Wörterbuch Deutsch-Juristisch

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Melanie
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Wörterbuch Deutsch-Juristisch

Beitrag von Melanie »

deutsch: fummeln
juristisch: unzüchtige Berührungen der Geschlechtsteile, im Steigerungsfall der unbedeckten Geschlechtsteile


deutsch: verführen
juristisch: das Opfer durch Erregung sinnlicher Begierde zum Beischlaf geneigt zu machen


deutsch: Striptease
juristisch: Entkleidungstanz


deutsch: Ständer, einen haben
juristisch: eine Erektion ausbilden


deutsch: Sittenstrolch
juristisch: Sexualstraftäter


deutsch: schwul
juristisch: widernatürliche Unzucht


deutsch: Schweinkram
juristisch: Unzucht (alle sexuellen Dinge und Handlungen, die man besser bleiben lassen sollte)


deutsch: schlafen, mit jemandem
juristisch: jemandem beiwohnen, aus Sicht der Frau: die Beiwohnung gestatten


deutsch: Puff
juristisch: ein auf Gewinnerziehung gerichtetes Unternehmen, dessen Inhaber Personen zur Prostitution bereithält


deutsch: onanieren
juristisch: eine unzüchtige Handlung an sich selber vorzunehmen


deutsch: nackt
juristisch: Person ist nach Entkleidung unverhüllt bzw. unbekleidet im Sinne von unbedeckt


deutsch: Muschi
juristisch: vulgärsprachlicher Ausdruck für Vulva


deutsch: Mann darf
juristisch: der Antrag auf Besamungserlaubnis wurde bewilligt


deutsch: keine Lust haben
juristisch: von seinem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung Gebrauch machen


deutsch: Er/sie hat Lust
juristisch: sinnliche Begierde bestimmte sein/ihr Wollen


deutsch: Kondom
juristisch: zu unzüchtigem Gebrauch bestimmter Gegenstand


deutsch: jungfräulich
juristisch: unbescholten


deutsch: Impotenz
juristisch: Beiwohungsunfähigkeit


deutsch: Er/sie ist hässlich
juristisch: Er/sie ist nur von mittlerer Anmut


deutsch: halbnackt
juristisch: teilentblößt


deutsch: der Sex war freiwillig
juristisch: der Geschlechtsakt geschah einvernehmlich bzw. im gegenseitigen Einverständnis


deutsch: Exhibitionist
juristisch: jemand, der sich in schamverletzender Weise entblößt


deutsch: erotisch
juristisch: wollüstig


deutsch: blasen
juristisch: Mundverkehr


deutsch: anzüglich
juristisch: unkeusch


deutsch: Zuhälter
juristisch: eine männliche Person, welche von einer Frauenperson, die gewerbsmäßige Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen Erwerbs den Lebensunterhalt bezieht


deutsch: vorgetäuschter Orgasmus
juristisch: Vorspielung falscher Tatsachen


deutsch: vögeln
juristisch: Vollzug des Beischlafs



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„Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.“
Johann Wolfgang von Goethe