Dieser Thread dient zur Diskussion und zur Frage -Stellung bzw. Beantwortung.
Es ist ja schon relativ bekannt, dass es einen Initiativantrag zu Änderung des Prostitutionsgesetzes 2011 im Wiener Landtag gab, und dieser auch bereits beschlossen wurde.
Wir haben jetzt sehr regelmäßig nachgesehen, ob dieses beschlossene Gesetz jetzt schon genauer ausgeführt wurde.
Für mich werfen sich einige Fragen auf.
Keiner weiß bei einigen Punkten so genau was eigentlich Gesetz ist oder sein wird.
Heute ist mir beim Lesen etwas aufgefallen:
§ 2.
(5) Prostitutionslokale sind zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution bestimmte oder verwendete Gebäude, Gebäudeteile oder andere geschlossene Räume. Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen. Insbesondere wird dies aufgrund der äußeren Gestaltung der Räume (wie zB Lichtreklame, bildliche Darstellungen, Bezeichnungen und Schriftzüge) oder weil sich darin eine oder mehrere Personen aufhalten, die ein Verhalten gemäß Abs. 2 setzen oder ein der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen, zu vermuten sein.
Ich finde diesen Satz äußerst bedenklich.
Man muss sich hier die Frage stellen: Wie sieht eine Sexarbeiterin nach dem Gesetz aus?
" der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen"
Wenn ich mit Jeans und Turnschuhen im Bordell sitze, bin ich dann der Prostitution zuzuordnen als Sexarbeiterin?
Ich bin Kundin und habe Strapse und Minirock an. Werde ich jetzt fälschlicher Weise als Sexarbeiterin strafrechtlich belangt? Ja, werde ich, denn ich muss das Gegenteil beweisen. Wie beweise ich als Kundin das Gegenteil? Es ist faktisch unmöglich!
(4) *Körperhaltungen belästigt *
Ich kann mir nicht erklären, welche Körperhaltung mit Betonung der Geschlechtssphäre, extrem belästigend wäre.
Das Wort Freier finde ich furchtbar unpassend, diskriminierend und entwürdigend:
Freier von freien bedeutete z.B.: Beim Vater um die Hand der Tochter anzuhalten und dann ist mit dem Ehegelübde vertraglich das Eigentum an der Tochter vom Vater an den Ehemann übergegangen.
Wir haben Hochsaison dabei alle möglichen Straßen oder Produkte umzubenennen, weil sie in ihrer Namensgebung diskriminierend sind.
Aber das Wort Freier, welches impliziert, man würde während der Dienstleistung körperlich in das Eigentum des Kunden übergehen.
Da sehen wir natürlich keine Diskrimminierung.Es steht ja sogar so im Gesetz.
Entweder sind die Gesetze so schwammig formuliert, dass die Exekutive, die uns zu überwachende Stelle ( ja überwachen steht auch im Gesetz), alles hinein interpretieren kann. --- Ah die Dame hat ein wenig Ausschnitt und die Jeans sind doch etwas eng, man könnte direkt eine wenig Kontur des Hinterns erkennen. Hah, ertappt, sie ist doch eine Prostituierte!!! --- oder es stehen diskriminierende Phrasen drinnen. Das interessiert aber dann niemanden. Anerkannt werden wir natürlich, man macht Gesetze, um uns zu schützen. Der Staat schützt uns sogar so sehr, daß er uns bei Gesetzesänderung nicht mal fragt.
Wäre doch eigenartig, die, um die es geht, zu fragen oder?
Die Experten, sind die die uns überwachen, die können natürlich am besten beurteilen, was wir brauchen ! ( Sarkasmus Schild hochhalte )
Sie ist im Stuwervietrel in einem Minirock kurz stehen geblieben und hat einem Autofahrer zugelächelt. Hah, es ist eine Prostituierte.....
Wenn der Staat einer Berufsgruppe die Länge ihres Rockes vorschreibt und damit eine Zurodenbarkeit zu einem Beruf schafft, mache ich mir Sorgen über unser Rechtssystem!!
Lieber österreischischer Staat?
Wie sieht eine Prostituierte aus?
Die Verrichtungsstätte:
Warum wird das überall so genannt?
Es impliziert den Zusammenhang zu einer öffentlichen Toilette.
Auch wenn manche Stellen sagen, wir mögen übertreiben mit Spitzfindigkeiten. Nein, das stimmt nicht.
Diskriminierung ist nicht messbar. Es bleibt und ist Diskriminierung!
Beste Grüße und auf einen netten kritischen Gedankenaustausch
Nora
Fragen zum Wr. Prostitutionsgesetz Fassung 2023
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Re: Fragen zum Wr. Prostitutionsgesetz Fassung 2023
Zur Erklärung: Bisher sind ja nur Bruchstücke des Gesetzes bekannt (obwohl es per Initiativantrag bereits beschlossen ist). Deshalb können wir nur Nachschau halten, was von den Änderungen bereits eingepflegt wurde, bzw. was da dann wirklich drin steht.... ist irgendwie wie beim 2011er Gesetz: Da wurde eine Amnestie für offene Strafen verkündigt und gefeiert.... Obwohl in der endgültigen Fassung (nach dem Beschluss!!!) der Absatz komplett gestrichen wurde.
christian
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Re: Fragen zum Wr. Prostitutionsgesetz Fassung 2023
"....ein der Prostitution zuordenbares äußeres Erscheinungsbild."
Was für eine schöne Einladung zu subjektiver Willkür an jeden Polizisten: DU entscheidest, ob sie a Hur ist, oder nicht.
Doch noch viel schlimmer: Es ist eine Drohung an alle Frauen per se. Pass bloß auf dein Erscheinungsbild auf.
Es könnte entschieden werden, dass du eine Prostituierte bist.
Was für eine schöne Einladung zu subjektiver Willkür an jeden Polizisten: DU entscheidest, ob sie a Hur ist, oder nicht.
Doch noch viel schlimmer: Es ist eine Drohung an alle Frauen per se. Pass bloß auf dein Erscheinungsbild auf.
Es könnte entschieden werden, dass du eine Prostituierte bist.
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