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Grundprinzip der Nichtdiskriminierung auch für Sexarbeiterinnen
Europäisches Jahr der Chancengleichheit: SOPHIE-BildungsRaum für Prostituierte will deren Rechte stärken
Wien - Mit dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit soll 2007 das Grundprinzip der Nichtdiskriminierung in der Europäischen Union umfassend umgesetzt werden.
SOPHIE-BildungsRaum für Prostituierte weist aus diesem Anlass auf die schwierigen Arbeits- und Lebensrealitäten von in der Sexarbeit tätigen Frauen hin. Geprägt sind diese Lebenssituationen von Unsicherheit und einem rechtlichen Graubereich. Gepaart mit gesellschaftlicher Stigmatisierung führt dies häufig zu vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen.
Real einforderbar machen
"Daher empfehlen wir die Rechte von Sexarbeiterinnen zu stärken" erläutert die Projektleiterin Eva van Rahden. Eine Änderung der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen würde dazu beitragen, dass SexarbeiterInnen ihre Rechte auch real einfordern können.
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gelten für alle Personen in der Europäischen Union. Es ist von essentieller Bedeutung, dass Sexarbeiterinnen dabei berücksichtigt und mitgedacht werden. Zukünftig könnte dies zu einer spürbaren Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen führen.
Zum Projekt
SOPHIE-BildungsRaum für Prostituierte ist ein Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Equal und wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Europäischen Sozialfonds.
Nichtdiskriminierung auch für Sexarbeiterinnen
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