Nachfolgend dokumentiert Doña Carmen e.V. die aktuell geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit
in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer. Die Darstellung erfolgt in Tabellenform zwecks besserer Übersicht und
Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Die Darstellung erfolgt in zwei Tabellen:
TABELLE 01 dokumentiert den aktuellen Umgang mit dem Prostitutionsgewerbe und der Erbringung sexueller Dienstleistungen
außerhalb von Prostitutionsstätten nach Bundesländern.
TABELLE 02 dokumentiert die für das Prostitutionsgewerbe relevanten Paragrafen und Text-Passagen der Corona-Verordnungen
nach Bundesländern.
Da sich die Verordnungen – zum Beispiel aufgrund von Gerichtsurteilen – laufend verändern können, ist die Gültigkeitsdauer der
jeweiligen Corona-Landesverordnung zu beachten. Zum Schluss finden sich die Links zu den zitierten Quellen.
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... 2.2020.pdf
Corona-Verordnungen und Prostitutionsgewerbe (UPDATE 2. Dezember 2020)
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Corona-Verordnungen und Prostitutionsgewerbe (UPDATE 2. Dezember 2020)
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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