Gesext.de-Urteil: Bucher muß Provision + Gericht zahlen

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fraences
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Gesext.de-Urteil: Bucher muß Provision + Gericht zahlen

Beitrag von fraences »

Gesext.de-Urteil: Bucher muß Gerichtskosten zahlen

Prozesse
Urteil: Gerichtskosten statt Sex

Kein Widerrufsrecht bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet



Hohe Gerichtskosten statt billigem Sex: Er ersteigerte bei einer Online-Auktion für 86 Euro den Service von 2 Dominas, entschied sich dann aber anders.

Weil er die eingeforderte Verkaufsprovision nicht zahlen wollte, ist ein Jurist aus Frankfurt vor das Stuttgarter Amtsgericht gezogen, dem Sitz der Sex-Auktionsplatform Gesext.

Das Gericht wies das Ansinnen aber zurück, wie die Sex-Auktionsplattform am Donnerstag mitteilte.

Der Kläger muss nun knapp 13 Euro Verkaufsprovision an das Portal bezahlen. Dazu kämen aber noch die Anwaltskosten des Unternehmens www.gesext.de und die Gerichtsgebühren, eine insgesamt knapp dreistellige Summe, sagte ein Gerichtssprecher.


Kein Widerrufsrecht bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet

Laut Urteil Amtsgericht Stuttgart vom März 2012 kann sich der Kläger nicht auf ein Widerrufsrecht bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet beziehen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gesext.de besagen, dass derjenige die Verkaufsprovision in Höhe von 15% des Höchstgebots bezahlen muss, der für ein geplatztes Sex-Date verantwortlich ist.


Er hätte sie nicht zahlen müssen, wäre die gemeinsame Nacht zustande gekommen.

Der Fall sei „vom Rechtlichen her nicht einfach“ gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Für Verträge im Internet gebe es komplizierte Vorschriften
(Az: 50 C 6193/11).


Viel schwerer als der juristische Streit könnten jedoch die psychischen Folgen wiegen – zumindest wenn man die Aussagen des Geschäftsführers des Erotik-Anbieters www.gesext.de mit Sitz in Stuttgart ernst nimmt. Er ließ in der Mitteilung verlauten: „So wie ich unsere Mitglieder kenne, ist es für die beiden gesext-Anbieterinnen schlimm genug, dass sie ihre Phantasie erst einmal nicht ausleben können.“ [clevere Werbebotschaft *LOL*, Anm. Marc]


www.focus.de/digital/computer/prozesse- ... 39929.html

www.faz.net/aktuell/rhein-main/urteil-p ... 23218.html

gesext im Forum:
www.google.de/search?q=gesext+site:sexw ... wtopic.php
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Marc of Frankfurt
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Kommentar zum Urteil pro Sexwork

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bravo, schön zu sehen, wie sich hier ein Unternehmen (Internet-Auktions-Platform www.gesext.de aus Stuttgart = virtueller Prostitutionsbetrieb) für die Sexdienstleistungsanbieter_innen stark macht und zahlungsunwillige Bucher (Faker? no show Kunde, engl.: time waster) vor den Kadi bringt und gewinnt.

Unternehmen (Betreiber, Vermittler) sind wesentlicher Bestandteil für sichere Arbeitsweise in der Sexarbeit (arbeitsteilige Dienstleistungsproduktion und Wertschöpfung). Ein generelles Zuhälter-Verdikt (Verbot) hilft Sexworkern nicht weiter, sondern prekarisiert ihre Arbeit, indem es die per Definition alleinselbständigen Sexworker juristisch-förmlich auf die Straße zwingt d.h. in die Arme der Freier in einem übermächtigen Nachfragermarkt (Zeitalter der kapitalistisch entgrenzten Globalisierung seit 1989 - Fall der Mauer).

Gute Verträge und wie hier Geschäftsbedingungen (aka das Kleingedruckte, AGB) sind die Basis für erfolgreiche Unternehmen.

Das ist jedoch im weitgehend strafrechtlich kontrollierten Feld der Prostituion nicht leicht, wie unsere stockenden Debatten über Muster-Verträge für Agenturen und Qualitäts-/Gütesiegel belegen (vgl. auch die normsetzenden Pussy Club Prozesse, wo informelle brutal organisierte Arbeitsteiligkeit und Migration als Menschenhandel und Sozialabgabenunterschlagung bei Scheinselbständigkeit abgeurteilt wurde www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61383#61383).

Agentur-Muster-Vertrag
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112490#112490

Der einzelne isolierte Sexworker ist oft überfordert eine funktionierende legale Firma aufzubauen in der nach wie vor stigmatisierten und in weiten Bereichen informellen Branche Sexarbeit. Arbeitsverträge sind realistischerweise unzulässig und nichtexistent wg. Zuhälterei-Verdikt und Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung.


Schuldenfalle wg. Zwang zur Alleinselbständigkeit:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=85676#85676
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.04.2012, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

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malin
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Beitrag von malin »

schön dass er mit der nummer nicht durch gekommen ist, das hält ähnlich gestrickte spassbucher vielleicht zukünftig vor unüberlegten und nicht ernst gemeinten buchungen ab.

allerdings sehe ich jetzt nicht, inwieweit sich der portal betreiber für die sw stark gemacht hätte?
der hat seine provision eingeklagt, was auch sein gutes recht ist.
das geplatzte date der beiden sw (für einen absoluten witzbetrag, nebenbei bemerkt) bleibt ja dadurch trotzdem unbezahlt.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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fraences
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Beitrag von fraences »

Das man sein Honorar einklagen kann, bei bereits erbrachte Dienstleistung ist ja klar.(Kommt aber selten vor,da wir überwiegend im voraus kassieren).

Auch Anfahrtskosten können geltend gemacht werden. Aber wie sieht es aus mit den entfallenden Verdienstausfall (man hätte einen anderen Termin nachweislich annehmen können).

Oder grade bei Empfangstermine, (man sagt andere Interessenten ab) häufen sich die Nichterscheinenden.

Oder die Kosten die entstehen wenn man extra Empfangsräumlichkeiten anmietet.

Gut wir haben ja im Laufe der Zeit unsere Vorgehensweise entwickelt, uns davor zu schützen, aber die rechtliche Basis ist ja trotz Aufhebung der Sittenwidrigkeit, noch nicht in der Praxis bei den Fakebucher als Abschreckung für ihren "Spaßbuchungen" (das es zahlende Konsequenzen geben kann) angekommen.

Liebe Grüße, Fraences
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

@malin du hast Recht. Was ich meinte: Einen geplatzten Termin müssen Sexworker, die ohne Vermittlungsagentur arbeiten, ja auch selbst tragen oder per Anzeige auf Leistungsbetrug selbst zivilrechlich vom Spaßbucher zurückfordern.

Hier hätte es passieren können, dass gelinkte Sexworker zusätlich auch noch ihre Auktion bezahlen müssen, wenn es nicht diese SW-freundliche Regel nach Verursacherprinzip gäbe, und somit das Gesext Internet Unternehmen unverschuldete Sexworker juristisch und finanziell freihält.


Dass um 13 Euro Prozesse geführt werden liegt m.E. auch nur daran, dass hier ein größeres Unternehmen daran interessiert ist sein lukratives Geschäftsmodell zur virtuellen Prostitution abzusichern...

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malin
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Beitrag von malin »

ach so, ja so gesehen hast du natürlich recht.

zum geprellten termin dann auch noch eine vermittlungsgebühr zu berappen, wäre natürlich doppelt bitter.
sich da für die provision nicht an die sw sondern an den verursacher zu wenden, auch wenns den aufwand eines prozesses bedeutet, ist vom portal betreiber überaus fair.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)