Pressemitteilung:
Streit um gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit nach Berliner DGB-Bundeskongress: „Wer Sexarbeit als Arbeit anerkennt, muss auch dem Kahlschlag von Arbeitsplätzen in der Prostitution entgegentreten.“
In einem ‚Offenen Brief‘ an die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisiert Doña-Carmen-Sprecherin Juanita Henning die halbherzige Neuausrichtung der DGB-Politik zum Thema ‚Sexarbeit in der Prostitution‘.
Hier weiterlesen: https://www.donacarmen.de/pressemitteil ... #more-3386
Offener Brief an die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi
Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit ohne Arbeitsplätze?
Doña Carmen e.V. zum 23. Ordentlicher DGB-Bundeskongress Berlin (10. 05. – 13. 05. 2026)
Anmerkungen zum Antrag F02
„Illegale Prostitution und Menschenhandel konsequent bekämpfen, selbstbestimmte Sexarbeit als Erwerbsarbeit anerkennen“
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https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... an-DGB.pdf
Streit um gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit nach Berliner DGB-Bundeskongress:
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fraences
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Streit um gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit nach Berliner DGB-Bundeskongress:
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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deernhh
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Re: Streit um gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit nach Berliner DGB-Bundeskongress:
Streit um gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit
by Dona Carmen e.V. — veröffentlicht 18.05.2026
In einem ‚Offenen Brief' an die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisiert Doña-Carmen-Sprecherin Juanita Henning die halbherzige Neuausrichtung der DGB-Politik zum Thema ‚Sexarbeit in der Prostitution'.
Der in Frankfurt ansässige Verein Doña Carmen e.V., der für soziale und politische Rechte von Prostituierten eintritt, begrüßt ausdrücklich die auf dem 23. Bundeskongress des DGB erfolgte Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit. Die ebenfalls beschlossene Zurückweisung eines Sexkaufverbots nach dem ‚Nordischen Modell' sei vor diesem Hintergrund eine überfällige und folgerichtige Positionierung.
Völlig unverständlich und im Ergebnis inakzeptabel sei hingegen, dass der DGB diese Neupositionierung an eine Befürwortung der Empfehlungen der Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) koppele.
Denn deren Empfehlungen einer Beibehaltung der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und deren Ausdehnung auf den digitalen Bereich forciere lediglich die sich ohnehin bereits abzeichnende flächendeckende und dramatische Vernichtung von Arbeitsplätzen im Prostitutionsgewerbe.
Damit stünden die KFN-Empfehlungen in klarem Widerspruch zu einer Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit. Eine Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit ohne Verteidigung von Arbeitsplätzen sei sicher „keine schlüssige und überzeugende gewerkschaftliche Position", moniert Henning und fordert den DGB-Vorstand auf, seine in Berlin beschlossene Position zu überprüfen.
In ihrem Offenen Brief erinnert Henning daran, dass Sexarbeiter*innen und ihre Interessenvertretungen sich seit mehr als einem Jahrzehnt klar und deutlich gegen die im Prostituiertenschutzgesetz verankerte Zwangsregistrierung von Sexarbeiter*innen und gegen die Mitführpflicht eines ihnen aufgezwungenen ‚Hurenpasses' ausgesprochen hätten.
Mit seiner Blanko-Zustimmung zu sämtlichen KFN-Empfehlungen, die Anmeldepflicht und Hurenpass befürworten, missachte der DGB die seit Jahr und Tag öffentlich bekundeten Interessen von Sexarbeiter*innen – und das auch noch unter dem Label einer „Anerkennung von Sexarbeit als Erwerbsarbeit".
Es sei bitter, dass der DGB diese diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung von Sexarbeiter*innen durchwinkt und absegnet. Für eine Dachorganisation, die sich nach eigenem Bekunden für die Interessen der Beschäftigten hierzulande einsetzt, sei eine solche Positionierung beschämend und unwürdig.
Als „Zumutung sondergleichen" bezeichnet Henning in diesem Zusammenhang, dass der DGB ‚Menschenhandel' und ‚illegale Prostitution' auf eine Stufe stelle. Ersteres sei eine Straftat und letzteres eine Ordnungswidrigkeit. Sexarbeiter*innen wollten nicht illegal arbeiten, sondern bevorzugen eine Legalität, die auf rechtlicher Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigkeiten gründe. Dies sei mit dem Prostituiertenschutzgesetz jedoch nicht gegeben. Die Illegalisierung von Prostitution sei gegenwärtig eine Folge von Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten im Zusammenspiel mit problematischen Sperrgebiets- und baurechtlichen Regelungen. Dafür könne man Sexarbeiter*innen schlechterdings nicht in Haftung nehmen.
Mit seiner Berliner Neupositionierung zu Sexarbeit habe der DGB unter Beweis gestellt, dass er den Herausforderungen der prostitutionspolitischen Debatte noch nicht gewachsen sei.
Doña-Carmen-Sprecherin Juanita Henning versteht ihre Kritik am DGB-Bundesvorstand als konstruktiven Beitrag dazu, die gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit glaubwürdiger zu gestalten und sie mit den Forderungen der Betroffenen in Übereinstimmung zu bringen.
https://www.donacarmen.de/offener-brief ... in-fahimi/
Pressemitteilung 17.5.2026
https://www.frankfurter-info.org/news/s ... -sexarbeit
by Dona Carmen e.V. — veröffentlicht 18.05.2026
In einem ‚Offenen Brief' an die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisiert Doña-Carmen-Sprecherin Juanita Henning die halbherzige Neuausrichtung der DGB-Politik zum Thema ‚Sexarbeit in der Prostitution'.
Der in Frankfurt ansässige Verein Doña Carmen e.V., der für soziale und politische Rechte von Prostituierten eintritt, begrüßt ausdrücklich die auf dem 23. Bundeskongress des DGB erfolgte Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit. Die ebenfalls beschlossene Zurückweisung eines Sexkaufverbots nach dem ‚Nordischen Modell' sei vor diesem Hintergrund eine überfällige und folgerichtige Positionierung.
Völlig unverständlich und im Ergebnis inakzeptabel sei hingegen, dass der DGB diese Neupositionierung an eine Befürwortung der Empfehlungen der Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) koppele.
Denn deren Empfehlungen einer Beibehaltung der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und deren Ausdehnung auf den digitalen Bereich forciere lediglich die sich ohnehin bereits abzeichnende flächendeckende und dramatische Vernichtung von Arbeitsplätzen im Prostitutionsgewerbe.
Damit stünden die KFN-Empfehlungen in klarem Widerspruch zu einer Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit. Eine Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit ohne Verteidigung von Arbeitsplätzen sei sicher „keine schlüssige und überzeugende gewerkschaftliche Position", moniert Henning und fordert den DGB-Vorstand auf, seine in Berlin beschlossene Position zu überprüfen.
In ihrem Offenen Brief erinnert Henning daran, dass Sexarbeiter*innen und ihre Interessenvertretungen sich seit mehr als einem Jahrzehnt klar und deutlich gegen die im Prostituiertenschutzgesetz verankerte Zwangsregistrierung von Sexarbeiter*innen und gegen die Mitführpflicht eines ihnen aufgezwungenen ‚Hurenpasses' ausgesprochen hätten.
Mit seiner Blanko-Zustimmung zu sämtlichen KFN-Empfehlungen, die Anmeldepflicht und Hurenpass befürworten, missachte der DGB die seit Jahr und Tag öffentlich bekundeten Interessen von Sexarbeiter*innen – und das auch noch unter dem Label einer „Anerkennung von Sexarbeit als Erwerbsarbeit".
Es sei bitter, dass der DGB diese diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung von Sexarbeiter*innen durchwinkt und absegnet. Für eine Dachorganisation, die sich nach eigenem Bekunden für die Interessen der Beschäftigten hierzulande einsetzt, sei eine solche Positionierung beschämend und unwürdig.
Als „Zumutung sondergleichen" bezeichnet Henning in diesem Zusammenhang, dass der DGB ‚Menschenhandel' und ‚illegale Prostitution' auf eine Stufe stelle. Ersteres sei eine Straftat und letzteres eine Ordnungswidrigkeit. Sexarbeiter*innen wollten nicht illegal arbeiten, sondern bevorzugen eine Legalität, die auf rechtlicher Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigkeiten gründe. Dies sei mit dem Prostituiertenschutzgesetz jedoch nicht gegeben. Die Illegalisierung von Prostitution sei gegenwärtig eine Folge von Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten im Zusammenspiel mit problematischen Sperrgebiets- und baurechtlichen Regelungen. Dafür könne man Sexarbeiter*innen schlechterdings nicht in Haftung nehmen.
Mit seiner Berliner Neupositionierung zu Sexarbeit habe der DGB unter Beweis gestellt, dass er den Herausforderungen der prostitutionspolitischen Debatte noch nicht gewachsen sei.
Doña-Carmen-Sprecherin Juanita Henning versteht ihre Kritik am DGB-Bundesvorstand als konstruktiven Beitrag dazu, die gewerkschaftliche Positionierung zu Sexarbeit glaubwürdiger zu gestalten und sie mit den Forderungen der Betroffenen in Übereinstimmung zu bringen.
https://www.donacarmen.de/offener-brief ... in-fahimi/
Pressemitteilung 17.5.2026
https://www.frankfurter-info.org/news/s ... -sexarbeit