Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpflich
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Dennis
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Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpflich
http://www.kostenlose-urteile.de/Muesse ... s10955.htm
Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus das in einem solchen Fall eine "Verpflichtung" seitens der Sexworkerin besteht ihre "berufliche Vergangenheit offenzulegen.
Diese Offenlegung untermauert es mit der Möglichkeit
Erst recht gelte dies im Hinblick auf bestehende Krankheiten, die Einfluss auf den sexuellen Kontakt der Ehegatten haben, wie etwa eine HIV-Infektion.
Das OLG argumentiert mit der aus 1983 existierende Annahme das es nur 3 Gruppen gibt die von HIV betroffen sind: Schwule, Junkies und Prostituierte.
HIV und sexuell übetragbare Krankheiten betreffen alle Bevölkerungschichten. Gesundheitliche Fürsorge ist besonders für Sexworkerinnen von großer Bedeutung das sie auf Grund der Verrichtung ihrer Tätgkeit auf ihren gesunden Körper in besonderem Maß achten müssen.
Zudem hat die Vergangenheit in Deutschland gezeigt - und es geht um Deutschland - das unter Sexworkerinnen die Anzahl/Fälle einer bestehenden Infizierung von HIV nachgewiesenermaßen an einer Hand abzuzählen sind.
Was das Ficken "Wer mit Wem Warum und Wie oft" betrifft, Moral hat in einem Gerichtsurteil nichts suchen.
DAS ist Diskriminierung hoch 10
Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus das in einem solchen Fall eine "Verpflichtung" seitens der Sexworkerin besteht ihre "berufliche Vergangenheit offenzulegen.
Diese Offenlegung untermauert es mit der Möglichkeit
Erst recht gelte dies im Hinblick auf bestehende Krankheiten, die Einfluss auf den sexuellen Kontakt der Ehegatten haben, wie etwa eine HIV-Infektion.
Das OLG argumentiert mit der aus 1983 existierende Annahme das es nur 3 Gruppen gibt die von HIV betroffen sind: Schwule, Junkies und Prostituierte.
HIV und sexuell übetragbare Krankheiten betreffen alle Bevölkerungschichten. Gesundheitliche Fürsorge ist besonders für Sexworkerinnen von großer Bedeutung das sie auf Grund der Verrichtung ihrer Tätgkeit auf ihren gesunden Körper in besonderem Maß achten müssen.
Zudem hat die Vergangenheit in Deutschland gezeigt - und es geht um Deutschland - das unter Sexworkerinnen die Anzahl/Fälle einer bestehenden Infizierung von HIV nachgewiesenermaßen an einer Hand abzuzählen sind.
Was das Ficken "Wer mit Wem Warum und Wie oft" betrifft, Moral hat in einem Gerichtsurteil nichts suchen.
DAS ist Diskriminierung hoch 10
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Aoife
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RE: Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpf
Die Urteilsbegründung entbehrt jeder Logik.
Und ist in diesem Fall darüber hinaus auch noch überflüssig, da ohnehin zugunsten der Frau entschieden wurde.
Man kann nur vermuten, welche psychische Problematik den Richter dazu bewegt hat für den gegeben Fall völlig irrelevante Situationen, in denen er Promiskuität nur dann als "besonderen Charakterzug" sieht, wenn sie in Verbindung mit Geldfluss vorliegt, so ausführlich auszumalen.
Liebe Grüße, Aoife
Und ist in diesem Fall darüber hinaus auch noch überflüssig, da ohnehin zugunsten der Frau entschieden wurde.
Man kann nur vermuten, welche psychische Problematik den Richter dazu bewegt hat für den gegeben Fall völlig irrelevante Situationen, in denen er Promiskuität nur dann als "besonderen Charakterzug" sieht, wenn sie in Verbindung mit Geldfluss vorliegt, so ausführlich auszumalen.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Dennis
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RE: Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpf
Hallo Aoife
Mittlerweile habe ich mit Hilfe der Pressesprecherin des OLG Brandenburg die Begründung entdeckt.
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Es geht erst einmal um ein "Eheaufhebungsverfahren" was - da die Dame zwei Wochen der Prostituition nachgegangen ist - abgelehnt wurde. Diese 2 Wochen reichen nicht aus.
Nichtsdestoweniger ist die weitere Begründung für mich als Laien - mehr als nur fragwürdig.
Für mich der ich kein Jurist bin liegt in den Ausführungen in der weiteren Begründung "Was wäre wenn" bzw "Es sähe anders aus i.e. wäre die Sexarbeitern der Prostituition über einen längeren Zeitraum nachgegangen . . . . . " eine Diskrimnierung von Sexarbeiterinnen vor.
Mittlerweile habe ich mit Hilfe der Pressesprecherin des OLG Brandenburg die Begründung entdeckt.
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Es geht erst einmal um ein "Eheaufhebungsverfahren" was - da die Dame zwei Wochen der Prostituition nachgegangen ist - abgelehnt wurde. Diese 2 Wochen reichen nicht aus.
Nichtsdestoweniger ist die weitere Begründung für mich als Laien - mehr als nur fragwürdig.
Für mich der ich kein Jurist bin liegt in den Ausführungen in der weiteren Begründung "Was wäre wenn" bzw "Es sähe anders aus i.e. wäre die Sexarbeitern der Prostituition über einen längeren Zeitraum nachgegangen . . . . . " eine Diskrimnierung von Sexarbeiterinnen vor.
Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen.
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Aoife
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RE: Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpf

Richtig - und da diese Ausführungen im gegebenen Fall erstens nichts zur Sache tun, und zweitens in sich unstimmig sind (Infektionsrisiko ist bei HWG ohne Geldfluss eher gegeben als bei HWG mit Geldfluss), und drittens dann auf dieser nicht vorhandenen Grundlage behauptet wird, dass Prostitution ein "Charakterzug" sei, über den der Bräutigam aktiv aufgeklärt werden müsse (ein Schluss, der selbst wenn die gesundheitliche Begründung richtig wäre nichts damit zu tun hat und somit unbegründet ist), fragt man sich schon, welches Problem denn den Richter bewogen haben könnte, diese Absurditäten auch noch schriftlich in einer Urteilsbegründung festzuhalten.Dennis hat geschrieben:Nichtsdestoweniger ist die weitere Begründung für mich als Laien - mehr als nur fragwürdig.
Für mich der ich kein Jurist bin liegt in den Ausführungen in der weiteren Begründung "Was wäre wenn" bzw "Es sähe anders aus i.e. wäre die Sexarbeitern der Prostituition über einen längeren Zeitraum nachgegangen . . . . . " eine Diskrimnierung von Sexarbeiterinnen vor.
Ohne irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen, aber beispielhaft könnte man sich etwa vorstellen, dass er selbst eine promiske Tochter hat und somit interessiert daran ist, dass nicht Promiskuität, sondern nur ein damit verbundener Geldfluß als mitteilungswürdige Besonderheit gesehen werden soll.
Liebe Grüße, Aoife
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Ariane
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Einfach fürchterlich. Erinnert mich u.a. an die griechische Rechtspraxis, die SW den Personenstand nicht zugesteht und damit bspw. das Recht, eine bürgerliche Ehe einzugehen. Sexworker als Unperson. Erst vor einigen Jahren wurde diese Rechtsauffassung in Grossbritannien geändert. Eine sog. Prostituierte galt über lange Zeit nicht als "Person"/Rechtsperson mit einschneidenden Konsequenzen.
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malin
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Aoife
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Nun ja, rein dem Wortlaut nach kann man die Urteilsbegründung ja auch so verstehen, dass schon nach 14 Tagen damit wieder aufzuhören eine "einmalige Verfehlung" darstellt ...malin hat geschrieben:richtig heftig finde ich vor allem die anmassung prostitution, einen LEGALEN BERUF, als VERFEHLUNG zu betiteln.
haben die nen knall?
Liebe Grüße, Aoife
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Dennis
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so nach dem motto, na ja jugendsünden macht halt jeder mal. die hauptsache ist ja man sieht es ein und kommt auf den richtigen weg (der gesellschaft - kirche) wieder zurück.Aoife hat geschrieben:Nun ja, rein dem Wortlaut nach kann man die Urteilsbegründung ja auch so verstehen, dass schon nach 14 Tagen damit wieder aufzuhören eine "einmalige Verfehlung" darstellt ...malin hat geschrieben:richtig heftig finde ich vor allem die anmassung prostitution, einen LEGALEN BERUF, als VERFEHLUNG zu betiteln.
haben die nen knall?![]()
Liebe Grüße, Aoife
andernfalls . . .
es sind diese unausgeprochenen andeutungen, dieser moralische finger der da erhoben wurde und der nichts in der begründung zu suchen hat.
damit kommt auch zum ausdruck das sexarbeiter per se sollten sie dieses gerich mal in anspruch nehmen müssen, bei solch einem richter schlechte karten hat.
ist jetzt reine spekulation aber das machen gerichte ja mitunter auch . . .
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Dennis
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RE: Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpf
Was ich rausgehört habe muß es schon knüppeldick kommen damit man ein Ehevertrag aufhebt. Die Absicht war hier eher Abkassieren . . . des Ehefrau zu umgehen. Deshalb der Versuch des Klägers die Ehe aufzuheben. Jetzt gehts halt nur über den Weg der Scheidung . . und das tut weh . . .autschn. 
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Dennis
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RE: Prostitution ist besonders ungewöhnlicher Fall und verpf
was die ausführliche Urteilsbegründung betrifft - die kann man wie folgt aufrufen:
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