BesD e.V. Übersicht zu Corona-Hilfen

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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BesD e.V. Übersicht zu Corona-Hilfen

Beitrag von Kasharius »

Auch der BesD e.V. hat auf seiner Internetseite eine informative Übersicht zu Soforthilfen, Beratungsmaßnahmen und weiteren Unterstützungsleisten veröffentlicht:

https://berufsverband-sexarbeit.de/inde ... ce/corona/

Kasharius grüßt

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floggy
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BesD e.V. Übersicht zu Corona-Hilfen

Beitrag von floggy »

Guten Tag Kasharius, mir fällt auf, dass vielerorts von 'kostenlos wohnen lassen' die Rede ist. Dann kann der Bordellbetreiber doch auch keinen Mietausfall beim Staat geltend machen? Müsste man nicht extra NORMALE Wohnungsmietvertraege abschliessen, die der Behörde vorgelegt werden können? Dieser Tage muss fast nichts belegt werden, aber später, wenn der Spuk vorbei ist, doch schon? Keine belegbaren Mietansprüche wäre dann gleichbedeutend mit keine Ausfälle? Und wie sieht es mit der Nutzungsaenderung als Wohnraum aus? Könnte die Behörde nachträglich den Wohnungsmietvertrag als unzulässig hinstellen? Auch das Meldegesetz müsste wohl beachtet werden?

Das soll kein Aufruf sein, vor möglichen Schwierigkeiten zu kapitulieren. Zuerst Obdachlosigkeit vermeiden, dann aber ganz schnell an sich selbst denken, und womöglich Druck aufbauen gegenüber unseren Missguenstlingen in Gesellschaft, Medien und Verwaltung.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

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Kasharius
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Re: BesD e.V. Übersicht zu Corona-Hilfen

Beitrag von Kasharius »

Lieber
@floggy,

alles sehr berechtigte Fragen! Gleichwohl möchte ich mich aus vielerlei Gründen dazu nicht im Detail äußern,den das wäre spekulativ. Nur soviel: Man wird nicht freihändig geben, nur um dann später kleingeistig wieder nehmen zu können. Dazu hätten die Kriterien in irgend einer Form rechtlich verbindlich festgelegt werden müssen, was ja - zu recht - gerade nicht geschehen ist.

Im übrigen: Wenn Betreiber aus Solidarität kostenfrei Obdach gewähren, können Sie natürlich regulären Mietausfall wegen "Betriebsstilllegung" geltend machen.....sollte man jedenfalls erwarten dürfen.

Kasharius grüßt

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floggy
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Beitrag von floggy »

Danke Kasharius. Die oberste Landesbordellaufsichtsbehoerde für Bayern oder vielleicht auch nur das K35 in München haben jetzt Mal gesagt: theoretisch ja wenn die Betreiber mitmachen. Da ist sicherlich nichts weiter genehmigt als die Duldung entgegen ProstSchG Übernachtungsverbot.

Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass jetzt alle möglichen Gesetze nicht mehr gelten sollen bzw von der Behörde ausgelegt werden können, dann aber sicherlich nicht, wenn der Antragsteller 'Bordellbetreiber' angibt. In München gab es den Fall da hat das Finanzamt befunden, dass die Miete zu niedrig angesetzt sei und Mieterhöhung gefordert.

Für alles braucht man heutzutage einen Anwalt.
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Kasharius
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Re: BesD e.V. Übersicht zu Corona-Hilfen

Beitrag von Kasharius »

"Für alles braucht man heutzutage einen Anwalt"

Gott sei´s gepriesen... ;)

Kasharius wünscht Dir gesegnete Ostern