Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:

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fraences
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Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:

Beitrag von fraences »

Landessozialgericht bestätigt Hartz-IV-Anspruch nach Corona-Shutdown

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung vom 5. August 2020 hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt einer selbständig tätigen bulgarischen Sexarbeiterin nach Einstellung ihrer Arbeit infolge des Corona-Shutdowns Ansprüche auf Leistung nach dem SGB II (Hartz IV) zugesprochen (Az. L 6 AS 362/20 B ER).

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/
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Rose
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Re: Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:

Beitrag von Rose »

Höchst erfreulich! Ich freue mich für die Kollegin

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Kasharius
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Re: Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin:

Beitrag von Kasharius »

Wenn es sich nicht um die gleiche Sache handelt, gibt es eine weitere Entscheidung des LSG Hessen vom 21.8.2020 L 6 AS 383/20 B ER https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive= in der einer bulgarischen Sexarbeiterin SGB II-Leistungen zugesprochen wurde.

Kasharius grüßt und bleibt dran