habt ihr manchmal angst und wie geht ihr damit um??

Ein nahezu unerschöpfliches Thema: Psychologische Betrachtungsweise der Sexarbeit
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ex-oberelfe
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Beitrag von ex-oberelfe »

Ich denke schon, dass die Betreiberin in diesem Fall strafrechtlich verfolgbar sein sollte.
Mir fällt dazu der Punkt der "Begünstigung" ein, wenn ich wissentlich eine Straftat dadurch begünstige, indem ich zwar von dem Sicherheitsrisiko in Kenntnis bin, die SW aber nicht davor klar und deutlich warne, dann begünstige ich doch damit das Risiko und damit auch eine eventuelle Straftat - ich denke, so könnte man das ganze durchbringen - müsste man noch prüfen, kann ich aber gerne machen.
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Kajus
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Beitrag von Kajus »

Wär doch mal interessant zu wissen und auch eine Hilfe für miriam!

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ex-oberelfe
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Beitrag von ex-oberelfe »

Ich werd mich dahingehend gerne erkundigen, habe wahrscheinlich im Laufe des Abends, spätestens morgen noch Antwort diesbezüglich - kann aber nur für Gesetze in Österreich Erkundigungen einholen - was uns aber denke ich auch schon mal weiterhilft.
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Beitrag von ex-oberelfe »

Hier mal der Gesetzestext zur Begünstigung:

§ 299 StGB Begünstigung

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01. Dezember 2009)

(1) Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer einen anderen dazu verleitet, ihn zu begünstigen, ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist ferner nicht zu bestrafen, wer die Tat in der Absicht begeht, einen Angehörigen zu begünstigen oder zu verhindern, daß er selbst wegen Beteiligung an der strafbaren Handlung, derentwegen der Begünstigte verfolgt wird oder eine Strafe oder vorbeugende Maßnahme an ihm vollstreckt werden soll, bestraft oder einer vorbeugenden Maßnahme unterworfen werde.

(4) Wer eine der im Abs. 1 mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, um von sich oder einem Angehörigen Schande oder die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils abzuwenden, ist nicht zu bestrafen, wenn die Folgen, die durch die Tat abgewendet werden sollten, auch unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit des Begünstigten und der Schwere der Tat, die der Begünstigte begangen hat oder derentwegen er verurteilt worden ist, schwerer gewogen hätten als die nachteiligen Folgen, die aus der Tat entstanden sind oder hätten entstehen können.

und des weiteren:

§ 88 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01. Dezember 2009)

(1) Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Trifft den Täter kein schweres Verschulden und ist entweder

1.die verletzte Person mit dem Täter in auf- oder absteigender Linie verwandt oder verschwägert oder sein Ehegatte, sein eingetragener Partner, sein Bruder oder seine Schwester oder nach § 72 Abs. 2 wie ein Angehöriger des Täters zu behandeln,
2.der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes, die Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung in Ausübung seines Berufes zugefügt worden und aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt oder
3.aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als dreitägiger Dauer erfolgt, so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.
(3) In den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, in den im § 81 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen aber mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

ist natürlich die Frage, ob das in diesem spziellen Fall auch Geltung hat...
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ex-oberelfe
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Beitrag von ex-oberelfe »

ok, hab gerade nachgefragt, in Österreich zumindest kann man in dem speziellen Fall, so wie Miriam es dargestellt hat nichts machen...was ich wieder mal sehr ungerecht finde anhand der Gesetzeslage, für Deutschland müsste man sich noch extra erkundigen...
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Kajus
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Rechtliche Situation in Deutschland

Beitrag von Kajus »

          Bild
Blanca hat geschrieben:... Klar - wenn der Kunde in wichtigen Fragen uneinsichtig ist - nichts wie weg.
Auch wenn der Kunde vielleicht doch einsichtig ist, sollte man immer, wenn man ein ungutes Gefühl hat, sofort abbrechen. Dafür muss es dann keine objektiven Gründe geben. Dazu hat man nicht nur das Recht, sondern sich selbst gegenüber auch die Pflicht!

Von einem Bekannten aus einem anderen Forum habe ich folgende Informationen zu der rechtlichen Situation in Deutschland erhalten.

Dieser Forenkbekannte ist kein Strafrechts- oder Arbeitsrechtspezialist (er hat nach eigenen Aussagen mit so etwas praktisch nie zu tun). Daher sind seine folgenden Ausführungen mit Vorsicht zu genießen. Die zivilrechtlichen Aspekte dürften jedoch nach seiner eigenen Aussage "belastbar" sein:

"Zunächst, in dem Thread wurde nach strafrechtlicher Relevanz und zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz) gefragt. Beides ist strikt zu trennen.

Strafrechtlich: Soweit nachvollziehbar, ist das Verhalten des Kunden möglicherweise als sexuelle Nötigung anzusehen, ungeachtet des Umstandes, dass die Frau es zugelassen hat. Denn das Geschehenlassen beruhte ja eben auf einer (subjektiv empfundenen) Bedrohung der Frau. Allerdings müsste der Kunde auch schuldhaft und vorsätzlich gehandelt haben, also es wäre nachzuweisen bzw. anhand objektiver Indizien festzustellen, dass eben eine (aus Sicht der Kunden subjektive) Nötigungsabsicht vorlag. Denn wenn er nach normalen Maßstäben keine Veranlassung hatte anzunehmen, dass sein Verhalten als Bedrohung angesehen wird, so wäre es tatsächlich keine Nötigung. So wie geschildert, ist dem Kunden anscheinend zu keiner Zeit von der Frau klar signalisiert worden, dass sein Tun als Bedrohung aufgefasst wird (ich will mal hier nicht ausführen, dass ein Mensch mit normalem Empfindungsvermögen Angst in den Augen eines Menschen sehen kann, was sich mit objektiven Mitteln aber kaum erfassen lässt). Daraus würde folgen, dass dem Kunden wohl strafrechtlich nicht beizukommen ist. Anderes gilt, wenn der Kunde eindeutig hätte erkennen müssen – aus welchen Umständen auch immer –, dass die Frau sein Verhalten als Bedrohung empfand und dennoch nicht davon abgelassen hat.

Zivilrechtlich hätte die Frau gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Kunde schuldhaft (s.o.) gehandelt hätte und ein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden wäre. Wenn wir mal entgegen dem Vorabsatz schuldhaftes Handeln annehmen, dann wäre ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben, vorausgesetzt ein (materieller und quantifizierbarer) Schaden wäre entstanden. Im vorliegenden Falle kämen vermutlich als Schaden „nur“ die Kosten einer therapeutischen Behandlung (was jedenfalls derzeit nicht gegeben ist) und ein Verdienstausfall infrage (weil die Frau sich zumindest eine Zeit lang nicht mehr traut in ihrem Beruf weiterzuarbeiten). Dann wäre neben dem Schadensersatzanspruch dem Grund nach dessen Höhe zu prüfen. Bei einer Behandlung ist es einfach, beim Verdienstausfall würde es jedoch schwer, weil eindeutig und kausal nachzuweisen wäre, wieviel die Frau ohne den Vorfall verdienen würde. Das ist sicherlich sehr schwer, weil die angegriffene Seite geltend machen würde, der Schaden sei sehr klein, weil möglicherweise sowieso kaum jemand die Frau buchen wolle, die Frau habe selbst vielleicht ohnehin derzeit keine Lust auf den Job usw. usf. Ein Schadenshöheprozess ginge da wohl wie das Hornberger Schießen aus, mit Ausnahme der Therapiekosten (die es hier aber auch nicht gibt).

Schwierig wird’s im Verhältnis "Chefin“ /Frau, weil es da u. a. darauf ankommen wird, ob die Frau einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, ob sie scheinselbstständig ist (also auch ohne Arbeitsvertrag wie eine Angestellte zu behandeln ist), oder ob sie "echt" selbstständig ist. In den ersten beiden Fällen hätte die Chefin höchstwahrscheinlich gegen die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers verstoßen. Ist die Frau selbstständig, so würde ihr wahrscheinlich weiter reichende Selbstverantwortung im Tun und der eigenen Beurteilung der Situation abverlangt werden, als wenn sie eine Arbeitnehmerin wäre. Das wäre der arbeitsrechtliche Aspekt (bei Arbeitsvertrag oder Scheinselbstständigkeit).

Wenn die "Chefin" Fürsorgepflichten eines Arbeitgeber verletzt hat, kann die Frau auch Schadensersatzansprüche gegen die Chefin geltend machen. Im Kern geht’s dann mit diesem zivilrechtlichen Anspruch, wie oben beschrieben.

Strafrechtliche Relevanz der "echten" Chefin, da kann ich aus dem Stegreif nichts auch nur halbwegs Belastbares sagen.

Wenn die Frau "echt" selbstständig ist, kämen im Wesentlichen zivilrechtliche Ansprüche der Frau gegen die Chefin infrage (aus Vermittlungsvertrag, schriftlich oder mündlich). Denn zu vertraglichen Nebenpflichten gehören auch Pflichten, die vertraglich nicht geregelt bzw. erörtert wurden. So verstieße es gegen Treu und Glauben, einer Frau einen Kunden zu vermitteln, von dem die Vermittlerin Anlass zur Vermutung hat, es gäbe Probleme. Zumindest hätten die potenziellen Probleme vor dem "Encounter" klar spezifiziert werden müssen, wobei eine Grauzone dadurch existiert, dass die Frau ja auch hätte nachfragen können, sie hat sich ja gewundert. Der Verstoß gegen solche Nebenpflichten berechtigt wiederum zu Schadensersatzforderungen wegen Vertragsverletzung. Wegen Schadensersatz, siehe oben, wobei die Frau sich vermutlich zumindest einen Teil des Schadens selbst zuschreiben muss, weil sie nicht nachgefragt hat. Also gequotelter Schadensersatz, ansonsten siehe oben.

Die aufgezeigten Varianten zeigen, dass so scheinbar einfache Sachen richtig komplex sein können und Ergebnisse sehr stark von den konkreten Umständen abhängen."

Mein Forenbekannter hat das auf Zuruf einfach runtergetippt und nicht überprüft, die Angaben werden also in aller Unverbindlichkeit gemacht.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke für die juristischen Überlegungen.

Kommt zum Beweisproblem noch das Auslegungsproblem:

Was gilt vor Gericht als "Treu und Glauben" bei Prostitution ;-)

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Kajus
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Beitrag von Kajus »

Vermutlich genau das, was mein Forenbekannter hier anführt. Das dürfte auch vor Gericht ohne Wenn und Aber für das Verhältnis zwichen Vermittlerin und Sexworkerin gelten. Auch wenn es sich im Einzelfall nicht nachweisen lässt, ist und bleibt es illegal bzw. kriminell. Mir geht es darum deutlich zu machen, dass dieses Verhalten nicht einfach nur menschenverachtend und habgierig ist, sondern eindeutig gegen die geltenden Gesetze verstößt. Das Verhalten der Kollegin ist menschliches Fehlverhalten, das der "Chefin" illegal oder sogar kriminell. Da gibt es nichts zu relativieren.

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Marc of Frankfurt
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Sexworker fordern gleiche Rechte

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sehe ich genauso. Damit es blos nicht wieder zum Rückfall ins "Mittelalter" kommt, wo Richter urteilen: es ist keine Vergewaltigung, weil sie ist ja eine Prostituierte...
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 06.02.2010, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.

Fetisch Lady
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Beitrag von Fetisch Lady »

Bauchgefühl ist ganz wichtig!!!!!

Auch wenn ich ach Feierabend weniger in der Tasche habe, gehe ich nach meinem bauchgefühl .Manchmal merkt man schon im Vorfeld schon, dass es evtl Ärger gibt.
Ausserdem fühle ich mich wohler, wenn meine Kollegin in der Wohnung ist.
Ich hatte auch schon heikle Situationen, da wird man vosichtiger!!

Also verzichtet auf ein paar Moneten, aber geht heile wieder nach Hause.

Gruß Tina

Miriam85
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RE: habt ihr manchmal angst und wie geht ihr damit um??

Beitrag von Miriam85 »

hm, das mit der Rechtslage hört sich ganz schön kompliziert an....
Ich denke aber auch das es wahrscheinlich mehr kosten und stress mit sich bringt als alles andere.


Übrigens fand ich den tip sehr gut das man immer seine eigenen Kondome benutzen sollte.
Obwohl ich sehr penibel bin habe ich öfters verständis gezeigt wenn ein gast lieber seine "stamm-marke" benutzen wollte .
Das werde ich in Zukunft aber auch nicht mehr machen.

ich glaub das ist jetzt off-topic:
Allerdings ein Tip hat mich ein bisschen verwundert
,,den gast immer von oben bedienen"
grundsätzlich finde ich den gedanken gut ich befürchte aber das es auf dauer zu eintönig ist ...
Natürlich ist sicherheit wichtiger,aber wenn ich andere stellungen ablehne sollte ich das auch begründen können.
Ich kann ja schlecht sagen ,,nee das ist mir zu heikel"
da fühlt sich der Gast sicher ganz schön auf demSchlips getreten und läuft rückwärts wieder raus....

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Theresa
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RE: habt ihr manchmal angst und wie geht ihr damit um??

Beitrag von Theresa »

@ all

Ich möchte das Fehl(Straf-)verhalten der Chefin und der Kollegin nicht als Kleinigkeit abtun, aber allmählich bekomme ich das Gefühl, dass sich einige SW in falscher Sicherheit wiegen, denn im Notfall sind wir – zumindest für den ersten Moment – auf uns allein gestellt und für unser Verhalten und unsere Entscheidungen selbst verantwortlich.

Was passiert, wenn die Kollegin im Nebenzimmer gerade mal laute Musik hört, oder schnell mal für Zigaretten geht, wenn der Gast, oder seine gewalttätige Ader, dem Vermittler nicht bekannt sind, wenn sich kein warnendes Bauchgefühl einstellt, weil sich der Gast anfangs sehr gut verstellen kann, oder man es als Anfänger noch nicht gelernt hat auf seinen Bauch zu hören, wenn der Gast weiß, wo sich der Notknopf befindet und die Frau so festhält, dass sie nicht ran kommt, wenn... wenn... wenn...

Meiner Meinung nach ist es besser sich so auf die Arbeit vorzubereiten und so zu arbeiten, als gäbe es keinen, der schnell zu Hilfe eilen kann, als gäbe es keinen Notknopf, keine Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen. Beherrschen wir die Kunst der Deeskalation, können wir uns aber auch körperlich wehren, machen wir doch bestimmt nichts falsch, wenn wir es einsetzen, auch wenn wir wissen, dass der Securitymann schon unterwegs ist.

@ Miriam

Lass dich von der Angst nicht unterkriegen, nutze sie, wachse an ihr, werde stärker. Es wurde dir hier zu Therapie und Selbstverteidigungskurs geraten und es ist ganz bestimmt der beste Weg Professionelle um Hilfe zu bitten, nur ist es nicht immer möglich einen guten SV-Kurs zu finden, und einem Psychologen will man sich vielleicht auch nicht ganz öffnen.

Ich finde, man kann damit auch ohne Profis klar kommen, nur ganz alleine schaffst du es nicht, du wirst eine Vertrauensperson brauchen um darüber reden zu können (geht auch am Telefon) was passiert ist, wie du dich dabei gefühlt hast; überlegen, wie du hättest handeln sollen – das bitte nicht nur darauf beschränken, du hättest ihn ablehnen sollen, sondern dir für jeden Moment, in dem du dich besonders unwohl gefühlt hast, eine Reaktion, eine Lösung zu überlegen. Sind solche Lösungen einmal überlegt und im Kopf gespeichert, ist es im Notfall (ich hoffe für dich, dass es nie wieder so weit kommt) für ein Gehirn einfacher auf Gespeichertes zurückzugreifen, als sich erst dann wenn es nötig ist eine richtige Reaktion zu überlegen. Es ist wie beim Autofahren, wenn kurz vor uns die Bremsleuchten angehen, denken wir nicht erst darüber nach, was zu tun ist, sondern gehen zumindest vom Gas runter oder bremsen auch. Der Unterschied mag ein paar Sekunden ausmachen, die aber sehr wichtig für die weitere Entwicklung sein können. Der/diejenige, der/die dir dabei hilft, und du auch, solltet aber wissen, dass so ein Erzählen und Abladen den/die Andere/n durchaus sehr belasten kann und er/sie Pause verlangen sollte, wenn es ihm/ihr zu viel wird.

Was die „körperliche“ Seite des Angstabbaus angeht: wenn du keinen passenden Selbstverteidigungkurs findest, ist es auch kein wirkliches Problem; fange mit irgendeinem Sport an, stärke deine Muskeln, werde wendiger, fitter, stelle ggf. deine Ernährung um. Ein durchtrainierter, gesunder Körper -ist ganz nebenbei auch fürs Geschäft gut- verleiht dir mehr Selbstvertrauen, das strahlst du dann auch aus und die wenigsten (oder gar keine) Gäste trauen sich dir etwas anzutun. Ein paar Tricks und Tipps, wie man sich effektiv wehren kann, findest du bei youtube oder ähnlichen Seiten. Die paar Griffe unbedingt auch mit (an) einer Freundin o. Ä. ausprobieren.

Verschärfe in der nächsten Zeit deine Grenzen und Tabus und lerne sie auch bei ganz lieben Gästen nett aber bestimmt durchzusetzen. Halten die sich daran, wächst wieder dein Vertrauen in deine Durchsetzungsfähigkeit.

Eine Fortsetzung meines Beitrags findest du, falls du dich als SW verifizieren lässt, im Sexworker-Only Bereich.

LG Theresa

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Marc of Frankfurt
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Re: RE: habt ihr manchmal angst und wie geht ihr damit um??

Beitrag von Marc of Frankfurt »

"Den Gast immer von oben bedienen, um keinesfalls erdrückt zu werden"

Das ist zumindest die Sicherheitsregel, wenn man nicht volles Vertrauen in einen Gast legen will (Stammkunde, GFE).

@ Miriam
>grundsätzlich finde ich den gedanken gut ich befürchte aber das es auf dauer zu eintönig ist ...

Hier ist die Aktion und Phantasie von uns Service-Anbietern gefragt.

(Klar, nur Ablehnen funktioniert nicht. Und Argumentieren wg. Ablehnung funktioniert erst recht nicht.)

Deshalb die Action so dirigieren, dass du stets die Handelnde bleibst. In deinem Script immer einen Moment gedanklich im voraus sein (nie passiv werden/geschehen lassen/Opferhaltung).

Immer mit Vorschlägen und Alternativen kommen (in Worten "komm her" und Rückfragen "willst du mal von hier" oder nonverbal in den Bewegungen, Körperhaltungen, Stellungen).


Der wichtigste Selbstschutz ist die "EnergieMethode", das "Service-Bewusstsein".
Du musst vor der Session in den Zustand "Sexdiva, Künstler, Star, Sexprofi" wechseln, um geschützt bis unverletzlich zu werden ...

Je erfahrener und bewusster man/frau ist, kann dieses "sich in die Rolle Hineinbegeben" während Sekunden geschehen, etwa wenn ein Gast klingelt. Für Anfänger kann es in der Zeit des Fertigmachens oder der Anreise ablaufen ...

Schwer all das mit Worten zu beschreiben aber es ist ein Teil des Geheimnisses, warum Sexworker so attraktiv und erfolgreich sind.





Mehr Sexualmagie:
Sexwork als heilende bis therapeutische Tätigkeit:
viewtopic.php?t=3819 (SW-only)

Fortsetzung von Theresa:
viewtopic.php?p=74749#74749 (SW-only)

Sexworker-Kompetenzen:
viewtopic.php?t=3608





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 06.02.2010, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Blanca
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Beitrag von Blanca »

Service-Selbstbewußtsein ist ein schönes und sehr wahres Wort.

Es beschreibt genau das, wovor ich am Anfang solche Angst hatte. Weil ich dieses Selbstbewußtsein nicht kannte. Mittlerweile bin ich mit den Herausforderungen gewachsen und über meine Ängste und Unsicherheiten schon ein kleines Stückchen hinausgewachsen :-)

Danke Marc für diesen Wort-SCHATZ!

Blanca