Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
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fraences
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Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Corona und Bordellschließungen:
Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Seit dem 13. März 2020 haben mehrere Städte in Baden-Württemberg, die hessische Stadt Kassel sowie die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Berlin, Saarland, Hamburg und NRW Verfügungen und Erlasse veröffentlicht, die zum Zwecke der Eindämmung des Corona-Virus Prostitutionsausübung verbieten und unter Strafe stellen.
Es ist davon auszugehen, dass den bereits verkündeten Erlassen und Verfügungen weitere folgen werden.
Hier weiter lesen:
https://www.donacarmen.de/corona-und-bo ... #more-2296
Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Seit dem 13. März 2020 haben mehrere Städte in Baden-Württemberg, die hessische Stadt Kassel sowie die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Berlin, Saarland, Hamburg und NRW Verfügungen und Erlasse veröffentlicht, die zum Zwecke der Eindämmung des Corona-Virus Prostitutionsausübung verbieten und unter Strafe stellen.
Es ist davon auszugehen, dass den bereits verkündeten Erlassen und Verfügungen weitere folgen werden.
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Lucille
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
DonaCarmen nennt die entsprechenden §§ des Infektionsschutzgesetzes zu Verdienstausfall und Entschädigung
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certik
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
@fraences
Bisher wurde nur meines Wissens nur in Stuttgart die Prostitutionsausübung verboten, alle anderen Verbote beziehen sich auf den Betrieb von Prostitutionsstätten, wozu scheinbar z.T. auch der Straßenstrich gerechnet wird.
Unterm Strich macht es für die meisten SW keinen Unterschied, rechtlich betrachtet aber leider einen großen :-(
Es wird dadurch deutlich schwieriger für SW eine Entschädigung zu erhalten, da ihnen ja nicht die Berufsausübung untersagt wurde, sondern NUR der Betrieb geschlossen wurde, in dem sie sich eingemietet haben.
Ich befürchte, dass, mit Ausnahme der Stuttgarter, der Text der Verordnungen rechtlich geprüft wurde, um die Schadensersatzforderungen zu minimieren...
Bisher wurde nur meines Wissens nur in Stuttgart die Prostitutionsausübung verboten, alle anderen Verbote beziehen sich auf den Betrieb von Prostitutionsstätten, wozu scheinbar z.T. auch der Straßenstrich gerechnet wird.
Unterm Strich macht es für die meisten SW keinen Unterschied, rechtlich betrachtet aber leider einen großen :-(
Es wird dadurch deutlich schwieriger für SW eine Entschädigung zu erhalten, da ihnen ja nicht die Berufsausübung untersagt wurde, sondern NUR der Betrieb geschlossen wurde, in dem sie sich eingemietet haben.
Ich befürchte, dass, mit Ausnahme der Stuttgarter, der Text der Verordnungen rechtlich geprüft wurde, um die Schadensersatzforderungen zu minimieren...
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Lucille
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Im größten Teil der Städte und Gemeinden ist aber außerhalb genehmigter Betriebe Sperrgebietsverordnung.
Und, ehrlich gesagt, für die meisten Politiker arbeiten wir doch eh Alle nur in Puffs. Ich möchte, außer in Aboli-Homebase Stuttgart, Keinem unterstellen an mehr als an Menschenansammlungen gedacht zu haben ;-)
Und, ehrlich gesagt, für die meisten Politiker arbeiten wir doch eh Alle nur in Puffs. Ich möchte, außer in Aboli-Homebase Stuttgart, Keinem unterstellen an mehr als an Menschenansammlungen gedacht zu haben ;-)
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Veraguas
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
In der Hamburger Allgemeinverfügung geht es ausschliessich um das Verbot von Prostitutionsstätten. Das sind nach dem Prostitutionsschutzgesetz Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden. Es heisst dort:
“Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes muss eingestellt werden. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.“
Von einem allgemeinen Verbot der Prostitution z.B. im Autostrich (das Fahrzeug eines Kunden könnte man schwerlich als ortsfeste Anlage definieren?) oder auf der grünen Wiese ist nicht die Rede.
Also entweder die im Schnellschuss erlassene Verfügung ist versehentlich noch etwas ungenau und wird eventuell nachgebessert werden.
Oder dem Gesetzgeber ist bewusst, dass eine Abgrenzung zwischen Prostitution und soliden Beziehungen, die bisweilen auch einen gewissen Anteil von einem ökonomischen Tauschgeschäft haben können, schwierig ist.
Oder der Gesetzgeber dreht die Begriffe mal wieder nach seinem Gutdünken zurecht.
Oder man möchte Schadensersatzansprüche wegen Berufsverbot vermeiden.
“Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes muss eingestellt werden. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.“
Von einem allgemeinen Verbot der Prostitution z.B. im Autostrich (das Fahrzeug eines Kunden könnte man schwerlich als ortsfeste Anlage definieren?) oder auf der grünen Wiese ist nicht die Rede.
Also entweder die im Schnellschuss erlassene Verfügung ist versehentlich noch etwas ungenau und wird eventuell nachgebessert werden.
Oder dem Gesetzgeber ist bewusst, dass eine Abgrenzung zwischen Prostitution und soliden Beziehungen, die bisweilen auch einen gewissen Anteil von einem ökonomischen Tauschgeschäft haben können, schwierig ist.
Oder der Gesetzgeber dreht die Begriffe mal wieder nach seinem Gutdünken zurecht.
Oder man möchte Schadensersatzansprüche wegen Berufsverbot vermeiden.
Welches Problem auch immer in der Gesellschaft besteht-
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
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fraences
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
An Gesundheitsminister
Herrn Jens Spahn
c/o Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
An die
Leiter/innen & Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter
6-Punkte-Forderungskatalog:
Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der von Bordell-Schließungen betroffenen Sexarbeiter/innen!
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
sehr geehrte Leiter/innen & Mitarbeiter/innen der Gesundheitsbehörden,
im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat eine Reihe von Bundesländern und Städten die Schließung von Prostitutionsstätten bzw. das vollständige Verbot der Ausübung von Prostitution verfügt.
Wir gehen davon aus, dass weitere Verbote auf das Prostitutionsgewerbe und somit weitere Einschränkungen der Grundrechte auf Sexarbeiter/innen zukommen werden.
Für die von diesen drastischen Maßnahmen betroffenen Sexarbeiter/innen bedeutet das eine massive Gefährdung ihrer materiellen und sozialen Existenz. Sie bringen Verunsicherung und haben großes persönliches Leid zur Folge.
Wir erwarten, dass die politisch Verantwortlichen nicht die Augen davor verschließen und alles unterlassen, was auf eine Entsolidarisierung mit den betroffenen Sexarbeiter/innen hinausläuft.
Hier weiter lesen:
https://www.donacarmen.de/offener-brief ... #more-2304
An Gesundheitsminister
Herrn Jens Spahn
c/o Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
An die
Leiter/innen & Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter
6-Punkte-Forderungskatalog:
Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der von Bordell-Schließungen betroffenen Sexarbeiter/innen!
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
sehr geehrte Leiter/innen & Mitarbeiter/innen der Gesundheitsbehörden,
im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat eine Reihe von Bundesländern und Städten die Schließung von Prostitutionsstätten bzw. das vollständige Verbot der Ausübung von Prostitution verfügt.
Wir gehen davon aus, dass weitere Verbote auf das Prostitutionsgewerbe und somit weitere Einschränkungen der Grundrechte auf Sexarbeiter/innen zukommen werden.
Für die von diesen drastischen Maßnahmen betroffenen Sexarbeiter/innen bedeutet das eine massive Gefährdung ihrer materiellen und sozialen Existenz. Sie bringen Verunsicherung und haben großes persönliches Leid zur Folge.
Wir erwarten, dass die politisch Verantwortlichen nicht die Augen davor verschließen und alles unterlassen, was auf eine Entsolidarisierung mit den betroffenen Sexarbeiter/innen hinausläuft.
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Kasharius
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
@freances
Dank auch an Euch für Euren erneuten herausragenden Einsatz der Mut und Tatkraft zugleich zeigt!
Kasharius grüßt
Dank auch an Euch für Euren erneuten herausragenden Einsatz der Mut und Tatkraft zugleich zeigt!
Kasharius grüßt
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fraences
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Doña-Carmen-Merkblatt: CORONA
Was tun?
Wichtige Informationen für Sexarbeiter/innen!
Die meisten Sexarbeiter/innen gehen als Solo-Selbständige auf eigene Rechnung oder in Prostitutionsstätten der Prostitution nach. Sie sind durch die Corona-Krise, insbesondere aber durch die behördlich angeordneten Schließungen von Prostitutionsstätten von massiven Einkommenseinbußen und damit von Existenzvernichtung bedroht.
https://www.donacarmen.de/dona-carmen-m ... #more-2308
Was tun?
Wichtige Informationen für Sexarbeiter/innen!
Die meisten Sexarbeiter/innen gehen als Solo-Selbständige auf eigene Rechnung oder in Prostitutionsstätten der Prostitution nach. Sie sind durch die Corona-Krise, insbesondere aber durch die behördlich angeordneten Schließungen von Prostitutionsstätten von massiven Einkommenseinbußen und damit von Existenzvernichtung bedroht.
https://www.donacarmen.de/dona-carmen-m ... #more-2308
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Ariane
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Gerade meinte eine Person auf Twitter, dass der Hinweis zum Infektionsschutzgesetz irreführend ist und falsche Hoffnungen mache.
Dieser Paragraph §56 gilt nur für Leute, die tatsächlich selber infiziert sind und deswegen aus Sicherheitsgründen nicht arbeiten können. Die aktuellen Schließungen von Prostitutionsstätten sind hier nicht als Begründung für einen Anspruch nach diesem Gesetz anwendbar.
Hmm
Dieser Paragraph §56 gilt nur für Leute, die tatsächlich selber infiziert sind und deswegen aus Sicherheitsgründen nicht arbeiten können. Die aktuellen Schließungen von Prostitutionsstätten sind hier nicht als Begründung für einen Anspruch nach diesem Gesetz anwendbar.
Hmm
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deernhh
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- Beiträge: 1745
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Ja stimmt.
Die Erkrankung muss man sich vom Arzt bestätigen lassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
https://www.finanztip.de/blog/corona-wi ... n-koennen/
https://www.versicherungsbote.de/id/489 ... index.html
Die Erkrankung muss man sich vom Arzt bestätigen lassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
https://www.finanztip.de/blog/corona-wi ... n-koennen/
https://www.versicherungsbote.de/id/489 ... index.html
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MinaMaiskolben
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Re: Doña Carmen e.V. fordert Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Sexarbeiter/innen
Ja, war das eventuell in den Kommentaren bei mir (@DichJasmin)?Ariane hat geschrieben: ↑19.03.2020, 11:27Gerade meinte eine Person auf Twitter, dass der Hinweis zum Infektionsschutzgesetz irreführend ist und falsche Hoffnungen mache.
Dieser Paragraph §56 gilt nur für Leute, die tatsächlich selber infiziert sind und deswegen aus Sicherheitsgründen nicht arbeiten können. Die aktuellen Schließungen von Prostitutionsstätten sind hier nicht als Begründung für einen Anspruch nach diesem Gesetz anwendbar.
Hmm![]()
Mindestens ein Anwalt vertritt dort die Auffassung, dass auch die Schließung mit der Begründung rechtlich nicht wasserdicht ist und man dadurch eventuell Ansprüche hätte. Das ist alles nicht durchdacht und wer will/kann einen Rechtsstreit beginnen.
Teilweise ist es unvorstellbar grad, das hab ich vorhin aus Duisburg geschrieben bekommen:
"Ich schreib mal einfach die Kurzfassung.
4€ mit, 8€ ohne
Als Frau traust dich alleine nicht mehr raus, weil die Mädels sich gegenseitig mit Würfelzucker ( Oo ) das Gesicht zerkratzen - Revierverteidigung."