@smokestack_lightning
Die Vermittlung sexueller Dienstleistung ist in Ö rechtlich als ausgesprochen heikel anzusehen.
Generell gilt: Prostitution ist in Österreich grundsätzlich nicht verboten - man erhebt Steuern für die erbrachten sexuellen Dienstleistungen, fordert Untersuchungen usw. Aber, es ist in vielen Fällen nahezu unmöglich, sexuelle Dienstleistungen "legal" zu erbringen. Man ist von Seiten der Gesetzgebung nicht gewillt ist, das Thema in irgendeiner Weise auch praxisorientiert zu gestalten.
Dies liegt in erster Linie daran, dass man von vornherein jede Teilnahme von ExpertInnen (SexarbeiterInnen) an einer Gesetzesbildung ausschließt... Da kommt es dann schon vor, dass zum Beispiel die Wiener Stadtregierung für Prostituierte ein Areal empfiehlt (!) - zum Beispiel Auhof/Wien - wo es unmöglich ist, den Job auch zu vollziehen, ohne das Gesetz zu brechen. Erst nachdem die Medien auf die Umstände aufmerksam machen (die haben mit uns gesprochen) - eine SexarbeiterIn dort schwer verletzt bzw. vergewaltigt wird) zieht man die Empfehlung zurück... Hauptsache, man hat die Sexarbeit aus dem sicheren Umfeld (vor den Stundenhotels) vertrieben.
Anderes Beispiel: Salzburg - dort brüstet man sich von Seiten der Behörde, dass man Kunden des Straßenstriches nach folgendem Paragraphen "erfolgreich" bestraft -> §7 VStG - siehe:
http://www.jusline.at/7._Anstiftung_und ... _VStG.html
Der Gipfel der Ungeheuerlichkeit ist jedoch, wenn sich ein ranghoher Salzburger Polizist mir gegenüber äußert, dass generell die Frauen am Salzburger Straßenstrich "Opfer des Menschenhandels" sind (!) und auf meine Frage, "was man tut um den, seiner Meinung nach "Opfern" zu helfen, außer sie zusätzlich zu bestrafen" keine Antwort weiß...
Abgesehen davon, dass in Österreich (aber auch in vielen anderen europäischen Ländern) die Grundpfeiler der Demokratie ausgehebelt werden -> die Gewaltentrennung sollte eigentlich verhindern, dass die Exekutive (ausführende Staatsmacht) Gesetze macht - denn das wäre dann eine Machtanhäufung, welche eher einer diktatorischen Gesellschaftsform zuzurechnen ist, scheint es bei uns üblich, dass man von Seiten der Behörde versucht, bestehende Gesetze (zum Wohl der Menschen) umzubiegen, um bewusst Jemand in die Illegalität zu treiben....
Was bedeutet das, für den Kunden nun? Zur Zeit wenig Gefahr, es sei denn, dass sich wieder einmal Jemand politisch profilieren möchte... Wenn von Seiten der Behörde "Handlungsbedarf" gesehen wird (zumeist vor Wahlen), dann gibt es wieder irgendwo Aktionen zu Lasten der SexarbeiterInnen - klar: Opfer ohne Lobby kann man leichter für seine Zwecke missbrauchen. Da gibt es keine Gegenwehr und die Ergebnisse kann man hinbiegen, wie man es braucht. Zur Zeit behauptet eine Wiener StadtpolitikerIn allen Ernstes, dass die Entrechtung von SexarbeiterInnen, Menschenhandel bekämpft hätte... - also Jemand ohne Rechte, wäre besser geschützt.... Natürlich heult da Keiner auf - man nimmt es zur Kenntnis, da man zu dem Thema ohnehin eine vorgefasste Meinung hat. Oder aber voriges Jahr -> SexarbeiterInnen wurden in Wien mit brennenden Fackeln (sowie durch beschütten mit heißem (verschmutzten) Flüssigkeiten) von ihren angestammten Plätzen vertrieben. Bestraft wurde Niemand (außer natürlich die SexarbeiterInnen...)
Das Thema ist unerschöpflich und es gibt wahrscheinlich keine rechtssichere Auskunft...
christian