Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz!
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- Admina
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Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz!
„Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“ – so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den am 26. Juli 2018 getroffenen und gestern, am 13.08.2018, bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“.
Gestern, am 13. 08. 2018, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vizepräsident Kirchhof, Richterin Ott, Richter Christ) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer/innen gegen das Prostituiertenschutzgesetz, Rechtsanwalt Percy MacLean, ihre Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitgeteilt. Ergebnis: Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter/innen ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde – so die Richter/innen – sei „nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet“, enthalte „überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz“, nur „fiktive Beispiele“ und „Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken“ und trage durch „nicht hinreichende“ Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur „lückenhaft“ Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor.
Mit anderen Worten: stümperhafte Anfängerfehler, ein klarer Fall von Dilettantismus!
Wer die Kulturtechnik des Lesens beherrscht und nicht Altherrenmitglied einer katholischen deutschen Studentenverbindung ist, die nur (!) männliche Akademiker in ihre Reihen aufnimmt (Verfassungsrichter Prof. Ferdinand Kirchhof ist ein solches Mitglied auf Lebenszeit), der mag bei der Lektüre der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz zu durchaus anderen Ergebnissen kommen. Aber es eben alles eine Frage der Macht und gegebenenfalls ihres Missbrauchs.
Der Verfasser der Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, der vor wenigen Wochen leider allzu früh verstorbene und geschätzte Rechtsanwalt Meinhard Starostik, war immerhin die letzten sieben Jahre seines Lebens Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und von daher nicht ganz unerfahren. Zudem hatte er auch zuvor bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die von den Richter/innen vorgetragenen Gründe dafür, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sínd auch insofern nicht nachvollziehbar, als sie explizit schreiben: „Offenbleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“ Offenbar kamen den Verfassungsrichtern hier selbst Zweifel, ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist.
Aber wer, wenn nicht die Verfassungsrichter selbst, hätte das Recht und die Pflicht, dies ein für alle Mal zu entscheiden? Stattdessen haben die Verfassungsrichter einen schlanken Fuß gemacht und sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durch Nicht-Entscheidung in der Sache entzogen.
Die als „Gründe“ daher kommenden Schutzbehauptungen, mit denen sich die drei Richter/innen aus der Affäre ziehen, sind dem Inhalt nach bösartig und für eine vorgeblich unabhängige Justiz ein Armutszeugnis. Sie bestätigen aufs Neue, dass die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft eine Geschichte der Diskriminierung von Prostitution und von Sexarbeiter/innen ist.
Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz haben Sexarbeiter/innen in Deutschland zum ersten Mal versucht, ihre Rechte vor dem obersten deutschen Gericht klären zu lassen. Dessen Richter jedoch haben sich als überfordert erwiesen. Die Folge dieser Fehl- bzw. Nicht-Entscheidung wird sein, dass Sexarbeiter/innen auf absehbare Zeit weiterhin einem auf rechtlicher Ungleichbehandlung beruhenden entwürdigenden und demütigenden Kontrollregime unterworfen bleiben.
Die Entscheidungs-Verweigerung der Richter/innen ist Ausdruck einer tiefsitzenden Missachtung und des mangelnden Respekts gegenüber der Tätigkeit von Sexarbeiter/innen. Gleichzeitig ist der Beschluss eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für tausende Juristinnen und Juristen, wenn Betroffene des Prostituiertenschutzgesetzes zukünftig im elenden Klein-Klein vor den Verwaltungsgerichten der Republik ihre Rechte durchzufechten haben, die ihnen von den für das Prostituiertenschutzgesetz verantwortlichen SPD-Politikern, allen voran Manuela Schwesig, und von der CDU/CSU genommen wurden.
Man sollte nicht vorschnell meinen, dass mit dem fatalen Beschluss der Karlsruher Richter, sich nicht zur Sache zu äußern und die Verfassungsbeschwerde der Sexarbeiter/innen mit einigen windigen Bemerkungen abzuweisen, die politische Auseinandersetzung erledigt wäre. Doña Carmen e.V. lässt sich dadurch nicht entmutigen. Vielmehr gilt die alte Einsicht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
https://www.donacarmen.de/pressemitteil ... #more-2046
Gestern, am 13. 08. 2018, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vizepräsident Kirchhof, Richterin Ott, Richter Christ) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer/innen gegen das Prostituiertenschutzgesetz, Rechtsanwalt Percy MacLean, ihre Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitgeteilt. Ergebnis: Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter/innen ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde – so die Richter/innen – sei „nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet“, enthalte „überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz“, nur „fiktive Beispiele“ und „Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken“ und trage durch „nicht hinreichende“ Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur „lückenhaft“ Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor.
Mit anderen Worten: stümperhafte Anfängerfehler, ein klarer Fall von Dilettantismus!
Wer die Kulturtechnik des Lesens beherrscht und nicht Altherrenmitglied einer katholischen deutschen Studentenverbindung ist, die nur (!) männliche Akademiker in ihre Reihen aufnimmt (Verfassungsrichter Prof. Ferdinand Kirchhof ist ein solches Mitglied auf Lebenszeit), der mag bei der Lektüre der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz zu durchaus anderen Ergebnissen kommen. Aber es eben alles eine Frage der Macht und gegebenenfalls ihres Missbrauchs.
Der Verfasser der Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, der vor wenigen Wochen leider allzu früh verstorbene und geschätzte Rechtsanwalt Meinhard Starostik, war immerhin die letzten sieben Jahre seines Lebens Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und von daher nicht ganz unerfahren. Zudem hatte er auch zuvor bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die von den Richter/innen vorgetragenen Gründe dafür, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sínd auch insofern nicht nachvollziehbar, als sie explizit schreiben: „Offenbleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“ Offenbar kamen den Verfassungsrichtern hier selbst Zweifel, ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist.
Aber wer, wenn nicht die Verfassungsrichter selbst, hätte das Recht und die Pflicht, dies ein für alle Mal zu entscheiden? Stattdessen haben die Verfassungsrichter einen schlanken Fuß gemacht und sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durch Nicht-Entscheidung in der Sache entzogen.
Die als „Gründe“ daher kommenden Schutzbehauptungen, mit denen sich die drei Richter/innen aus der Affäre ziehen, sind dem Inhalt nach bösartig und für eine vorgeblich unabhängige Justiz ein Armutszeugnis. Sie bestätigen aufs Neue, dass die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft eine Geschichte der Diskriminierung von Prostitution und von Sexarbeiter/innen ist.
Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz haben Sexarbeiter/innen in Deutschland zum ersten Mal versucht, ihre Rechte vor dem obersten deutschen Gericht klären zu lassen. Dessen Richter jedoch haben sich als überfordert erwiesen. Die Folge dieser Fehl- bzw. Nicht-Entscheidung wird sein, dass Sexarbeiter/innen auf absehbare Zeit weiterhin einem auf rechtlicher Ungleichbehandlung beruhenden entwürdigenden und demütigenden Kontrollregime unterworfen bleiben.
Die Entscheidungs-Verweigerung der Richter/innen ist Ausdruck einer tiefsitzenden Missachtung und des mangelnden Respekts gegenüber der Tätigkeit von Sexarbeiter/innen. Gleichzeitig ist der Beschluss eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für tausende Juristinnen und Juristen, wenn Betroffene des Prostituiertenschutzgesetzes zukünftig im elenden Klein-Klein vor den Verwaltungsgerichten der Republik ihre Rechte durchzufechten haben, die ihnen von den für das Prostituiertenschutzgesetz verantwortlichen SPD-Politikern, allen voran Manuela Schwesig, und von der CDU/CSU genommen wurden.
Man sollte nicht vorschnell meinen, dass mit dem fatalen Beschluss der Karlsruher Richter, sich nicht zur Sache zu äußern und die Verfassungsbeschwerde der Sexarbeiter/innen mit einigen windigen Bemerkungen abzuweisen, die politische Auseinandersetzung erledigt wäre. Doña Carmen e.V. lässt sich dadurch nicht entmutigen. Vielmehr gilt die alte Einsicht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Das ist sehr bedauerlichaber der K(r)ampf geht weiter.
Kasharius grüßt solidarisch
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Seit Gestern schwanke ich zwischen unglaublichem Zorn und Unverständnis. So würde man mit keiner anderen Berufsgruppe umgehen.
Mein tiefstes Bedauern und zugleich die Zusicherung jeglicher Unterstützung die wir geben können!
christian
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
@all
hier zunächst der Link zum Wortlaut des Beschlusses
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 53417.html
Und jetzt einige persönliche Anmerkungen von mir: Zunächst sollte nicht der Eindruck entstehen, es ginge hier um eine prostitutionsfeindlihe bzw. kritische Haltung des Gerichtes. Das Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden kommt nicht selten, sondern sehr oft vor. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar einen Revisor vor, der eine Vorprüfung vornimmt. Es kann sogar eine Missbrauchsgebühr verhängen, bei offenkundig unzulässigen Beschwerden.
Ob die Kritik des Gerichtes in diesem Fall zutrifft oder nicht kann nur durch einen genauen Abgleich mit der konkreten Beschwerdebegründung beurteilt werden; ich maße mir da jetzt kein Urteil an. Das verbietet schon der Respekt vor dem verstorbenen Kollegen und allen an dieser Verfassungsbeschwerde Beteiligten. All jenen gebührt, unabhängig vom Ausgang, großer Dank für deren Engagement und Mut. Und noch etwas: In dem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, hat es eben auch keine Entscheidung zur Frage der verfassungswidrigkeit des ProstschG getroffen. Damit steht alles auf Anfang und nichts ist verloren...
Die Hoffnung bleibt und der K(r)ampf geht weiter. Ich unterstütze wobei auch immer, gerne!
Kasharius grüßt sehr respektvoll und solidarisch !
hier zunächst der Link zum Wortlaut des Beschlusses
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 53417.html
Und jetzt einige persönliche Anmerkungen von mir: Zunächst sollte nicht der Eindruck entstehen, es ginge hier um eine prostitutionsfeindlihe bzw. kritische Haltung des Gerichtes. Das Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden kommt nicht selten, sondern sehr oft vor. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar einen Revisor vor, der eine Vorprüfung vornimmt. Es kann sogar eine Missbrauchsgebühr verhängen, bei offenkundig unzulässigen Beschwerden.
Ob die Kritik des Gerichtes in diesem Fall zutrifft oder nicht kann nur durch einen genauen Abgleich mit der konkreten Beschwerdebegründung beurteilt werden; ich maße mir da jetzt kein Urteil an. Das verbietet schon der Respekt vor dem verstorbenen Kollegen und allen an dieser Verfassungsbeschwerde Beteiligten. All jenen gebührt, unabhängig vom Ausgang, großer Dank für deren Engagement und Mut. Und noch etwas: In dem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, hat es eben auch keine Entscheidung zur Frage der verfassungswidrigkeit des ProstschG getroffen. Damit steht alles auf Anfang und nichts ist verloren...
Die Hoffnung bleibt und der K(r)ampf geht weiter. Ich unterstütze wobei auch immer, gerne!
Kasharius grüßt sehr respektvoll und solidarisch !
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
@kasharius
Du hast sicherlich recht.
Nicht zuletzt damit, dass der K(r)ampf weiter geht!
Liebe Grüße
christian
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Nicht zuletzt damit, dass der K(r)ampf weiter geht!
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Soweit es die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts erkennen lässt, hat das BVerfG damit, dass es die Beschwerde ausschließlich wegen "Qualitätsmängeln" nicht angenommen hat, einen offenen Zustand erhalten. Auch die Bundesregierung und die Figuren, die hinter dem ProstSchG stehen, können hier keine Siegesfanfaren blasen. Das BVerfG hat sogar ausdrücklich auf diesen offenen Zustand hingewiesen, nämlich mit der Bemerkung, dass insbesondere (!!) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der §§ 29, 31 ProstSchG (Unverletzlichkeit der Wohnung) offen (!!) bleibt.
Bedenklich sehe ich die Bemerkung, die Beschwerde hätte stärker auf die Zielsetzungen des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Abwägungsfragen eingehen müssen. Die Zielsetzungen des Gesetzes sind im Wesentlichen abstrakte, generelle gesellschaftspolitische Vorstellungen. Nicht die einzelne Prostituierte soll geschützt werden, sondern die allgemeine Masse der Prostituierten. Damit es der Summe der Prostituierten besser geht, sollen einzelne Prostituierte Einschränkungen der Grundrechte in Kauf nehmen. Das ist ein kritischer Ansatz!
Der Ausgang hält in jeder Hinsicht die Möglichkeit eines zweiten Anlaufs offen. Die Frage ist leider, ob die Betroffenen noch einmal die Kraft dafür finden.
Bedenklich sehe ich die Bemerkung, die Beschwerde hätte stärker auf die Zielsetzungen des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Abwägungsfragen eingehen müssen. Die Zielsetzungen des Gesetzes sind im Wesentlichen abstrakte, generelle gesellschaftspolitische Vorstellungen. Nicht die einzelne Prostituierte soll geschützt werden, sondern die allgemeine Masse der Prostituierten. Damit es der Summe der Prostituierten besser geht, sollen einzelne Prostituierte Einschränkungen der Grundrechte in Kauf nehmen. Das ist ein kritischer Ansatz!
Der Ausgang hält in jeder Hinsicht die Möglichkeit eines zweiten Anlaufs offen. Die Frage ist leider, ob die Betroffenen noch einmal die Kraft dafür finden.
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 a Absatz 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, wenn
- ihr grundsaetzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (Grundsatzannahme)
oder
- es zur Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte angezeigt ist (Durchsetzungsannahme).
Liegt keiner der beiden Annahmegruende vor, ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen, selbst wenn diese zulaessig und begruendet sein sollte. Dies wird vor allem in Bagatellfaellen der Fall sein.
https://de.www.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Allgemein:
Mir persoenlich tun die Sexworker*innen leid, die sich bisher nicht angemeldet haben, in der Hoffnung, der Verfassungsbeschwerde wuerde stattgegeben.
Nun ist die Nichtannahme passiert und die Sexworker*innen muessen sich nun tatsaechlich anmelden, um nicht in der Illegalitaet agieren zu muessen.
Die neuerlichen Ueberlegungen und die Angst der SW sind zweifelsohne schrecklich!
Ich, und wohl alle anderen sind momentan in der Schockstarre, dass wir wohl nicht mehr die Kraft haben, weitere Meldungen zum neuen ProstSchG lesen zu muessen, zu sehr haben SW dem Erfolg der Verfassungsklage getraut.
Ich habe mich zwar sofort registrieren lassen und die Gesundheitsberatungsbescheinigung und den Hurenpass erhalten, jedoch auch in der Hoffnung, beim Erfolg der Verfassungsbeschwerde, mich hinterher gegen die Registrierung gerichtlich zur Wehr setzten zu koennen. Also Pustekuchen.
Wie Kasharius meint, dass der K(r)ampf weiter geht, glaube ich nicht mehr, dass wohl die meisten SW hier noch die Kraft dazu haben.
Die Schockstarre und Muedigkeit sitzen zu tief!
- ihr grundsaetzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (Grundsatzannahme)
oder
- es zur Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte angezeigt ist (Durchsetzungsannahme).
Liegt keiner der beiden Annahmegruende vor, ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen, selbst wenn diese zulaessig und begruendet sein sollte. Dies wird vor allem in Bagatellfaellen der Fall sein.
https://de.www.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Allgemein:
Mir persoenlich tun die Sexworker*innen leid, die sich bisher nicht angemeldet haben, in der Hoffnung, der Verfassungsbeschwerde wuerde stattgegeben.
Nun ist die Nichtannahme passiert und die Sexworker*innen muessen sich nun tatsaechlich anmelden, um nicht in der Illegalitaet agieren zu muessen.
Die neuerlichen Ueberlegungen und die Angst der SW sind zweifelsohne schrecklich!
Ich, und wohl alle anderen sind momentan in der Schockstarre, dass wir wohl nicht mehr die Kraft haben, weitere Meldungen zum neuen ProstSchG lesen zu muessen, zu sehr haben SW dem Erfolg der Verfassungsklage getraut.
Ich habe mich zwar sofort registrieren lassen und die Gesundheitsberatungsbescheinigung und den Hurenpass erhalten, jedoch auch in der Hoffnung, beim Erfolg der Verfassungsbeschwerde, mich hinterher gegen die Registrierung gerichtlich zur Wehr setzten zu koennen. Also Pustekuchen.
Wie Kasharius meint, dass der K(r)ampf weiter geht, glaube ich nicht mehr, dass wohl die meisten SW hier noch die Kraft dazu haben.
Die Schockstarre und Muedigkeit sitzen zu tief!
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
@Friedericke
volle Zustimmung und danke für den post (oder das post...!?).
@deernhh
ich verstehe den Frust. DEnnoch möhte ich euch alle ermutigen jetzt nicht aufzugeben. Das Gesetz befindet sich jetzt in der Umsetzungsphase. Viele neue Erfahrungen sind hinzugekommen, aus denen sich vielleicht neue verfassungsrechtliche FRagen ergeben. Natürlich kostet das Kraft. Aber hier glaube ich an Eure Widerstandskräfte,die ihr oft genug bewiesen habt. Ich stehe, in welcher Form auch immer weiter fest an Eurer SEite!
Kasharius grüßt solidarisch!
volle Zustimmung und danke für den post (oder das post...!?).
@deernhh
ich verstehe den Frust. DEnnoch möhte ich euch alle ermutigen jetzt nicht aufzugeben. Das Gesetz befindet sich jetzt in der Umsetzungsphase. Viele neue Erfahrungen sind hinzugekommen, aus denen sich vielleicht neue verfassungsrechtliche FRagen ergeben. Natürlich kostet das Kraft. Aber hier glaube ich an Eure Widerstandskräfte,die ihr oft genug bewiesen habt. Ich stehe, in welcher Form auch immer weiter fest an Eurer SEite!
Kasharius grüßt solidarisch!
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
In der Chronologie von der neuen Gesetzesnovelle(entwurf) bis zum tatsaechlichen Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes wurde ja auch viel Tamtam gegen das Gesetz gemacht, was wohl nichts gebracht hat, damals schon, denn:
Einige Laender, ich spreche jetzt nur von Europa, wie z.B. Schweden, Frankreich, Oesterreich, haben es bereits vorgemacht:
Die Prostitution so gut wie moeglich zu eliminieren, egal, mit welchen Mitteln!
Und Deutschlands Politiker wollen es nachmachen, wie wir es ja gesehen haben, indem sie die Gesetzesnovelle damals sehr schnell wie FastFood durch den Bundestag und Bundesrat durchgewunken haben, denn:
Sie haben gesehen und gemerkt, dass es in den o.g. europaeischen Laendern ja ganz gut funktioniert:
Die Reduzierung des Sexworks.
Die Legislative, Executive, Judikative machen mit, egal, wer oder was dagegen protestiert.
Die Medien haben in Sachen Menschenhandel/Zuhaelterei (was ich natuerlich selber ganz schlimm perfide finde) einen "supertollen Beitrag geleistet, super aufgebauscht und aufgeputscht", obwohl das vielleicht nur gut 2% des gesamten Sexworks ausmachen, aber der restliche 98% des Sexworks, wo SW freiwillig in freier, serioeser Berufswahl arbeiten, unter dieser Berichterstattung leidet, woraufhin das schlimme Klischee bei der Bevoelkerung und bei den Politiker*innen sich gefestigt, zementiert, in Beton und Stahl gemeisselt hat, wogegen wir SW uns schwierig dagegen wehren koennen.
Folge: das beschissene Klischee der Prostitution hat sich in den Koepfen der Politiker und Bevoelkerung fest und unausrottbar in ihren Gehirnen festgemeisselt.
Und dieses Klischee wird auch noch sehr gerne von Abolitionist*innen befeuert mit beschissenen "Aussteigerberichten" usw., natuerlich auch bevorzugt ueber die Medien.
Hat irgendjemand gemerkt, wie ruhig und still und unauffaellig (damit meine ich nicht die fuer die Bevoelkerung sichtbare Prostitution wie Strassenstrich) wir SW arbeiten und wir SW sonst eigentlich gar nicht auffallen, eben weil wir SW gar nicht auffallen, in der "unsichtbaren" Prostitution?
Tamtam machen immer nur die anderen, die ueberhaupt nueschte im Sexwork tatsaechlich selber arbeiten, nicht selber "blasen" und sonst was, aber der Meinung sind, was zu sagen zu haben, in welcher Form auch immer.
Jeder ist erstaunt, der "sexworker.at" anklickt, dass in diesem Forum SW sich ganz normal artikulieren koennen zu Themen, die die Prostitution anbetreffen und zeigt gleich Interesse bei unserem Zwerg (UNSER Mann, der fuer uns SW unersetzlich ist und super klasse unser Sexwork vertritt und wir SW dankbar sind, dass es dieses einzige vernuenftige Forum gibt), um sich mehr ueber das Thema zu informieren.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Es ist alles so unfassbar wuetend und traurig!
Zuletzt geändert von deernhh am 17.08.2018, 07:13, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Und wer der Meinung ist, meiner obigen Katermeinung etwas entgegenzusetzen zu haben, kann dies gern hier tun.
Nur her damit!
Bin fuer alles offen.
Fuer alles mit nachvollziehbarer Begruendung.
Nur her damit!
Bin fuer alles offen.
Fuer alles mit nachvollziehbarer Begruendung.
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- wissend
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
und genau deshalb werden wir den Kampf nicht aufgeben. Es geht um unsere Rechte. Egal aus welchem Land wir kommen und egal wo wir diskriminiert werden. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Auch wenn es noch so ermüdend ist!
Liebe Grüße und Solidarität
Magda
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Ja, hast recht, Magdalena.
Liebe Gruesse und Solidaritaet ebenso
Liebe Gruesse und Solidaritaet ebenso
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
@deernhh
@Magdalena
ich ermutige Euch und alle anderen SW hier gerne und mit Nachdruck: Gebt jetzt nicht auf! Meine Unterstützung findet Ihr in welcher Form auch immer. Und @deernhh ist erneut für ihre profunde Analyse zu danken - und das meine ich todernst!
Solidarische Grüße von Kasharius grüßt
@Magdalena
ich ermutige Euch und alle anderen SW hier gerne und mit Nachdruck: Gebt jetzt nicht auf! Meine Unterstützung findet Ihr in welcher Form auch immer. Und @deernhh ist erneut für ihre profunde Analyse zu danken - und das meine ich todernst!
Solidarische Grüße von Kasharius grüßt
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Danke, Kasharius!
Das wissen wir sehr zu schaetzen!
Liebe Gruesse von deernhh
Das wissen wir sehr zu schaetzen!
Liebe Gruesse von deernhh
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- wissend
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Never give up!
Sorry, mehr kann ich im Moment nicht bieten, als euch zu ermutigen nicht aufzugeben.
Ich habe grossen Respekt zu der Arbeit die ihr leistet und noch mehr vor eurem Engagement.
Respektvoĺle und solidarische Grüsse!
Sorry, mehr kann ich im Moment nicht bieten, als euch zu ermutigen nicht aufzugeben.
Ich habe grossen Respekt zu der Arbeit die ihr leistet und noch mehr vor eurem Engagement.
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Danke allen fuer eure Solidaritaetsbekundungen!
Wir SW duerfen keine Angst haben wie die Flugenten, sondern immer weiter fliegen
und immer weiter kaempfen wie die Chicken Runs
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
Die Ablehnung einer Gesetzesbeschwerde ist auch in Österreich nicht ungewöhnlich, wenn vom Kläger nicht nachgewiesen wird, unmittelbar vom Gesetz betroffen zu sein und es entweder keinen anderen Rechtsweg gibt, der etwa über Verwaltungsverfahren zur Verfassungsbeschwerde führt, oder wenn dieser Rechtsweg deshalb nicht zumutbar ist, weil man eine Bestrafung befürchten muss. Die Begründung zur Ablehnung der Beschwerde macht dabei durchaus Hoffnung auf eine erfolgreiche Beschwerde einer SW, die in diesem Sinn konkret vom Gesetz betroffen ist, etwa wenn sie für die Nicht-Anmeldung bestraft wird oder wenn Polizei unter Berufung auf das ProstSchG in ihre Wohnung eindringt. Allerdings muss sie dann wirklich hartnäckig sein und sämtliche Instanzen durchlaufen, was mit Kosten verbunden ist.
Grundsätzlich besteht nach einer abgelehnten Verfassungsbeschwerde auch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland zu wenden (Achtung der privaten Wohnung, was auch die Arbeitsstätte einer Sexarbeiterin inkludiert). Das Verfahren dort ist gratis, also wäre das dringend zu empfehlen. Rechtsanwalt benötigt man zum Einreichen der Beschwerde auch nicht. Zu viel Hoffnungen darf man sich aber dort auch nicht machen, weil ein internationales Gericht keine abstrakten Beschwerden (actio popularis) behandeln darf … und dieser Einwand wird von der Regierung unter Berufung auf das vorliegende Urteil sicher kommen.
Grundsätzlich besteht nach einer abgelehnten Verfassungsbeschwerde auch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland zu wenden (Achtung der privaten Wohnung, was auch die Arbeitsstätte einer Sexarbeiterin inkludiert). Das Verfahren dort ist gratis, also wäre das dringend zu empfehlen. Rechtsanwalt benötigt man zum Einreichen der Beschwerde auch nicht. Zu viel Hoffnungen darf man sich aber dort auch nicht machen, weil ein internationales Gericht keine abstrakten Beschwerden (actio popularis) behandeln darf … und dieser Einwand wird von der Regierung unter Berufung auf das vorliegende Urteil sicher kommen.
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Re: Pressemitteilung – Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzges
@Lycisca
danke. Meine sehr persönliche Meinung: Beschwerde zum EGMR hier wohl weder geboten, noch möglich, da keine Ausschöpfung innerstaatlcher Rechtsbehelfe. Theoretisch wäre innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Gehörsrüge beim Bundesverfassungsgericht gegen dessen Beschluss einzulegen...
ABER: Das sind aus meiner persönlichen Sicht keine Optionen die zielführend sind. UND MEGAABER(!): Die Beschwerdeführer sind noch immer sehr kompetend vertreten und alle werden wissen was zu tun und zu lassen ist...und bedürfen nicht meiner (Rat)Schläge...
UNDNOCHMALABER: theoretisch hat @Lycisca aber mit ihrem Beitrag einen auch - jedenfalls in anderen Fallkonstelationen - möglichen juristischen Weg aufgezeigt. UND dafür gebührt ihr Dank!
Kasharius grüßt
danke. Meine sehr persönliche Meinung: Beschwerde zum EGMR hier wohl weder geboten, noch möglich, da keine Ausschöpfung innerstaatlcher Rechtsbehelfe. Theoretisch wäre innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Gehörsrüge beim Bundesverfassungsgericht gegen dessen Beschluss einzulegen...
ABER: Das sind aus meiner persönlichen Sicht keine Optionen die zielführend sind. UND MEGAABER(!): Die Beschwerdeführer sind noch immer sehr kompetend vertreten und alle werden wissen was zu tun und zu lassen ist...und bedürfen nicht meiner (Rat)Schläge...
UNDNOCHMALABER: theoretisch hat @Lycisca aber mit ihrem Beitrag einen auch - jedenfalls in anderen Fallkonstelationen - möglichen juristischen Weg aufgezeigt. UND dafür gebührt ihr Dank!
Kasharius grüßt