Gerichtsurteil Prostitution per se nicht sittenwidrg

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fraences
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Gerichtsurteil Prostitution per se nicht sittenwidrg

Beitrag von fraences »

SKURRILES GERICHTSURTEIL
Erotisches Massagestudio muss geduldet werden


Dieses Massagestudio sorgt für Verspannungen: Die Eigentümer eines Hauses haben gegen ihre freizügigen Nachbarn geklagt. Doch sie müssen sich mit dem erotischen Massagestudio in einer der Wohnungen abfinden.

Die Hauseigentümer befürchten, dass ihre Immobilie durch das Etablissement an Wert verlieren könnte.
Doch das Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage zurück und stellte klar, dass Prostitution nicht strafbar und auch nicht per se sittenwidrig sei. Somit ist auch das erotische Massagestudio nichts Verbotenes. Die Hauseigentümer müssen es also zähneknirschend hinnehmen.

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Das Gerichtsurteil ist super.Nur die Überschrift völlig daneben.
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Adultus-IT
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RE: Gerichtsurteil Prostitution per se nicht sittenwidrg

Beitrag von Adultus-IT »

Stimmt... das Urteil ist grundsätzlich sehr gut... wenn auch nicht für den Vermieter und genau das ist ein Problem.
Darum sollte man sich nicht zu früh freuen.... denn die Immobilienbranche hat eine Lobby und diese wird sich mit einem Amtsgerichts - Urteil sicher nicht abfinden und eben jene Lobby wird auch ganz sicher eine Menge dafür tun... damit solche Urteile nicht "Schule" machen.
Ein Amtsgericht ist die unterste Stufe der zivilen Gerichtsbarkeit.

Gruss Adultus - IT Micha

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fraences
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Beitrag von fraences »

Hast Recht, Micha, aber vor einen halben Jahr gabs es in Düsseldorf ein ähnlichen Fall. Da würde ganz anders entschieden. Für NRW völlig überraschend, da hier in dem Bundesland liberale mit Prostitution umgegangen wird. Es hängt sehr viel von dem Richter ab, wie bei anderen Gerichtsprozessen auch.

Liebe Grüsse, Fraences
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Jason
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Hausbewohner müssen erotisches Massagestudio dulden

Beitrag von Jason »

Das selbe Urteil, nur aus anderer Quelle. Ich habe es mal wegen dem Aktenzeichen reingesetzt.


Hausbewohner müssen erotisches Massagestudio dulden

Wiesbaden - Die Mitbewohner einer Eigentumsanlage müssen ein erotisches Massagestudio in einer der Wohnungen dulden. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem am Mittwoch (1. Februar) bekanntgewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts spielt es keine Rolle, dass «Bevölkerungskreise» mit einer solchen Tätigkeit ein soziales Unwerturteil verbinden würden (Aktenzeichen: 92 C 5055/10). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage von Wohnungseigentümern ab. Sie hatten sich dagegen gewandt, dass in einer der Wohnungen ein erotisches Massagestudio betrieben wird. Sie fürchteten einen Wertverlust der Immobilie.

Das Amtsgericht stellte aber vielmehr darauf ab, dass Prostitution nicht strafbar und auch nicht per se sittenwidrig sei. Daher handele es sich bei dem Betrieb des Massagestudios um eine rechtlich zulässige Betätigung. Für einen Unterlassungsanspruch der übrigen Eigentümer gebe es daher keine rechtliche Grundlage.

Quelle: n-tv.de http://www.n-tv.de/ticker/Wohnen/Hausbe ... 78906.html
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <