Dass ein Beamter des Innenministeriums in einen ablehnenden Bescheid auf einen Asylantrag als Begründung hineinschreibt, die Antragstellerin könne ja in Nigeria der Prostitution nachgehen, denn dort sei echt eine Marktlücke (er hat es eleganter formuliert) und auf ihr Baby werde schon jemand aufpassen, ist zwar gemeldet worden, erregte aber nur kurz Aufmerksamkeit.
Ebenso, dass in einem anderen Ablehnungsbescheid geschrieben wurde, die Vergewaltigung einer tschetschenischen Frau sei unglaubwürdig, weil sie dann eigentlich von ihren Brüdern oder ihrem Vater im Zuge eines Ehrenmords hätte umgebracht werden müssen. Das ist ungerecht, denn es zeigt doch, dass unsere Polizeibürokratie sich wirklich bemüht, die sozio-kulturellen Gegebenheiten in fernen Ländern wie Nigeria und Tschetschenien zu erkunden und in ihre Bescheide einfließen zu lassen. Minister Platter kann stolz sein auf seine Mitarbeiter, die keine Fließbandbescheide mit Textbausteinen erstellen, sondern einfühlsam auf die jeweilige Situation eingehen.
In Tschetschenien vergewaltigt, in Nigeria zur Prostitution gezwungen, das muss man alles nicht so eng sehen! (rau/DER STANDARD, Printausgabe, 18.10.2007)
http://derstandard.at/?url=/?id=3077732
Anmerkung vom Zwerg: Es gibt Momente, wo ich nicht glauben kann, was ich lese - in diesem Fall ist es wieder einmal so weit gewesen. Ich finde es unfassbar
Der Standard: Ablehnungsgründe bzg. Aufenthaltsgenehmigung
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Zwerg
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