„Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“
dokumentiert das Elend bundesdeutscher Prostitutions-Statistik
von Doña Carmen e.V.
(Februar 2021)
TEIL I
Am 31. Mai 2020 – mitten in den aufgewühlten Zeiten der Corona-Krise – veröffentlichte das Bundesfamilienministerium einen von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommenen „Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“. Laut Bundesregierung sind die mit dem „Zwischenbericht“ vorgelegten Daten „belastbar und solide“. Sie ließen erkennen, dass der mit dem Prostituiertenschutzgesetz intendierte Schutzzweck erreichen werde. Ein kritischer Blick in den „Zwischenbericht“ zeigt jedoch: Er ist rundum misslungen und aufgrund durchgängiger Intransparenz eine einzige Zumutung.
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... TEIL-1.pdf
Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz
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fraences
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Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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