Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Kasharius »

Aktualisierte Länderübersicht zu coronabedingten Beschränkungen im Bereich der Sexarbeit.

https://www.donacarmen.de/vierte-welle/

persönliche Anmrkung : Wäre interessant diese Maßnahmen mit der aktuellen BVerfG-Entscheidung ab zugleichen... :002

kasharius grüßt

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floggy
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Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von floggy »

Warum sollten Sex Workers nicht anpassungsfähig sein? Fünf Stammkunden, und die Pandemie kann einen mal den Buckel runterrutschen. Mit fünf Stammkunden ist man doch kein Superspreader! Und man selbst hat gute Chancen, heil durch die Wellen zu schaukeln. Was wir jetzt dringend bräuchten ist die Entkriminalisierung der "Lieferkette", gemeint ist die Infrastruktur. Ich hab' meinen Ohren nicht getraut, wie Jürgen Trittin ganz selbstverständlich bei Markus Lanz (24.11.2021 Minute 46) davon sprach, daß nicht nur die Abgabe bzw der Gebrauch alleine (von Cannabis) sondern die ganze Lieferkette bzw Produktionskette (von Cannabis) legalisiert werden muss. Warum nicht auch von Sexdienstleistungen, hab' ich mich da gefragt? Wozu noch Art 297 EGStGB? Verbot der Prostitution in Sperrbezirken zum "Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes"?

Vielleicht führt die Sichtweise des BVerfG dazu, daß Bürger und Bürgerinnen nun doch erkennen, daß Unvernunft (und Mutationen) zu immer neuen Wellen führen, die der Staat nun mit Billigung des BVerfG hart ahnden darf - Kontaktbeschränkung, Ausgangsbeschränkung, Lockdown, und daß AHA+L+EI+ZI+B+T das mildere Mittel der Wahl wäre, um es erst gar nicht zu einer Gefahrenlage kommen zu lassen. Die kindischen Steigerungsformen äußerste, alleräußerste, alleralleräußerste Gefahrenlage, die kindischem Verhalten folgen, erübrigten sich dann. Vorerst hat aber die Vernunft ausgedient, sehr lange, wenn sich Omikron als infektiöser, pathologischer und flüchtiger erweisen sollte, vielleicht bis in den Sommerurlaub hinein. Ich warte nun auf die ersten Anzeichen einer fünften Welle, sollten wir bis dahin von der vierten Welle tatsächlich runtergekommen sein, um zu beurteilen, ob die Vernunft doch noch Einzug hält.

Ich bleibe pessimistisch, weil ich mittlerweile erkenne, daß es zwei Charaktere gibt, die einen, die das Eintauchen in die Masse suchen und brauchen, und die anderen, die schon mit ein ganz klein wenig kuscheliger Nähe ihrer Glückseligkeit nahe sind. Da ist nichts mehr gemeinsam. Da geht es nur noch gegeneinander.

Corona dreht die Zeit zurück, in eine Zeit, wo das Sex Business noch ein stilles Gewerbe war. Ich hab' nie mehr als das benötigt. Ein bißchen Intimität. Einen Ort, wo ich Mensch sein kann.
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deernhh
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von deernhh »

Habe kein Mitleid mit Ungeimpften, die jetzt nun teilweise in den Lockdown müssen und/oder von Geschäften, die 2G-Regel anwenden, ausgeschlossen werden.
Alle, außer die Kleinsten, hatten bislang ein halbes Jahr Zeit, sich irgendwo impfen zu lassen. Druck auf die Ungeimpften finde ich gut.
Impfdurchbrüche bei Geimpften, die wohl meist bei Kontakt mit Ungeimpften passieren, verlaufen in der Regel weniger krass als bei Ungeimpften, sofern keine schlimmen normale Vorerkrankungen vorhanden sind, und blockieren nicht die Intensivbetten in Krankenhäusern für andere Nichtcoronaerkrankte wie Krebs-, Herzkranke etc..
Es kann nicht sein, dass Ungeimpfte total unsolidarisch sind.
Impfpflicht für alle begrüße ich.
Ist meine Meinung.

Boris Büche
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

"All diese Hinweise verdeutlichen, dass im Falle der „Corona-Schutzmaßnahmen“ bezüglich Prostitution keineswegs nachvollziehbar rational gehandelt wird, sondern offenbar Interessen zum Zuge kommen, die mit der tatsächlichen Entwicklung der vom RKI ausgewiesenen Corona- Indikatoren nur begrenzt zu tun haben." (D.C.)

Das hauptsächlich zum Zuge kommende Interesse ist: Nicht durch rational nachvollziehbares Handeln das Ansehen der seit Lockdown 1 / 2020 gefahrenen Praxis zu gefährden. Gesichtswahrung. Gilt für alle, die da geistig mitgegangen sind, und weiter mitgehen.
Ein spezielles Interesse, Sexarbeit zu bekämpfen, kann ich nicht erkennen. Man unterdrückt schließlich alle "harmlosen" Vergnügungen gleichermaßen.

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deernhh
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von deernhh »

Die Corona-Regeln der einzelnen Länder betreffend Prostitution, Stand 02.12.21
02.12.2021

Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen zum Teil drastisch, es finden dementsprechend fast überall Verschärfungen der Regeln auch für Prostitutionsstätten und sonstige Gewerbe sowie sexuelle Dienstleistungen statt.

Es folgt eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Länderregelungen mit Blick auf die Zugangsbeschränkungen für Kunden.

Thüringen:

Prostitutionsstätten und Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes, Bordelle und vergleichbare Einrichtungen müssen schließen.

Ausgenommen sind allerdings sexuelle Dienstleistungen unabhängig von der Einrichtung, in welcher diese erbracht werden, wenn nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind.

Sachsen:

Die Ausübung und die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, die nicht medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen (und damit auch die Prostitution), sind untersagt.

Sachsen-Anhalt:

Negativ getestete Personen dürfen sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Niedersachsen:

Derzeit gilt Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen.

Kunden müssen entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen.

Nordrhein-Westfalen:

Es gilt die 2G-Plus-Regel für Kunden, d.h. Kunden müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet im Sinne der Verordnung sein.

Hamburg:

Es gilt auch hier die 2G-Plus-Regel für Kunden.

Bayern:

Bordellbetriebe dürfen nicht öffnen, Prostitutionsstätten schon. Sexuelle Dienstleistungen gelten nach der Bayerischen Verordnung als "Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind" (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung). Es gilt hier für Kunden 2G.

Baden-Württemberg:

Derzeit gilt die Alarmstufe 2.

Danach ist der Betrieb von Prostitutionsstätten und die sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes ist für den Publikumsverkehr zulässig, wobei der Zutritt nur immunisierten Kunden nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist (2G-Plus)

Rheinland-Pfalz:

Es gilt die 2G-Plus-Regel für Kunden.

Saarland:

Es gilt die 2G-Plus-Regel für Kunden.

Bremen:

Bei Erreichen der Warnstufen 1, 2 oder 3 ist ein Negativtest für den Besuch einer Prostitutionsstätte erforderlich.

Derzeit gilt Warnstufe 2.

Berlin:

Es gilt die 2G-Regel für Kunden.

Brandenburg:

Es gilt die 2G-Regel für Kunden.

Mecklenburg-Vorpommern:

Die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ist nur für solche Personen gestattet, die den Nachweis über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Schleswig-Holstein:

Es gilt die 2G-Regel für Kunden.

Hessen:

Es gilt die 2G-Plus-Regel für Kunden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-c ... 95289.html

Boris Büche
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

*** Breaking News ***

Auf vielfachen Wunsch der bundesdeutschen Twitterer geht das Minsterium für Keimfreiheit an "Professor Doktor" (*a) Lauterbach.

Hygiene-Karl wird zwar nicht unmittelbar für Sexarbeit zuständig sein, seines engagierten Einsatzes für die möglichst dauerhafte
Verunmöglichung dieses Berufes können wir aber sicher sein.

"Realistischerweise gibt es hier keine Hygienekonzepte."
Denn:
"Das Machtgefüge, die Abhängigkeit in der Prostitution haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Prostituierte erheblichen Gefahren und Übergriffen ausgesetzt worden sind, und somit, glaube ich, sind die Konzepte gut, aber die Durchsetzbarkeit ist nicht da."
und:
"Das heißt, in den Innenräumen könnten sich die Prostituierten oder die Freier infizieren. Es ist völlig naiv zu glauben,
eine Maske könnte das verhindern
." [sonst aber schon! Die Maske kann da fein moralisch unterscheiden.]

sowie, grundsätzlich:
"Wir können nicht einerseits Frauenrechte einfordern und andererseits Zwangsprostitution per Gesetz legalisieren. Das geschieht aktuell aber"
Deshalb spricht Lauterbach nun [2019] davon, Freier zu bestrafen, die Prostituierte aufsuchen. Die Prostituierten selbst sollen keine Konsequenzen fürchten müssen. Lauterbach will einen Vorstoß für ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einbringen.

Na, das kann er ja jetzt.
Wenn auch vorläufig ohne die Generalermächtigung des § 5 IfSG, des wohl schnellstgeänderten Gesetzes der Rechtsgeschichte. Diese oder nächste Woche steht wieder eine Novelle an - mal gucken, was kommt. Vielleicht die Aufnahme irgendeiner STI (*b) in den Katalog meldepflichtiger Krankheiten? und entsprechende Restriktionen für festgestellte Träger*innen, und "Ansteckungsverdächtige" nach der mittlerweile pauschalen Definition?
Dass die "wissenschaftliche Arbeit" des Robert-Koch-Instituts weisungsgebunden sein soll, wurde in Koalitionsvertrag festgelegt.

[*a: dagegen erscheint das akademische Wirken der frischen Berliner regBgm Giffey gradezu korrekt]
[*b: selbst Syphilis ist bisher nicht in § 6 IfSG aufgeführt]

P.S.: Gott bewahre uns vor einem Gesundheitsminister Karl Lauterbach" (W. Kubicki)
dessen Verhältnis zur Wahrheit er selbst kundgetan hat und in diesem Video mit Virtuosität demonstriert.

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malin
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von malin »

Doppelt
Zuletzt geändert von malin am 07.12.2021, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von malin »

Ja mei, Ewigkeiten wurde gekämpft für die Abschaffung des „Bockscheins“ in Dtl…Es ist, zum Glück, geglückt, dieser Kampf. Nun haben wir einen bundesweiten, berufsunabhängigen Bockschein für die Gesamtbevölkerung - und einen überraschend großen Teil der Menschen freuts‘, wie mir scheint. Schon erstaunlich wie sich Dinge entwickeln.
liebe grüsse malin

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Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von floggy »

Ja, und noch etwas anderes, ebenso im Rotlicht erprobt, beispielsweise in Innsbruck/Tirol, kommt jetzt auf 18 Mio Ungeimpfte in Deutschland, und ? Mio in Österreich zu: Bußgelder! Inkassobriefe! Zwangsvollstreckung! Beugehaft wie im Polizeianhaltezentrum! Bürokratischer Kleinkrieg gegen 18 Mio Ungeimpfte. Und wir sollten froh sein, wenn es beim Kleinkrieg bleibt.

Am Infektionsgeschehen wird das nix ändern. Null Komma Nix!

Wie kann man nur davon träumen, 18 Mio Bürger und Bürgerinnen in Beugehaft nehmen zu können. Die Römer, die Spinnen.,
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

"Nun haben wir einen bundesweiten, berufsunabhängigen Bockschein für die Gesamtbevölkerung"

So habe ich es noch nicht gesehen, @malin - das trifft's!

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von malin »

Das war tatsächlich eine Analogie die sich für mich schon ganz am Anfang gezeigt hatte. Deshalb war (und bin) ich verwundert über die große Stille hier. Da doch die meisten Erfahrung haben mit Framing und Übergriffigkeiten im Mäntelchen der Fürsorge.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

@malin: Ja, sehr verwunderlich - auch das beinahe alle "politisch linken", für die man Erfahrung mit propagandistischer Verzerrung voraussetzen sollte, auf der Seite der Maskenbürger zu finden sind (nach lobenswerten, frühen Protesten in "fremder Sache", die mittlerweile ganz vermieden werden). Viele hat es einfach ganz tief im Bauch psychologisch erwischt . . .

Grade gefunden:
"Man hat ja solche Angst vor der Verarmung durch den nächsten Lockdown, dass man ganz vergisst, Todesangst zu haben."
"#B11529 abstrakte Todesangst"
[Salomé Balthus, auf Twitter]
Todesangst mit Anfang 30, bestem Allgemeinzustand - sie hat schon "geboostert" . . .

Die Kollegin Aya Velasquez hingegen hat vor anderen Sachen Angst und bleibt analytisch (ob auf der richtigen Spur, wissen wir noch nicht).
Äußerungen zur Sexworker-Bewegung im Kontext ab Minute 16 - 28.

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von malin »

Aya Velasquez war tatsächlich eine meiner positiven „Corona Entdeckungen“, ich kannte sie vorher nicht. Ihr zuzuhören macht auf jeden Fall Freude, sie hat ein Gespür für zu Grunde liegende Strukturen und die rhetorischen Fähigkeiten sie recht verständlich zu verbalisieren.

Was das „psychologisch erwischt“ betrifft, ich fürchte das trifft auf viele zu (mich eingeschlossen) auf die eine oder andere Weise. Bleibt ja gar nicht aus bei all dem Spektakel das da furios um einen herum explodiert.

Ich halte es so: da man eigentlich zu jeder Zeit medial mit inszenierter Wirklichkeit angelogen wird, verlasse ich mich aktuell in letzter Instanz nur auf das was ich wirklich ganz real um mich herum wahrnehmen kann. Keine Erzählungen durch Dritte, keine Vermutungen, kein „das weiß man doch“ - sondern knallharte Fakten, eigenes Erleben, eigene Augen. Es ist ernüchternd.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

Ich kenne beide von "vorher", saß mit ihnen an einem Tisch, einmal sogar gleichzeitig.
Kunststück - wir sind alle BerlinerInnen :-)
Ayas spontane Urteilsfähigkeit habe ich mal live erlebt, bei so einer Gelegenheit.

Neben Augenschein halte ich auch objektivierbare Daten für verlässlich, z.B. diese:
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps

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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

Pressemitteilung / veröffentlicht am 21. Dezember 2021 [Auszug]
Weg mit den diskriminierenden „2G“- und „2G+“-Vorgaben im Prostitutionsgewerbe!
Ungeimpfte nicht wie Aussätzige behandeln!


Dreizehn Bundesländer, die zusammen 90 % aller Prostitutions-Etablissements und 96 % aller hierzulande tätigen Sexarbeiter*innen umfassen, unterliegen mittlerweile den „2G“- bzw. „2G+“-Vorgaben durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer. An deren Erfüllung ist fortan die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen gekoppelt. Das „2G“- bzw. „2G+“-Regime kommt im Bereich Prostitution einem De-facto-Lockdown gleich. Denn er schließt rund 13 Millionen Nicht-Geimpfte von der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen aus. Die in sechs Bundesländern praktizierte, schärfere „2G+“-Variante vergrault weitere Kunden.

Wer der Meinung ist, dies entspräche einem in den jeweiligen Bundesländern tatsächlich vorliegenden Gefährdungspotenzial durch Covid-19, liegt falsch. So ergeben Recherchen von Doña Carmen e.V. (siehe www.donacarmen.de), dass die 6 Bundesländer mit den strikteren „2G+“-Vorgaben just jene sind, in denen die Covid-19-Hospitalisierungsrate mit am niedrigsten ist und der Anteil der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen unter dem Bundesdurchschnitt von aktuell 20,9 % liegt.
[ . . .]
Doña Carmen stellt fest: Die gegenwärtigen „2G“- bzw. „2G+“-Vorgaben in den einzelnen Bundesländern stehen nachweislich in keinem inneren Zusammenhang zur tatsächlichen Belastung durch Corona. Politisch motivierte Erwägungen jenseits realer Gefährdungslagen sind offenbar ausschlaggebend, wenn es um Vorgaben im Bereich Prostitution geht.

Die von maßgeblichen Covid-19-Indikatoren losgelösten, flächendeckend verordneten „2G“- bzw. „2G+“-Vorgaben im Prostitutionsgewerbe verfolgen einzig und allein das Ziel, durch Ausschluss von sexuellen Dienstleistungen zusätzlichen Druck auf 13 Millionen Ungeimpfte auszuüben. Dieses Ziel rechtfertigt nicht, ein ganzes Gewerbe in Geiselhaft zu nehmen.

Die politische Instrumentalisierung (nicht nur) des Prostitutionsgewerbes zur Erreichung einer höheren Impfquote geschieht auf Kosten der hier tätigen Sexarbeiter*innen. Denn die betroffenen Frauen verdienen unter „2G“-Bedingungen gegenwärtig erheblich weniger, als zur Begleichung ihrer Zimmermieten erforderlich ist. Sie werden dadurch massiv in die Verschuldung getrieben.

Auf der anderen Seite besteht nun die reale Gefahr, dass Jobcenter die betroffenen Frauen mit Verweis auf geöffnete Bordelle jederzeit vom ALG-II-Bezug ausschließen können, der ihnen unter den Bedingungen des Real-Lockdowns 2020/21 erwiesenermaßen zustand. Damit wird durch sachlich nicht gerechtfertigte Corona-Vorgaben die materielle Existenz von Sexarbeiter*innen staatlicherseits in Frage gestellt.
[ . . .]

Boris Büche
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von Boris Büche »

Leni B. ist auch nicht ganz faul:
Fundstück

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deernhh
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Re: Dona Carmen e.V. "Vierte Welle"

Beitrag von deernhh »

Die Corona-Regeln der einzelnen Länder betreffend Prostitution, Stand 22.03.22
22.03.2022

1 Minuten Lesezeit
(2)
Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen leicht an. Gleichwohl ist es in Bezug auf das Thema Prostitution in vielen Bundesländern zu weiteren Lockerungen gekommen.

In einigen Bundesländern müssen Kunden nicht einmal mehr geimpft, genesen oder getestet sein. Allerdings gibt es noch kein Bundesland, in dem alle Corona-Regelungen in Bezug auf Prostitution entfallen sind.

Es folgt eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Länderregelungen mit Blick auf die Zugangsbeschränkungen für Kunden. Eine Maskenpflicht ist nach wie vor überall gegeben. Entgegenstehende Regelungen sind beim jeweiligen Bundesland benannt.

Baden-Württemberg:

3G.

Bayern:

3G für körpernahe Dienstleistungen.

2G-Plus für Zugang in „Bordellbetrieben“ (Bordelle, die mit Clubs oder Diskotheken vergleichbar sind).

Berlin:

3G. Gesichtsnahe Praktiken sind nicht erlaubt.

Brandenburg:

Sexuelle Dienstleistungen: 2G.

Sonstige körpernahe Dienstleistungen: 3G.

Bremen:

3G.

Hamburg:

3G.

Hessen:

2G-Plus.

Mecklenburg-Vorpommern:

3G.

Niedersachsen:

Es besteht Maskenpflicht. Besucher müssen nicht geimpft, genesen oder getestet sein.

Nordrhein-Westfalen:

2G-Plus.

Rheinland-Pfalz:

3G.

Saarland:

3G.

Sachsen-Anhalt

3G.

Daneben: Freiwilliges 2-G-Plus-Zugangsmodell. Hier kann von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und von der Verpflichtung zur Einhaltung eines Abstands abgewichen werden.

Sachsen:

2G-Plus

Schleswig-Holstein:

Es besteht Maskenpflicht. Besucher müssen nicht geimpft, genesen oder getestet sein.

Thüringen:

Es gilt 3G bei der Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen unabhängig von der Einrichtung, in welcher diese erbracht werden, wenn nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind.

Ansonsten gilt für Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und sexuelle Dienstleistungen 2G.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-c ... 99046.html




Neue Corona-Regeln für Prostitution in Schleswig-Holstein
22.03.2022

1 Minuten Lesezeit
(1)
Trotz steigender Corona-Inzidenz macht Schleswig-Holstein sich schon einmal locker:

Die am 19.03.2022 in Kraft getretene Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) sieht auch im Bereich der Prostitution bzw. des Prostitutionsgewerbes ganz erhebliche Erleichterungen vor.

Die wichtigste Änderung:

Besucher müssen nicht geimpft, genesen oder getestet sein.

Gemäß § 9 der Verordnung besteht bei Dienstleistungen mit Körperkontakt wie gewohnt Maskenpflicht. Mund und Nase sind mit einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu bedecken.

Weiterhin haben Betreiberinnen und Betreiber, die Dienstleistungen mit Körperkontakt anbieten, ein Hygienekonzept zu erstellen.

In diesem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:

- die Regelung von Besucherströmen;

- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;

- die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen

- die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft.

So weit, so bekannt.

Darüber hinaus sollen (nicht müssen) Betreiber und Betreiberinnen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung folgender Hygienestandards zu gewährleisten (dies gilt für sämtliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr):

- enge Begegnungen von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden reduziert;

- Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;

- in geschlossenen Räumen bestehen für Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände;

- Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;

- Innenräume werden regelmäßig gelüftet.

Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um Empfehlungen, keine verpflichtenden Regelungen.

Nachdem Prostitution zu Beginn der Pandemie als Treiber bzw. "Super-Spreader" angesehen worden war, ist mittlerweile offenbar für die Politik klar, dass diese Einschätzung falsch war.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue- ... 99004.html