Strauss-Kahn in Zuhälterei-Prozess freigesprochen

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lonestar

Strauss-Kahn in Zuhälterei-Prozess freigesprochen

Beitrag von lonestar »

Ich bin mir ziemlich sicher das dieses Topic nicht Gegenstand dieses Forums ist, aber auch dass Forumsmitglieder die Frage demnoch beantworten können:

Wie zum Teufel kann ein Kunde von Escortagenturen plötzlich in den Verdacht ein Zuhälter zu sein?

(Ich will sicher sein, nichts, aber auch gar nichts befürchten zu müssen, wenn ich Aufträge an Escortagenturen und Sexworker gebe.)

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friederike
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RE: Strauss-Kahn in Zuhälterei-Prozess freigesprochen

Beitrag von friederike »

Keine Sorge! Es handelt sich um eine Besonderheit der französischen Gesetzgebung, die den Begriff der Zuhälterei (proxénètisme) sehr weit fasst, so dass z. B. die Organisation von Sexparties darunterfallen könnte.

Allerdings, wie das Gerichtsurteil zeigt, auch nicht beliebig weit. Die Staatsanwaltschaft hatte übrigens Strauss-Kahn nicht anklagen wollen. Es bedurfte einer Weisung aus dem Justizministerium, dass es dann doch dazu kam.

Wie man diesem Mann mitgespielt hat finde ich einfach skandalös.