Landessozialgericht bestätigt Hartz-IV-Anspruch nach Corona-Shutdown
In einer aktuellen Gerichtsentscheidung vom 5. August 2020 hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt einer selbständig tätigen bulgarischen Sexarbeiterin nach Einstellung ihrer Arbeit infolge des Corona-Shutdowns Ansprüche auf Leistung nach dem SGB II (Hartz IV) zugesprochen (Az. L 6 AS 362/20 B ER).
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/
Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:
-
- Admina
- Beiträge: 7441
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 185
- Registriert: 19.08.2008, 19:06
- Wohnort: Wien und Umgebung
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:
Höchst erfreulich! Ich freue mich für die Kollegin
Rose
Rose
we demand our rights
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:
Wenn es sich nicht um die gleiche Sache handelt, gibt es eine weitere Entscheidung des LSG Hessen vom 21.8.2020 L 6 AS 383/20 B ER https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive= in der einer bulgarischen Sexarbeiterin SGB II-Leistungen zugesprochen wurde.
Kasharius grüßt und bleibt dran
Kasharius grüßt und bleibt dran