Klageflut beim Gerichtshof für Menschenrechte

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fraences
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Klageflut beim Gerichtshof für Menschenrechte

Beitrag von fraences »

Klageflut beim Gerichtshof für Menschenrechte
2011 trafen 64'500 neue Beschwerden in Strassburg ein


Die Flut an Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ebbt nicht ab. 2011 sind 64'500 neue Beschwerden eingetroffen. Der Berg von hängigen Klagen ist damit auf rund 151'600 angewachsen.
(sda) Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht die Arbeit nicht aus. Im letzten Jahr seien 64'500 neue Beschwerden eingetroffen, sagte der Präsident des Gerichts, Nicolas Bratza, bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Donnerstag in Strassburg. Im Vergleich zum Jahr 2010 war dies ein Anstieg um gut zehn Prozent. Der Berg von hängigen Klagen ist damit laut Bratza auf rund 151'600 angewachsen.

Insgesamt habe der Gerichtshof im vergangenen Jahr 1157 Urteile gefällt. Die meisten Menschenrechtsverletzungen stellte der Strassburger Gerichtshof in der Türkei fest: Das Mittelmeerland wurde insgesamt 159 Mal verurteilt, unter anderem wegen Polizei-Brutalität gegen Demonstranten. An zweiter Stelle folgte Russland mit 121 Menschenrechtsverletzungen, darunter die Verschleppung und Tötung von Zivilisten in Tschetschenien.

Mehrere «Schweizer» Urteile
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste sich 2011 auch mit mehreren Fällen aus der Schweiz. Unter anderem lehnte er zwei Beschwerden gegen das Verbot der Errichtung neuer Minarette ab. In einem anderen Fall verpflichtete der Gerichtshof die Schweiz, einer Französin 15'000 Euro Genugtuung zahlen, weil sie in den Unterlagen der Genfer Polizei zu Unrecht jahrelang als Prostituierte geführt worden war.

Mit dem Landesverweis gegen einen Türken handelte sich die Schweiz eine Verurteilung durch das Strassburger Gericht ein. Gerügt wurde sie zudem für die Auflösung des Genfer Hausbesetzervereins Rhino. Erfolglos blieben die Gebrüder Tinner mit ihrer Beschwerde in Strassburg. Laut Gericht ist die Dauer ihrer U-Haft und des Verfahrens nicht zu beanstanden.

Mit der Verhaftung des früheren russischen Atomministers Jewgeni Adamow habe die Schweiz die Menschenrechte nicht verletzt, befand der Gerichtshof. Und der obskuren UFO-Sekte «Raël» sei es in Neuenburg zu Recht verboten worden, auf öffentlichem Grund ihre Plakate aufzuhängen.

Aufruf zur Entlastung des Gerichts
Gerichtspräsident Nicolas Bratza rief am Donnerstag die 47 Europaratsländer auf, intensiver gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Rund 30'000 der hängigen Beschwerden beträfen Grundrechtsverletzungen, die der Gerichtshof bereits in früheren Urteilen gerügt habe. Die betroffenen Staaten müssten festgestellte Mängel zügiger beseitigen, um das Strassburger Gericht zu entlasten.

In einer Medienmitteilung forderte Bratza die Europaratsländer zudem auf, die «Unabhängigkeit und Autorität» des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mit innenpolitisch motivierten Äusserungen zu «unterminieren». Wenn Staaten Urteile aus Strassburg kritisierten, sollten sie dies mit rationellen Argumenten tun und nicht «emotional und übertrieben» reagieren.

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Er ist damit die letzte Instanz für die mehr als 800 Millionen Bürger der 47 Mitgliedsländer des Europarats. Wer in Strassburg klagen will, braucht allerdings einige Geduld: Die Verfahren dauern im Durchschnitt gut fünf Jahre.

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/i ... 70185.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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