Gerichtsurteil zu Wohnungsprostitution

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fraences
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Gerichtsurteil zu Wohnungsprostitution

Beitrag von fraences »

AG Wiesbaden

Nachbarn müssen erotisches Massagestudio dulden

Die Mitbewohner einer Eigentumsanlage müssen ein erotisches Massagestudio in einer der Wohnungen dulden. Dies entschied das hessische Gericht in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Amtsgerichts (AG) spielt es keine Rolle, dass "Bevölkerungskreise" mit einer solchen Tätigkeit ein soziales Unwerturteil verbinden würden (Urt. v. 27.05.2011, Az. 92 C 5055/10).
Geklagt hatten Wohnungseigentümer, die sich dagegen wehrten, dass in einer der Wohnungen ein erotisches Massagestudio betrieben wird. Sie fürchteten einen Wertverlust der Immobilie.
Dies sah das AG anders. Es stellte vielmehr darauf ab, dass Prostitution nicht strafbar und auch nicht per se sittenwidrig sei. Daher handele es sich bei dem Betrieb des Massagestudios um eine rechtlich zulässige Betätigung. Für einen Unterlassungsanspruch der übrigen Eigentümer gebe es deshalb keine rechtliche Grundlage.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/a ... io-dulden/
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

das ist doch endlich mal eine positive meldung.

lg lucy

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fraences
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Beitrag von fraences »

Ja. Es ist ja in der letzte Zeit öfters solche Urteile gefallen. In BW Bad Säckingen, wo es ist noch um den Nachweis der Verbotene Prostitution ging (hier ist Sperrgebiet).

Hab überlegt ob man sie nicht alle raussuchen sollte (hab die andere Postings nicht gefunden) und sie zusammen führen sollte.

Für Gerichtsprozesse wären sie hilfreich.
Und es zeigt auf, wie unterschiedlich in den Regionen die Urteile ausfallen.

Liebe Grüsse, Fraences
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

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