Emmerich
Bordellbetriebe dürfen laufen
Emmerich. Mit den Etablissements "Fun Garden" und "Villa Auberge" wird weiter Geld verdient. Und das, obwohl die Betreiber seit März wegen schwerwiegender Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzen.
Die Bar "Fun Garden". Die Justiz interessiert sich nicht für den derzeitigen Betrieb, sondern für mutmaßliche Straftaten der Vergangenheit.
Zwangsprostitution, bandenmäßiger Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung – es sind schreckliche Vorwürfe, die gegen das Paar erhoben werden, das bis zum März dieses Jahres die Geschäfte in den Bordellen "Fun Garden" und "Villa Auberge" geführt hat.
Gegen den 53-jährigen Bordellbetreiber und seine 40-jährige Lebensgefährtin wurde Anklage erhoben, beide befinden sich in Untersuchungshaft. "Die Ermittlungen gegen weitere Tatverdächtige Personen dauern an", erklärte Oberstaatsanwalt Johannes Hoppmann.
Nichtsdestoweniger sind beide Häuser geöffnet – der Betrieb läuft. Der Sohn des inhaftierten Hauptverdächtigen ist derzeit der Geschäftsführer.
Die Razzia
Am 29. März, einem Donnerstag, wurden der 53-jährige Betreiber von "Fun Garden" und "Villa Auberge" sowie seine 40-jährige Lebensgefährtin nachmittags festgenommen.
250 Beamte von Zoll, Bundes- und Landespolizei sowie Steuerfahndung waren im Einsatz.
Neun Durchsuchungsbeschlüsse wurden vollstreckt.
Johannes Hoppmann erklärt die Situation aus juristischer Sicht.
"Barbetriebe sind ja nicht illegal", stellt er fest. "Wenn der Betrieb unter einer neuen Geschäftsleitung weitergeführt wird, dann ist das durchaus möglich, so lange es gesetzeskonform erfolgt. Und dass das nicht so ist, dafür liegen keine Hinweise vor."
Für eventuelle Straftaten, legt er dar, wären einzelne Personen verantwortlich – nicht etwa ein Unternehmen. "Und gegen einzelne Personen ist Anklage erhoben worden."
Erstens gilt nun für diese beiden Verdächtigen die Unschuldsvermutung: Erst durch einen Prozess könnte überhaupt eine Schuld festgestellt werden.
Zweitens, so Hoppmann, sind die Justizbehörden allein für die Überprüfung "strafrechtlicher Sachverhalte" zuständig: "Die werden verhandelt werden, mehr nicht", macht er klar.
Für die Einrichtung, Eröffnung, Führung eines Unternehmens mit allen notwendigen Zulassungen und Konzessionen, vom Ausschank bis zum Brandschutz, sind hingegen allein die Ordnungsbehörden zuständig. Fazit: "Es sind keine Einwände dagegen zu erheben, dass ein Geschäft unter einer anderen Leitung gesetzeskonform betrieben wird."
Mit dem Auftakt zur Hauptverhandlung im Bordell-Prozess ist im Herbst zu rechnen, etwa im Oktober oder im November. Derzeit bearbeiten Gericht und Verteidigung die Anklageschrift.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.2970874
Zwei ähnlich gelagerte Strafverfahren in gleichen Bundesland NRW, Emmerich-Düsseldorf-Rethelstrasse. mit andere Handhabung und juristische Begründungen.
Ausschlaggebend für die Schließung der Bordelle auf der Rethelstrasse war die Begründung :
Danach ist "die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist“.
Ein Betrieb der PRD-Gmbh der Table-Dance und Barbetrieb ist von der Schließung nicht betroffen, allerdings mit Sexverbot.
http://www.welt.de/regionales/duess.... ... laubt.html
Emmerich Bordellbetriebe dürfen laufen
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fraences
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Emmerich Bordellbetriebe dürfen laufen
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Ich würde gerne wissen, wo die Zuständigkeit bei diesen "Sexverbot" liegt und auf welche Gesetze diesen Verbot sich berufen.
Wer kennt sich da aus? Ist das überhaupt veröffentlicht worden?
Wer kennt sich da aus? Ist das überhaupt veröffentlicht worden?
Prostitution policy is plagued by bad numbers. Bad numbers and wild estimates. If there are millions of trafficking victims who counted them and where are they?
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fraences
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RE: Emmerich Bordellbetriebe dürfen laufen
Emmerich
Bordell-Prozess: Auch bei Verurteilung keine Schließung
Emmerich (RP). Die beiden Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" dürften auch im Falle einer Verurteilung des heute angeklagten Betreibers weiter geöffnet bleiben, wenn auch nicht mehr – oder nicht mehr offiziell – unter dessen Leitung.
Zur Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung werde unter anderem die "Zuverlässigkeit" eines Unternehmers geprüft, erklärte Emmerichs Beigeordneter Dr. Stefan Wachs. Jemand, der wegen Menschenhandels verurteilt worden sei, gelte sicher nicht als geeignet. "Vor diesem Hintergrund könnte der Betreffende nicht mehr der Betreiber sein. Ein anderer, der eine weiße Weste hat, aber schon", so Wachs. Derzeit hat der Sohn des Angeklagten die Geschäftsführung inne. Eine Schließung scheint nicht zu erwarten: Aus unterrichteten Kreisen war zu vernehmen, dass er Umbaumaßnahmen in dem Sauna-Club plane.
Frauen aus dem Ausland, die in den Bordellen arbeiten, müssen nach ihrer Einreise bei den Ordnungsbehörden vorstellig werden. Die Frage, ob dabei jemals der Verdacht aufkam, es könnte etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, muss bis dato offen bleiben. "Es ist ein laufendes Verfahren", stellte Wachs fest. "Wenn es diesen Verdacht gegeben hat, könnten wir deshalb nichts dazu sagen."
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.2973951
Bordell-Prozess: Auch bei Verurteilung keine Schließung
Emmerich (RP). Die beiden Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" dürften auch im Falle einer Verurteilung des heute angeklagten Betreibers weiter geöffnet bleiben, wenn auch nicht mehr – oder nicht mehr offiziell – unter dessen Leitung.
Zur Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung werde unter anderem die "Zuverlässigkeit" eines Unternehmers geprüft, erklärte Emmerichs Beigeordneter Dr. Stefan Wachs. Jemand, der wegen Menschenhandels verurteilt worden sei, gelte sicher nicht als geeignet. "Vor diesem Hintergrund könnte der Betreffende nicht mehr der Betreiber sein. Ein anderer, der eine weiße Weste hat, aber schon", so Wachs. Derzeit hat der Sohn des Angeklagten die Geschäftsführung inne. Eine Schließung scheint nicht zu erwarten: Aus unterrichteten Kreisen war zu vernehmen, dass er Umbaumaßnahmen in dem Sauna-Club plane.
Frauen aus dem Ausland, die in den Bordellen arbeiten, müssen nach ihrer Einreise bei den Ordnungsbehörden vorstellig werden. Die Frage, ob dabei jemals der Verdacht aufkam, es könnte etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, muss bis dato offen bleiben. "Es ist ein laufendes Verfahren", stellte Wachs fest. "Wenn es diesen Verdacht gegeben hat, könnten wir deshalb nichts dazu sagen."
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.2973951
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