SCHATTENBERICHT an die UNO CESCR10 Deutschland

Hier findet ihr wichtige Infos zum Forum, wie zB. die Forenregeln und Infos zum nicht öffentlichen Bereich Sexworker Only
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Aoife
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SCHATTENBERICHT an die UNO CESCR10 Deutschland

Beitrag von Aoife »

Das deutsche abstract unseres neuesten Schattenberichts:

EINGABE VOM SEXWORKER-FORUM AN UN’CESCR
Gemäß dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte“ berichten die Staaten regelmäßig dem Ausschuss über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Umsetzung.

Deutschland hat 2010 einen Bericht abgeliefert, über den eine
Arbeitsgruppe des Ausschusses im November 2010 beraten wird um
abzuklären, zu welchen Punkten die deutsche Regierung nähere
Auskünfte erteilen soll. Die Vereinten Nationen haben NGOs
eingeladen, eigene Stellungnahmen (Schattenberichte) dazu abzugeben.

Das Sexworker-Forum (www.sexworker.at) hat eine Stellungnahme
verfasst. Das Forum ist ein eingetragener internationaler Verein mit Sitz
in Wien, der sich für die Achtung der Menschenrechte der Frauen,
Männer und transsexuellen Personen im Umfeld der freiwilligen und
selbstbestimmten Sexarbeit einsetzt.

In diesem Schattenbericht wird kritisiert, dass Sexarbeiter zwar Steuern
und Sozialabgaben leisten müssen, dass sie aber durch Stigmatisierung
und faktische Kriminalisierung im Genuss der Menschenrechte
benachteiligt werden, insbesondere Artikel 6, 7, 9 und 12 des Pakts. Das
Prostitutionsgesetz 2002 hatte die Intention, die Arbeitsbedingungen in
der Sexarbeit zu verbessern, insbesondere durch die Abschaffung der
Sittenwidrigkeit. Von einzelnen Ländern, insbesondere von Bayern,
wurde diese Intention hintertrieben.

1) Durch Sperrbezirksverordnungen, wie in München, wurde Sexarbeit
auf Industriegebiete verbannt, wo Sexarbeiter kriminellen Angriffen
ungeschützt ausgesetzt sind. Sexarbeiter werden bestraft, wenn sie z.B.
in ihren Wohnungen oder den Wohnungen ihrer Kunden tätig sind,
obwohl dort die Arbeitsbedingungen sicherer wären. Als negative Folge
für Dritte schränken diese Verordnungen das Sexualleben von
Behinderten ein, die dadurch keinen Zugang zu Sexualassistenz haben.

2) Um die Sperrgebietsverordnungen durchzusetzen, missbrauchen die
Polizeibehörden der Länder die Befugnisse zur Bekämpfung des
Menschenhandels. Gegen Sexarbeiter werden systematisch verdeckte
Ermittlungen eingesetzt, wobei sogar Sexarbeiter von auswärts nach
München gelockt wurden. Die Begleitumstände dieser Ermittlungen
sind vielfach erniedrigend, insbesondere durch erzwungene Nacktheit
von Frauen vor männlichen Polizeibeamten. Es gibt weder ex post
wirksame Beschwerdemöglichkeiten für die Frauen, auch nicht gegen
ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen (ein Fall in Landshut), noch ex
ante irgendwelche Vorkehrungen, um sie vor Traumatisierung durch
solche Polizeimaßnahmen oder sexuelle Übergriffe durch Polizeibeamte
zu schützen. Auch Frauen mit aktivem Sexualleben (z.B. Swinger)
erleiden dadurch regelmäßig ungerechtfertigte Eingriffe in ihr
Privatleben.

3) Ausländische Sexarbeiter leiden zusätzlich unter rassistischen
Vorurteilen bei den Polizeibehörden. Bei einer Aktion im Jahr 2009
gegen Sexarbeiter, vorwiegend aus Rumänien, und ihre Kunden in
Fellbach, Heidelberg, Schönefeld und Wuppertal wurden 440 Frauen
und Männer durch erzwungene Nacktheit erniedrigt und somit in ihrer
Menschenwürde verletzt. In Köln richten sich Schleierfahndungen
regelmäßig und gezielt gegen Sexarbeiter aus Afrika. Statt
Menschenhandel aufzuklären, können solche Maßnahmen die Opfer von
Menschenhandel in Furcht vor Kriminalisierung versetzen und sie davon
abhalten, sich an die Polizei zu wenden.

4) Diese Politik der Länder führt nachweisbar zu Gesundheitsfolgen für
Sexarbeiter. Insbesondere ausländische Sexarbeiter wagen aus Angst vor
den Behörden nicht einmal, die öffentlichen Gesundheitsdienste in
Anspruch zu nehmen: Die Politik der Länder stellt eine faktische
Zugangshürde dar, die zu einem schlechteren Gesundheitszustand führt.

5) Diese Politik der Länder verstärkt die Stigmatisierung der Sexarbeit.
In bezug auf die Rechte aus dem Pakt ergeben sich dadurch
Benachteiligungen für Sexarbeiter: Banken können Sexarbeitern die
Kontoführung verweigern und so ihren Ausschluss aus dem sozialen
Leben einleiten. Rechtliche Sonderregelungen, wie das „Düsseldorfer
Verfahren“, unterstellen Sexarbeitern die Absicht zu Straftaten und
Steuerhinterziehung. Sexarbeiter haben auch nur einen eingeschränkten
Zugang zum Recht: Opfer von sexueller Ausbeutung, wie eine als Kind
im Bordell missbrauchte Frau aus Dresden, oder Polizeibeamte, die
Opfern helfen – wie in Würzburg, riskieren Bestrafung, wenn sie gegen
die Peiniger vor Gericht aussagen, weil vor Gerichten Sexarbeiter von
vorne herein als unglaubwürdig gelten.

Das Sexworker-Forum ist auch besorgt über Vorhaben der Länder,
Sexarbeiter zu registrieren und eine Untersuchungspflicht einzuführen,
weil solche Maßnahmen internationalen Richtlinien widersprechen und
die Menschenwürde der Sexarbeiter beeinträchtigen können.

Das Sexworker-Forum schlägt deshalb vor, dass der Ausschuss den
Umgang der deutschen Regierung mit Sexarbeit hinterfragen möge:
Welche Maßnahmen plant die Regierung, um die sozialen Rechte und
Arbeitsbedingungen der Sexarbeiter zu verbessern und sie besser vor
kriminellen Übergriffen zu schützen? Wie wird die Regierung die
Achtung der Rechte von Sexarbeitern im Umgang mit Behörden fördern
und insbesondere den behördlichen Missbrauch von Maßnahmen gegen
Menschenhandel eindämmen?

Weiterführende Infos (English): pafiledb/uploads/df858981723143ae55fea5750d2291df.pdf

Beziehungsweise die gleiche Veröffentlichung beim Büro des Hochkommissars für Menschenrechte:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/ce ... many45.pdf

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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