die nachfolgend wiedergegebene Meldung bezieht sich zwar
a) auf die Rechtslage in Deutschland und
b) (soweit ersichtlich) nicht unmittelbar auf Erotikforen,
mag aber dennoch hier von Interesse sein, da die zu Grunde liegende Thematik - nämlich die Interessenabwägung zwischen dem (Grund-)Recht auf die Äußerung der persönlichen Meinung auch bezüglich Kritik an Dienstleister/inne/n einerseits und dem Anspruch dieser Unternehmen/Dienstleistern auf faire Wettbewerbsbedingungen andererseits - zweifellos auch im uns betreffenden Kontext relevant ist bzw. sein kann.
Wenn ich da z. B. nur an den berühmt-berüchtigten "Agenturenkrieg" in anderen (speziell einem anderen) Foren zurückdenke...

LG N.
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Aus: http://www.3dcenter.de/ :
News des 5. April 2006
Wie der Heise Newsticker berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf ein wichtiges Urteil pro der freien Meinungsäußerung im bundesdeutschen (gibt es das überhaupt?) Internet gefällt. Denn gar nicht so selten sehen sich User, die in einem Forum oder ähnlicher Plattform einen Erfahrungsbericht zum Kauf irgendeines Gegenstandes oder einer Dienstleistung abgeben, mit anwaltlichen Abmahnungen konfrontiert, weil die betreffende Firma jenen Erfahrungsbericht dann als Beleidigung, Verleumdung oder gar Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansieht. Hier kollidieren natürlich zwei Rechtsgrundsätze: Für den Privatbürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, für die Unternehmen das Möglichkeit, sich gegen ungerechfertigte Schlechtmacherei wehren zu können (und wegen des Imageschadens auch wehren zu müssen) ...
... In der Vergangenheit ist dieser Streit allerdings sicher zu oft zuungusten der freien Meinungsäußerung ausgegangen, was verschiedene Unternehmen dann auch folgerichtig dazu ausnutzten, gleich jegliche Kritik prinzipiell mittels Anwälten zu bekämpfen. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf scheint diese Fehlentwicklung nun wohl wieder etwas gerade gerückt zu haben: So erklärte der vorsitzende Richter explizit, daß Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werden - allerdings scheinen diese Formulierungen dann auch die Grenze dessen zu bilden, was (derzeitig) noch statthaft ist. Aber auf jeden Fall wird mit diesem Urteil ein vernünftiges Stück Rechtssicherheit geschaffen - sowohl für Benutzer als auch Betreiber von Internet-Foren, weil letztere schließlich auch nicht gern als Zensoren unterwegs sind, aber durch die Rechtslage schon des öfteren dazu gezwungen wurden.