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Frau Minister, wieviele...
... Asylwerberinnen haben den "Deckel"?
Parlamentarische Anfrage (2429/J XXII. GP vom 10.12.2004) der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
Genehmigung der Prostitution für Asylwerberinnen in Wien.
Laut Bundesbetreuungsgesetz dürfen Asylwerberinnen und Asylwerber mit ihrem Einverständnis nur für Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung in einer Betreuungsstelle stehen, oder für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land oder Gemeinde herangezogen werden. Andere Erwerbstätigkeiten sind somit für Asylwerberinnen und Asylwerber ausgeschlossen.
Tatsache ist, dass die Bundespolizeidirektion Wien, Frauen die Prostitution bewilligt, die tatsächlich Asylwerberinnen sind, weil weder überprüft wird, welchen Aufenthaltstitel eine Frau hat noch ob eine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorliegt. Es werden also ungeprüft nach dem Wiener Prostitutionsgesetz Bewilligungen ("Deckel") zur Ausübung des "freien" Gewerbes erteilt. Damit ausgestattet können diese Frauen auch die Gesundheitsuntersuchung bei der Magistratsabteilung 15, Gesundheitswesen und Soziales, vornehmen lassen.
Durch diese Möglichkeit der Umgehung des Verbotes der Erwerbstätigkeit werden immer mehr Asylwerberinnen zur Prostitution verleitet, wenn nicht gar durch widrige Umstände gezwungen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den Bundesminister für Inneres folgende Anfrage:
Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
Liese Prokop: Es ist dem Bundesministerium für Inneres grundsätzlich bekannt, dass auch an Asylwerberinnen Kontrollkarten der Gemeinde Wien ausgegeben werden.
Wie viele Asylwerberinnen sind zur Zeit in Wien als Prostituierte tätig?
Wie viele Asylwerberinnen haben gemäß dem Wiener Prostitutionsgesetz durch die Bundespolizeidirektion Wien den so genannten "Deckel" erhalten?
Weshalb prüft die Bundespolizeidirektion Wien nicht anlässlich der Ausstellung des so genannten "Deckels" ob es sich bei den Antragstellerinnen um Asylwerberinnen handelt?
Welche Möglichkeiten sehen Sie diesen dargestellten Missbrauch abzustellen?
Prokop: Die Ausgabe der Karten für die legale Prostitution erfolgt durch den Magistrat Wien und wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes Wien gehandhabt. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenderen Beantwortung Abstand nehme.
Gibt es diese Praxis, Asylwerberinnen die Ausübung der Prostitution behördlich zu gestatten, auch in anderen Bundesländern?
Prokop: Da die einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer keine mit dem § 6 des Wiener Prostitutionsgesetzes vergleichbare Regelung enthalten, aufgrund welcher eine (polizei)behördliche Meldepflicht besteht, kommt die Ausstellung der Kontrollkarten (Gesundheitsbücher und dgl.), die zur Ausübung der Prostitution berechtigen, den Gesundheitsämtern der Magistrate und der Bezirksverwaltungsbehörden zu und fällt somit nicht in den sachlichen Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Gibt es diese Praxis auch in anderen EU-Staaten?
Prokop: Die Europäische Kommission stellt in Analysen von Mitgliedstaaten fest, dass im Wesentlichen in den Mitgliedstaaten ähnliche Beurteilungen getroffen werden, die jedoch nicht generalisierbar sind.
Wie viele dieser Frauen befinden sich in Bundesbetreuung?
Inwieweit werden Einkommen aus der Prostitution von Asylwerberinnen zur Beurteilung der Bedürftigkeit gemäß § 1 Bundesbetreuungsgesetz herangezogen?
Prokop: Im Rahmen der seit 1. Mai 2004 umgesetzten Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, ist grundsätzlich jedes Einkommen bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit gemäß Bundesbetreuungsgesetz heranzuziehen. Die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit obliegt den Grundversorgungsstellen der Länder. Vom Bundesministerium für Inneres werden keine zusammenfassenden Aufzeichnungen geführt.
Ist die Ausübung eines freien Gewerbes dieser Art im Sinne der Bestimmung des Bundesbetreuungsgesetzes?
Prokop: Das Bundesbetreuungsgesetz regelt nicht die Möglichkeit von Erwerbstätigkeit von Asylwerbern, sondern sieht lediglich die Gewährung einer angemessenen Entschädigung für Hilfstätigkeiten vor. Die selbständige Erwerbstätigkeit ist daher unabhängig zum Bundesbetreuungsgesetz zu bewerten.
Welcher Erwerbstätigkeit dürfen Asylwerber nach welcher Rechtsgrundlage noch nachgehen?
Prokop: Asylwerber, die in einer Betreuungsstelle untergebracht sind, können gemäß Bundesbetreuungsgesetz mit ihrem Einverständnis
• für Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen, wie zum Beispiel Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltungen,
• für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land oder Gemeinde, wie zum Beispiel Landschaftsgestaltung, Betreuung von Park- oder Sportanlagen, Unterstützung in der Administration, herangezogen werden.
Ebenso ist es für Asylwerber, deren Asylverfahren bereits länger als drei Monate dauert oder die über eine befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte verfügen, nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz möglich, eine Beschäftigungsbewilligung zu erlangen. Damit ist klargestellt, dass Asylwerber – vorbehaltlich der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung – zum Arbeitsmarkt zugelassen sind. Grundsätzlich haben Asylwerber außerdem Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit.
Parlamentarische Anfrage Asylwerberinnen haben den "Dec
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Man mag zu dieser Anfrage (aus dem Jahre 2004) stehen wie man möchte - sicherlich greift sie in gewisser Weise einen Kernwiderspruch auf - aber trotzdem kann ich ihr nicht wertfrei gegenüber treten:
Wenn ich mich richtig erinnere, war die Anfragende, Dr. Helene Partik-Pablé, die Jenige welche folgende Zitate prägte (ich stopple jetzt aus meiner Erinnerung zusammen): "Ein Häftling soll ein gewisses Hunger und Kältegefühl verspüren" (auch eine interessante Foltermethode) und dann war doch noch der legendäre Ausspruch, dass "schwarzafrikanische Menschen (Dealer) mehr Agressivität aufweisen würden, wie Menschen anderer Rassen" (Könnte man im weitesten Sinne und wurde auch in Folge als rassistisch motiviert eingestuft). Mit Politikern mancher politischer Parteien habe ich so meine Probleme (jetzt brüllt gleich wieder einer "Gutmensch" oder was auch immer - erst vor wenigen Monaten wurde auf meine Wohnungstür der Ausdruck "Judenfreund" geschmiert. Ich habe das Geschmiere stehen lassen und "nicht nur" darunter geschrieben.
Der Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmarkt soll geregelt werden. Aber in Richtung Erleichterung - wenn wir Leute ins Land lassen, haben wir nur 2 Möglichkeit - der Staat ernährt sie, weil sie nicht arbeiten dürfen. Oder wir erlauben die Arbeit, damit sie sich selbst ernähren können. Alles Andere wird, glaube ich nicht funktionieren. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Graubereiche Problembereiche sind.
Christian, der hier seine persönliche Meinung zum Ausdruck bringt
Wenn ich mich richtig erinnere, war die Anfragende, Dr. Helene Partik-Pablé, die Jenige welche folgende Zitate prägte (ich stopple jetzt aus meiner Erinnerung zusammen): "Ein Häftling soll ein gewisses Hunger und Kältegefühl verspüren" (auch eine interessante Foltermethode) und dann war doch noch der legendäre Ausspruch, dass "schwarzafrikanische Menschen (Dealer) mehr Agressivität aufweisen würden, wie Menschen anderer Rassen" (Könnte man im weitesten Sinne und wurde auch in Folge als rassistisch motiviert eingestuft). Mit Politikern mancher politischer Parteien habe ich so meine Probleme (jetzt brüllt gleich wieder einer "Gutmensch" oder was auch immer - erst vor wenigen Monaten wurde auf meine Wohnungstür der Ausdruck "Judenfreund" geschmiert. Ich habe das Geschmiere stehen lassen und "nicht nur" darunter geschrieben.
Der Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmarkt soll geregelt werden. Aber in Richtung Erleichterung - wenn wir Leute ins Land lassen, haben wir nur 2 Möglichkeit - der Staat ernährt sie, weil sie nicht arbeiten dürfen. Oder wir erlauben die Arbeit, damit sie sich selbst ernähren können. Alles Andere wird, glaube ich nicht funktionieren. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Graubereiche Problembereiche sind.
Christian, der hier seine persönliche Meinung zum Ausdruck bringt