Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen

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fraences
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Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen

Beitrag von fraences »

Prostituiertenschutzgesetz: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweigert Befassung mit Klage gegen Deutschland
Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen


Mit der Entscheidung vom 5. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg es abgelehnt, sich mit der dort anhängigen Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (Application no. 8557/19) zu befassen.

Hier weiter lesen:
https://www.donacarmen.de/prostituierte ... utschland/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Lycisca
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Re: Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen

Beitrag von Lycisca »

Wie schon vorher in diesem Forum diskutiert wurde, ist hier noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der erfolgversprechendere Weg ist ohnedies der über eine Individualbeschwerde einer Sexarbeiterin, deren Rechte auf Datenschutz oder auf Achtung der Wohnung nicht geachtet wurden. Dazu müsste sich die Sexarbeiterin bei den Verwaltungsgerichten und schließlich beim Bundesverfassungsgericht über den konkreten Eingriff beschweren (und sie hätte dabei wahrscheinlich schon innerstaatlich gute Erfolgsaussichten).

Der französische Richter am EGMR, der die Beschwerde abgewiesen hat, ist übrigens bisweilen ein Befürworter von Polizeibrutalität. Er hat z.B. dafür gestimmt, eine Beschwerde eines Kindes abzuweisen, das von Polizisten geohrfeigt wurde. Erst die Grand Chamber (Bouyid gg Belgien vom 28.09.2015, appl. no. 23380/09) hat eine Verletzung des Folterverbots festgestellt.
Zuletzt geändert von Lycisca am 23.12.2019, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung um ein Zitat

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friederike
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Re: Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen

Beitrag von friederike »

@fraences, @Lycisca,

vielen Dank für diese Information. In der Tat ein skandalöses Verfahren mit einem halbseidenen juristischen "Kniff". Die Reputationen des EuGH und des EGMR ist ohnedies nicht hoch. Sie sinken weiter ... Beide Gerichtshöfe entscheiden nach politischen Mainstream!