Erneuter Lockdown im Prostitutionsgewerbe:
Staatliche Willkür statt Gesundheitsschutz
Bestandsaufnahme mit Ausblick
von Doña Carmen e.V. – November 2020
INHALT:
Vorbemerkung
A. Prostitutionsgewerbe und Sexarbeit im Vorfeld von LOCKDOWN II
(1) LOCKDOWN I & II: Fortsetzung der Politik des Prostituiertenschutzgesetzes
(2) LOCKDOWN-Dauer im Prostitutionsgewerbe unangemessen hoch
(3) „Lockerungs-Phase“ im Prostitutionsgewerbe: Gerichtlich erstritten, zu spät und kürzer
als anderswo
(4) Lockerung bei Prostitution als ‘LOCKDOWN light’
(5) LOCKDOWN und Sexarbeit: Migrantinnen trifft es besonders hart!
(6) ‚LOCKDOWN II‘ im Prostitutionsgewerbe härter als ‚LOCKDOWN I‘
B. LOCKDOWN II:
Ein Akt staatlicher Willkür – auch gegenüber dem Prostitutionsgewerbe
(1) „Erhebliche Reduzierung der Kontakte“
(2) Priorisierung durch Fokus auf „Einrichtungen der Freizeitgestaltung“
(3) Große Unwissenheit und „diffuses Infektionsgeschehen“
(4) Offenkundige Unterschiede im Freizeitbereich systematisch ignoriert
(5) Im Namen des Herrn: Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen vom Lockdown
ausgenommen
(6) Lockdown als Willkür mit System
C. Ausblick
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... C3%BCr.pdf
Erneuter Lockdown im Prostitutionsgewerbe: Staatliche Willkür statt Gesundheitsschutz Bestandsaufnahme mit Ausblick
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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