hallo, was ist bei einer "erotikmassage" alles erlaubt und was fällt ins illegale ? sind handjobs erlaubt ?
:-) bussi - danke
erotikmassagen
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Hallo Maria97
Zuerst wäre es am Wichtigsten, wenn wir wüssten, in welchem Land Du tätig bist.... Es gibt gravierende Unterschiede in der Gesetzgebung.
Wobei generell gilt: Ein Handjob fällt in jedem Land unter "sexuelle Handlungen"!
Siehe auch die Diskussion im Thema: Massagestudio - Prostitution?
Ich möchte Dich bitten, dass Du Dich im Forum registrierst (die Registrierung und die Nutzung des Sexworker Forums ist selbstverständlich kostenlos) und Deine Fragen stellst. Unsere ModeratorInnen werden Dir gerne behilflich sein :-)
Mit herzlichen Grüßen
Christian
Zuerst wäre es am Wichtigsten, wenn wir wüssten, in welchem Land Du tätig bist.... Es gibt gravierende Unterschiede in der Gesetzgebung.
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Christian
Zwerg
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St. Pölten hat neue Prostitutionsverordnung
24.4.2007
Neun Zonen ausgewiesen, aber Straßenstrich bleibt untersagt
ST. PÖLTEN (mss) – Die Stadt St. Pölten sorgt für klare Verhältnisse. Bisher berief man sich auf eine Verordnung aus dem Jahre 1984, die schon auf Grund der rasanten Stadtentwicklung einer zeitgemäßen Aktualisierung bedurfte. Deshalb hat der Magistrat der Stadt St. Pölten eine Durchführungsverordnung erlassen, basierend auf § 5 Abs.1 des NÖ Prostitutionsgesetzes erlassen. Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hat darüber auch mit dem Polizeidirektor konferiert und die Verordnung jetzt unterzeichnet.
Danach ist die Anbahnung und Ausübung der Prostitution an bestimmten Orten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten auch weiterhin grundsätzlich verboten. „Es wird dem nächtlichen Gewerbe nicht Tür und Tor geöffnet, wir wollen aber auch nicht die Augen vor der Realität verschließe“, betont Stadler.
So werden in manchen Betriebgebieten Zonen ausgewiesen, in denen - bei Einhaltung aller Auflagen – Anbahnung und Ausübung in einem Gebäude (Betriebsstätte) geduldet werden kann. Den vielzitierten „Straßenstrich“ wird es in St. Pölten auch weiterhin nicht geben. Die Verordnung im Detail:
Verordnung
des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten über das Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution an bestimmten Orten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten
Aufgrund des § 5 Abs.1 des NÖ Prostitutionsgesetzes, LGBl. 4005-2, wird verordnet:
§ 1
Die Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist im Gebiet der Landeshauptstadt St. Pölten grundsätzlich verboten.
§ 2
In jenen Gebieten, die in den Plänen, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden und mit einer Bezugsklausel auf diese Verordnung versehen sind, mit der Schraffur bzw. im Lageplan rot gekennzeichnet sind, ist die Ausübung und Anbahnung der Prostitution, allerdings ausschließlich in Gebäuden, gestattet. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche, wobei zur Auslegung die planliche Darstellung heran zu ziehen ist:
Unterradlberg (Bereich des Betriebgebietes)
- nördlich der Tiroler Straße bzw. östlich der L 113 (Radlberger Hauptstraße)
- zwischen L 113, Tiroler Straße, Edisonstraße, Neugebauerstraße, Fundgasse und Gemeindegrenze
- zwischen Neugebauerstraße, Mitterweg bzw. nördlich des Siedlungsgebietes
Ratzersdorf
- Bereich des Bauland-Betriebsgebietes östlich der B 1 Ratzersdorfer Hauptstraße zwischen Steinhauserstraße, Gerichtsfeldgasse und S 33, an der B1 nordöstlich des Grundstücks 1173/2 KG 19560
- Bereich des Bauland-Betriebsgebietes westlich der B1 Ratzersdorfer Hauptstraße nordöstlich der Grundstücke 1629/9, 1630/1, 1629/4 KG 19560
Wagram
- im Bereich des Bauland-Betriebsgebietes nördlich und westlich der B 1a / NÖ. Ring bzw. südlich der Scheichergasse und östlich der Bretschneidergasse
Bereich St. Pölten-West
- südlich der B 1 / Linzer Straße westlich und nördlich der Gutenbergstraße, östlich der Grundstücke 654/1 und 654/3 KG 19544
- zwischen B1 Linzer Straße und Lackenbauerstraße, östlich der verlängerten Gutenbergstraße und westlich des Umspannwerkes
Bereich Viehofen
- nordwestlich der Viehofner Straße östlich der Baufläche .46/1 KG 19594 und östlich der LH 100 / Kremser Landstraße
Bereich Spratzern Nord
- zwischen A 1 / Westautobahn, Porschestraße, Hnilickastraße, Dürauergasse, Messestraße und L 5106 / Harlander Straße
Bereich Spratzern Süd
- zwischen Arnoldgasse, Päbelgasse, Franz Psick-Gasse und B 20 / Mariazeller Straße
- zwischen B 20 / Mariazeller Straße, Waldbrunner Straße, Spratzerner Hauptstraße, Wörtherstraße, Zdarskystraße und Wolfenberger Straße
- an der Lilienfelderstraße westseitig zwischen Wolfenberger Straße und Göbergasse, ostseitig zwischen Wolfenberger Straße und Geschützter Werkstätte
- zwischen B 20 / Mariazeller Straße, Karl Kraus-Straße, Bergfeldgasse und Wolfenberger Straße
Bereich Harland:
- zwischen L 5102 / Salcherstraße, Schosulanstraße, Walter Sachs-Straße und A 1 Westautobahn
Bereich St. Georgen
- im Bereich des Betriebsgebietes St. Georgen zwischen L 5102 / Ochsenburger Straße, B 20 / Mariazeller Straße, westlich der Siedlung Mitterfeldstraße, Prankenheimstraße und Poppenbergstraße
Weiters ist in diesen Gebieten auch die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, erlaubt.
Grafik: http://www.sexworker.at/images/UebersichtSt.Poelten.jpg
Quelle: http://www.st-poelten.gv.at/
24.4.2007
Neun Zonen ausgewiesen, aber Straßenstrich bleibt untersagt
ST. PÖLTEN (mss) – Die Stadt St. Pölten sorgt für klare Verhältnisse. Bisher berief man sich auf eine Verordnung aus dem Jahre 1984, die schon auf Grund der rasanten Stadtentwicklung einer zeitgemäßen Aktualisierung bedurfte. Deshalb hat der Magistrat der Stadt St. Pölten eine Durchführungsverordnung erlassen, basierend auf § 5 Abs.1 des NÖ Prostitutionsgesetzes erlassen. Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hat darüber auch mit dem Polizeidirektor konferiert und die Verordnung jetzt unterzeichnet.
Danach ist die Anbahnung und Ausübung der Prostitution an bestimmten Orten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten auch weiterhin grundsätzlich verboten. „Es wird dem nächtlichen Gewerbe nicht Tür und Tor geöffnet, wir wollen aber auch nicht die Augen vor der Realität verschließe“, betont Stadler.
So werden in manchen Betriebgebieten Zonen ausgewiesen, in denen - bei Einhaltung aller Auflagen – Anbahnung und Ausübung in einem Gebäude (Betriebsstätte) geduldet werden kann. Den vielzitierten „Straßenstrich“ wird es in St. Pölten auch weiterhin nicht geben. Die Verordnung im Detail:
Verordnung
des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten über das Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution an bestimmten Orten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten
Aufgrund des § 5 Abs.1 des NÖ Prostitutionsgesetzes, LGBl. 4005-2, wird verordnet:
§ 1
Die Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist im Gebiet der Landeshauptstadt St. Pölten grundsätzlich verboten.
§ 2
In jenen Gebieten, die in den Plänen, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden und mit einer Bezugsklausel auf diese Verordnung versehen sind, mit der Schraffur bzw. im Lageplan rot gekennzeichnet sind, ist die Ausübung und Anbahnung der Prostitution, allerdings ausschließlich in Gebäuden, gestattet. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche, wobei zur Auslegung die planliche Darstellung heran zu ziehen ist:
Unterradlberg (Bereich des Betriebgebietes)
- nördlich der Tiroler Straße bzw. östlich der L 113 (Radlberger Hauptstraße)
- zwischen L 113, Tiroler Straße, Edisonstraße, Neugebauerstraße, Fundgasse und Gemeindegrenze
- zwischen Neugebauerstraße, Mitterweg bzw. nördlich des Siedlungsgebietes
Ratzersdorf
- Bereich des Bauland-Betriebsgebietes östlich der B 1 Ratzersdorfer Hauptstraße zwischen Steinhauserstraße, Gerichtsfeldgasse und S 33, an der B1 nordöstlich des Grundstücks 1173/2 KG 19560
- Bereich des Bauland-Betriebsgebietes westlich der B1 Ratzersdorfer Hauptstraße nordöstlich der Grundstücke 1629/9, 1630/1, 1629/4 KG 19560
Wagram
- im Bereich des Bauland-Betriebsgebietes nördlich und westlich der B 1a / NÖ. Ring bzw. südlich der Scheichergasse und östlich der Bretschneidergasse
Bereich St. Pölten-West
- südlich der B 1 / Linzer Straße westlich und nördlich der Gutenbergstraße, östlich der Grundstücke 654/1 und 654/3 KG 19544
- zwischen B1 Linzer Straße und Lackenbauerstraße, östlich der verlängerten Gutenbergstraße und westlich des Umspannwerkes
Bereich Viehofen
- nordwestlich der Viehofner Straße östlich der Baufläche .46/1 KG 19594 und östlich der LH 100 / Kremser Landstraße
Bereich Spratzern Nord
- zwischen A 1 / Westautobahn, Porschestraße, Hnilickastraße, Dürauergasse, Messestraße und L 5106 / Harlander Straße
Bereich Spratzern Süd
- zwischen Arnoldgasse, Päbelgasse, Franz Psick-Gasse und B 20 / Mariazeller Straße
- zwischen B 20 / Mariazeller Straße, Waldbrunner Straße, Spratzerner Hauptstraße, Wörtherstraße, Zdarskystraße und Wolfenberger Straße
- an der Lilienfelderstraße westseitig zwischen Wolfenberger Straße und Göbergasse, ostseitig zwischen Wolfenberger Straße und Geschützter Werkstätte
- zwischen B 20 / Mariazeller Straße, Karl Kraus-Straße, Bergfeldgasse und Wolfenberger Straße
Bereich Harland:
- zwischen L 5102 / Salcherstraße, Schosulanstraße, Walter Sachs-Straße und A 1 Westautobahn
Bereich St. Georgen
- im Bereich des Betriebsgebietes St. Georgen zwischen L 5102 / Ochsenburger Straße, B 20 / Mariazeller Straße, westlich der Siedlung Mitterfeldstraße, Prankenheimstraße und Poppenbergstraße
Weiters ist in diesen Gebieten auch die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, erlaubt.
Grafik: http://www.sexworker.at/images/UebersichtSt.Poelten.jpg
Quelle: http://www.st-poelten.gv.at/
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Hallo Maria97
Darf ich fragen was Dich abhält, uns die Ehre einer Registrierung (ist kostenlos) zu erweisen? Wir stehen Dir gerne zur Seite - wir beantworten gerne Deine Fragen. Nur: Dazu ist unser Gästebuch eigentlich nicht eröffnet worden.
Natürlich ist es kein "MUSS" - aber es wäre sehr nett
Liebe Grüße aus Wien
Christian
Darf ich fragen was Dich abhält, uns die Ehre einer Registrierung (ist kostenlos) zu erweisen? Wir stehen Dir gerne zur Seite - wir beantworten gerne Deine Fragen. Nur: Dazu ist unser Gästebuch eigentlich nicht eröffnet worden.
Natürlich ist es kein "MUSS" - aber es wäre sehr nett
Liebe Grüße aus Wien
Christian
RE: erotikmassagen
Hallo Maria,
falls du massieren willst würde ich mich zur verfügung stellen!?
Lg
falls du massieren willst würde ich mich zur verfügung stellen!?
Lg
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