Internetauftritt von Bordell untersagt
11. August 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
Die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK, zu finden hier), hat die konkrete Form der Darstellung einer Internetseite eines Bordellbetreibers untersagt. Dabei waren es – laut MMR-Aktuell – vor allem zwei Aspekte, die für Probleme sorgten:
Die dort arbeitenden Prostituierten wurden (samt der individuellen “Spezialitäten”) wie in einem Katalog dargestellt
Ein frei einsehbares Gästebuch lud die Kunden (“Freier”) dazu ein, sich zu den Dienstleistungen zu äussern, was wohl auch recht rege genutzt wurde. Das Ergebnis war ein Katalog von Darstellungen, der Jugendliche unter 16 Jahren in der Entwicklung beeinträchtigen könnte
Das Ergebnis ist ebenso naheliegend wie klar: Selbstverständlich dürfen Bordelle auch Webseiten betreiben. Allerdings wird man bei der Art der Präsentation sowie der Wahl der gezeigten Inhalte sehr aufmerksam sein müssen.
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/08/in ... t/?isalt=0
Internetauftritt von Bordell untersagt
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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