Hallo,
obwohl ich mir einerseits oft Gedanken darüber mache, ob ich meine gelegentlichen Besuche bei einer Sexarbeiterin moralisch verantworten kann und ob ihr nicht unbeabsichtigt und unbewusst gegen ihren eigentlichen Willen Gewalt antue, halte ich andererseits die freiwillige Ausübung der Prostitution für ein Menschenrecht, das auch nicht sozusagen von hinten durch die Brust ins Auge bekämpft werden darf. Ich weiß zum Beispiel, dass ich mir viel besser vorstellen könnte, diesen Beruf auszuüben, als viele andere Berufe.
Da nun mit Frankreich wieder ein Land kurz davorsteht, die Prostitution per Freierbestrafung einzudämmen, möchte ich mal fragen, ob es nicht Sinn machen könnte, wenn Sexarbeiter, die ihre Arbeit (vielleicht sogar nachweislich) freiwillig und nicht nur aus außerordentlichem physischen oder psychischen Druck von außen ausüben, ihr Menschenrecht gemeinsam mit starker Stimme von der Gesellschaft einfordern und evtl. sogar z.B.vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen?
Oder ist diese Idee zu verrückt? Oder hätte so eine Klage keinen Aussicht auf Erfolg, weil ja nicht das Angebot, sondern nur die Inanspruchnahme der Dienstleistung bestraft wird?
Gruß
Fragender
Menschenrecht Prostitution?
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Lycisca
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RE: Menschenrecht Prostitution?
Nun, es ging mir auch ganz speziell um die Frage, warum noch kein(e) ehemalige oder sogar noch aktive Sexarbeiter(in) aus den skandinavischen Ländern mit Freierbestrafung z.B. vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen geklagt hat und warum auch aus Frankreich nicht konkret davon zu hören ist, dass so etwas geplant ist. Hindert an einer solchen Klage die Angst, sich öffentlich zu outen, da so ein Fall sicher viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen würde? Oder die Angst vor Erfolglosigkeit, weil die Sexarbeiter ja weiter ihren Dienst anbieten dürfen und deshalb angeblich ihre Rechte gar nicht verletzt werden? Oder ist das Recht am Ende doch nicht so wichtig?
Wie sieht es mit den hier im Forum aktiven Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus? Kann sich von Euch jemand vorstellen - sollte es zu einem Verbot in Deutschland/Österreich/Schweiz kommen, vor einem Gericht zu klagen?
Wie sieht es mit den hier im Forum aktiven Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus? Kann sich von Euch jemand vorstellen - sollte es zu einem Verbot in Deutschland/Österreich/Schweiz kommen, vor einem Gericht zu klagen?
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friederike
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RE: Menschenrecht Prostitution?
Lieber Fragender,
in erster Linie hindern wohl die trüben Erfolgsaussichten einer solchen Klage. Die Europäische Menschenrechtskonvention zum Beispiel vermeidet sorgfältig jeden Anhaltspunkt für ein "Recht auf Prostitution". Eine Klage wäre sehr zeitaufwendig und kostspielig, würde unglaublich Nerven und Kraft kosten und möglicherweise in einem Scherbenhaufen enden.
Diese Frage müssen wir politisch lösen, anders wird es nicht gehen.
Friederike
in erster Linie hindern wohl die trüben Erfolgsaussichten einer solchen Klage. Die Europäische Menschenrechtskonvention zum Beispiel vermeidet sorgfältig jeden Anhaltspunkt für ein "Recht auf Prostitution". Eine Klage wäre sehr zeitaufwendig und kostspielig, würde unglaublich Nerven und Kraft kosten und möglicherweise in einem Scherbenhaufen enden.
Diese Frage müssen wir politisch lösen, anders wird es nicht gehen.
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Lycisca
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Wesentlich bei einer Klage vor dem EGMR ist die Klagelegitimation. Wenn nicht eine administrative Praxis Gegemstand der Beschwerde ist, wo der Rechtsweg sinnlos ist (Donnelly gg UK vom 5.4.1973), ist die Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges nötig, also der Weg zu einem Höchstgericht, wo die Verletzung der Konvention eingeklagt wurde. Bei einer Beschwerde gegen die Freierbestrafung käme noch dazu, dass die Opfereigenschaft einer SW zweifelhaft wäre: Es wird ja der Freier bestraft, und nicht die SW. Schließlich stellt sich die Frage von @friederike, welches konkrete Recht eingeklagt wird, und welche Präzedenzfälle es mutatis mutandis gibt ... am ehesten wohl Art 1 Prot 1 EMRK (Eigentumsfreiheit) und Art 8 EMRK (Privatleben), bzw. Benachteiligung (Art 14 EMRK) als Frau im Genuss dieser Artikel, wo dann nachzuweisen wäre, dass die staatlichen Eingriffe die SW unverhältnismäßig diskriminieren.
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RE: Menschenrecht Prostitution?
Entschuldigung, dass ich den Thread jetzt wieder nach oben hole, aber leider sind mir erst jetzt neue Gedanken zu dem Thema bekommen.
Also, folgende Verletzungen grundlegender Menschenrechte der Sexworkerinnen sehe ich:
1. Ausschluss der Sexworkerinnen bei der Mitsprache über ein Thema, das fast ausschließlich sie selbst und das in einem besonderen Maße betrifft, was einer Entmündigung gleichkommt und daher die Menschenwürde der Sexworker verletzt.
2. Verstoß gegen die Berufsfreiheit
3. Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu der auch gehört, Geld für Sex zu nehmen.
Gegen den evtl. Einwand, dass das Geld dafür bezahlt wird, damit die Sexworkerin ihre Würde und ihre sexuelle Selbstbestimmung abgibt, ist anzumerken, dass Menschenrechte Rechte des Menschen gegenüber dem Staat sind und dass der Staat kein legitimes Recht hat, von Privatmenschen zu verlangen, sich von anderen Privatmenschen so behandeln zu lassen, wie der Staat das für würdig erachtet.
Also, folgende Verletzungen grundlegender Menschenrechte der Sexworkerinnen sehe ich:
1. Ausschluss der Sexworkerinnen bei der Mitsprache über ein Thema, das fast ausschließlich sie selbst und das in einem besonderen Maße betrifft, was einer Entmündigung gleichkommt und daher die Menschenwürde der Sexworker verletzt.
2. Verstoß gegen die Berufsfreiheit
3. Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu der auch gehört, Geld für Sex zu nehmen.
Gegen den evtl. Einwand, dass das Geld dafür bezahlt wird, damit die Sexworkerin ihre Würde und ihre sexuelle Selbstbestimmung abgibt, ist anzumerken, dass Menschenrechte Rechte des Menschen gegenüber dem Staat sind und dass der Staat kein legitimes Recht hat, von Privatmenschen zu verlangen, sich von anderen Privatmenschen so behandeln zu lassen, wie der Staat das für würdig erachtet.
Zuletzt geändert von Fragender am 14.03.2012, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Menschenrecht Prostitution?
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