirtschaften und sich ein freies vom Mann unabhängiges Leben und Sexualleben erlauben, mindestens Steuern zahlen?
D.h. die neidischen Bürger und ordentlichen Bürokraten verlangen daß die Frauen sich ca. 50 % intensiver prostituieren, um der scheinbar wertneutralen/moralunabhängigen Forderung des Fiskus nachzukommen (Geld stinkt nicht)?
Andererseits geben sie keine Einstiegshilfe, keine Huren-Karriere-Beratung, keine Prostituierten-Existenzgründungsprogramme, keine Huren-Arbeitsvermittlung, keine Huren-Steuer-Informationsaufklärung, keine ...
Nur Zwangsmaßnahmen und Drohungen: Polizeirazzia, Steuerfahndung, Vertreibung der Huren aus der Öffentlichkeit ...
Was ist da so anders als Zwangsprostitution?
Ein nachdenklicher Marc
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D.h. die neidischen Bürger und ordentlichen Bürokraten verlangen daß die Frauen sich ca. 50 % intensiver prostituieren, um der scheinbar wertneutralen/moralunabhängigen Forderung des Fiskus nachzukommen (Geld stinkt nicht)?
Andererseits geben sie keine Einstiegshilfe, keine Huren-Karriere-Beratung, keine Prostituierten-Existenzgründungsprogramme, keine Huren-Arbeitsvermittlung, keine Huren-Steuer-Informationsaufklärung, keine ...
Nur Zwangsmaßnahmen und Drohungen: Polizeirazzia, Steuerfahndung, Vertreibung der Huren aus der Öffentlichkeit ...
Was ist da so anders als Zwangsprostitution?
Ein nachdenklicher Marc
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Das ist ein Thema, über das ich auch oft schon nachgedacht habe.
Selbst, wenn man Steuern bezahlen WILL, weiß man kaum, "wie es geht".
Ich frug einmal in einer Terminwohnung nach, ob sie die 25 euro Pauschalsteuer einziehen und abführen. Man sagte mir dort, sie würden doch Steuer vom Haus bezahlen - somit müsse ICH nix mehr zahlen.
Daraufhin rief ich das dortige Finanzamt an - anonym - und wollte wissen, wie es denn dort gehandhabt würde. Im Raum Stuttgart gibt es Betriebe, da werden der Frau zwischen 15 und 25 euro pro Tag "Pauschalsteuer" einbehalten; mich interessierte der Stadtübliche Standard.
Die Dame vom Finanzamt wußte von nichts. Auch die 2 weiteren Mitarbeiter, an die man mich verband, hatten keine Ahnung. Schlußendlich bekam ich die Nummer vom zuständigen Steuerfahnder.
Dieser wiederum schmunzelte; konnte mir auch nichts Konkretes sagen und meinte nur, was ich denn wolle.... ER habe doch die Beweispflicht; ER müsse doch mir meinen Verdienst und meine bisherige Arbeitszeit NACHWEISEN, um Steuern eintreiben zu können. Und wenn er von mir nichts wisse.....
Ich wandte mich daraufhin hier in HN an einen Steuerberater.
Der schluckte nur und sagte: "Tun Sie doch bitte einfach so, als arbeiten sie nichts - und vergessen Sie, daß Sie mich angerufen haben".
Der nächste Steuerberater hat mir dann innerhalb von etwa 5 Monaten für knapp 200 euro meine Steuererklärung gemacht. Aber erst nach endlosen Diskussionen mit dem Finanzamt, weshalb ich kein Kassenbuch mit Namen, Adressen, Art und Dauer der Dienstleistung führen könne.
Nun habe ich meine Steuer 2006 alleine gemacht. Ich mache diese Arbeit nicht "exessiv"; nur zeitweise und mit wem ich Lust habe; ich möchte davon meine Miete zahlen und was man zum Leben braucht - mehr nicht. Von daher bin ich Selbstständig mit geringfügigem Einkommen und nach Berechnungen aller betrieblichen Ausgaben kann ich entspannt leben und muß mich nicht sorgen, daß irgendwann mal jemand von mir horende Nachzahlungen will.
Daß diese Tagespauschale nicht von einer Einkommensteuererklärung entbindet, wissen nur sehr wenige. Die Betriebe/Vermieter knöpfen einem das Geld ab (oft weiß man garnicht, ob es überhaupt an das FA weiter gegeben wird) und man denkt, nun sei alles abgegolten. Da gehört Aufklärung her...
Liebe Grüße, Jenny
Selbst, wenn man Steuern bezahlen WILL, weiß man kaum, "wie es geht".
Ich frug einmal in einer Terminwohnung nach, ob sie die 25 euro Pauschalsteuer einziehen und abführen. Man sagte mir dort, sie würden doch Steuer vom Haus bezahlen - somit müsse ICH nix mehr zahlen.
Daraufhin rief ich das dortige Finanzamt an - anonym - und wollte wissen, wie es denn dort gehandhabt würde. Im Raum Stuttgart gibt es Betriebe, da werden der Frau zwischen 15 und 25 euro pro Tag "Pauschalsteuer" einbehalten; mich interessierte der Stadtübliche Standard.
Die Dame vom Finanzamt wußte von nichts. Auch die 2 weiteren Mitarbeiter, an die man mich verband, hatten keine Ahnung. Schlußendlich bekam ich die Nummer vom zuständigen Steuerfahnder.
Dieser wiederum schmunzelte; konnte mir auch nichts Konkretes sagen und meinte nur, was ich denn wolle.... ER habe doch die Beweispflicht; ER müsse doch mir meinen Verdienst und meine bisherige Arbeitszeit NACHWEISEN, um Steuern eintreiben zu können. Und wenn er von mir nichts wisse.....
Ich wandte mich daraufhin hier in HN an einen Steuerberater.
Der schluckte nur und sagte: "Tun Sie doch bitte einfach so, als arbeiten sie nichts - und vergessen Sie, daß Sie mich angerufen haben".
Der nächste Steuerberater hat mir dann innerhalb von etwa 5 Monaten für knapp 200 euro meine Steuererklärung gemacht. Aber erst nach endlosen Diskussionen mit dem Finanzamt, weshalb ich kein Kassenbuch mit Namen, Adressen, Art und Dauer der Dienstleistung führen könne.
Nun habe ich meine Steuer 2006 alleine gemacht. Ich mache diese Arbeit nicht "exessiv"; nur zeitweise und mit wem ich Lust habe; ich möchte davon meine Miete zahlen und was man zum Leben braucht - mehr nicht. Von daher bin ich Selbstständig mit geringfügigem Einkommen und nach Berechnungen aller betrieblichen Ausgaben kann ich entspannt leben und muß mich nicht sorgen, daß irgendwann mal jemand von mir horende Nachzahlungen will.
Daß diese Tagespauschale nicht von einer Einkommensteuererklärung entbindet, wissen nur sehr wenige. Die Betriebe/Vermieter knöpfen einem das Geld ab (oft weiß man garnicht, ob es überhaupt an das FA weiter gegeben wird) und man denkt, nun sei alles abgegolten. Da gehört Aufklärung her...
Liebe Grüße, Jenny
Polygamie ist nicht unmoralisch.
Aber das Vertrauen und die Gesundheit liebender Partner zu mißbrauchen, schon....
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da ich schon vor meiner sexarbeit freiberuflich tätig war, habe ich wenig probleme mit dem thema "steuern zahlen" und EStE abgeben. man sollte sich einmal intensiv damit beschäftigen, eventuell mit jemanden, der einem die wichtigsten dinge erklären kann.
danke nochmal @certik
du hast schon viel dazu beigetragen, dass ich manche für mich noch offene frage klären konnte.
hartnäckigstes problem war das thema "kassenbuch", weil es mit sorgfalt und aufwand verbunden ist. das finanzamt in siegen interessiert sich nicht dafür.
allerdings sind die sachbearbeiter in siegen ausgesprochen nett und geduldig und obwohl sie sich auch nicht perfekt auskennen, machen sie sich viel mühe, die informationen zu beschaffen.
ihnen reichen meine tabellarischen zusammenfassungen. allerdings wies man mich darauf hin, dass ich bei einer steuerprüfung ev. ein strafgeld zahlen muss, da ich kein kassenbuch, sondern eine "lose zettelwirtschaft" führe.
allerdings bin ich nach wie vor der meinung, ich müsste kein kassenbuch führen (certik gab mir den hinweis auf den beschluss vom bundesfinanzhof vom 16.02.2006, Az. X B 57/05).
und wie die jenny und davor auch zwerg bereits sagten:
eine pauschalsteuer entbindet nicht von aufzeichnungspflicht und abgeben einer EStE.
liebe grüße von annainga
danke nochmal @certik
du hast schon viel dazu beigetragen, dass ich manche für mich noch offene frage klären konnte.
hartnäckigstes problem war das thema "kassenbuch", weil es mit sorgfalt und aufwand verbunden ist. das finanzamt in siegen interessiert sich nicht dafür.
allerdings sind die sachbearbeiter in siegen ausgesprochen nett und geduldig und obwohl sie sich auch nicht perfekt auskennen, machen sie sich viel mühe, die informationen zu beschaffen.
ihnen reichen meine tabellarischen zusammenfassungen. allerdings wies man mich darauf hin, dass ich bei einer steuerprüfung ev. ein strafgeld zahlen muss, da ich kein kassenbuch, sondern eine "lose zettelwirtschaft" führe.
allerdings bin ich nach wie vor der meinung, ich müsste kein kassenbuch führen (certik gab mir den hinweis auf den beschluss vom bundesfinanzhof vom 16.02.2006, Az. X B 57/05).
und wie die jenny und davor auch zwerg bereits sagten:
eine pauschalsteuer entbindet nicht von aufzeichnungspflicht und abgeben einer EStE.
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Milliarden aus dem Rotlicht-Milieu für Steinbrück
Milliarden aus dem Rotlicht-Milieu für Steinbrück
Das Finanzministerium will die Sex-Branche stärker zur Kasse bitten. Prostituierte sollen im Voraus Steuern zahlen. Laut einer Experten-Schätzung sind Einnahmen in Milliardenhöhe möglich. Aber das Einkassieren dürfte schwierig werden.
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sich bei den Ländern erkundigt, ob Prostituierte bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten sollen. Die Landesregierungen finden die Idee mehrheitlich gut. Bislang aber zahlen längst nicht alle Sex-Dienstleister Steuern. Wäre das der Fall, könnte der Staat jährlich bis zu 1,4 Milliarden Euro einnehmen, schätzt der Wirtschaftswissenschaftler Richard Reichel.
Die Höhe der Steuer ist nicht zuletzt eine Frage des Umsatzes. Den hat die Gewerkschaft Ver.di hat auf 14,5 Milliarden Euro pro Jahr hochgerechnet. Doch nach Abzug von Kosten und Vorleistungen der Sex-Arbeiterinnen zum Beispiel für Raummiete, Hygieneartikel und Getränke bleiben nur sieben Milliarden Euro als zu versteuernder Umsatz übrig, meint Reichel, der Dozent an der Universität Erlangen-Nürnberg ist und die Studie "Prostitution - der verkannte Wirtschaftsfaktor" verfasst hat.Der Einkommensteuersatz dürfte laut Reichel im Schnitt bei 20 Prozent liegen. Das ist relativ niedrig: Denn Reichel vermutet, dass bundesweit zwei Drittel der Prostituierten deutlich weniger als 2000 Euro Umsatz im Monat machen. In welchem Maß Prostituierte Steuern zahlen, lässt sich von außen nicht exakt ermitteln: Die Finanzämter lassen keine länderübergreifenden Analysen zu. Außerdem gibt es keinen Steuerschlüssel für Prostitution. Die Einnahmen daraus werden unter "sonstigen Einkünften" gebucht.Grundsätzlich hält Richard Reichel auch pauschale Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für Prostituierte für sinnvoll. "Ich habe jedoch Zweifel, ob man dabei deutlich mehr an Steuern rausquetschen kann", sagt Reichel. Denn der Umsatz von Prostituierten inbesondere auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen oder in Wohnwagen lasse sich schwer überprüfen. Selbst wer steuerlich angemeldet ist, könne in den Unterlagen für das Finanzamt ja "irgendwas eintragen", sagt der Wissenschaftler.
Anders sei dies bei den Bordellen. Die Betreiber könnten herangezogen werden. Meistens sei deren Umsatz buchhalterisch dokumentiert. Reichel nimmt an, dass auch die Mehrheit der dort beschäftigten Prostituierten bereits Steuern zahlt. Insofern wäre für Steinbrück mit einer Prostituierten-Pauschale nicht wesentlich mehr zu holen: Höchstens die Hälfte aller Prostituierten arbeitet laut Reichel in festen Etablissements.
Die Gesamtzahl der Sex-Dienstleister schätzen staatliche Stellen auf 400.000, davon vielleicht 20.000 Männer. Unberücksichtigt bleibt bei solchen Schätzungen, dass die Prostitution für viele nur ein Nebenjob ist. "Die wenigsten leben davon", sagt Karolina Leppert, Vorsitzende des Bundesverbands sexuelle Dienstleistungen (BSD). Als Haupterwerb reiche Prostitution allenfalls für 25 bis 30 Prozent der Beschäftigten. In Berlin etwa verdienen nach Schätzungen des Verbands sogar nur zehn Prozent der Prostituierten 2000 Euro und mehr im Monat.
Vor die Steuerzahlung hat der Staat das Finanzamt gesetzt. Und das ist laut Leppert ein Problem für Prostituierte. Viele fürchten, dass mit dem Gang zum Finanzamt öffentlich wird, wie sie ihr Geld verdienen. In Berlin habe das etwa dazu geführt, dass Prostituierte "in den Untergrund" geflüchtet sind, nachdem Anfang 2007 eine Steuer-Vorabzahlung in Höhe von 30 Euro pro Arbeitstag eingeführt wurde.
Der BSD rät Prostituierten, sich gleich als Klein-Unternehmerin beim Finanzamt anzumelden. Dann sind Jahreseinnahmen von bis zu 17.900 Euro steuerfrei. Um den Frauen den Einstieg ins steuerpflichtige Gewerbe schmackhaft zu machen, schlägt der Bundesverband eine Stichtagsregel vor. Erst ab der Anmeldung sollte Steuerpflicht bestehen. Karolina Leppert: "Es wäre schön, wenn einem die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht grundsätzlich unterstellen, man habe vorher jahrelang schwarz gearbeitet. Das machen sie bei einem Bäcker ja auch nicht."
Oliver Haustein-Teßmer
Stand: Donnerstag, 24. Mai 2007, 20:53 Uhr
http://www.morgenpost.de/desk/894067.html
Das Finanzministerium will die Sex-Branche stärker zur Kasse bitten. Prostituierte sollen im Voraus Steuern zahlen. Laut einer Experten-Schätzung sind Einnahmen in Milliardenhöhe möglich. Aber das Einkassieren dürfte schwierig werden.
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sich bei den Ländern erkundigt, ob Prostituierte bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten sollen. Die Landesregierungen finden die Idee mehrheitlich gut. Bislang aber zahlen längst nicht alle Sex-Dienstleister Steuern. Wäre das der Fall, könnte der Staat jährlich bis zu 1,4 Milliarden Euro einnehmen, schätzt der Wirtschaftswissenschaftler Richard Reichel.
Die Höhe der Steuer ist nicht zuletzt eine Frage des Umsatzes. Den hat die Gewerkschaft Ver.di hat auf 14,5 Milliarden Euro pro Jahr hochgerechnet. Doch nach Abzug von Kosten und Vorleistungen der Sex-Arbeiterinnen zum Beispiel für Raummiete, Hygieneartikel und Getränke bleiben nur sieben Milliarden Euro als zu versteuernder Umsatz übrig, meint Reichel, der Dozent an der Universität Erlangen-Nürnberg ist und die Studie "Prostitution - der verkannte Wirtschaftsfaktor" verfasst hat.Der Einkommensteuersatz dürfte laut Reichel im Schnitt bei 20 Prozent liegen. Das ist relativ niedrig: Denn Reichel vermutet, dass bundesweit zwei Drittel der Prostituierten deutlich weniger als 2000 Euro Umsatz im Monat machen. In welchem Maß Prostituierte Steuern zahlen, lässt sich von außen nicht exakt ermitteln: Die Finanzämter lassen keine länderübergreifenden Analysen zu. Außerdem gibt es keinen Steuerschlüssel für Prostitution. Die Einnahmen daraus werden unter "sonstigen Einkünften" gebucht.Grundsätzlich hält Richard Reichel auch pauschale Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für Prostituierte für sinnvoll. "Ich habe jedoch Zweifel, ob man dabei deutlich mehr an Steuern rausquetschen kann", sagt Reichel. Denn der Umsatz von Prostituierten inbesondere auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen oder in Wohnwagen lasse sich schwer überprüfen. Selbst wer steuerlich angemeldet ist, könne in den Unterlagen für das Finanzamt ja "irgendwas eintragen", sagt der Wissenschaftler.
Anders sei dies bei den Bordellen. Die Betreiber könnten herangezogen werden. Meistens sei deren Umsatz buchhalterisch dokumentiert. Reichel nimmt an, dass auch die Mehrheit der dort beschäftigten Prostituierten bereits Steuern zahlt. Insofern wäre für Steinbrück mit einer Prostituierten-Pauschale nicht wesentlich mehr zu holen: Höchstens die Hälfte aller Prostituierten arbeitet laut Reichel in festen Etablissements.
Die Gesamtzahl der Sex-Dienstleister schätzen staatliche Stellen auf 400.000, davon vielleicht 20.000 Männer. Unberücksichtigt bleibt bei solchen Schätzungen, dass die Prostitution für viele nur ein Nebenjob ist. "Die wenigsten leben davon", sagt Karolina Leppert, Vorsitzende des Bundesverbands sexuelle Dienstleistungen (BSD). Als Haupterwerb reiche Prostitution allenfalls für 25 bis 30 Prozent der Beschäftigten. In Berlin etwa verdienen nach Schätzungen des Verbands sogar nur zehn Prozent der Prostituierten 2000 Euro und mehr im Monat.
Vor die Steuerzahlung hat der Staat das Finanzamt gesetzt. Und das ist laut Leppert ein Problem für Prostituierte. Viele fürchten, dass mit dem Gang zum Finanzamt öffentlich wird, wie sie ihr Geld verdienen. In Berlin habe das etwa dazu geführt, dass Prostituierte "in den Untergrund" geflüchtet sind, nachdem Anfang 2007 eine Steuer-Vorabzahlung in Höhe von 30 Euro pro Arbeitstag eingeführt wurde.
Der BSD rät Prostituierten, sich gleich als Klein-Unternehmerin beim Finanzamt anzumelden. Dann sind Jahreseinnahmen von bis zu 17.900 Euro steuerfrei. Um den Frauen den Einstieg ins steuerpflichtige Gewerbe schmackhaft zu machen, schlägt der Bundesverband eine Stichtagsregel vor. Erst ab der Anmeldung sollte Steuerpflicht bestehen. Karolina Leppert: "Es wäre schön, wenn einem die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht grundsätzlich unterstellen, man habe vorher jahrelang schwarz gearbeitet. Das machen sie bei einem Bäcker ja auch nicht."
Oliver Haustein-Teßmer
Stand: Donnerstag, 24. Mai 2007, 20:53 Uhr
http://www.morgenpost.de/desk/894067.html
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Was der Steuerfahnder im Bordell sucht
Was der Steuerfahnder im Bordell sucht
Die deutschen Finanzämter bitten Sex-Dienstleister verstärkt zur Kasse. Im Milieu entgehen dem Staat Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Jetzt setzt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf einheitliche Pauschalen. Bordellbetreiber müssen mit Kontrollen rechnen.
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Prostituierte dort sollen künftig bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin existiert ein solches Verfahren bereits, die Tagessätze aber sind unterschiedlich. In Baden-Württemberg liegt der Tagessatz bei 25 Euro, in Düsseldorf sind es 25 Euro, in Berlin 30 Euro pro Arbeitstag. Das will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) nun ändern. "Das Bundesfinanzministerium ist an einer bundeseinheitlichen Praxis interessiert", sagte Steinbrücks Sprecher Oliver Hayder-Rentsch WELT ONLINE. Ob die Prostituierten-Pauschale kommt, entscheiden allerdings die Länder, denn diese ziehen die Steuern ein.
Das Finanzministerium hatte Ende 2006 bei den Ländern nachgefragt, wie die den Pauschal-Plan finden. Die Abstimmung fiel positiv aus. Die Mehrzahl der Länder befürwortet solche Vorauszahlungen für Prostituierte. Das Milieu hat steuerlich Potenzial: Die Bundesregierung schätzt, dass 400.000 Frauen in Deutschland als Prostituierte arbeiten. Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di erwirtschaften sie etwa 14,5 Milliarden Euro jährlich.
Prostitution ist steuerpflichtig
Hier könnte der Staat also allerhand einnehmen. Für Prostituierte gilt das Gleiche wie für andere Gewerbetreibende. Sie sind einkommensteuerpflichtig. Doch viele zahlen bisher nicht. Dem Staat entgehen Steuern, weil sich viele Sex-Arbeiterinnen nicht ohne weiteres erfassen lassen, geschweige denn sich freiwillig beim Finanzamt anmelden. "Am leichtesten ist das noch bei Bordellen. Die haben einen Standort, da kann das Finanzamt vorbeischauen und prüfen, was an Umsätzen eingeht", sagt Steinbrücks Sprecher Hayder-Rentsch. "Das Problem sind Prostituierte, die in privaten Wohnungen arbeiten - oder das Reisegewerbe“ - Prostituierte, die in Wohnwagen auf Park- oder Rastplätzen ihrer Arbeit nachgehen.
Hier die Steuerzahlungsmoral zu verbessern, wird schwierig. Bislang ist unklar, in welchem Umfang den Finanzämtern Steuergelder von Sex-Arbeiternehmern entgehen. Diejenigen zu Steuerzahlern zu machen, die bislang nicht gezahlt haben, ist laut Steinbrücks Sprecher eine Aufgabe, die sich "sehr diffizil" gestalten wird.
Berlin: Mehrere Millionen Euro Steuerausfall
In Berlin, wo die Polizei die Zahl der Prostituierten auf bis zu 10.000 schätzt, rechnet Finanzsenator Theo Sarrazin (SPD) mit mehreren Millionen Euro Steuerausfall jährlich. Deswegen soll das seit 2007 eingeführte Düsseldorfer Verfahren, bei dem der Bordellbetreiber die Pauschalen einsammelt und abführt, einen Teil des Geldes in die Stadtkasse zurückführen. "Wir haben Flyer im Milieu verteilt", berichtet Sarrazins Sprecher Matthias Kolbeck.
Über eine bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium noch nicht entschieden. Dem Vernehmen nach gilt der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro als Richtwert. Steinbrück-Sprecher Hayder-Rentsch: "Es geht um Steuergerechtigkeit, nicht nur für Sie oder mich, sondern auch für die Prostituierten."
Deren Verdienst liegt laut Ver.di in der Regel unter 1500 Euro im Monat. Deswegen plädieren die Prostituiertenverbände Hydra und BSD für deutlich geringere Tagespauschalen von zehn bis 15 Euro. Ihre Sprecherinnen weisen darauf hin, dass die für Berlin angesetzten Einnahmen von 100 Euro täglich häufig nicht erreicht würden. Die dortige Finanzverwaltung strebt an, dass sich die Prostituierten über die neue Pauschale letztlich als Freiberufler regulär beim Finanzamt anmelden. Dazu müssten die Bordelle mitziehen. Sarrazins Sprecher Kolbeck: "Wenn Betriebe sich nicht beteiligen, besteht die Möglichkeit, dass Steuerfahnder einen Blick auf das Etablissement werfen."
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Die deutschen Finanzämter bitten Sex-Dienstleister verstärkt zur Kasse. Im Milieu entgehen dem Staat Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Jetzt setzt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf einheitliche Pauschalen. Bordellbetreiber müssen mit Kontrollen rechnen.
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Prostituierte dort sollen künftig bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin existiert ein solches Verfahren bereits, die Tagessätze aber sind unterschiedlich. In Baden-Württemberg liegt der Tagessatz bei 25 Euro, in Düsseldorf sind es 25 Euro, in Berlin 30 Euro pro Arbeitstag. Das will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) nun ändern. "Das Bundesfinanzministerium ist an einer bundeseinheitlichen Praxis interessiert", sagte Steinbrücks Sprecher Oliver Hayder-Rentsch WELT ONLINE. Ob die Prostituierten-Pauschale kommt, entscheiden allerdings die Länder, denn diese ziehen die Steuern ein.
Das Finanzministerium hatte Ende 2006 bei den Ländern nachgefragt, wie die den Pauschal-Plan finden. Die Abstimmung fiel positiv aus. Die Mehrzahl der Länder befürwortet solche Vorauszahlungen für Prostituierte. Das Milieu hat steuerlich Potenzial: Die Bundesregierung schätzt, dass 400.000 Frauen in Deutschland als Prostituierte arbeiten. Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di erwirtschaften sie etwa 14,5 Milliarden Euro jährlich.
Prostitution ist steuerpflichtig
Hier könnte der Staat also allerhand einnehmen. Für Prostituierte gilt das Gleiche wie für andere Gewerbetreibende. Sie sind einkommensteuerpflichtig. Doch viele zahlen bisher nicht. Dem Staat entgehen Steuern, weil sich viele Sex-Arbeiterinnen nicht ohne weiteres erfassen lassen, geschweige denn sich freiwillig beim Finanzamt anmelden. "Am leichtesten ist das noch bei Bordellen. Die haben einen Standort, da kann das Finanzamt vorbeischauen und prüfen, was an Umsätzen eingeht", sagt Steinbrücks Sprecher Hayder-Rentsch. "Das Problem sind Prostituierte, die in privaten Wohnungen arbeiten - oder das Reisegewerbe“ - Prostituierte, die in Wohnwagen auf Park- oder Rastplätzen ihrer Arbeit nachgehen.
Hier die Steuerzahlungsmoral zu verbessern, wird schwierig. Bislang ist unklar, in welchem Umfang den Finanzämtern Steuergelder von Sex-Arbeiternehmern entgehen. Diejenigen zu Steuerzahlern zu machen, die bislang nicht gezahlt haben, ist laut Steinbrücks Sprecher eine Aufgabe, die sich "sehr diffizil" gestalten wird.
Berlin: Mehrere Millionen Euro Steuerausfall
In Berlin, wo die Polizei die Zahl der Prostituierten auf bis zu 10.000 schätzt, rechnet Finanzsenator Theo Sarrazin (SPD) mit mehreren Millionen Euro Steuerausfall jährlich. Deswegen soll das seit 2007 eingeführte Düsseldorfer Verfahren, bei dem der Bordellbetreiber die Pauschalen einsammelt und abführt, einen Teil des Geldes in die Stadtkasse zurückführen. "Wir haben Flyer im Milieu verteilt", berichtet Sarrazins Sprecher Matthias Kolbeck.
Über eine bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium noch nicht entschieden. Dem Vernehmen nach gilt der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro als Richtwert. Steinbrück-Sprecher Hayder-Rentsch: "Es geht um Steuergerechtigkeit, nicht nur für Sie oder mich, sondern auch für die Prostituierten."
Deren Verdienst liegt laut Ver.di in der Regel unter 1500 Euro im Monat. Deswegen plädieren die Prostituiertenverbände Hydra und BSD für deutlich geringere Tagespauschalen von zehn bis 15 Euro. Ihre Sprecherinnen weisen darauf hin, dass die für Berlin angesetzten Einnahmen von 100 Euro täglich häufig nicht erreicht würden. Die dortige Finanzverwaltung strebt an, dass sich die Prostituierten über die neue Pauschale letztlich als Freiberufler regulär beim Finanzamt anmelden. Dazu müssten die Bordelle mitziehen. Sarrazins Sprecher Kolbeck: "Wenn Betriebe sich nicht beteiligen, besteht die Möglichkeit, dass Steuerfahnder einen Blick auf das Etablissement werfen."
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Steuergerechtigkeit in der Horizontalen
Steuergerechtigkeit in der Horizontalen
Nun gerät dem Fiskus auch das vermeintlich älteste Gewerbe der Welt in den Blick: Peer Steinbrück will die Steuerpflicht von Prostituierten bundesweit vereinheitlichen. Kein Grund zur Aufregung - der Finanzminister macht nur seinen Job.
Es ist bekannt, dass sich Sex gut verkauft. Auch das Thema Steuern erhitzt zuverlässig die Gemüter – schließlich sind wir alle irgendwie davon betroffen. Sex und Steuern zu verbinden ist also eine ausgesprochen gute Idee, um mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen. Das ist Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wirklich gut gelungen.
Da spielt es auch keine Rolle mehr, dass die Idee einer täglichen Steuerpauschale für Prostituierte weder neu noch rechtswidrig ist. Schon seit Anfang des Jahres informieren beispielsweise Beamte der Stadt Berlin die Huren über die Steuerpauschale von 30 Euro pro Tag. Wer zuviel gezahlt hat, kann am Ende des Jahres dank einer Steuererklärung Geld zurückbekommen. Freiberufler kennen das, nur, dass sie vierteljährlich zahlen. Auch Stuttgart verlangt von den Damen eine Tagespauschale – allerdings nur 15 bis 25 Euro – denn bislang dürfen die Kommunen die Höhe der „Steuer“ selbst bestimmen.
Peer Steinbrück will dieses System jetzt vereinheitlichen. So stand es in den Zeitungen, und nur darum geht es. Die Aufregung entfacht sich also an dem Versuch, ein bereits bestehendes Steuermodell durchschaubarer zu machen. Eigentlich ein ehrenwertes Ziel.
Was ebenfalls in der Diskussion vernachlässigt wird, ist, dass Prostituierte schon immer Steuern hätten zahlen müssen. Das heißt: Auch schon vor dem 1. Januar 2002, als das Prostituiertengesetz den Beruf der Hure in Deutschland legalisierte. Tatsächlich war und ist es dem Finanzamt egal, wie das Geld verdient wird - wer einnimmt, muss zahlen.
So hart es klingt: Peer Steinbrück ist Finanzminister und somit dafür zuständig, dass Deutschlands Haushalt stimmt. Es ist nicht seine Aufgabe, sich Maßnahmen zu überlegen, die die Zwangsprostitution verhindern oder das Standing der Huren in Deutschland verbessern - so wünschenswert es auch wäre, in diesem Bereich Lösungen zu finden. Geschätzte 14,5 Milliarden Umsatz macht das Rotlichtgewerbe pro Jahr. Auch mit der Tagespauschale wird nur ein Bruchteil davon versteuert werden. Aber mal ganz im Ernst: Würde Peer Steinbrück diese Milliarden unbeachtet lassen, hätte er definitiv seinen Job verfehlt.
Debatte welt.de
Nun gerät dem Fiskus auch das vermeintlich älteste Gewerbe der Welt in den Blick: Peer Steinbrück will die Steuerpflicht von Prostituierten bundesweit vereinheitlichen. Kein Grund zur Aufregung - der Finanzminister macht nur seinen Job.
Es ist bekannt, dass sich Sex gut verkauft. Auch das Thema Steuern erhitzt zuverlässig die Gemüter – schließlich sind wir alle irgendwie davon betroffen. Sex und Steuern zu verbinden ist also eine ausgesprochen gute Idee, um mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen. Das ist Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wirklich gut gelungen.
Da spielt es auch keine Rolle mehr, dass die Idee einer täglichen Steuerpauschale für Prostituierte weder neu noch rechtswidrig ist. Schon seit Anfang des Jahres informieren beispielsweise Beamte der Stadt Berlin die Huren über die Steuerpauschale von 30 Euro pro Tag. Wer zuviel gezahlt hat, kann am Ende des Jahres dank einer Steuererklärung Geld zurückbekommen. Freiberufler kennen das, nur, dass sie vierteljährlich zahlen. Auch Stuttgart verlangt von den Damen eine Tagespauschale – allerdings nur 15 bis 25 Euro – denn bislang dürfen die Kommunen die Höhe der „Steuer“ selbst bestimmen.
Peer Steinbrück will dieses System jetzt vereinheitlichen. So stand es in den Zeitungen, und nur darum geht es. Die Aufregung entfacht sich also an dem Versuch, ein bereits bestehendes Steuermodell durchschaubarer zu machen. Eigentlich ein ehrenwertes Ziel.
Was ebenfalls in der Diskussion vernachlässigt wird, ist, dass Prostituierte schon immer Steuern hätten zahlen müssen. Das heißt: Auch schon vor dem 1. Januar 2002, als das Prostituiertengesetz den Beruf der Hure in Deutschland legalisierte. Tatsächlich war und ist es dem Finanzamt egal, wie das Geld verdient wird - wer einnimmt, muss zahlen.
So hart es klingt: Peer Steinbrück ist Finanzminister und somit dafür zuständig, dass Deutschlands Haushalt stimmt. Es ist nicht seine Aufgabe, sich Maßnahmen zu überlegen, die die Zwangsprostitution verhindern oder das Standing der Huren in Deutschland verbessern - so wünschenswert es auch wäre, in diesem Bereich Lösungen zu finden. Geschätzte 14,5 Milliarden Umsatz macht das Rotlichtgewerbe pro Jahr. Auch mit der Tagespauschale wird nur ein Bruchteil davon versteuert werden. Aber mal ganz im Ernst: Würde Peer Steinbrück diese Milliarden unbeachtet lassen, hätte er definitiv seinen Job verfehlt.
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Kritik an zu hoher Pauschalsteuer
Kritik an zu hoher Pauschalsteuer
In einigen Bundesländern können Sex-Dienstleister vorab und pauschal Steuern entrichten. In Berlin werden dann täglich 30 Euro fällig. Zu hoch, meinen Verbandsvertreter - und warnen vor dem Verlust der Anonymität.
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) strebt bundeseinheitliche Steuer-Vorauszahlungen für Prostituierte an. Mehrere Bundesländer erheben bereits solche Pauschalsteuern für Sexarbeiterinnen. Im Jahr 2007 hat die Berliner Finanzverwaltung die Besteuerung nach dem "Düsseldorfer Verfahren" eingeführt. Hier werden 30 Euro pro Tag fällig. Steuerfahnder überwachen die Bordelle, um Steuerhinterziehern im Rotlicht-Milieu auf die Spur zu kommen.
Die Betroffenen selbst sehen das Verfahren skeptisch. Die Chefin des Prostituiertenverbands Hydra, Katharina Cetin, hat kürzlich einen geringeren Satz von zehn bis 15 Euro Pauschale je Arbeitstag vorgeschlagen. Laut Hydra verdienen die meisten Prostituierten weniger als die vom Finanzamt veranschlagten 100 Euro am Tag.
Beim Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) warnen die organisierten Sex-Arbeiterinnen davor, dass Prostituierte durch das steuerliche Verfahren zu leicht zu identifizieren seien. "Die speziellen Umstände, unter denen diese Tätigkeit ausgeübt wird, sollen berücksichtigt werden. Ganz wichtig dabei ist, dass Frauen ihre Anonymität sichern können", heißt es beim BSD.
"Einfacher Einstieg in die Steuerehrlichkeit"
Laut der Berliner Finanzverwaltung soll mit dem Verfahren denjenigen Prostituierten, die sich bisher nicht steuerlich angemeldet haben, ein "einfacher Einstieg in die Steuerehrlichkeit" ermöglicht werden. Dazu werden Betreiber angehalten, freiwillig und zusätzlich zur Raummiete, Serviceleistungen oder Getränken eine Tagespauschale zu erheben. Die Bordellinhaber melden die Prostituierten beim zuständigen Finanzamt an und führen die Steuer monatlich ab.
Die Verbände setzen sich durchaus für mehr Steuerehrlichkeit ein. Doch sie raten den Prostituierten nicht dazu, pauschal zahlen, sondern sich regulär beim Finanzamt anzumelden. Damit sei "am ehesten ihre Anonymität garantiert", heißt es beim BSD. Denn die Pauschalregel in Berlin sieht bisher vor, dass die Betreiber Sammellisten der pauschal besteuerten Prostituierten mit deren "Künstlernamen" und deren Geburtsdatum führen. Außerdem sollen die regulär steuerlich angemeldeten Personen samt Anschrift aufgelistet werden - somit könnten Huren von der Behörde einem Standort zweifelsfrei zugeordnet werden.
Außerdem strebt das Finanzamt an, auch die Pauschalzahler mit Klarnamen zu erfassen, "um eine Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzenden persönlichen Steuern zu gewährleisten", wie es in einem Rundschreiben heißt, das der BSD im Internet veröffentlicht hat. Durch die Vorabpauschale soll nämlich "die spätere Steuererhebung gesichert" werden.
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In einigen Bundesländern können Sex-Dienstleister vorab und pauschal Steuern entrichten. In Berlin werden dann täglich 30 Euro fällig. Zu hoch, meinen Verbandsvertreter - und warnen vor dem Verlust der Anonymität.
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) strebt bundeseinheitliche Steuer-Vorauszahlungen für Prostituierte an. Mehrere Bundesländer erheben bereits solche Pauschalsteuern für Sexarbeiterinnen. Im Jahr 2007 hat die Berliner Finanzverwaltung die Besteuerung nach dem "Düsseldorfer Verfahren" eingeführt. Hier werden 30 Euro pro Tag fällig. Steuerfahnder überwachen die Bordelle, um Steuerhinterziehern im Rotlicht-Milieu auf die Spur zu kommen.
Die Betroffenen selbst sehen das Verfahren skeptisch. Die Chefin des Prostituiertenverbands Hydra, Katharina Cetin, hat kürzlich einen geringeren Satz von zehn bis 15 Euro Pauschale je Arbeitstag vorgeschlagen. Laut Hydra verdienen die meisten Prostituierten weniger als die vom Finanzamt veranschlagten 100 Euro am Tag.
Beim Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) warnen die organisierten Sex-Arbeiterinnen davor, dass Prostituierte durch das steuerliche Verfahren zu leicht zu identifizieren seien. "Die speziellen Umstände, unter denen diese Tätigkeit ausgeübt wird, sollen berücksichtigt werden. Ganz wichtig dabei ist, dass Frauen ihre Anonymität sichern können", heißt es beim BSD.
"Einfacher Einstieg in die Steuerehrlichkeit"
Laut der Berliner Finanzverwaltung soll mit dem Verfahren denjenigen Prostituierten, die sich bisher nicht steuerlich angemeldet haben, ein "einfacher Einstieg in die Steuerehrlichkeit" ermöglicht werden. Dazu werden Betreiber angehalten, freiwillig und zusätzlich zur Raummiete, Serviceleistungen oder Getränken eine Tagespauschale zu erheben. Die Bordellinhaber melden die Prostituierten beim zuständigen Finanzamt an und führen die Steuer monatlich ab.
Die Verbände setzen sich durchaus für mehr Steuerehrlichkeit ein. Doch sie raten den Prostituierten nicht dazu, pauschal zahlen, sondern sich regulär beim Finanzamt anzumelden. Damit sei "am ehesten ihre Anonymität garantiert", heißt es beim BSD. Denn die Pauschalregel in Berlin sieht bisher vor, dass die Betreiber Sammellisten der pauschal besteuerten Prostituierten mit deren "Künstlernamen" und deren Geburtsdatum führen. Außerdem sollen die regulär steuerlich angemeldeten Personen samt Anschrift aufgelistet werden - somit könnten Huren von der Behörde einem Standort zweifelsfrei zugeordnet werden.
Außerdem strebt das Finanzamt an, auch die Pauschalzahler mit Klarnamen zu erfassen, "um eine Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzenden persönlichen Steuern zu gewährleisten", wie es in einem Rundschreiben heißt, das der BSD im Internet veröffentlicht hat. Durch die Vorabpauschale soll nämlich "die spätere Steuererhebung gesichert" werden.
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Beischlaf für glückliche Finanzminister
Beischlaf für glückliche Finanzminister
Fiskus will stärker an Milliarden im Rotlichtmilieu heran - Erhöhung auf 25 Euro pro Tag geplant
Berlin/dpa. Der Staat will stärker an die Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu heran und den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Prostituierte sollen dort künftig bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag zahlen. Einen entsprechenden Vorschlag hätten die Steuerexperten des Bundesfinanzministeriums den zuständigen Länderbehörden unterbreitet, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Bericht «Bild»-Zeitung.
Die Pläne stellen keine neue «Prostituierten-Steuer» dar. Steuer- Vorauszahlungen von Prostituierten in Bordellen gibt es bereits. Sie schwanken aber je nach Kommune zwischen zehn und 30 Euro. Vorauszahlungen auf die Steuerschuld muss jeder Freiberufler leisten. In der Rotlichtszene gestaltet sich der Steuervollzug aber besonders schwierig, vor allem durch häufig wechselnde Tätigkeitsorte der Prostituierten. Mit Steuer-Vorauszahlungen soll dies verbessert werden. Im Rotlichtmilieu werden jährlich Schätzungen zu Folge etwa sieben Milliarden Euro umgesetzt. Der Bundesrechnungshof hatte schon 2003 den mangelnden Steuervollzug in diesem Bereich und erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert.
Nach dem «Düsseldorfer Verfahren» führen Bordellbetreiber nach einer mit dem jeweiligen Finanzamt getroffenen Vereinbarung täglich eine Pauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte ab. Bei dieser Pauschale handelt es sich nur um eine Vorauszahlung, die die spätere Steuererhebung sichern soll. In Berlin beispielsweise müssen Prostituierte seit Jahresbeginn eine Vorauszahlung von 30 Euro pro Arbeitstag an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen. Dafür sollen die Betreiber eine Liste mit Anwesenheitsnachweis und Namen der Prostituierten führen. Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit den Einnahmen laut Steuererklärung verrechnet. Wie jeder Arbeitnehmer bekommen Prostituierte je nach Verdienst dann Geld zurück oder sie müssen Steuern an den Fiskus nachzahlen.
Im Finanzministerium hieß es, es gehe nicht um die Einführung einer neuen Steuer, sondern um die Durchsetzung des bestehenden Einkommensteuerrechts und einen besseren Steuervollzug im Rotlichtmilieu. Für den Steuervollzug seien ausschließlich die Finanzbehörden der Länder zuständig. Die Mehrheit der Länder wolle ihren Behörden das «Düsseldorfer Verfahren» gestatten.
Prostituiertenverbände lehnen die Pauschalsteuer nicht rundweg ab. Sie mahnen aber, dass die Höhe den tatsächlichen Einkommen angepasst werden sollte - insbesondere bei stundenweise nebenberuflich Tätigen. Zudem sollten die Regelungen bundeseinheitlich und rechtlich abgesichert sein.
mz-web.de
Fiskus will stärker an Milliarden im Rotlichtmilieu heran - Erhöhung auf 25 Euro pro Tag geplant
Berlin/dpa. Der Staat will stärker an die Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu heran und den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Prostituierte sollen dort künftig bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag zahlen. Einen entsprechenden Vorschlag hätten die Steuerexperten des Bundesfinanzministeriums den zuständigen Länderbehörden unterbreitet, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Bericht «Bild»-Zeitung.
Die Pläne stellen keine neue «Prostituierten-Steuer» dar. Steuer- Vorauszahlungen von Prostituierten in Bordellen gibt es bereits. Sie schwanken aber je nach Kommune zwischen zehn und 30 Euro. Vorauszahlungen auf die Steuerschuld muss jeder Freiberufler leisten. In der Rotlichtszene gestaltet sich der Steuervollzug aber besonders schwierig, vor allem durch häufig wechselnde Tätigkeitsorte der Prostituierten. Mit Steuer-Vorauszahlungen soll dies verbessert werden. Im Rotlichtmilieu werden jährlich Schätzungen zu Folge etwa sieben Milliarden Euro umgesetzt. Der Bundesrechnungshof hatte schon 2003 den mangelnden Steuervollzug in diesem Bereich und erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert.
Nach dem «Düsseldorfer Verfahren» führen Bordellbetreiber nach einer mit dem jeweiligen Finanzamt getroffenen Vereinbarung täglich eine Pauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte ab. Bei dieser Pauschale handelt es sich nur um eine Vorauszahlung, die die spätere Steuererhebung sichern soll. In Berlin beispielsweise müssen Prostituierte seit Jahresbeginn eine Vorauszahlung von 30 Euro pro Arbeitstag an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen. Dafür sollen die Betreiber eine Liste mit Anwesenheitsnachweis und Namen der Prostituierten führen. Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit den Einnahmen laut Steuererklärung verrechnet. Wie jeder Arbeitnehmer bekommen Prostituierte je nach Verdienst dann Geld zurück oder sie müssen Steuern an den Fiskus nachzahlen.
Im Finanzministerium hieß es, es gehe nicht um die Einführung einer neuen Steuer, sondern um die Durchsetzung des bestehenden Einkommensteuerrechts und einen besseren Steuervollzug im Rotlichtmilieu. Für den Steuervollzug seien ausschließlich die Finanzbehörden der Länder zuständig. Die Mehrheit der Länder wolle ihren Behörden das «Düsseldorfer Verfahren» gestatten.
Prostituiertenverbände lehnen die Pauschalsteuer nicht rundweg ab. Sie mahnen aber, dass die Höhe den tatsächlichen Einkommen angepasst werden sollte - insbesondere bei stundenweise nebenberuflich Tätigen. Zudem sollten die Regelungen bundeseinheitlich und rechtlich abgesichert sein.
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Wirtschaftsfaktor Prostitution
Berliner Morgenpost
Milliarden aus dem Rotlicht-Milieu für Steinbrück
Das Finanzministerium will die Sex-Branche stärker zur Kasse bitten. Prostituierte sollen im Voraus Steuern zahlen. Laut einer Experten-Schätzung sind Einnahmen in Milliardenhöhe möglich. Aber das Einkassieren dürfte schwierig werden.
http://www.morgenpost.de/desk/894067.html
Von Oliver Haustein-Teßmer
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sich bei den Ländern erkundigt, ob Prostituierte bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten sollen. Die Landesregierungen finden die Idee mehrheitlich gut. Bislang aber zahlen längst nicht alle Sex-Dienstleister Steuern. Wäre das der Fall, könnte der Staat jährlich bis zu 1,4 Milliarden Euro einnehmen, schätzt der Wirtschaftswissenschaftler Richard Reichel.
Die Höhe der Steuer ist nicht zuletzt eine Frage des Umsatzes. Den hat die Gewerkschaft Ver.di hat auf 14,5 Milliarden Euro pro Jahr hochgerechnet. Doch nach Abzug von Kosten und Vorleistungen der Sex-Arbeiterinnen zum Beispiel für Raummiete, Hygieneartikel und Getränke bleiben nur sieben Milliarden Euro als zu versteuernder Umsatz übrig, meint Reichel, der Dozent an der Universität Erlangen-Nürnberg ist und die Studie "Prostitution - der verkannte Wirtschaftsfaktor" verfasst hat.Der Einkommensteuersatz dürfte laut Reichel im Schnitt bei 20 Prozent liegen. Das ist relativ niedrig: Denn Reichel vermutet, dass bundesweit zwei Drittel der Prostituierten deutlich weniger als 2000 Euro Umsatz im Monat machen. In welchem Maß Prostituierte Steuern zahlen, lässt sich von außen nicht exakt ermitteln: Die Finanzämter lassen keine länderübergreifenden Analysen zu. Außerdem gibt es keinen Steuerschlüssel für Prostitution. Die Einnahmen daraus werden unter "sonstigen Einkünften" gebucht. Grundsätzlich hält Richard Reichel auch pauschale Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für Prostituierte für sinnvoll. "Ich habe jedoch Zweifel, ob man dabei deutlich mehr an Steuern rausquetschen kann", sagt Reichel. Denn der Umsatz von Prostituierten inbesondere auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen oder in Wohnwagen lasse sich schwer überprüfen. Selbst wer steuerlich angemeldet ist, könne in den Unterlagen für das Finanzamt ja "irgendwas eintragen", sagt der Wissenschaftler.
Anders sei dies bei den Bordellen. Die Betreiber könnten herangezogen werden. Meistens sei deren Umsatz buchhalterisch dokumentiert. Reichel nimmt an, dass auch die Mehrheit der dort beschäftigten Prostituierten bereits Steuern zahlt. Insofern wäre für Steinbrück mit einer Prostituierten-Pauschale nicht wesentlich mehr zu holen: Höchstens die Hälfte aller Prostituierten arbeitet laut Reichel in festen Etablissements.
Die Gesamtzahl der Sex-Dienstleister schätzen staatliche Stellen auf 400.000, davon vielleicht 20.000 Männer. Unberücksichtigt bleibt bei solchen Schätzungen, dass die Prostitution für viele nur ein Nebenjob ist. "Die wenigsten leben davon", sagt Karolina Leppert, Vorsitzende des Bundesverbands sexuelle Dienstleistungen (BSD) www.busd.de . Als Haupterwerb reiche Prostitution allenfalls für 25 bis 30 Prozent der Beschäftigten. In Berlin etwa verdienen nach Schätzungen des Verbands sogar nur zehn Prozent der Prostituierten 2000 Euro und mehr im Monat.
Vor die Steuerzahlung hat der Staat das Finanzamt gesetzt. Und das ist laut Leppert ein Problem für Prostituierte. Viele fürchten, dass mit dem Gang zum Finanzamt öffentlich wird, wie sie ihr Geld verdienen. In Berlin habe das etwa dazu geführt, dass Prostituierte "in den Untergrund" geflüchtet sind, nachdem Anfang 2007 eine Steuer-Vorabzahlung in Höhe von 30 Euro pro Arbeitstag eingeführt wurde.
Der BSD rät Prostituierten, sich gleich als Klein-Unternehmerin beim Finanzamt anzumelden. Dann sind Jahreseinnahmen von bis zu 17.900 Euro steuerfrei. Um den Frauen den Einstieg ins steuerpflichtige Gewerbe schmackhaft zu machen, schlägt der Bundesverband eine Stichtagsregel vor. Erst ab der Anmeldung sollte Steuerpflicht bestehen. Karolina Leppert: "Es wäre schön, wenn einem die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht grundsätzlich unterstellen, man habe vorher jahrelang schwarz gearbeitet. Das machen sie bei einem Bäcker ja auch nicht."
Oliver Haustein-Teßmer
Stand: Freitag, 25. Mai 2007, 11:25 Uhr
Hervorhebungen und linkErgänzungen von mir
.
Milliarden aus dem Rotlicht-Milieu für Steinbrück
Das Finanzministerium will die Sex-Branche stärker zur Kasse bitten. Prostituierte sollen im Voraus Steuern zahlen. Laut einer Experten-Schätzung sind Einnahmen in Milliardenhöhe möglich. Aber das Einkassieren dürfte schwierig werden.
http://www.morgenpost.de/desk/894067.html
Von Oliver Haustein-Teßmer
Der Staat will stärker von den Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu profitieren und dazu den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sich bei den Ländern erkundigt, ob Prostituierte bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag leisten sollen. Die Landesregierungen finden die Idee mehrheitlich gut. Bislang aber zahlen längst nicht alle Sex-Dienstleister Steuern. Wäre das der Fall, könnte der Staat jährlich bis zu 1,4 Milliarden Euro einnehmen, schätzt der Wirtschaftswissenschaftler Richard Reichel.
Die Höhe der Steuer ist nicht zuletzt eine Frage des Umsatzes. Den hat die Gewerkschaft Ver.di hat auf 14,5 Milliarden Euro pro Jahr hochgerechnet. Doch nach Abzug von Kosten und Vorleistungen der Sex-Arbeiterinnen zum Beispiel für Raummiete, Hygieneartikel und Getränke bleiben nur sieben Milliarden Euro als zu versteuernder Umsatz übrig, meint Reichel, der Dozent an der Universität Erlangen-Nürnberg ist und die Studie "Prostitution - der verkannte Wirtschaftsfaktor" verfasst hat.Der Einkommensteuersatz dürfte laut Reichel im Schnitt bei 20 Prozent liegen. Das ist relativ niedrig: Denn Reichel vermutet, dass bundesweit zwei Drittel der Prostituierten deutlich weniger als 2000 Euro Umsatz im Monat machen. In welchem Maß Prostituierte Steuern zahlen, lässt sich von außen nicht exakt ermitteln: Die Finanzämter lassen keine länderübergreifenden Analysen zu. Außerdem gibt es keinen Steuerschlüssel für Prostitution. Die Einnahmen daraus werden unter "sonstigen Einkünften" gebucht. Grundsätzlich hält Richard Reichel auch pauschale Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für Prostituierte für sinnvoll. "Ich habe jedoch Zweifel, ob man dabei deutlich mehr an Steuern rausquetschen kann", sagt Reichel. Denn der Umsatz von Prostituierten inbesondere auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen oder in Wohnwagen lasse sich schwer überprüfen. Selbst wer steuerlich angemeldet ist, könne in den Unterlagen für das Finanzamt ja "irgendwas eintragen", sagt der Wissenschaftler.
Anders sei dies bei den Bordellen. Die Betreiber könnten herangezogen werden. Meistens sei deren Umsatz buchhalterisch dokumentiert. Reichel nimmt an, dass auch die Mehrheit der dort beschäftigten Prostituierten bereits Steuern zahlt. Insofern wäre für Steinbrück mit einer Prostituierten-Pauschale nicht wesentlich mehr zu holen: Höchstens die Hälfte aller Prostituierten arbeitet laut Reichel in festen Etablissements.
Die Gesamtzahl der Sex-Dienstleister schätzen staatliche Stellen auf 400.000, davon vielleicht 20.000 Männer. Unberücksichtigt bleibt bei solchen Schätzungen, dass die Prostitution für viele nur ein Nebenjob ist. "Die wenigsten leben davon", sagt Karolina Leppert, Vorsitzende des Bundesverbands sexuelle Dienstleistungen (BSD) www.busd.de . Als Haupterwerb reiche Prostitution allenfalls für 25 bis 30 Prozent der Beschäftigten. In Berlin etwa verdienen nach Schätzungen des Verbands sogar nur zehn Prozent der Prostituierten 2000 Euro und mehr im Monat.
Vor die Steuerzahlung hat der Staat das Finanzamt gesetzt. Und das ist laut Leppert ein Problem für Prostituierte. Viele fürchten, dass mit dem Gang zum Finanzamt öffentlich wird, wie sie ihr Geld verdienen. In Berlin habe das etwa dazu geführt, dass Prostituierte "in den Untergrund" geflüchtet sind, nachdem Anfang 2007 eine Steuer-Vorabzahlung in Höhe von 30 Euro pro Arbeitstag eingeführt wurde.
Der BSD rät Prostituierten, sich gleich als Klein-Unternehmerin beim Finanzamt anzumelden. Dann sind Jahreseinnahmen von bis zu 17.900 Euro steuerfrei. Um den Frauen den Einstieg ins steuerpflichtige Gewerbe schmackhaft zu machen, schlägt der Bundesverband eine Stichtagsregel vor. Erst ab der Anmeldung sollte Steuerpflicht bestehen. Karolina Leppert: "Es wäre schön, wenn einem die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht grundsätzlich unterstellen, man habe vorher jahrelang schwarz gearbeitet. Das machen sie bei einem Bäcker ja auch nicht."
Oliver Haustein-Teßmer
Stand: Freitag, 25. Mai 2007, 11:25 Uhr
Hervorhebungen und linkErgänzungen von mir
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- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Huren-Steuer ist sogar eine Pressemeldung wert am Ende der Welt in Neuseeland
stuff.co.nz/4072680a4560.html
German tax revenues could rise with prostitute levy
Reuters | Friday, 25 May 2007
BERLIN: German tax revenues could rise by about 1.4 billion euros ($NZ2.6b) a year if there were a more efficient system of taxing prostitutes, whose work is mostly legal, according to an economist.
Richard Reichel estimates sex workers generate about 7 billion euros each year in Germany's "red-light sector" and that most of that goes untaxed.
"About 1.4 billion euros could be expected," Reichel told Friday's Die Welt newspaper about his study "Prostitution – The Unrecognised Economic Factor".
Many prostitutes working outside brothels under-report or do not report income. Few pay taxes.
Reichel, an economist at the university of Erlangen-Nuremberg, said the income tax rate on prostitutes should be on average about 20 per cent. He assumes two-thirds of the prostitutes in Germany have income under 2,000 euros per month.
When the cities of Cologne and Berlin introduced flat daily tax rates on prostitutes revenues soared and German Finance Minster Peer Steinbrueck recently floated the idea of a nationwide daily flat rate tax for prostitutes.
tvnz.co.nz/view/page/411366/1010292
Berlin to tax prostitutes
Mar 3, 2007
Berlin plans to levy a flat rate daily tax on prostitutes from April
to raise some extra revenues for its strained finances.
Following a model used by Cologne, which collected over $1million last year with its own flat tax, the German capital plansto tax prostitutes 30 euros ($40) per working day. Berlin hasrising debts of more than 60 billion euros.
Prostitution is legal in most places in Germany and sex workersare required to pay income tax as well as value-added tax (VAT). However, tax collectors have long suspected their income and VATwas not being fully reported on tax returns.
Local leaders in the Verdi service sector union have warned that the 30-euro tax will push up prices in Berlin, Germany's biggest metropolis with some 3.4 million inhabitants.
"The prostitutes will have no choice other than to pass the coston to the customers,", Verdi spokesman Andreas Sander was quoted assaying in German daily newspaper Bild.
Katharina Cetin, of the prostitute support organisation Hydra, said sex workers earn less than city leaders estimate.
"The income level here in Berlin is rather low," she said. "Adaily tax rate of 10 to 15 euros would be more appropriate."
Cologne, home to roughly 1 million, has been a worldwide pioneerin taxing prostitution at a flat rate of 150 euros per month. Itearned 828,000 euros in 2006 after 790,000 euros when the "pleasuretax" on sex services was first levied in 2005.
.
stuff.co.nz/4072680a4560.html
German tax revenues could rise with prostitute levy
Reuters | Friday, 25 May 2007
BERLIN: German tax revenues could rise by about 1.4 billion euros ($NZ2.6b) a year if there were a more efficient system of taxing prostitutes, whose work is mostly legal, according to an economist.
Richard Reichel estimates sex workers generate about 7 billion euros each year in Germany's "red-light sector" and that most of that goes untaxed.
"About 1.4 billion euros could be expected," Reichel told Friday's Die Welt newspaper about his study "Prostitution – The Unrecognised Economic Factor".
Many prostitutes working outside brothels under-report or do not report income. Few pay taxes.
Reichel, an economist at the university of Erlangen-Nuremberg, said the income tax rate on prostitutes should be on average about 20 per cent. He assumes two-thirds of the prostitutes in Germany have income under 2,000 euros per month.
When the cities of Cologne and Berlin introduced flat daily tax rates on prostitutes revenues soared and German Finance Minster Peer Steinbrueck recently floated the idea of a nationwide daily flat rate tax for prostitutes.
tvnz.co.nz/view/page/411366/1010292
Berlin to tax prostitutes
Mar 3, 2007
Berlin plans to levy a flat rate daily tax on prostitutes from April
to raise some extra revenues for its strained finances.
Following a model used by Cologne, which collected over $1million last year with its own flat tax, the German capital plansto tax prostitutes 30 euros ($40) per working day. Berlin hasrising debts of more than 60 billion euros.
Prostitution is legal in most places in Germany and sex workersare required to pay income tax as well as value-added tax (VAT). However, tax collectors have long suspected their income and VATwas not being fully reported on tax returns.
Local leaders in the Verdi service sector union have warned that the 30-euro tax will push up prices in Berlin, Germany's biggest metropolis with some 3.4 million inhabitants.
"The prostitutes will have no choice other than to pass the coston to the customers,", Verdi spokesman Andreas Sander was quoted assaying in German daily newspaper Bild.
Katharina Cetin, of the prostitute support organisation Hydra, said sex workers earn less than city leaders estimate.
"The income level here in Berlin is rather low," she said. "Adaily tax rate of 10 to 15 euros would be more appropriate."
Cologne, home to roughly 1 million, has been a worldwide pioneerin taxing prostitution at a flat rate of 150 euros per month. Itearned 828,000 euros in 2006 after 790,000 euros when the "pleasuretax" on sex services was first levied in 2005.
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"Sexsteuer" ist keine Pauschalsteuer
Pauschalsteuer auf käufliche Liebe
Kennen Sie die Sexsteuer? Wenn nicht, werden Sie - wenn überhaupt - nur indirekt damit belastet. Eigentlich gibt es keine Sexsteuer. Weder Bund, Länder und Kommunen besitzen die Steuerhoheit, um eine spezielle Sexsteuer zu erheben. Im Volksmund wird der Begriff "Sexsteuer" manchmal mit einer Vergnügungssteuer gleichgesetzt. Eher zutreffend ist der Begriff "Sexsteuer" bei der Erhebung einer Pauschalsteuer (pauschale Vorauszahlung) im Bordell und bei Prostituierten.
Die pauschale Besteuerung im ältesten Gewerbe der Welt ist insbesondere durch die Einführung einer "Sexsteuer" in Köln (ab 1. Januar 2004) medienwirksam bekannt geworden. So wurde in Köln pro Prostituierte und Monat in der Regel eine Abgabe von 150 Euro vom Finanzamt verlangt.
Ab Januar 2006 gab es in Köln die erste Änderung. Denn nicht jede Prostituierte arbeitet "Vollzeit". So sorgt eine Änderung der Steuersatzung für mehr Gerechtigkeit im Kölner Rotlichtviertel. Anstatt eines vollen Monatssatzes von 150 Euro müssen "Teilzeitprostituierte" nur noch pro tatsächlichem Arbeitstag sechs Euro Steuern zahlen.
Aber auch andere Städte haben die Sexsteuer als pauschale Einnahmequelle entdeckt. Die Finanzbeamten in der Bundeshauptstadt Berlin gehen von höheren Einnahmen aus. So sollen die Berliner Prostituierten 30 Euro pro Tag zahlen, an dem sie dem horizontalen Gewerbe nachgehen.
Über eine bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium (Mitte Mai 2007) noch nicht entschieden. Dem Vernehmen nach gilt der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro als Richtwert. Außerdem ist vorgesehen, die Pauschalzahlungen im Bordellbetrieb namentlich zuzuordnen, damit die Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzende persönliche Steuerzahlungslast gewährleistet ist.
Doch wie stellt man fest, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit im Sexgewerbe arbeitet. Ganz einfach: Kontrollbesuche. Selbst die Richter am Bundesfinanzhof wurden schon bemüht und mussten entscheiden, ob Kontrollbesuche der Steuerfahndung zulässig sind.
Dass die Erhebung einer pauschalen Sexsteuer eine ernst zu nehmende Angelegenheit ist, wird nicht nur durch die BFH-Entscheidung deutlich. So weisen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Prostituiertenorganisation Hydra darauf hin, dass das "Berliner Modell" einen zu hohen Pauschalsteuersatz vorsieht. So sind in anderen Bundesländern oft nur 20 Euro pro Tag an das Finanzamt zu entrichten.
Düsseldorfer Verfahren und Sexsteuerjahresausgleich
Der Begriff Sexteuer wird manchmal im Zusammenhang mit dem "Düsseldorfer Verfahren" bzw. "Düsseldorfer Modell" benutzt. Das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" wird in ganz Baden-Würtemberg und überwiegendem Teil in Nordrhein-Westfalen und neuerdings auch in Berlin angewendet.
Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.
Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Obwohl es gut klingt, kann man es nicht als "Sexsteuerjahresausgleich" bezeichnen.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein oder aber gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) darstellen. Wer als Prostituierte selbstständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet, ist das "älteste Gewerbe der Welt" ein Gewerbe und damit sind Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.
Fazit: Eine "Sexsteuer" gibt es steuertechnisch nicht, auch wenn der Begriff einprägsam ist. Es gibt daher auch zumindest offziell nicht den Begriff "Sexsteuerjahresausgleich". Wie man in Finanzamtskreisen munkelt, sind an manchen Arbeitsplätzen ausgewählte Computer für Erotik-Websites im Internet frei geschaltet worden. Während bisher nur die einschlägigen Anzeigen in den Tageszeitungen zur Kontrolle herangezogen wurden, wird jetzt auch das Internet als Medium zur Steuererhebung genutzt.
Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztip.de
Pauschalsteuer auf käufliche Liebe
Kennen Sie die Sexsteuer? Wenn nicht, werden Sie - wenn überhaupt - nur indirekt damit belastet. Eigentlich gibt es keine Sexsteuer. Weder Bund, Länder und Kommunen besitzen die Steuerhoheit, um eine spezielle Sexsteuer zu erheben. Im Volksmund wird der Begriff "Sexsteuer" manchmal mit einer Vergnügungssteuer gleichgesetzt. Eher zutreffend ist der Begriff "Sexsteuer" bei der Erhebung einer Pauschalsteuer (pauschale Vorauszahlung) im Bordell und bei Prostituierten.
Die pauschale Besteuerung im ältesten Gewerbe der Welt ist insbesondere durch die Einführung einer "Sexsteuer" in Köln (ab 1. Januar 2004) medienwirksam bekannt geworden. So wurde in Köln pro Prostituierte und Monat in der Regel eine Abgabe von 150 Euro vom Finanzamt verlangt.
Ab Januar 2006 gab es in Köln die erste Änderung. Denn nicht jede Prostituierte arbeitet "Vollzeit". So sorgt eine Änderung der Steuersatzung für mehr Gerechtigkeit im Kölner Rotlichtviertel. Anstatt eines vollen Monatssatzes von 150 Euro müssen "Teilzeitprostituierte" nur noch pro tatsächlichem Arbeitstag sechs Euro Steuern zahlen.
Aber auch andere Städte haben die Sexsteuer als pauschale Einnahmequelle entdeckt. Die Finanzbeamten in der Bundeshauptstadt Berlin gehen von höheren Einnahmen aus. So sollen die Berliner Prostituierten 30 Euro pro Tag zahlen, an dem sie dem horizontalen Gewerbe nachgehen.
Über eine bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium (Mitte Mai 2007) noch nicht entschieden. Dem Vernehmen nach gilt der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro als Richtwert. Außerdem ist vorgesehen, die Pauschalzahlungen im Bordellbetrieb namentlich zuzuordnen, damit die Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzende persönliche Steuerzahlungslast gewährleistet ist.
Doch wie stellt man fest, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit im Sexgewerbe arbeitet. Ganz einfach: Kontrollbesuche. Selbst die Richter am Bundesfinanzhof wurden schon bemüht und mussten entscheiden, ob Kontrollbesuche der Steuerfahndung zulässig sind.
Dass die Erhebung einer pauschalen Sexsteuer eine ernst zu nehmende Angelegenheit ist, wird nicht nur durch die BFH-Entscheidung deutlich. So weisen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Prostituiertenorganisation Hydra darauf hin, dass das "Berliner Modell" einen zu hohen Pauschalsteuersatz vorsieht. So sind in anderen Bundesländern oft nur 20 Euro pro Tag an das Finanzamt zu entrichten.
Düsseldorfer Verfahren und Sexsteuerjahresausgleich
Der Begriff Sexteuer wird manchmal im Zusammenhang mit dem "Düsseldorfer Verfahren" bzw. "Düsseldorfer Modell" benutzt. Das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" wird in ganz Baden-Würtemberg und überwiegendem Teil in Nordrhein-Westfalen und neuerdings auch in Berlin angewendet.
Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.
Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Obwohl es gut klingt, kann man es nicht als "Sexsteuerjahresausgleich" bezeichnen.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein oder aber gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) darstellen. Wer als Prostituierte selbstständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet, ist das "älteste Gewerbe der Welt" ein Gewerbe und damit sind Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.
Fazit: Eine "Sexsteuer" gibt es steuertechnisch nicht, auch wenn der Begriff einprägsam ist. Es gibt daher auch zumindest offziell nicht den Begriff "Sexsteuerjahresausgleich". Wie man in Finanzamtskreisen munkelt, sind an manchen Arbeitsplätzen ausgewählte Computer für Erotik-Websites im Internet frei geschaltet worden. Während bisher nur die einschlägigen Anzeigen in den Tageszeitungen zur Kontrolle herangezogen wurden, wird jetzt auch das Internet als Medium zur Steuererhebung genutzt.
Keine Gewähr für Richtigkeit
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Sexsteuer ist rechtmäßig
Artikel im Kölner Express
VERWALTUNGSGERICHT URTEILT
Sex-Steuer ist rechtmäßig
Köln - Schlechte Nachrichten für die Kölner Liebesdamen, gute fürs Stadtsäckl.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch vier Klagen gegen die Erhebung der "Sex-Steuer" abgewiesen.
Allerdings: In einem weiteren Fall wurde der Klage stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt vom Dezember 2003 sei damit im Wesentlichen rechtswirksam, urteilten die Richter. (Aktenzeichen 23 K 4180/04 u.a.)
Der Hintergrund: Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs" und "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt" der Vergnügungssteuer unterworfen.
Das fand so mancher, der sein Geld in dem Gewerbe verdient, sehr unschön. Gegen die Steuerbescheide wurde geklagt - aber vergeblich.
Unwirksam ist aber die Festsetzung einer Pauschalsteuer von 150 Euro je Raumeinheit und angefangenem Kalendermonat, wenn sexuelle Handlungen etwa in Bordellen, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen angeboten werden.
Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden
http://www.express.de/servlet/Satellite ... 2012962348
VERWALTUNGSGERICHT URTEILT
Sex-Steuer ist rechtmäßig
Köln - Schlechte Nachrichten für die Kölner Liebesdamen, gute fürs Stadtsäckl.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch vier Klagen gegen die Erhebung der "Sex-Steuer" abgewiesen.
Allerdings: In einem weiteren Fall wurde der Klage stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt vom Dezember 2003 sei damit im Wesentlichen rechtswirksam, urteilten die Richter. (Aktenzeichen 23 K 4180/04 u.a.)
Der Hintergrund: Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs" und "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt" der Vergnügungssteuer unterworfen.
Das fand so mancher, der sein Geld in dem Gewerbe verdient, sehr unschön. Gegen die Steuerbescheide wurde geklagt - aber vergeblich.
Unwirksam ist aber die Festsetzung einer Pauschalsteuer von 150 Euro je Raumeinheit und angefangenem Kalendermonat, wenn sexuelle Handlungen etwa in Bordellen, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen angeboten werden.
Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden
http://www.express.de/servlet/Satellite ... 2012962348
Das Leben genießen, sich nicht über Kleinigkeiten ärgern und großzügig sein: dann gelingt der Tag heute, und der morgige auch. Liebe und tu, was du willst. (Aurelius Augustinus)