Ich hab´s fast geschafft, aber wer kann weiterhelfen??

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consultant
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Wichtige Tipps zum SGB u HARTZ4

Beitrag von consultant »

he leute,
die antworten hier sind zum teil echt arm und gehen völlig am thema vorbei.

ich gehe davon aus, ohne das näher geprüft zu haben, dass die arbeitsagentur verpflichtet ist die arbeitssuchend meldung entgegen zu nehmen und dir leistungen der arbeitsvermittlung anzubieten. das dürfte im SGB III geregelt sein und nicht davon abhängig sein, ob du ALG 1 bekommst oder nicht.

generell gefallt dir was nicht, schreibst du auf ein stück papier WIDERSPRUCH und darunter, was dir nicht gefallt. das widerspruchsverfahren ist kostenlos, ebenso anträge auf ERLAß einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG an das Sozialgericht oder KLAGEN, warum sollst du dir dann von der arbeitsagentur alles gefallen lassen ???

auch der antrag ist nicht weiter schwer:


es wird beantragt den bescheid der beklagten (arbeitsagentur X) - aktenzeichen vom Y in gestalt des widerspruchsbescheid vom Z
- aktenzeichen aufzuheben und festzustellen, dass die beklagte konkrete bemühungen zu arbeitsvermittlung entfalten muß, sowie die kosten des widerspruchsverfahrens zu ersetzen hat.

in jedem sozialgericht gibt es eine antragsstelle, die mit dir zusammen anträge formuliert und der sache eine form gibt.

alles zum thema ALG 1 findet sich im SGB III zB gesetze-im-internet.de

alles zum thema ALG 2 findet sich im SGB II = HARTZ IV

verfahrenvorschriften im SGB I und SGB X

rechtsprechung unter sozialgerichtsbarkeit.de

wo man eine eigene suchmaschine hat und schlagworte eingeben kann und google liefert zu den meisten schlagworten auch antworten....

ich denke schon aus dem aufbau des sgb iii ergibt sich, dass man vermittlungsleistungen, die allerdings wertlos sind und auch unter arbeitsagentur.de jobbörse zu finden sind, beansprucht werden können, ohne das ALG 1 bezogen wird.

consultant
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Beitrag von consultant »

ob du einen anspruch auf HARTZ IV leistungen nach dem SGB II hast, kannst du bei der arbeitsagentur erfragen, wo du wohl über die hotline nummer vorher einen termin machen mußt oder auch am empfangsschalter der jeweiligen arbeitsagentur bekommst.

diese sind verpflichtet dich umfassend und richtig zu beraten - vergleiche §§ 13, 14 und 15 SGB I;
anträge müßen sie immer entgegen nehmen, selbst wenn sie dafür nicht zuständig sind und das ggf weiterleiten § 16 SGB I

wesentlich ist auch, dass die arbeitsagentur die wesentliche umstände von amts wegen zu ermitteln hat § 20 SGB X und ggf vorhandenes ermessen pflichtgemäß ausüben muß § 39 SGB I


ich denke, dass die einen gründungszuschuss dann bekommst, wenn dir zB die IHK oder ein steuerberater ein tragfähigkeitsgutachten erstellt, das positiv ausfällt.

dazu mußt du einen bussines pla / geschäftsplan erstellen, für den du im internet eine flut an vorlagen findest....

machst dir ein paar eigene gedanken und setzt was entsprechendes ein und gut ist...


ein bischen mehr selbstvertrauen könnte dir nicht schaden !!!